Hier der zitierte HAZ-Artikel:
Zitat:
Berater als Wucherer verurteilt
Vertreter nahm hoch verschuldete Opfer aus / Entscheidung kann weit reichende Folgen haben
Von Hans-Peter Wiechers
Zum ersten Mal ist gestern der Geschäftsführer einer kommerziellen Schuldnerberatung für seine zweifelhaften Geschäfte verurteilt worden. Wegen Wuchers erhielt Thomas S. vor dem Landgericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Mit der Taurrus GmbH in Laatzen soll der 40-Jährige weit mehr als 100 Opfer übervorteilt haben. 20 Fälle, bei denen der Staatsanwalt sicher war, eine Straftat nachweisen zu können, wurden schließlich angeklagt. Die Vorgehensweise war immer die gleiche: Zunächst vereinbarte man einen Vertreterbesuch, der Taurrus-Mitarbeiter stellte dann eine Liste der Verbindlichkeiten auf, und die Kunden unterschrieben eine Honorarvereinbarung. Für ihr Geld erhielten sie nur mehr oder minder nutzlose Unterlagen. Im Kleingedruckten, das die Opfer natürlich nicht gelesen hatten, war aber auch nichts anderes vereinbart worden.
Nach ähnlichem Muster haben auch andere kommerzielle Schuldnerberatungen ihre Opfer ausgenommen. Betrug war nie nachzuweisen. Den Geschäftsführern schon gar nicht, sie hatten ja nur im Büro gesessen und ihre Vertreter losgeschickt. Die Staatsanwaltschaft in Hannover hat dann zum ersten Mal den Tatbestand des Wuchers in die Strafverfolgung der kommerziellen Schuldnerberatung eingebracht und damit jetzt Erfolg gehabt.
Neben Thomas S. und seiner Ehefrau war auch ein 34-jähriger Rechtsanwalt angeklagt. Er war für einige Zeit Geschäftsführer der Taurrus GmbH und hat die Anklagevorwürfe eingeräumt. Gestern im Prozess äußerte er sich nicht mehr. Sein Verteidiger Matthias Waldraff betonte, dass der 34-Jährige zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn einen schweren Fehler gemacht habe, den er zutiefst bedauere. Gegen den früheren Geschäftsführer wurde das Verfahren eingestellt. Er zahlt 6000 Euro an das Diakonische Hilfswerk und macht den Schaden in den fünf Fällen, die ihm vorgeworfen waren, wieder gut. Die Ehefrau des Hauptangeklagten muss 3000 Euro an das Hilfswerk zahlen.
Thomas S. ist mit einer Bewährungsstrafe davongekommen, obwohl er wegen Betruges, sexueller Nötigung, Körperverletzung und Diebstahl vorbestraft ist. Sein umfassendes Geständnis hat dem Gericht allerdings ein langwieriges Verfahren erspart. Ein Wäschekorb voller Akten kann jetzt unbearbeitet bleiben.
Die schnelle Entscheidung sollte zudem Signalwirkung haben. Künftig können Ordnungsbehörden überall in Deutschland mit Verweis auf das hannoversche Urteil zweifelhaften kommerziellen Schuldnerberatungen erheblich schneller das Handwerk legen.