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 FC Bayern Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 14.07.2013 19:13 

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Picard96 hat geschrieben:
Warum warten wir nicht einfach mal ab, was die Anklage nachher wirklich sagt. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, mit dem ich im großen und ganzen sehr zufrieden bin.

Sehe ich genauso, warten wir das Urteil ab.

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 14.07.2013 20:52 
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Bayern hat Thiago für ~20 Millionen verpflichtet. Das ist ein Toptransfer und wird sich noch so richtig auszahlen.


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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 01:17 
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Nun, wir haben ja einige potente Juristen hier im Forum, die uns das Hoeness-Urteil sicherlich im Detail erklären können, wenn's denn amtlich ist.
Als "Laie" ist für mich leider völlig unverständlich, das hier überhaupt noch über Bewährung dikutiert wird. Steuerhinterziehung in mehrstelliger Millionenhöhe? Und verjährt? Na, dann kann man doch nur sagen: Glückwunsch Uli, alles richtig gemacht. Auf ein Neues ...

Wenn das wirklich unseren Gesetzen entsprechen sollte, dann gute Nacht. Wir können uns solche Prozesse dann zukünftig echt sparen.

Rechtsstaat? Warten wir's ab ...

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 08:10 

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Ob Du es als gerecht empfindest arminius ist ja eine andere Frage. Der Gesetzgeber hat nun einmal auch für Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung Verjährungsfristen festgelegt. Anders bei Mord der nie verjährt. Es wird Dich kaum zufrieden stellen, aber die steuerlichen Festsetzungsfristen sind deutlich länger. Also wenn zwar keine strafrechtliche Verurteilung für einen Teil der Taten mehr möglich ist, so heisst das noch nicht, das er die hinterzogenen steuerlichen Beträge nicht zurückzahlen muss.
Rechtsstaatlich ist es aber auch nicht rückwirkend andere Verjährungsfristen gesetzlich zu sanktionieren. Das würde ein Rechtsstaat von einem Unrechtsstaat unterscheiden. Recht bedeutet nicht immer Gerechtigkeit. Dazu haben sich schon viele Rechtsphilosophen ausgelassen. Da wir die Details nicht kennen gilt es abzuwarten. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird Herr Hoeness aber wie jeder andere auch zu behandeln sein. Dabei ist es nur gerecht, wenn er wie jeder andere auch, weder besser noch schlechter gestellt wird, nur weil er Prominent ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 12:39 
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Hoeness ist doch von Anfang an juristisch bestens vertreten. Er wird die besten Anwälte an seiner Seite haben, die ihn über sämtliche Details der Geschichte aufgeklärt haben. Auch über mögliche Kosequenzen, die er zu tragen hat.
Die hätten ihm doch sofort sagen müssen, das unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen angeblich nur noch 900.000€ unversteuert übrig gebleben sind, und er so oder so auf keinen Fall in den Knast muß.

Warum hat er dann angeblich "schlaflose Nächte" gehabt? Warum hat er uns was von "Spielsucht" vorgeheult und erzählt, das er sich "schlecht" fühle und Angst vor einer Haftstrafe hat, etc.???
Für so eine fette Nummer trotzdem nur eine Bewährunsstrafe? Da hätte er doch bestens pennen können und seinen peinlichen Auftritt mit der angeblichen "Spielsucht" hätte er sich ebenfalls sparen können.

Alles nur Show? Glaube ich nicht. Er wusste genau was er verbrochen hat, und das er mit mehr als einem Bein im Knast steht, nachdem er erwischt wurde. Das hat ihn fertig gemacht.

Und nun plötzlich diese Wendung?
Vermutlich wurde hier (wie Ikarus bereits geschrieben hat) so lange gerechnet und getrickst, bis letzten Endes rein zufällig die fragliche Summe unter 1 Mio. stehen blieb. Ob das alles wirklich "Recht" ist, und welche mathematischen Formeln hier angewendet wurden, ist mir schleierhaft. Man wird's wohl auch schlecht nachprüfen können.

Schlafprobleme wird der Uli aber ab sofort keine mehr haben ...

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 13:05 

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Arminius Rex hat geschrieben:
Man wird's wohl auch schlecht nachprüfen können.


Doch das kannst du. Ein Prozess wird öffentlich (i.d.R. Ermittlungsakten der StA nicht) zugänglich sein und dank des Unmittelbarkeitsgrundsatzes wird einem sogar fast alles fein erklärt.
Zwingende Notwendigkeit einer Beurteilung dürfte es hierbei jedoch sein, zunächst das Zustandekommen und sodann den Ablauf bzw schlussendlich das Ergebnis nebst Begründung abzuwarten.


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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 13:22 

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Ullis Hoffnungen lagen zunächst im angedachten Steuerabkommen mit der Schweiz. Angst mußte er schon eine Weile haben, denn es kamen ja immerwieder Disketten mit Namen.
Zwei Dinge werden ihm schlaflose Nächte bereitet haben. Vor allem das coming out und sein persönliches Ansehen das leiden würde, wenn seine Taten bekannt werden. Zum anderen natürlich eine mögliche Haftstrafe, denn über Geld zur Nachzahlung inkl Zinsen verfügt er ja.

Natürlich werden die Anwälte und Steuerberater geprüft haben. Ob diese alles wußten bezweifle ich, weil die Selbstanzeige, wie die Anklage zeigt, offenbar nicht vollständig war.
Wenn schon Selbstanzeige, dann unbedingt vollständig, alles andere ist nutzlos, dann kann man eher darauf hoffen, das weitere Beträge verjähren. Hätte also eine Haftstrafe sowieso gedroht, dann ist eine unvollständige Selbstanzeige gerade zu irrsinnig.

Daher glaube ich, das es nicht so einfach war Herrn Hoeness zu beraten, denn alles wird er nicht offenbart, aber gewusst haben, es reicht für eine Bewährungsstrafe. Vielleicht verjährten ja genau im Januar Beträge, so das das der Zeitpunkt der Selbstanzeige bewusst gewählt worden ist.

Spielsucht etc. ist dabei nur die Begründung für seine Taten in der Öffentlichkeit. Sich hinzustellen und zu sagen ich bin ein knallharter Steuerhinterzieher klingt doch anders als zu sagen, ich bin einer krankhaften Spielsucht unterlegen. Und wer weiß, das es manchmal gar nicht so einfach ist zu bestimmen, ob eine Forderung tatsächlich verjährt ist, weiß auch, das da immer ein Restrisiko verbleibt.

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 13:23 

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Kasseler hat geschrieben:
Bayern hat Thiago für ~20 Millionen verpflichtet. Das ist ein Toptransfer und wird sich noch so richtig auszahlen.


Für wen?
Während Pep in Zukunft die Spanier beim FCB bestens ausbilden lässt, setzen sich die deutschen Topspieler auf die Bank? Mir gefällt das nicht.

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- Franz von Holtzendorff


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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 13:27 
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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 13:47 

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TCHammer96 hat geschrieben:


...offenbar nicht vollständig war.


Ich bin, sollte sich dies bewahrheiten, gespannt, ob sich U. Hoeneß dazu herablassen (zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung) wird, seinen im Januar handelnden Steuerberater auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.


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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 16:42 

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..wenn sie es wußten gothia.

Glaube nicht das Ulli das machen würde.

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 20:16 

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TCHammer96 hat geschrieben:
..wenn sie es wußten gothia.

.

Was meinst du damit?


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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 22:27 

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Wenn die Berater (Steuerberater und/oder Anwalt) alle Informationen über die hinterzogenen Steuern von Ulli erhalten hätten und zur Selbstanzeige geraten haben, muss diese vollständig sein. Ist sie es nicht, fehlte was. Ich kann mir nicht vorstellen, das die Berater das gewusst haben, dann hätten diese Dinge auch reingehört zumindest betragsmäßig. (Vielmehr schreibt man ja auch nicht rein). Warum sollten sie was weglassen, wenn man der Strafverfolgung entgehen wollte? Das ist der einzige Sinn der Selbstanzeige. Und das nachgeforscht werden würde seitens der Ermittlungsbehörden ist doch völlig klar gewesen.

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 23:36 
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Wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist seine Selbstanzeige vor allem zu spät eingegangen.
Ob vollständig oder nicht, er hat sich doch erst selbst angezeigt, als er schon erwischt wurde.
Das lässt mich allerdings an seinen Steuerberatern/Anwälten zweifeln. Eilig hat er dann erstmal eine Summe (war's 'ne Mille, oder mehr ..?) an den Fiskus überwiesen, um ein mildes Urteil zu beeinflussen.
Naja, warten wir erstmal ab, was alles noch so rauskommt und wie das Urteil letztlich ausfällt. Aber wenn der Staatsanwalt angeblich nur eine Bewährungsstrafe fordert, ist die Messe eigentlich schon gelesen. Eher Unwahrscheinlich, das die Richter darüber hinausgehen.

Sollte er tatsächlich den Hals so unbeschadet aus der Schlinge bekommen, so lässt mich das doch massiv an unserer Rechtsprechung bzw. den geltenden Gesetzten zweifeln.
Eine Bewährungsstrafe ist geradezu ein Ansporn für Leute ähnlicher Gewichtsklasse wie Hoeness, es ihm gleichzutun.

Wenn ich mal wieder meinen Parkschein um fünf Minuten überzogen habe, und die Tussi vom Ordnungsamt mit Wollust das Knöllchen hintern Scheibenwischer klemmt, dann muß ich mir vorwerfen lassen, das mit solcherlei Verfehlungen schließlich Kindergärten, Schulen und Straßen nicht renoviert werden können. Und das muß selbstverständlich gnadenlos bestraft werden! Wo kämen wir hin, wenn das jeder so machen würde.

Ob ich dann an den Uli denken muß ...?

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 15.07.2013 23:53 

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Das kann natürlich sein, das die Selbstanzeige zu spät kam, aber dann müssen sich ja auch die Ermittlungsbehörden fragen lassen, wie lange sie noch warten wollten. Über Tipps an ihn will ich lieber nicht spekulieren, gab es aber alles schon.

So ein prominenter Fall kann durchaus Bewegung in Richtung der Strafzumessung bringen. Ich halte es auch nicht für glücklich im Wege der Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof für Strafsachen eine derartige, allerdings nicht starre aber allgemein beachtete Grenze bei 1 EUR Mio. zu ziehen. So weiß doch jeder, unter einer Million gehe ich nicht in den Bau. Und jetzt denke man mal nur an die nicht prominenten Fälle. Man kann auch generell über die Sinnhaftigkeit einer Strafbefreiung durch Selbstanzeige nachdenken. Aber selbst hier zeigt sich, Geld ist dem Staat wichtiger. Moralisch ist das sicher zweifelhaft.
Allerdings ist die Rückzahlung der hinterzogenen Steuern ebenfalls ein wesentliches Kriterium der Strafzumessung.

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 16.07.2013 07:51 

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Arminius Rex hat geschrieben:
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist seine Selbstanzeige vor allem zu spät eingegangen.


Ich hatte gelesen, dass die Selbstanzeige vom Januar unvollständig und die Nachbesserung im März dann logischerweise (weil inzwischen ermittelt wurde) zu spät erfolgte.


@ TCHammer96

Verstehe jetzt was du meinst, hatte ich bereits vorschnell vorausgesetzt.


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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 16.07.2013 08:25 

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da wird schon Öl ins Feuer gegossen, aber offensichtlich geht es um Unvollständigkeit der Selbstanzeige.

stern von gestern:http://www.stern.de/news2/aktuell/steuergewerkschaft-erwartet-mildernde-umstaende-2038312.html

@gothia, vielleicht findest Du in dem Artikel die Antwort auf Deine Frage. Ich glaube daher auch nicht, selbst wenn es ein handwerklicher Fehler war, an einen Zivilrechtstreit.

http://www.sueddeutsche.de/sport/der-fall-uli-hoeness-eine-regel-an-die-sich-keiner-haelt-1.1721640

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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 16.07.2013 10:02 

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Klar ist, daß Steuersünder vom Kaliber Hoeneß von einer Gesetzgebung und vor allem von einer Rechtsprechung profitieren, die andere Straftäter eben nicht zur Verfügung haben.

Allein das Instrument der Selbstanzeige oder auch das Prinzip der Bewährung bis zu einer Mio hinterzogener Steuern legt doch diesen Zockern und Asozialen (für mich sind Steuerhinterzieher asozial) den Grundstein. Ob nun Hoeneß oder sonst wer.

Jeder, der sich mal halbwegs mit Strafrecht auseinandergesetzt hat, weiß, das der gewöhnliche Ladendieb spätestens nach der 3. oder 4. Wiederholung ohne Bewährung in den Bau wandert, selbst wenn die Gesamtsumme der "Beute" weit unterhalb von 1.000 € lag.

Sebst wenn es in diesen Fällen vermeintlich "Unbelehrbare" oder "Bewährungsversager" waren, ist das Ergebnis im Verhältnis zu den sog. "Weiße Kragen Delikten" mit diesen z.T. horrenden Summen in keiner Weise zu rechtfertigen. Man kann schon verstehen, daß viele diesbezüglich Bauchschmerzen haben, selbst wenn unser Justizsystem im Großen und Ganzen funktioniert. Da müßte dringend was passieren.


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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 16.07.2013 10:35 

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kerze hat geschrieben:

Jeder, der sich mal halbwegs mit Strafrecht auseinandergesetzt hat, weiß, das der gewöhnliche Ladendieb spätestens nach der 3. oder 4. Wiederholung ohne Bewährung in den Bau wandert, selbst wenn die Gesamtsumme der "Beute" weit unterhalb von 1.000 € lag.



:laugh:

Tut mir leid, aber das ist schlichtweg falsch. Aber sowas von...
Ich habe es in noch nie erlebt, dass ein gewöhnlicher Ladendieb nach der 3. Wiederholung in "den Bau" musste. Wenn du überhaupt bei der 3ten oder 4ten Wiederholung bereits in den Freiheitsstrafenbereich (mit Bew.) kommst, dann liegen in der Regel Umstände vor, bei denen wir nicht mehr von dem "gewöhnlichen Ladendieb" sprechen können.
Ein Besuch beim örtlichen Amtsgericht gibt hier Aufschluss - die Verlesung des BZR-Auszug dauert teilweise länger als die Beweisaufnahme, wobei vorherige Einstellungen nicht mal berücksichtigt werden und am Ende geht keiner "in den Bau".


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 Betreff des Beitrags: Re: FC Bayern
BeitragVerfasst: 16.07.2013 11:09 

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kerze hat geschrieben:
das Prinzip der Bewährung bis zu einer Mio hinterzogener Steuern legt doch diesen Zockern und Asozialen (für mich sind Steuerhinterzieher asozial) den Grundstein.


Hier wird etwas grundsätzlich verdreht. Der BGH hat zunächst nicht über die Entscheidung des Gerichts zur Bewährungsaussetzung entschieden, sondern über die Schuldangemessenheit einer Strafe in solchen Fällen. Heißt: liegt die Strafe bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe, dann kommt überhaupt eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht, darüberhinaus (also über 2 Jahre) besteht gesetzlich überhaupt keine Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung.

Der BGH hat in diesem Rahmen lediglich entschieden, dass bei 1 Mio (+x) die schuldangemessene Strafe i.d.R. nicht mehr im 2Jahresrahmen liegt und daher keine aussetzungsfähige Strafe mehr in Betracht kommt.
Das heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass bei einer Strafe unter 1 Mio automatisch die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Vielmehr legt das Gericht zunächst die Strafe fest (ggf. Freiheitsstrafe) und entscheidet dann anhand von bestimmten Kriterien, ob diese zur Bewährung ausgesetzt oder vollstreckt wird.
Auch gibt das Urteil nicht vor, dass bei unter 1 Mio überhaupt zwangsweise unter 2 Jahre geurteilt werden muss.

Die instanzgerichtliche Überprüfung und "Einnordung" des strafrichterlichen Spielraums ist auch nicht unüblich und kann im besonderen Fall des Steuerstrafrechts auch recht verallgemeinernd ausfallen (identischer Geschädigter, Mögliche Begehungsformen begrenzt, (bes.) Vermögensdelikt etc.).

Darüberhinaus kommt man, überprüft man die Auswirkung der Einführung der Bewährungsstrafe, zu überraschenden Ergebnissen.

Ich gebe dir im Übrigen uneingeschränkt recht, was das Ungleichgewicht hinsichtlich gewisser Täterkreise betrifft. Die Unterschiede (Entdeckungswahrscheinlichkeit, Einstellungen, Deals, Aussetzung) sind aber weniger auf den Personenkreis selbst zurückzuführen (Ausnahme: Aussetzung und qual. d. Vertretung), sondern auf die entsprechenden Delikte die diese Personen begehen.


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