Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  Seite 5 von 7 | [ 128 Beiträge ] | Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Nächste
 Fragenkatalog der Fanszene Moderations-Bereich
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 10:05 
Benutzeravatar

Registriert: 23.09.2007 19:00
Beiträge: 6719
Wohnort: Isernhagen


Offline
Hirni96 hat geschrieben:
Herr Kind ließ verlauten, dass man über eine Rückführung der Markenrechte in eine gemeinsame Gesellschaft verhandeln könne, allerdings müsste man dann den heutigen Marktwert zugrunde legen und das würde sich der Verein wohl nicht leisten können da mit einzusteigen.


So etwas müsste doch ein gefundenes Fressen für die Medien (nicht hiesigen) sein. Dadurch wird doch deutlich wie Herr Kind tickt.

Kuhburger hat geschrieben:
Meinst Du nicht, dass Kind bestens vernetzt ist? Einzig wenn der Verein Anzeige erstattet, wird hier ernsthaft ermittelt werden.


Solange Herr Kind Präsident ist wird keine Anzeige erstattet werden. Wie kann man also eine MV anstoßen um eine Abwahl/Absetzung zu organisieren um anschließend eine Aufarbeitung im Interesse des Vereins organisieren?

_________________
Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.

Jiddu Krishnamurti


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 11:00 
Benutzeravatar

Registriert: 31.08.2008 19:56
Beiträge: 30613
Wohnort: Hannover


Offline
Nach der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat den Vorstand und nicht die Mitgliederversammlung. Da müssen erst Kinds Vasallen im Aufsichtsrat abgewählt werden oder zurücktreten.

_________________
„Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“

Jean Paul Sartre


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 11:25 

Registriert: 02.07.2010 20:46
Beiträge: 15319
Wohnort: Quedlinburg


Offline
Wenn Martin Kind wirklich gesagt hat, dass der Verein einen Teil der Markenrechte zum aktuellen Marktwert zurückkaufen könne, dann hätte er sich quasi selbst demaskiert. Dann müßte normalerweise der Aufsichtsrat sofort tätig werden.

Ein solches Statement ist höhnisch und vereinsverachtend.

Wie werden jetzt die "Gemäßigten" und bisher "Kindtreuen" dies sehen? Sollte es dazu statements geben, wäre ich gespannt.

_________________
„Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 12:02 
Benutzeravatar

Registriert: 23.09.2007 19:00
Beiträge: 6719
Wohnort: Isernhagen


Offline
Herr Rossi hat geschrieben:
Nach der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat den Vorstand und nicht die Mitgliederversammlung. Da müssen erst Kinds Vasallen im Aufsichtsrat abgewählt werden oder zurücktreten.


Danke für die Erinnerung, hatte das vergessen :(

Wenn die AR-Mitglieder genau so wenig zurücktreten werden, jedenfalls nicht zeitnah, wie Herr Kind, wie könnte man deren Abwahl organisieren. Eine außerordentliche MV einberufen? Ist das möglich bzw. darstellbar und wenn ja wie geht das von statten ?

_________________
Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.

Jiddu Krishnamurti


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 12:52 

Registriert: 02.07.2010 20:46
Beiträge: 15319
Wohnort: Quedlinburg


Offline
Spätestens bei der nächsten JHV dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigern und als TOP die Abwahl des AR anmelden. - Oder eine ausserordentliche MV organisieren, muss mW von 5% der Mitglieder gefordert werden.

_________________
„Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 13:07 
Benutzeravatar

Registriert: 31.08.2008 19:56
Beiträge: 30613
Wohnort: Hannover


Offline
Der Weg über eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist wohl nicht vorgesehen. Das sollten die Juristen hier klären. Also erst einmal Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten. Und bei der nächsten Wahl glaub- und vertrauenswürdige Alternativen zur Kandidatur bewegen sowie eine Mehrheit bei der Wahl organisieren.

_________________
„Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“

Jean Paul Sartre


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 13:20 
Benutzeravatar

Registriert: 23.09.2007 19:00
Beiträge: 6719
Wohnort: Isernhagen


Offline
Herr Rossi hat geschrieben:
Der Weg über eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist wohl nicht vorgesehen. Das sollten die Juristen hier klären.


Grundsätzlich nicht? Es muss doch einen Weg geben, falls man z.B. einen Vermögensschaden z.L. des Vereins nachweist, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Ich dachte, ich weiß ich bin teilweise blauäugig :wink: , dass auch von staats wegen ein Interesse besteht etwaige Vorwürfe oder Verdachtsmomente zu überprüfen.

_________________
Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.

Jiddu Krishnamurti


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 13:31 

Registriert: 16.07.2009 15:23
Beiträge: 1762
Wohnort: Hannover


Offline
Kuhburger hat geschrieben:
Meinst Du nicht, dass Kind bestens vernetzt ist? Einzig wenn der Verein Anzeige erstattet, wird hier ernsthaft ermittelt werden.


Das ist ein Offizal Delikt, da müsste die Staatsanwalt von Allein tätig werden.
Oder meinst Du das z.B. ein Herrn v.Fromberg wegen seines guten Kontaktes zu MK das nicht darf?


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 13:56 

Registriert: 02.07.2010 20:46
Beiträge: 15319
Wohnort: Quedlinburg


Offline
Für ein Offizialdelikt müssen mindestens Verdachtsmomente vorliegen, damit Ermittlungen eingeleitet werden. - Hier hilft eine gute Vernetzung. Anders sieht es aus, wenn Beweise vorliegen. Haste welche?

_________________
„Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 14:35 

Registriert: 21.04.2014 10:28
Beiträge: 3


Offline
genius4u hat geschrieben:
Herr Rossi hat geschrieben:
Der Weg über eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist wohl nicht vorgesehen. Das sollten die Juristen hier klären.


Grundsätzlich nicht? Es muss doch einen Weg geben, falls man z.B. einen Vermögensschaden z.L. des Vereins nachweist, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Ich dachte, ich weiß ich bin teilweise blauäugig :wink: , dass auch von staats wegen ein Interesse besteht etwaige Vorwürfe oder Verdachtsmomente zu überprüfen.


Laut Satzung §12 2. b) (https://www.hannover96.de/uploads/media/Satzung.pdf=) kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung wie folgt einberufen werden:

b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 % der volljährigen Mitglieder innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen.
c) Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung können nur solche sein, die zu ihrer Einberufung geführt haben.


Es wären also bei ca. 3000 Vollmitgliedern ca. 600 Mitglieder nötig, die das unterstützen.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 15:19 
Benutzeravatar

Registriert: 05.05.2014 18:13
Beiträge: 351
Wohnort: Hannover


Offline
Weil aber die Fördermitglieder nicht diskriminiert werden dürfen, werden die für diesen Vorgang mitgezählt. Macht dan 20.000+ Mitglieder.
Es werden also 1000+ Unterschriften benötigt. Diese dürfen dementsprechend auch von Fördermitgliedern sein.

§ 11 Mitgliederversammlung
[...]
2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
a) Entgegennahme der Berichte der Vereinsorgane
b) Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates
d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Ehrenrates
[...]
§ 12 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen
[...]
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen
a) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Aufsichtsrat einberufen werden.
b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand auf schriftlichen Antrag von mindestens 5 % der Mitglieder innerhalb von 5 Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen.
c) Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung können nur solche sein, die zu ihrer Einberufung geführt haben.
3. Dringlichkeitsanträge
a) Sie können auf Mitgliederversammlungen nur zugelassen werden, wenn dieses mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen wird.
b) Sie können zu weiteren Tagesordnungspunkten führen.
c) Anträge auf Änderung oder Neufassung der Satzung sowie Beitragsänderungen können nicht im Wege des Dringlichkeitsantrages gestellt werden.

_________________
Es gibt kein' Verein in Europa, der 96 schlagen kann...


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 15:23 

Registriert: 11.04.2017 19:14
Beiträge: 129


Offline
Dass die diese alte Satzung nicht mal aus dem Netz nehmen können... Es sind inzwischen "nur noch" 5%, den Rest hat 12ter Mann schon erklärt.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 16:21 

Registriert: 21.04.2014 10:28
Beiträge: 3


Offline
Holgerson hat geschrieben:
Dass die diese alte Satzung nicht mal aus dem Netz nehmen können... Es sind inzwischen "nur noch" 5%, den Rest hat 12ter Mann schon erklärt.


Danke für die Richtigstellung. Die Suche von Google verweist noch auf eine alte Datei...

Dann gibt's hier also die aktuelle Satzung: https://www.hannover96.de/uploads/Verei ... -04-26.pdf


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 20:18 
Benutzeravatar

Registriert: 31.08.2008 19:56
Beiträge: 30613
Wohnort: Hannover


Offline
Danke für den Hinweis auf den § 11 2. c), dann ist die AR-Abwahl möglich. Nun müssen gute und unbelastete Kandidaten her sowie eine Mehrheit organisiert werden.

_________________
„Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“

Jean Paul Sartre


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 08.10.2017 23:43 
Benutzeravatar

Registriert: 05.05.2014 18:13
Beiträge: 351
Wohnort: Hannover


Offline
Grobtechniker hat geschrieben:
Holgerson hat geschrieben:
Dass die diese alte Satzung nicht mal aus dem Netz nehmen können... Es sind inzwischen "nur noch" 5%, den Rest hat 12ter Mann schon erklärt.


Danke für die Richtigstellung. Die Suche von Google verweist noch auf eine alte Datei...

Dann gibt's hier also die aktuelle Satzung: https://www.hannover96.de/uploads/Verei ... -04-26.pdf

Die alten Fassungen sind nicht wertlos...
Sollte jemandem die Satzung in den Fassungen von 1996 bis 2013 zur Verfügung stehen, ich wäre daran interessiert.

_________________
Es gibt kein' Verein in Europa, der 96 schlagen kann...


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 09.10.2017 11:00 
Benutzeravatar

Registriert: 23.09.2007 19:00
Beiträge: 6719
Wohnort: Isernhagen


Offline
Herr Rossi hat geschrieben:
Danke für den Hinweis auf den § 11 2. c), dann ist die AR-Abwahl möglich. Nun müssen gute und unbelastete Kandidaten her sowie eine Mehrheit organisiert werden.


:nuke:

Danke für die Infos @ 12ter Mann, Grobtechniker und Holgerson

_________________
Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.

Jiddu Krishnamurti


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 09.10.2017 13:08 

Registriert: 14.08.2017 17:38
Beiträge: 392


Offline
Ich denke, man muss die Themen "Kind muss weg" und "Neuaufstellung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V." zunächst einmal trennen, um sie dann im Ergebnis wieder zusammen zu führen.

"Kind muss weg" in Bezug auf sein Präsidentenamt im e.V. würde sich bei Erteilung einer Ausnahmeregelung durch die DFL danach eh kurzfristig lösen, weil er kein Interesse mehr an dieser lästigen Präsidentschaft hat und von sich aus zurücktritt. Er wird sich dann nur noch um "ROKI" Burgwedel kümmern. Zumindest sein "Schatten" Krause wird es im gleichtun und zurücktreten. Zurück bleiben die "Amateure" im Vorstand. Problem in dieser Konstellation ist, dass man die Dinge um die fragwürdigen Alleinentscheidungen dann nur wesentlich schwerer belangen kann, weil die beiden Akteure sich ja verabschiedet haben.
Es gilt also JETZT die DFL zur Aufschiebung der Entscheidung zu bringen, damit VORHER die eigenartigen Dinge überprüft und revidiert werden können, die im Übrigen aus meiner Sicht auch den Antrag auf Ausnahmegenehmigung obsolet werden lassen. Konsequenter "Anfang" wäre dann auch die Kündigung des noch dubioseren Grundlagenvertrags (wenn man sich die Regelungen anschaut, gibt es nur einen VERLIERER, den e.V.!)

Dann zur Neuaufstellung des entkernten und vermögenslosen (ehemaligen größten Fußballvereins in Niedersachsen) Breitensportvereins mit "tausenden" von aktiven Breitensportlern: stellt sich die Frage, ob Hannover 96 zu seinen Wurzeln zurückkehren will oder künftig der Präsident des e.V. aus der Tanz- oder Leichtathletik-Sparte gestellt wird (bei allem Respekt für die Aktiven). Man sollte schon die Gewichte anhand der Mitgliederzahl pro Sparte und der Beitragsaufkommen verteilen.

Heißt: 96 ist und bleibt der größte Fußballverein Niedersachsens, der sich zu 50+1 bekennt und der mit der über eine Minderheitsbeteiligung und die Vergabe der Markenlizenzrechte an die von weiteren Gesellschaftern (allerdings keiner mit mehr als 15%, sowohl Mittelständler als auch ansässige Großunternehmen und Privatpersonen) getragene Profigesellschaft verbunden ist (Vorsitzender der GeFü in der Profigesellschaft sollte dann auch konsequenterweise ein externer Manager mit einem entsprechenden Ausbildungsprofil sein, Mitglied der GeFü wäre dann z.B. ein Sportdirektor).

Erster Schritt im e.V. wäre eine Satzungs-Korrektur der aus meiner Sicht unglaublichen Befugnisse des "Vereinsvorstands" (die aktuelle Regelung ist mit den Grundfesten des Vereinswesens nun wahrlich zu vereinbaren!)
Heißt auch, dass der e.V. aus seinen neuen Strukturen heraus eine Aufsichtsratsbesetzung für die Fußball-KGaA definiert. Daneben würden natürlich die Gesellschafter der Fußball-Gesellschaft anteilsgemäß AR-Mandate erhalten.
Zur zukünftigen Vermeidung "seltsamer" Eigengeschäfte oder der Besetzung aller Rechtskonstrukte mit einer Person (mittlerweile im fortgeschrittenen Rentenalter) Einbau solcher "No-Go" Regeln in die Satzungen/Geschäftsordnungen der Konstrukte.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 09.10.2017 14:07 

Registriert: 02.07.2010 20:46
Beiträge: 15319
Wohnort: Quedlinburg


Offline
thomas, ich fürchte, diese weitgehenden Betrachtungen kommen nun wirklich zu spät.

_________________
„Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 09.10.2017 14:47 
Benutzeravatar

Registriert: 30.09.2003 10:33
Beiträge: 3948
Wohnort: Elze


Offline
Im übrigen dürfte der "neue" Grundlagenvertrag nicht per se falsch sein. Man muss ihn

- überarbeiten im Sinne und zum Schutz des Vereins
- rechtssicher gestalten auch in Bezug auf das Kündigungsrecht und
- transparent publizieren

Letztendlich geht es doch garnicht darum, dass MK allein bei Hannover 96 Profifussball werkelt - das tut er doch schon seit vielen Jahren. Es geht darum, was nach ihm passiert.

Und daneben muss die Frage der Marekn- und Namensrechte geregelt werden, und zwar ebenfalls im Sinne des Vereins. Dies könnte übrigens sogar auch für MK ein grosser Vorteil sein, denn es gibt ja eine Reihe von Fragen um das Jahr 2014 herum, die durchaus strafrechtlicher Beantwortung unterliegen könnten...

_________________
12.04.1896 - 26.09.1997 Scheissverein und stolz darauf!
26.09.1997 - 23.03.2019 Kindische Zeiten bei Hannover 96
23.03.2019 - ................ #VorwärtsnachWeit!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Fragenkatalog der Fanszene
BeitragVerfasst: 09.10.2017 14:59 

Registriert: 14.08.2017 17:38
Beiträge: 392


Offline
Kuhburger hat geschrieben:
thomas, ich fürchte, diese weitgehenden Betrachtungen kommen nun wirklich zu spät.


Es gab hier immer wieder Fragen von Gegnern der Kind-Kritiker, was wäre wenn und ob wir denn einen "Plan B" hätten. Dies war ein Versuch, die wesentlichen Themen aufzulisten und konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einzubringen.

Solange die DFL die Ausnahmegenehmigung noch nicht erteilt hat, ist es meines Erachtens nicht zu spät. Danach wird es natürlich deutlich schwieriger.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  Seite 5 von 7 | [ 128 Beiträge ] | Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Nächste


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Suche nach:
Gehe zu:  

cron