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 Pyrotechnik Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 17:49 

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In dem Fall nicht. Lies doch mal den Artikel.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 17:55 

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Es reicht das lesen des Fettgedruckten, denn dort steht eindeutig: Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 350 € eingestellt.

Aber das willst du wieder nicht lesen.


:flag962:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 17:59 

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Dann lies ewiger:

Die Staatsanwaltschaft warf dem 96-Fan nach umfangreichen Ermittlungen versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Sein Anwalt aber führte den Nachweis, dass es in der 1. Fußball-Bundesliga bislang keine Verletzungen durch Bengalos gegeben habe. Daraufhin wurde das Verfahren "wegen geringer Schuld" gegen Zahlung von 350 Euro eingestellt. Der junge Mann ist damit nicht vorbestraft, es handelt sich jetzt um eine Ordnungswidrigkeit.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 18:07 

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Eines von beiden kann nur richtig sein: Einstellung gegen Zahlung einer Geldbusse = Straftat oder Ordnungswidrigkeit.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 18:32 

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Ich verstehe es so, dass das Verfahren wohl mit Freispruch ausgegangen wäre und alle strafrelevanten Anklagepunkte nichtig gewesen wären. Und damit das Verfahren nicht unnötige Kosten verursacht gibt es hier das Mittel der vorzeitigen Einstellung trotz Geständnisses. Andernfalls hätte die anklagende Staatsanwaltschaft wohl kaum zugestimmt und auf Verurteilung gepocht.

Ein nicht unwichtiges Detail am Rande, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz war nicht mal mehr Teil der Anklage. Auch kein freisetzen von Giften und was sonst noch so spekuliert wurde all die ganzen Jahre.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 19:03 

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Ede Busch hat geschrieben:
Eines von beiden kann nur richtig sein: Einstellung gegen Zahlung einer Geldbusse = Straftat oder Ordnungswidrigkeit.


Theoretisch richtig, die Einstellung der OWi gegen Geldauflage würde auch gegen § 47 III OWiG verstoßen.
Ich tippe jedoch darauf das das Gesetz hier dem Praktiker zum Opfer gefallen ist.
Entgegen dem Freispruch oder je nach Ausspruch auch der Einstellung nach § 153 StPO umfasst eine Einstellung nach § 153a StPO auch einen Strafklageverbrauch für die Owi.
Heißt, wenn nach § 153a StPO eingestellt wird, dann kann auch nicht mehr die in der selben Handlung liegende Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ich würde mich daher nicht wundern, wenn dieser Weg zur Befriedung aller gegangen wurde.

Darüberhinaus sollte man nicht Detailrückschlüsse aus der Presseberichtserstattung über Gerichtsentscheidungen ziehen. Wiedergegeben wird hier die Urteilsbegründung des Vorsitzenden (bzw. hier der Beschluss) und das gehörte juristisch interpretiert. Ich frage mich schon länger warum bei ner Zeitung nicht Juristen sitzen die zumindest mal drüber gucken, aber scheinbar ist das nicht der Anspruch.

Wer tatsächlich mal Lust an der strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Einordnung der Verwendung von Pyrotechnik hat, sollte sich den folgenden sehr übersichtlichen Artikel mal durchlesen. Zutreffend und empfehlenswert:

http://www.123recht.net/Strafrecht-am-Spieltag-Pyrotechnik-ist-kein-Verbrechen,-oder-__a145688.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 19:05 

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Dass das zünden einer Bengale ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit ist, ist ja bekannt.

Wird dem Angeklagten also nachgewiesen gezündet zu haben, hat er zumindest schon einmal eine Ordnungswidrigkeit begannen.

Die Anklage wollte daraus eine Straftat machen, hat sie aber nicht geschafft. Am Ende bleibt aber zumindest die Ordnungswidrigkeit.

Ob die Strafzahlung nun im Zusammenhang mit dieser Ordnungswidrigkeit steht, oder das Prozedere das @1896er geschildert hat dahinter steht, ist zweitrangig.

Am Ende bleibt ein eingestelltes Strafverfahren, eine Zahlung, eine Ordnungswidrigkeit, und vor allem die Feststellung das es eben erstmal nur eine solche ist und man für den Wunschgedanken das es zudem noch eine Straftat ist schon hartnäckige, abenteuerliche Theorien und zum Glück auch richtige Beweise braucht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 19:18 
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Das ist leider ein falsches Verständnis! Die Schuldfrage ist in diesem Fall nicht geklärt. Sicher ist nur, dass die Justiz diesen Einzelfall als Vergehen und nicht als Verbrechen wertet. Im Wiederholungsfall wird das sogar zum Bummerang, weil die Gerichte die freiwillige Zahlung nämlich oftmals als Schuleingeständnis ansehen. Warum zahlt er denn wenn er unschuldig ist?
Auch wenn es das in Deutschland so nicht gibt, wir kennen es alle aus Film und Fernsehen, den Deal.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 19:33 

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indian96 hat geschrieben:
Das Sicher ist nur, dass die Justiz diesen Einzelfall als Vergehen und nicht als Verbrechen wertet.


http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html

indian96 hat geschrieben:
Auch wenn es das in Deutschland so nicht gibt, wir kennen es alle aus Film und Fernsehen, den Deal.


https://dejure.org/gesetze/StPO/257c.html

indian96 hat geschrieben:
weil die Gerichte die freiwillige Zahlung nämlich oftmals als Schuleingeständnis ansehen. Warum zahlt er denn wenn er unschuldig ist?


Zitat:
Richtig ist nämlich, daß die Zustimmung des Beschuldigten zu einer Einstellung nach § 153a StPO kein Schuldeingeständnis darstellt. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits in zwei Beschlüssen aus den Jahren 1991 und 1995 festgestellt und diese Erkenntnis sollte sich heute eigentlich überall durchgesetzt haben.


indian96 hat geschrieben:
Das ist leider ein falsches Verständnis!


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 19:33 
✝ Unvergessen
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Als juristischer Laie ist das für mich auch der Punkt: Warum sollte ich zahlen, wenn - wie 1896er sagt - die ganze Nummer mit Freispruch ausgegangen wäre?

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 19:54 

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Gothia, danke für den Link. Wieder was gelernt... :wink:

Allerdings ist die Frage nach der "billigenden Inkaufnahme" in Sachen vorsätzlicher Körperverletzung mE jedoch weder erschöpfend behandelt noch abschließend geklärt. In diesem Zusammenhang denke ich an Berichte über ein Kind, dass nach Einatmen des Rauchs stationär behandelt werden mußte. Will sagen diese Betrachtung lediglich auf den relativ kleinen Wirkungskreis in Sachen Temperaturentwicklung zu begrenzen, wird der Gefährdung durch Bengalos in Menschenmengen nicht gerecht, ist doch der Wirkkreis des Rauchs je nach Anzahl der gezündeten Bengalos und der Wetterlage erheblich größer und die Gefährdung von Kindern und/oder vorgeschädigten Menschen (Asthma, Bronchien) wohl kaum von der Hand zu weisen.

Insofern teile ich die Auffassung des Verfassers nicht. Eine "billigende Inkaufnahme" als Merkmal für den Tatvorsatz würde ich nicht per se ausschließen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 19:56 

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El Filigrano hat geschrieben:
Als juristischer Laie ist das für mich auch der Punkt: Warum sollte ich zahlen, wenn - wie 1896er sagt - die ganze Nummer mit Freispruch ausgegangen wäre?

Weil zivilrechtliche Ansprüche in keiner Weise an Straftatsbestände gebunden sind.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 20:12 

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El Filigrano hat geschrieben:
Als juristischer Laie ist das für mich auch der Punkt: Warum sollte ich zahlen, wenn - wie 1896er sagt - die ganze Nummer mit Freispruch ausgegangen wäre?

In den meisten Anklagen bzgl. Vorfällen beim Fussball kam es irgendwann zu freiwilligen, geringen Zahlungen ohne Verurteilung oder Schuldeingeständnis , weil für die Angeklagten die Anwaltskosten wesentlich höher gewesen wären.

Kuhburger hat geschrieben:
In diesem Zusammenhang denke ich an Berichte über ein Kind, dass nach Einatmen des Rauchs stationär behandelt werden mußte.

Eine Lügengeschichte der BILD. Es hat sich nachher herausgestellt das eine Mutter mit ihrem Kind (die ein paar Blöcke weiter und nicht in Windrichtung saß) ins Krankenhaus gefahren ist, dort aber mit einem "Verdacht auf einen Rauchpartikel im Auge" wieder nach Hause geschickt wurde.

Ist aber halt nicht so reißerisch.

Kuhburger hat geschrieben:
ist doch der Wirkkreis des Rauchs je nach Anzahl der gezündeten Bengalos und der Wetterlage erheblich größer und die Gefährdung von Kindern und/oder vorgeschädigten Menschen (Asthma, Bronchien) wohl kaum von der Hand zu weisen.

Diese Gefährdung gibt es überall. Siehe das Beispiel mit dem Kind. Das hätte auch draussen vor dem Grillstand passieren können. Da ist die Chance um ein vielfaches höher.

Oder bei jeder Pyroshow der Welt, egal ob bei Sportveranstaltungen, Konzerten oder sonstigen Events. Der Rauch und diese "Partikel" gibt es überall. Von Silvester fang ich mal gar nicht erst an. Der Rauch wird nicht anders nur weil etwas legal gezündet wird.

Unter anderem deswegen unterscheidet man zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat ja auch auf Grund der CE Prüfung. Bei selbstgebastelten Sachen oder Dingern aus den östlichen Nachbarländern kann natürlich eine unverhältnismäßig hohe Gefahr durch Rauch, Partikel oder das Material im allgemeinen bestehen. Alles andere fällt dann einfach unter Zufall der nichts mit einer vorherigen Genehmigung zu tun hat. Sonst müsste man wirklich alles verbieten. Vor allem Grills.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 20:27 
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Was für eine Sinnlose Diskussion.

Da feiern die Pyro Befürworter wieder unsere lasche Rechtssprechung. Applaus Applaus Applaus.

Das Urteil ist quasi ein Freihfahrtschein für alle Zündelnden Spinner in den Deutschen Stadien.

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Zitat Leon Andreasen : „Wer nicht bereit ist, zu kämpfen, soll an die
Tür vom Trainer klopfen und abhauen.



"Ich bin gegen Pyro"


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 20:33 

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IQ1000 hat geschrieben:
Das Urteil ist quasi ein Freihfahrtschein für alle Zündelnden Spinner in den Deutschen Stadien.


Und das wäre schlimm, weil?

Angenommen es wird jetzt noch des öfteren klargestellt das es sich grundsätzlich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt und kommt endlich auch so bei der Öffentlichkeit an. Und angenommen dem DFB wird vom deutschen Recht auch endlich mitgeteilt das er mit seinen Strafen rechtswidrig handelt.

Dann riskiert jeder der zündelt eine Ordnungswidrigkeitsstrafe und je nach Verein evtl. ein Stadionverbot. Also hätten wir die Situation die es von Mitte der 80er bis kurz vor der WM 2006 gab.

War das eine schreckliche Zeit was Pyrotechnik anging? Hattest du dort Angst vor den Bengalen?

Oder hast du nur Angst dich nicht mehr empören zu können!?


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 20:42 
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Kürmel hat geschrieben:
IQ1000 hat geschrieben:
Das Urteil ist quasi ein Freihfahrtschein für alle Zündelnden Spinner in den Deutschen Stadien.


Und das wäre schlimm, weil?

Angenommen es wird jetzt noch des öfteren klargestellt das es sich grundsätzlich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt und kommt endlich auch so bei der Öffentlichkeit an. Und angenommen dem DFB wird vom deutschen Recht auch endlich mitgeteilt das er mit seinen Strafen rechtswidrig handelt.

Dann riskiert jeder der zündelt eine Ordnungswidrigkeitsstrafe und je nach Verein evtl. ein Stadionverbot. Also hätten wir die Situation die es von Mitte der 80er bis kurz vor der WM 2006 gab.

War das eine schreckliche Zeit was Pyrotechnik anging? Hattest du dort Angst vor den Bengalen?

Oder hast du nur Angst dich nicht mehr empören zu können!?


Nein Krümel das wäre schlim weil mir der Pyrokram im Stadion auf den Sack geht und mir der Qualm von dem Mistzeug die Sicht nimmt und ich dadurch im Stadion das Spiel nicht sehen kann.
Du wirst es kaum glauben aber ich gehören zu den bekloppten alten Säcken die seit Jahren ins Stadion gehen um ein Fußballspiel zu sehen.

Ich weiß das das schnöde zusehen nicht zum neuen Event Verständnis unserer Zeit gehört, das ist wahrscheinlich zu langweilig 22 Spielern bei Fußballspielen zuzusehen da fehlen die Emotionalen Momente.

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Zitat Leon Andreasen : „Wer nicht bereit ist, zu kämpfen, soll an die
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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 21:01 

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IQ1000 hat geschrieben:
mir der Qualm von dem Mistzeug die Sicht nimmt und ich dadurch im Stadion das Spiel nicht sehen kann.


Bei wie vielen Spielen wird denn während dem Spiel gezündet? Reduziert man das auf H96 kann man diese Spiele an einer Hand abzählen. Und obwohl ich schon zig mal hinter gezündeten Bengalen stand, habe ich immer alles sehen können. Wobei die nächste Frage wäre, warum du ausgerechnet genau da sitzt wo gezündet wird!?

Aber klar, weil alle 5 Jahre mal irgendwo Rauch ein paar Sekunden vom Spiel "bedeckt", ist es Wert sich darüber aufzuregen.

Durch Choreos oder große Schwenkfahnen habe ich übrigens schon zig Spielminuten verpasst. Was nun? Choreo und Fahnenverbot?


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 21:02 
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IQ1000 hat geschrieben:
Ich weiß das das schnöde zusehen nicht zum neuen Event Verständnis unserer Zeit gehört, das ist wahrscheinlich zu langweilig 22 Spielern bei Fußballspielen zuzusehen da fehlen die Emotionalen Momente.


Du verrückter, altmodischer Kerl, das kannst du aber jetzt nicht ernst meinen :shock:
Du gehst ins Stadion, um Fussball zu sehen? Wow! :mrgreen:

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ich hab Bock auf 96


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 22:37 

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Kürmel, wir kommen da nicht überein. Bengalos sind potentiell gefährlich und haben auch schon Personen- und Sachschäden verursacht, ob Dir das gefällt oder nicht. Ist aber auch egal. So wie es sicher ginge im Stadion, wird es kein eingefleischter (Pyro-) Fan wollen. Hatten wir hier alles schon. Kannst ja mal zurückblättern.

Ich halte darüber hinaus das mutwillige Verbrennen von Pyrotechnik für nervende Umweltverschmutzung erster Güte. Übrigens egal ob zu Sylvester, im Stadion oder sonstwo. Es ist dekadente Scheisse. Und diese Scheisse wird nicht besser, wenn man es mit anderer Scheisse wie Auto- oder Flugzeugabgase vergleicht und damit versucht zu relativieren. Scheisse bleibt alles gleichermaßen. Rein okologisch betrachtet.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.02.2015 23:07 
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1896er hat geschrieben:
Ein Paukenschlag, über den ich mir eine gewisse Freude nicht verhehlen kann, da ich ja immer ein Freund des roten Feuers, aber ein Gegner von Böllern und Mißbrauch von Pyro als Waffe war.

http://www.haz.de/Nachrichten/Sport/Fus ... verurteilt

Die Beweisführung ergab also, dass es noch keine Verletzten durch den reinen Bengalogebrauch gab, die Beweisführung! Daher ist und bleibt es eine Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Genehmigung und keine Strafttat, keine versuchte Körperverletzung, nichts, weshalb das Thema die letzten Jahre zum Staatsakt gemacht wurde. Unfassbar. Eine ORDNUNGSWIRDRIGKEIT...ich komme darüber ernsthaft nicht weg. Und dafür wird hier das Stadionerlebnis systematisch zerstört? Dafür?

Freu Dich nicht zu früh für den Kerl! §153a StPO heißt nicht nur Geldstrafe, sondern auch dass das Stadionverbot nicht aufgehoben werden braucht (gilt auch für die Regionalliga). Ferner werden die Anwälte der KGaA zivilrechtlich gegen den Kerl vorgehen, um einen Batzen der Verbandsstrafe hereinzuholen. Das werden 2 teure Bengalos!

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„Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“

Jean Paul Sartre


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