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 Pyrotechnik Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 12.10.2011 14:17 
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Kuhburger :nuke: :nuke: :nuke:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 12.10.2011 21:09 
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hsv96_1 hat geschrieben:
Jetzt nur noch mal für dich und ich schreibe auch ganz langsam: Ich habe Geld mit Geld verglichen
eben!
das thema aber war verbot.
und ich verglich verbot mit verbot.

tja, im forum muß man schon aufmerksam mitlesen, wenn man auch mitschreiben will. :roll:
aber das lernst du vielleicht noch.


Kuhburger, dein vorschlag ist eigentlich eine vernünftige vorgehensweise.
nur leider fern der realität.
denn es geht hier um zwei "problemgruppen" die aufeinander treffen. die ungeduldige jugend und die greisen herren der dfl bzw. des dfb.
du glaubst doch nicht ernsthaft, daß die jungen leute sich mit dem zündeln entspannt zurück halten.....bis denn irgendwann, in 20 jahren, die alten herren zu einer entscheidung finden. :roll:
deswegen bedarf es da mehr druck....wofür ich volles verständnis habe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 12.10.2011 21:21 

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Gunther, Druck kann man auch legal erzeugen. ... daher sind 20 jahre etwas polemisch, wie ich finde. 1 oder 2 Jahre dürfte realistischer sein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 12.10.2011 21:26 
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Kuhburger hat geschrieben:
daher sind 20 jahre etwas polemisch
aber nur etwas. :P

ein oder zwei jahre ist aber auch fern der realität. so schnell sind die alten nicht.

legal druck ausüben? wir sprechen hier aber noch über jugendliche fußballfans?....oder über erfahrene politische strategen??
bitte verliere nicht die realität aus den augen. :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 12.10.2011 22:08 

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*seufz :noidea2:

... und Du meinst, mit Deinen Anfeuerungen erweist Du den jungen Leuten einen Dienst? Da glaube ich eher, dass Du ein gekaufter Agent des DFB bist ... :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 12.10.2011 23:33 

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Gunther hat geschrieben:
hsv96_1 hat geschrieben:
Jetzt nur noch mal für dich und ich schreibe auch ganz langsam: Ich habe Geld mit Geld verglichen
eben!
das thema aber war verbot.
und ich verglich verbot mit verbot.

tja, im forum muß man schon aufmerksam mitlesen, wenn man auch mitschreiben will. :roll:
aber das lernst du vielleicht noch.



Dann lieber Gunther kommt auf dich aber noch verdammt viel Arbeit zu. Lese die betreffenden Beiträge noch einmal aufmerksam durch und versuche dann einmal eine Zusammenfassung zu schreiben. Es ging in dem Beitrag um nichts anderes als um Strafzahlungen und nicht ob verboten oder nicht.
Also: erst aufmerksam lesen und dann andere runterputzen (versuchen)


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 13.10.2011 14:55 

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Zum Thema Fackeln

Pyro im Badenova-Stadion: Bayern-Fan kommt davon
Amtsgericht stellt Verfahren gegen einen Fan des FC Bayern München ein / Fans fordern Legalisierung von Pyrotechnik im Stadion.

Bitte auf die Zitierregeln im Forum achten! - Discostu

Artikel dazu auf badische-zeitung.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 13.10.2011 18:31 

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Ziemlich blöd wenn man vor Gericht geht und so eine schlechte Beweislage auf seiner Seite hat... Ich denke die Folge werden verbesserte Überwachungsmassnahmen sein. Jedenfalls ist dieser spezielle Fall auf sicher nicht geeignet, auf höherer Ebene ein Umdenken einzuleiten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 13.10.2011 22:02 
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Seenotfackeln dürfen nur im Freien gezündet werden (im Stadion ist das nicht der Fall und die Zulassung ist futsch!). Außerdem stellt das Abbrennen im Stadion einen Missbrauch von Seenotzeichen dar! :wink2:

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„Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“

Jean Paul Sartre


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 13.10.2011 22:33 
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Es sei denn, der Gegner von den Roten hat " kein Land mehr in Sicht " . :mrgreen:

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Zur Fankultur gehört das Leiden und der Mißerfolg zwingend dazu,
weil man sich sonst nicht über das Erreichte freuen kann.
Zitat von Roter Dortmunder


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 08:24 

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Herr Rossi hat geschrieben:
Seenotfackeln dürfen nur im Freien gezündet werden (im Stadion ist das nicht der Fall und die Zulassung ist futsch!). Außerdem stellt das Abbrennen im Stadion einen Missbrauch von Seenotzeichen dar! :wink2:


Warum sind das dann keine Anklagepunkte, mit denen das Verfahren durchgeboxt worden wäre? Liegt jetzt der Fahler bei dir oder dem Amtsgericht Freiburg und der Polizeibehörde BW?

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Karsten Surmann:
"Der Verein bekommt den Vorstand, den er verdient."
Lang lebe der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Danke Basti & Co.!


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 09:26 

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Steht doch im Bericht. Die Person konnte nicht zweifelsfrei identifiziert werden. Da muss dann auch nix anderes mehr behandelt werden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 10:45 

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Ja ok, das ist aber oft so, nur was hat dann die Unterscheidung zwischen "Schwarzbau" und CE-Siegel für eine Relevanz in diesem Prozess?

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 11:27 

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1896er hat geschrieben:
Ja ok, das ist aber oft so, nur was hat dann die Unterscheidung zwischen "Schwarzbau" und CE-Siegel für eine Relevanz in diesem Prozess?


1. Mach doch bitte nicht aus einem eingestellten Verfahren einen Prozess.
2. Das geht doch ziemlich deutlich aus dem Bericht hervor. Ob das allerdings rechtlich belastbar ist, ist sehr fraglich


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 12:07 

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Die Relevanz ist erheblich, 1896er. Wenn ich mich nicht täusche, ist der Einsatz von Bengalos ohne BAM-Nr. ein Verstoß gegen das SprengG (dargestellt in der SprengV, zweite Fassung) und mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe strafbewehrt.

Mit Prüfnummer geht es dann um die Frage ob Pyrotechnik nach T1 oder T2. T1 darf jeder über 18 einsetzen; überall wo zeitlich und örtlich erlaubt (nicht verboten :wink: ) ist. Andernfalls = Ordnungswidrigkeit.
T2 darf aber nur mit Befähigungsnachweis (ich glaube: Theaterfeuerwerker), behördlicher Genehmigung etc. (s.o) eingesetzt werden. Andernfalls = Strafrecht (übrigens schon wegen Verstoß gegen Transport- und Lagervorschriften); Strafmass (glaube ich) Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr und/oder Geldstrafe.

In beiden Varianten ist aber das strafrechtliche Konstrukt fahrlässige, versuchte Körperverletzung wohl grundsätzlich möglich.

In beiden Varianten droht Regressnahme durch den Verein, wenn Strafzahlungen des Verbands umgelegt werden sollen.

Alles nur dann, natürlich, wenn der Täter zweifelsfrei identifiziert wurde. 8)

In allen Fällen kann der Verein ein SV aussprechen und zwar auch dann, wenn nicht ein einzelner Täter sondern lediglich eine Gruppe "Beteiligter" dingfest gemacht werden konnte. Dieses SV kann der Verein jedoch nur für das eigene Stadion verfügen; bundesweit = s. Ligaabkommen.

Für das eigene Stadion geht das Hausrecht des Vereins mittlerweile sehr weit (vergl . auch BGH-Rechtssprechung). Zwar können die betroffenen Fans ins Anhörungsverfahren, müssen in diesem jedoch den Beweis ihrer Unschuld/Nichtbeteiligung antreten (-> sehr kritisch weil Beweislastumkehr). Das könnte im Einzelfall gelingen, ist jedoch auch mit Zeit verbunden, was zumindest dazu führen dürfte, dass einige Heimspiele verpasst werden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 18:42 
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meine prognose: in spätestens 10 jahren werden bengalos in den stadien völlig legal sein. vorausgesetzt: die "ultras" machen weiter druck.
denn die geldgeile wirtschaft wird es sich nicht nehmen lassen, wenn die "bengalo-kultur" anhält, irgendwann auch saubere u. sichere bengalos herzustellen.
aber auch "die wirtschaft" ist ja etwas senil, deswegen dauert das noch ein weilchen. :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 18:58 

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Manchmal beneide ich Dich um Dein Weltbild, Gunther... :mrgreen:

Die Alternative besteht in englischen Verhältnisse (auf den Rängen) ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 19:03 
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Kuhburger hat geschrieben:
Manchmal beneide ich Dich um Dein Weltbild, Gunther... :mrgreen:
ich habe wenigstens eins. :wink:
und ich bin, zumindest anfangs, immer optimistisch.

über engländer brauchen wir nicht zu reden, die sind eh bekloppt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 22:54 
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Gunther hat geschrieben:
meine prognose: in spätestens 10 jahren werden bengalos in den stadien völlig legal sein. vorausgesetzt: die "ultras" machen weiter druck.
...


In zehn Jahren wird die Pyrotechnik lautlos, geruchslos und farblos sein. Damit steht der Einführung nichts mehr im Weg :wink:

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Da hab ich gedacht, ich tu ihn ihm rein in ihn ihm sein Tor. Horst Hrubesch

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 14.10.2011 22:56 
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Kuhburger, Deine Einlassungen sind nicht ganz vollständig:
Der Import, Besitz oder das Abbrennen von Pyrotechnik ohne BAM- oder CE-Kennzeichen ist eine Straftat nach dem SprengG. Bei einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung von Pyrotechnik mit BAM- oder CE-Kennzeichen verliert diese automatisch die Zulassung.

Für diesen Fall gilt eine Beschränkung in der Stadionverordnung. Gemäß § 3 ist das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik ausnahmslos verboten! Im strafrechtlichen Sinn kann das Abbrennen nicht bewiesen werden, aber die Beihilfe (durch Duldung) ist ebenfalls strafbar!

Eine Seenotfackel enthält Schwefel und Magnesium. Der Rauch ist gesundheitsschädlich, aber bei Seenot tolerierbar, weil der Rauch ungestört abziehen kann. Während der Brenndauer ist die Fackel nicht löschbar (auch nicht mit Wasser oder Sand, aber das ist bei Seenot auch gut so).

Für die Ausnahmegenehmigung gilt gemäß SprengV:
Zitat:
Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen ...vorher schriftlich anzuzeigen.

Die zuständige Behörde hat kritisch zu überprüfen, ob die Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften eingehalten, die Belange des Lärm- und Umweltschutzes berücksichtigt sind und der besondere Anlass des Feuerwerks gerechtfertigt ist. Für das Abbrennen einer Seenotfackel in Seenot braucht man allerdings keine behördliche Genehmigung. Ein Missbrauch ist verboten!

Eine Zustimmung des veranstaltenden Verein ist zwingend notwendig. Und warum sollte der Verein eine Zustimmung erteilen, wenn er vom DFB wegen des Missbrauchs von Pyrotechnik durch "Fans" verantwortlich gemacht wird. Auch nach dem BGB kann der Verein für diese Vorgänge haftbar gemacht werden. Insbesondere wenn der Spielbetrieb beeinträchtigt wird, ist mit Strafen des DFB zu rechnen. Regressforderungen kann der Verein nur stellen, wenn die Täter ermittelt sind und denen die Tat nachgewiesen werden kann.

Bei Stadionverboten wird zwischen einfachen Delikten wie z. B. dem Erschleichen des Eintritts und schweren Delikten wie z. B. Straftaten unterschieden. Gemäß den einheitlichen Richtlinien zur einheitlichen Behandlungen von Stadionverboten wird für einfache Delikte ein örtliches Stadion verbot (§ 1 (4)), für schwere Delikte ein überörtliches Stadionverbot (§ 1 (5)). Für
Zitat:
6. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
14. Einbringen und / oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

wird ein überörtliches Stadionverbot ausgesprochen. Wie in dem Grundsatzurteil des BGH werden Mittäter ebenfalls mit einem Stadionverbot belegt obwohl sie selbst nicht gezündelt haben! Das Atadionverbot wird zentral registriert und knn nur von dem Verein aufgeboben werden, der dieses ausgesprochen hat.

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Jean Paul Sartre


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