Eule hat geschrieben:
Vertrag ist Vertrag. Wo kommen wir hin, wenn wir im nachhinein eine Leistungsbeurteilung mit einfließen lassen und daraus eine Moralkeule einschließlich Festlegung der Abfindung entwickeln?
...
Explizit habe ich betont, dass Verträge eingehalten werden müssen und die Zahlung rechtlich wohl korrekt ist. Moralisch hatte ich bedenken, die sich durch die kolportierte Anstellung bei St. Pölten verdichten.
Zu deiner Frage: Sollten Arbeitsverträge im Nachhinein nach der Leistung vergütet werden? Umbedingt ja! Das würde vielleicht verhindern dass Manager weniger an den Buchstaben ihrer Verträge hängen als daran interessiert sind gute Arbeit zu verrichten. Und das gilt nicht nur für den Fussball.
Und die Arbeitsergebnisse von Schlaudraff beurteile ich gemessen am Tabellenplatz den die Mannschaft erreicht hat die er zu verantworten hat als nicht ausreichend. Die von Zuber als Nachfolger ebenfalls nicht. Zu Mann habe ich mir noch kein abschließendes Urteil gebildet.