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 Martin Kind - was nun....? Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 05.12.2017 11:25 

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Picard96 hat geschrieben:
thomas58 hat geschrieben:
[

ICH persönlich habe 2016 und 2017 (nachdem die Dinge für mich nicht korrekt waren) NICHT entlastet. Das mit dem "egal sein" mag schon stimmen.


Das ist dann persönlich konsequent :nuke:

Aber all die anderen Jahre hast du entlastet. Da schien es Dir auch noch egal gewesen zu sein, bzw. nicht so sehr wichtig?


Ich hatte das an anderer Stelle schon einmal gesagt: die ersten Zweifel an den "Aktivitäten" von Vorstand und AR bekam ich auf der 2015er HV, aber an dem Tag nicht genügend Info, um schon die Entlastung zu verweigern.


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 05.12.2017 11:58 
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Ein Blick in den Duden hätte genügt um zu wissen, daß die Beletage die veraltete Bezeichnung für den ersten Stock ist, weil da früher die Wohnräume waren. Aber auch sonst enthält der Beitrag von Andy1896 weitere Ungereimtheiten. Der Vorstand wird nicht direkt gewählt, sondern vom Aufsichtsrat bestimmt. Und zur Entlastung ist zu lesen:
Wikipedia hat geschrieben:
Unter Entlastung oder in der Schweiz Décharge versteht man die Billigung der Geschäftstätigkeit eines Organs durch die dazu durch Gesetz oder Vertrag berufenen Aufsichtsgremien. Die Billigung wird üblicherweise nachträglich für einen definierten Zeitraum ausgesprochen (z. B. ein Geschäftsjahr). Nach „innen“ wirkt die Entlastung als Vertrauensbeweis („gut gemacht“) und als Vertrauenskundgabe in die Zukunft („weiter so“), nach „außen“ kann die Entlastung bei Vereinen, Genossenschaften und GmbHs einen Verzicht auf Schadensersatz bewirken. Die Entlastung ist nicht einklagbar.Unter Entlastung oder in der Schweiz Décharge versteht man die Billigung der Geschäftstätigkeit eines Organs durch die dazu durch Gesetz oder Vertrag berufenen Aufsichtsgremien. Die Billigung wird üblicherweise nachträglich für einen definierten Zeitraum ausgesprochen (z. B. ein Geschäftsjahr). Nach „innen“ wirkt die Entlastung als Vertrauensbeweis („gut gemacht“) und als Vertrauenskundgabe in die Zukunft („weiter so“), nach „außen“ kann die Entlastung bei Vereinen, Genossenschaften und GmbHs einen Verzicht auf Schadensersatz bewirken. Die Entlastung ist nicht einklagbar.

Also kann auch nach der Entlastung der Vorstand noch haftbar gemacht werden. Die Entlastung kann ja auch durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen entstanden sein. :wink2:

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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 05.12.2017 15:10 

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Exakt so. Theoretisch ist es denkbar, dass die Entlastungen der letzten 20 Jahre die beteiligten Verantwortlichen nicht vor Schadenersatzforderungen schützen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 05.12.2017 20:53 

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Naja, nach § 195 BGB gilt auch hier die Verjährung von drei Jahren... Also nichts mit 20 Jahren...


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 05.12.2017 21:31 
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Also so wie die Steuergeschichte von meinem Zwilling? Oder gibt es für den einen speziellen Paragraphen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 05.12.2017 22:43 

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Nein, Beissing, die Verjährung beginnt erst mit Kenntnis der Umstände.

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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 10:35 

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Jetzt wird es endlich mal wieder juristisch :)
Du spielst auf § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB an.
Aber nach den ganzen Ausführungen hier im Forum ist doch eh alles ganz offensichtlich, so dass hier eben der Beginn der Verjährung mit dem Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Denn hier wird doch schon lange und für jeden lesbar behauptet, was alles nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll.


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 13:13 

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Ich finde die Diskussion gerade mal wieder sehr spannend.
Es geht aus meiner Sicht hier ja nicht um Einschätzungen zur Persönlichkeit des Martin Kind, ob er böse oder gut ist (hier habe ich eine sehr spezielle Meinung, die ich aber besser nicht preisgebe), auch nicht um seine zweifellosen Verdienste für die ausgelagerten, mittlerweile in seinem Mehrheitseigentum befindlichen Profi-Gesellschaften. Wenn diese Unternehmensgruppe heute wirtschaftlich nicht so dastehen würde, wäre er ein schlechter Unternehmer.

Das ist übrigens eines der "Probleme" der "Ich will nur Fußball sehen"-Fraktion. Ihr seid jetzt alle Event-Kunden von Roki Burgwedel und davon abhängig, welche "Rendite" der Investor plant, solltet also alle nicht mehr philosophieren, welche Spieler doch der Investor kaufen sollte. Ihr seid "Kunden", welches "Event" euch der Investor bieten will, entscheidet der ganz allein. Wie es anders geht, zeigt der gut geführte "Scheißverein" Bayern München, der keine "Investoren", sondern "Sponsoren" zur adäquaten Kapitalausstattung eingebunden hat.

Nein, es geht um den "Weg" dahin (nämlich zur bevorstehenden kompletten Trennung vom e.V.) und insbesondere die Handlungen und Willenserklärungen von Kind (jeweils vom Aufsichtsrat gebilligt) im Namen des "Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V." als Präsident des selben.

Ich habe ja hier mehrfach vom größten Skandal im deutschen Profifußball gesprochen, denn die Situation, dass ein ehrenamtlicher Funktionär mit Billigung ihn beaufsichtigender Ehrenamtler das heute nicht gerade schmale (immaterielle) Vermögen eines der traditionsreichsten deutschen Fußballvereine in sein Privatvermögen verbringt, gab es so ja wohl bisher noch nicht! Bitte im Übrigen nicht immer die hahnebüchenen Vergleiche mit WOB, LEV, 1899 und RBL, überall dort sind Sponsoren am Werk, keine Investoren. Ohne das im Vergleich zu Hannover "gigantische" Engagement der Sponsoren würden alle "Städtchen" (bis auf Leipzig mittelfristig) wohl maximal in Liga 3 kicken.

Da das Vereinsrecht einen solchen Tatbestand wie in Hannover ja nicht explizit beschreibt (ich bin der Meinung, dass die dazu notwendigen Entscheidungen niemals "Tagesgeschäft" eines Vorstands sein können und dürfen!) werden nun hoffentlich ordentliche Gerichte entscheiden, was im Rahmen von Vereinsrecht und Satzungen Alleinkompetenz eines Vorstands im e.V. sein kann. Ob man das Ganze später als "Vorsatz" betrachtet und damit andere Tatbestände wie Untreue oder was auch immer feststellt, wäre für mich eine nachgelagerte Frage. Moralisch und (vereins-)ethisch ist das, was bisher gelaufen ist, für mich völlig inakzeptabel.

Wenn am Ende dabei raus kommt, dass ein Vorstand ohne das eindeutige Votum des obersten beschließenden Organs eines e.V. dessen Vermögen an sich selbst verschenken darf, würde das mein Verständnis von einem "Rechtsstaat" doch arg durcheinander bringen. Also warten wir doch einfach mal ab!


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 14:04 

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thomas58 hat geschrieben:
Wenn am Ende dabei raus kommt, dass ein Vorstand ohne das eindeutige Votum des obersten beschließenden Organs eines e.V. dessen Vermögen an sich selbst verschenken darf, würde das mein Verständnis von einem "Rechtsstaat" doch arg durcheinander bringen. Also warten wir doch einfach mal ab!


Du vergisst, dass die Entscheidungen vom Aufsichtsrat gebilligt wurden (mit Mehrheit). Damit ist der Vorstand dem Grundsatz nach schonmal "entlastet", da ja das Kontrollgremium dem handeln zugestimmt hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 14:23 

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Beissing hat geschrieben:
thomas58 hat geschrieben:
Wenn am Ende dabei raus kommt, dass ein Vorstand ohne das eindeutige Votum des obersten beschließenden Organs eines e.V. dessen Vermögen an sich selbst verschenken darf, würde das mein Verständnis von einem "Rechtsstaat" doch arg durcheinander bringen. Also warten wir doch einfach mal ab!


Du vergisst, dass die Entscheidungen vom Aufsichtsrat gebilligt wurden (mit Mehrheit). Damit ist der Vorstand dem Grundsatz nach schonmal "entlastet", da ja das Kontrollgremium dem handeln zugestimmt hat.



Vorab: Ich bin kein Jurist.
Das oberste beschließende Organ eines Vereins ist nicht der AR, sondern die Mitgliederversammlung. Deine Einlassung verstehe ich nicht: darf also der Vorstand eines e.V. mit (mehrheitlicher) Billigung des AR das gesamte Vereinsvermögen in Höhe von 50 bis 75 Mio. € (sowie weitere Rechtsgeschäfte eindeutig zum Vermögensnachteil des e.V.) ohne Beschluss der Mitgliedersammlung mehrheitlich in das Privatvermögen eines Vorstandsmitglieds "verschieben"?? Eine sehr gewagte These!
Hier geht es im Kern um die Frage, ob die Handlungen des "Vereinskameraden" Kind ohne Mitglieder-Versammlungsvotum legitim waren oder nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 14:59 
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Beissing hat geschrieben:
thomas58 hat geschrieben:
Wenn am Ende dabei raus kommt, dass ein Vorstand ohne das eindeutige Votum des obersten beschließenden Organs eines e.V. dessen Vermögen an sich selbst verschenken darf, würde das mein Verständnis von einem "Rechtsstaat" doch arg durcheinander bringen. Also warten wir doch einfach mal ab!


Du vergisst, dass die Entscheidungen vom Aufsichtsrat gebilligt wurden (mit Mehrheit). Damit ist der Vorstand dem Grundsatz nach schonmal "entlastet", da ja das Kontrollgremium dem handeln zugestimmt hat.

Das ist doch eher eine Empfehlung für die Mitgliederversammlung. :bubble:

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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 17:58 

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thomas58 hat geschrieben:
Vorab: Ich bin kein Jurist.
Das oberste beschließende Organ eines Vereins ist nicht der AR, sondern die Mitgliederversammlung. Deine Einlassung verstehe ich nicht: darf also der Vorstand eines e.V. mit (mehrheitlicher) Billigung des AR das gesamte Vereinsvermögen in Höhe von 50 bis 75 Mio. € (sowie weitere Rechtsgeschäfte eindeutig zum Vermögensnachteil des e.V.) ohne Beschluss der Mitgliedersammlung mehrheitlich in das Privatvermögen eines Vorstandsmitglieds "verschieben"?? Eine sehr gewagte These!
Hier geht es im Kern um die Frage, ob die Handlungen des "Vereinskameraden" Kind ohne Mitglieder-Versammlungsvotum legitim waren oder nicht.


Mal unjuristisch sehr verkürzt dargestellt: Im Grundegenommen Ja.
Der Vorstand darf "alles" tun, solange nicht etwas anderes z.B. durch die Satzung (oder die Geschäftsordnung) bestimmt ist. Damit der Vorstand das nicht einfach so macht, gibt es das Kontrollgremium, bei Hannover 96 den Aufsichtsrat. Der hat die Aufgaben den Vorstand zu kontrollieren und entsprechend der Vorgaben der Satzung (plus ggf. Geschäftsordnung) Entscheidungen mitzutragen bzw. letztendlich abzusegnen. Das ist auch das, was in den abgelehnten einstweiligen Verfügungen das Gericht schon herausgearbeitet hat.
Im Vereinsrecht wird nicht unterschieden, ob es sich um den Taubenzüchterverein mit 20 Mitgliedern oder um ein Multi-Millionen-Verein aus dem Fußballgeschäft handelt. Platt gesagt, wenn der Aufsichtsrat zugestimmt hat und sogar die Entlastung des Vorstandes erfolgt ist, ist der Drops gelutscht (Vereinsrechtlich).


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 18:03 

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Beissing hat geschrieben:
Das ist auch das, was in den abgelehnten einstweiligen Verfügungen das Gericht schon herausgearbeitet hat.

Weißt du da mehr als wir? Nach meinem Kenntnisstand hat das LG hier bezgl. des Proforma-Verkaufs der Stammkapitalanteile der Management GmbH keine Dringlichkeit gesehen. Alles andere ist inhaltlich eine Auseinandersetzung im Hauptverfahren.

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"Der Verein bekommt den Vorstand, den er verdient."
Lang lebe der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Danke Basti & Co.!


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 18:08 

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Viel nicht anlässlich der ersten abgelehnten einstweiligen Verfügung das Wort "Vorstandsdiktatur", oder so änlich?
Da hatte das Gericht herausgearbeitet, dass der Weg der Entscheidungen des Vorstandes nicht zu beanstanden waren. In meinem Text ging es nicht expilzit um den Verkauf der Stammkapitalanteile, sondern um Vereins- bzw. Vorstandsentscheidungen im allgemeinen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 18:54 

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Entlastung erteilt nicht der Ar sondern die MV. Wenn diese über wesentliche Sachverhalte (z.B. Bewertung des Vereinsvermögens, Abgang der Markenrechte) getäuscht wurde, dann ist die Entlastung in den betreffenden Fragen nichtig. Hatte ich bereits einmal hier verlinkt. Auch muss man hier die verschiedenen Versionen der Satzung zum jeweiligen "Tatzeitpunkt" berücksichtigen.

Im Wege eines Verfahrens auf einstweilige Verfügung, prüft ein Gericht nicht nachhaltig. Insofern würde ich mich nicht darauf verlassen, dass diese Einschätzung des Gerichts bestehen bleibt.

Dies umso mehr, wenn noch weitere Sachverhalte zu Tage treten, die bisher nicht vorgetragen werden konnten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 19:04 
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Beissing hat geschrieben:
Der Vorstand darf "alles" tun, solange nicht etwas anderes z.B. durch die Satzung (oder die Geschäftsordnung) bestimmt ist. Damit der Vorstand das nicht einfach so macht, gibt es das Kontrollgremium, bei Hannover 96 den Aufsichtsrat. Der hat die Aufgaben den Vorstand zu kontrollieren und entsprechend der Vorgaben der Satzung (plus ggf. Geschäftsordnung) Entscheidungen mitzutragen bzw. letztendlich abzusegnen. Das ist auch das, was in den abgelehnten einstweiligen Verfügungen das Gericht schon herausgearbeitet hat.
Im Vereinsrecht wird nicht unterschieden, ob es sich um den Taubenzüchterverein mit 20 Mitgliedern oder um ein Multi-Millionen-Verein aus dem Fußballgeschäft handelt. Platt gesagt, wenn der Aufsichtsrat zugestimmt hat und sogar die Entlastung des Vorstandes erfolgt ist, ist der Drops gelutscht (Vereinsrechtlich).


Gibt es denn nicht bestimmte Anforderungen oder Auflagen die ein Kontrollgremium als Minimum erfüllen muss. Z.B. sich Informationen beschaffen wie viel Wert eventuell Markenrechte oder Anteile am Verein haben ? Oder für welchen Betrag man diese Vermögenswerte am freien Markt verkaufen könnte? Ist es nicht auch die Aufgabe eines AR im Sinne des Vereins zu handeln und das best mögliche für diesen heraus zu holen ?

Der AR wird bei uns doch von der MV gewählt. Dann muss der AR doch auch den mehrheitlichen Willen und die Meinung der Mitglieder repräsentieren und nicht seine eigenen Wertevorstellungen.

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Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.

Jiddu Krishnamurti


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 20:00 

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Wenn das Vereinsvermögen verschleudert wurde und danach sieht es zumindest aus, dann wird es zwingend Stoff für Schadenersatzforderungen geben. Und dann sind weder die Mitglieder des Vorstands noch die Mitglieder des Aufsichtsrats ausgenommen.

Es ist doch z.B. bei der Bewertung des eingebrachten Vereinsvermögens und später bei den Kapitalerhöhungen in der KGaA (die dazu führten, dass der Anteil des Vereins unverhältnismäßig sank) sowie dem endgültigen Auskauf des Vereins aus der KGaA sehr wahrscheinlich so, dass auf der Grundlage von Buchwerten agiert wurde. Anders lassen sich die lächerlich niedrigen Beträge kaum erklären. Das mag formal korrekt sein, auch wenn es die Besonderheiten eines Fußballclubs ausser acht läßt, aber es stellt sich auch dann die Frage: Wie hätte ein verantwortlicher Vorstand resp. Aufsichtsrat nach allgemeiner Auffassung handeln müssen und lassen sich daraus Vorwürfe in Sachen deliktischen Handels ableiten?

Das ist eine spannendes Thema.

Eines steht jedoch schon heute fest und dürfte unstrittig sein: Hätte Kind alles offen ausgebreitet, wäre er nicht so billig davon gekommen. Dafür hätte er keine Mehrheiten bekommen. Die Mitglieder hätten niemals erlaubt, dass er dergestalt in seine Tasche wirtschaftet.

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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 21:23 

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Kuhburger hat geschrieben:
Wenn das Vereinsvermögen verschleudert wurde und danach sieht es zumindest aus, dann wird es zwingend Stoff für Schadenersatzforderungen geben. Und dann sind weder die Mitglieder des Vorstands noch die Mitglieder des Aufsichtsrats ausgenommen.

Eines steht jedoch schon heute fest und dürfte unstrittig sein: Hätte Kind alles offen ausgebreitet, wäre er nicht so billig davon gekommen. Dafür hätte er keine Mehrheiten bekommen. Die Mitglieder hätten niemals erlaubt, dass er dergestalt in seine Tasche wirtschaftet.


Danke, Kuhburger: das ist ja auch meine These. Nach HGB Grundsätzen sind alle Entscheidungen wahrscheinlich korrekt (Buchwert-Ansätze). Damit wird Kind auch argumentieren: Warum brauche ich für ein bereits nach HGB "abgeschriebenes" Markenrecht, dass ich als e.V. Präsident für den festgeschriebenen Wert von 1,3 Mio. zurückkaufen kann (aber in den Büchern der haltenden Gesellschaft ist es doch gar nichts mehr wert!!) das Votum der Mitgliederversammlung, das ist doch "Tagesgeschäft" und damit von Satzung und Geschäftsordnung gedeckt! Mitnichten, denn das "Verschenken" der Rückkaufoption (und auch noch mehrheitlich an sich selbst!!!) kommt in seiner Auswirkung für den e.V. einer Auflösung gleich, dafür z.B. gibt es ohne Wenn und Aber in der Satzung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. Regeln.
Dass seine Vorstandskollegen angesichts ihrer Berufs- und (Aus-)bildungsprofile das nicht erkannt haben, sei ihnen ebenso zugestanden wie den beiden Ü70 Aufsichtsräten und der Dame im AR (das soll jetzt keine Beleidigung, sondern eine "Entlastung" der Personen sein!). Kind und seine Berater sollten genau um die Zusammenhänge gewusst haben.
Jeder halbwegs intelligente und beruflich/ausbildungsmäßig "vorbelastete" Mensch wird den Fehler in der Argumentationskette entdecken, hoffentlich auch die Staatsanwaltschaft und hoffentlich später das zuständige Gericht.
Entscheidungen solcher Tragweite gibt es nicht ohne außerordentliche Mitgliederversammlung und umfangreiche Information über die Konsequenzen für den e.V..


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 21:24 
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Kuhburger hat geschrieben:

Eines steht jedoch schon heute fest und dürfte unstrittig sein: Hätte Kind alles offen ausgebreitet, wäre er nicht so billig davon gekommen. Dafür hätte er keine Mehrheiten bekommen. Die Mitglieder hätten niemals erlaubt, dass er dergestalt in seine Tasche wirtschaftet.


Fest steht aber auch, dass die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder nie auch nur etwas kritisch nachgefragt haben auf den Mitgliederversammlungen. Es ist schon sehr billig, jetzt zu sagen, es gab keine Fragen weil wir getäuscht worden sind. Vorher zu "blöd" gewesen Kind zu durchschauen?? Viele von denen die jetzt hier Kind anfahren waren lange Zeit gar keine Mitglieder. Warum sollen denn jetzt so viele Menschen noch eintreten? Aus liebe zum Verein oder aus Hass auf Kind.

Es gab all die Jahre genügend Punkte um mit Kind kritisch umzugehen, bei dem liegt sicher das ein oder andere im argen, rechtfertigt aber m.E. nicht die Hexenjagd die hier betrieben wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Martin Kind - was nun....?
BeitragVerfasst: 06.12.2017 21:45 

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Picard96 hat geschrieben:

Es gab all die Jahre genügend Punkte um mit Kind kritisch umzugehen, bei dem liegt sicher das ein oder andere im argen, rechtfertigt aber m.E. nicht die Hexenjagd die hier betrieben wird.


Wir haben ja eh unterschiedliche Auffassungen, aber erkläre mir mal, warum z.B. die sachliche Aussage von Kuhburger "Hexenjagd" ist!

Und: wenn Kind den Mitgliedern (es gibt bekanntermaßen diverse, sehr konkrete Ehrenratsanfragen) die Fragen beantwortet hätte und Du mit deiner "Unschuldsvermutung" recht hättest, wäre doch alles in bester Butter und wir Kritiker würden Kind noch zu Lebzeiten ein Denkmal für seine Verdienste auf dem Robert-Enke-Platz bauen.
Als Präsident eines Vereins kannst Du eben nicht alles tun, was Du persönlich für gut befindest, vor allem hast Du dem Wohl der Gemeinschaft zu "dienen" und bist jederzeit sehr wohl verpflichtet, den Mitgliedern und z.B. dem Ehrenrat Rechenschaft abzulegen und Rede und Antwort zu stehen!


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