AGBs für KnappenKarte
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TS Ticket und Secure GmbH für den Erwerb und die Benutzung von KnappenKarten (Chipkarten)Im Folgenden werden die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen für den Chipkartenverkauf (sog. KnappenKarte) über die TS Ticket und Secure GmbH (im Folgenden T&S genannt) beschrieben. Die Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Chipkarten (im Folgenden KnappenKarte genannt). Aufträge sowie Lieferungen von KnappenKarten bzw. Verträge betreffend KnappenKarten erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen:
1. VerwendungMit der KnappenKarte können in der Arena AufSchalke bei Veranstaltungen Speisen, Getränke und Waren bargeldlos bezahlt werden.
2. Erwerb, Aufladung und BenutzungDie KnappenKarte kann persönlich vom dem Kunden in der Arena AufSchalke am Veranstaltungstag bzw. über die von T&S beauftragten Vorverkaufsstellen bzw. bei der Geschäftsstelle des FC Schalke 04 erworben werden. Die KnappenKarte ist mit einem Mindestbetrag von € 5,00 aufzuladen. Es besteht die Möglichkeit, die KnappenKarte maximal bis zu einem Guthaben von € 200,00 zu erwerben bzw. einen solchen Betrag aufzuladen. Das Aufladen neuer Beträge kann in der Arena AufSchalke am Veranstaltungstage, maximal bis zu einer Stunde nach Ende der Veranstaltungen und zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des FC Schalke 04 erfolgen. Mit dem Erwerb der KnappenKarte kommt ein Vertrag mit dem jeweiligen KnappenKarten-Inhaber und der Firma TS Ticket und Secure GmbH, Postfach 200993, Ernst-Kuzorra-Weg 1, 45844 Gelsenkirchen, Geschäftsführer: Rudolf Assauer und Peter Peters, zustande.
3. ReklamationenRückfragen oder Beanstandungen sind an oben genannte Anschrift zu richten bzw. telefonisch an den Kundenservice unter der Telefon-Nr. 0209-3618265 bzw. per E-Mail an T&S unter
tickets@schalke04.de.
4. Umrechnungskurs/Auszahlung1,00 Euro entspricht 1,00 Knappen. Eine Rückerstattung der geladenen Beträge erfolgt ausschließlich gegen Rückgabe der KnappenKarte in der Arena AufSchalke am Veranstaltungstage bis spätestens eine Stunde nach Veranstaltungsende und zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des FC Schalke 04.
5. Eigentum und VerlustDie KnappenKarte verbleibt im Eigentum von T&S. Bei Verlust der Karte erfolgt eine Auszahlung des vorhandenen Betrages nur bei Angabe der Karten-Nr. und Nachweis des Kartenerwerbs.
6. MissbrauchIm Falle des Missbrauchs insbesondere der Manipulation wird die KnappenKarte unverzüglich gesperrt. Bei Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände erfolgt in jedem Falle eine Strafanzeige. T&S behält sich vor, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Hier bin ich mal auf eure Erfahrungen gespannt! Ob hier wirklich alles sooo viel schneller geht und wer wie viel Geld auf der Karte ungenutzt zurücklässt...