Polizeiwillkür gegen Fussballfans Moderations-Bereich |
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nocci96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 12:37 |
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Registriert: 20.04.2009 05:39 Beiträge: 11582 Wohnort: Dampfhausen
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Der Fan kann froh sein das er Bewährung bekommen hat.Die größere Strafe ist aber das Stadionverbot.
_________________ Wir müssen aufhören weniger zu trinken!
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Roter_Sauerländer
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 12:47 |
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Registriert: 15.05.2009 17:19 Beiträge: 1959 Wohnort: Brilon
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Diese "Schwanzvergleiche" nehmen gerade in NRW drastisch zu. Gerade unter jungen Mitläufern der Ultra-Gruppierungen scheint es in Mode zu kommen, Schals oder andere Fanartikel gegnerischer Vereine zu "erbeuten" und als Trophäe zu präsentieren um an Ansehen in der Gruppe zu gewinnen. Dabei werden leider mehr und mehr Unbeteiligte in die Sache reingezogen, die mit diesem Gehabe nichts am Hut haben und einfach nur ihren Verein sehen und unterstützen wollen. Insofern begrüße ich das Urteil, weil dann hoffentlich dem ein oder anderen Schwachmaten klar wird, dass das Zocken von Schals etc. nichts anderes ist als Diebstahl. Und Diebstahl gehört entsprechend bestraft.
_________________ Out of order...
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Discostu
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 12:50 |
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Moderator |
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Registriert: 16.01.2003 21:01 Beiträge: 19845 Wohnort: Regionär Hannovers
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@Roter Sauerländer: 6 Monate auf Bewährung für Diebstahl eines 15€ Artikels inklusive eines Dauerkarteneinziehens? Wo liegt da die Verhältnismäßigkeit?
Ist Dir klar, dass Du im normalen Falle schon was anstellen musst, um 6 Monate auf Bewährung zu bekommen?
_________________ „Kriminelle haben im Fußball nichts zu suchen!" ― Uli Hoeneß
Zuletzt geändert von Discostu am 28.10.2009 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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nocci96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 12:58 |
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Registriert: 20.04.2009 05:39 Beiträge: 11582 Wohnort: Dampfhausen
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Roter_Sauerländer hat geschrieben: dass das Zocken von Schals etc. nichts anderes ist als Diebstahl. Und Diebstahl gehört entsprechend bestraft.
Das ist minderschwerer Raub das es sich um die Wegnahme einer beweglichen Sache mit Gewalt handelt.
§ 249 StGB - Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
_________________ Wir müssen aufhören weniger zu trinken!
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Roter_Sauerländer
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 13:06 |
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Registriert: 15.05.2009 17:19 Beiträge: 1959 Wohnort: Brilon
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Discostu hat geschrieben: @Roter Sauerländer: 6 Monate auf Bewährung für Diebstahl eines 15€ Artikels inklusive eines Dauerkarteneinziehens? Wo liegt da die Verhältnismäßigkeit? Ist Dir klar, dass Du im normalen Falle schon was anstellen musst, um 6 Monate auf Bewährung zu bekommen?
Das ist mir schon klar. In diesem Fall steht tatsächlich die abschreckende Wirkung im Vordergrund, weil der Polizei in NRW die Dinge völlig aus dem Ruder geraten sind. Derjenige hat natürlich Pech gehabt, dass jetzt ausgerechnet an ihm ein Exempel statuiert wird, ich bewerte das Urteil trotzdem positiv, weil dadurch diejenigen geschützt werden, denen es um den Fußball geht und nicht um das Ausleben frühpubertärer Machtspielchen. Natürlich lässt sich über die Verhältnismäßigkeit streiten, gerade man man andere Delikte zum Vergleich heranzieht. Aber die Richter haben nunmal einen Ermessensspielraum und wenn ich Mist baue, muss ich damit rechnen, dass ein Richter dieses Ermessensspielraum auch bis zum äußersten zu meinen Ungunsten ausnutzt. Es hat ja niemand denjenigen gezwungen den Schal zu klauen.
_________________ Out of order...
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 13:17 |
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Richtig, nocci, Raub ist eine ganz andere Qualität als Diebstahl! Bei Raub wird Gewalt gegen Menschen ausgeübt. Hierbei ist es völlig belanglos, Disco, welchen Wert die geraubte Sache hat. Lediglich Art und Umfang der Gewaltausübung stehen hierbei zur Diskussion.
Beispiel: Eine eingeworfene Schaufensterscheibe mag 2500 Euronen wert gewesen sein, der besagte Schal lediglich 15. - Dennoch ist der immaterielle Schaden - nämlich beim Opfer eines Raubes - sehr viel höher zu bewerten. Abgesehen davon muss sich ein Opfer möglicherweise wegen psychischer Probleme behandeln. Dann gehen die Kosten für die Allgemeinheit sogar sehr schnell über den Wert der besagten Schaufensterscheibe hinaus...
Gewaltausübung jeglicher Art muss mE maximal hart bestraft werden.
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Discostu
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 13:23 |
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Moderator |
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Registriert: 16.01.2003 21:01 Beiträge: 19845 Wohnort: Regionär Hannovers
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@Kuhburger: Ich kann mir dennoch kaum vorstellen, dass man bei einem Diebstahl eines Schals ohne Fußballhintergrund 6 Monate auf Bewährung erhält.
_________________ „Kriminelle haben im Fußball nichts zu suchen!" ― Uli Hoeneß
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nocci96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 13:26 |
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Registriert: 20.04.2009 05:39 Beiträge: 11582 Wohnort: Dampfhausen
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Discostu hat geschrieben: @Kuhburger: Ich kann mir dennoch kaum vorstellen, dass man bei einem Diebstahl eines Schals ohne Fußballhintergrund 6 Monate auf Bewährung erhält.
Das ist genau das gleiche!Wenn Du jemanden den Schal vom Hals reißt ist es Raub.Wenn Du den Schal im Laden klaust ist es Diebstahl.Der Mensch kann psychische Probleme davon kriegen,die Verkaufsvitrine nicht.Sollte das Opfer durch die Tat einen psychischen Schaden oder eine Verletzung erlitten haben kommt noch die Körperverletzung hinzu.Da kommt es dann darauf an ob der Täter einen Gegenstand benutzt hat oder nicht.Wenn ja,ist es ein Raub mit gefährlicher Körperverletzung.Auf sowas gibt es dann keine Bewährung.Wenn das Opfer durch die Tat nicht in der Lage ist zu arbeiten,Wird der Täter noch zivlrechtlich verklagt.Und muß dann noch den Lohnausfall ersetzen.
Bedeutet Schmerzensgeld,Lohnausfall und Gerichtskosten wegen einem billigen Fanschal.
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Roter_Sauerländer
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 14:33 |
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Registriert: 15.05.2009 17:19 Beiträge: 1959 Wohnort: Brilon
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Discostu hat geschrieben: @Kuhburger: Ich kann mir dennoch kaum vorstellen, dass man bei einem Diebstahl eines Schals ohne Fußballhintergrund 6 Monate auf Bewährung erhält.
Ich finde es übrigens ziemlich fragwürdig, dass man hier jemanden in eine Opferrolle bringt, der Mist gebaut hat. Am Ende ist vielleicht noch der Fan des anderen Vereins Schuld, weil der durch Tragen des Schals den Diebstahl ja provoziert hat. Vielleicht sollte man besser den verknacken. Das ein Täter hier zum Opfer gemacht wird ist an Absurdität nur schwer zu überbieten.
_________________ Out of order...
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1896er
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 15:11 |
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Registriert: 23.10.2007 14:42 Beiträge: 2429
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Wenn man eine Strafe als zu hoch, zu unverhältnissmäßig, zu drakonisch empfindet steckt man doch nicht gleich den Täter in eine Opferrolle?
Dass eine Strafe angemessen ist, meinetwegen auch einige Tagessätze, das Stadionverbot aufgrund des Fußballbezugs ebenso gerechtfertigt ist, steht ausser Debatte.
Dass es um die Verhältnismäßigkeit zu anderen, weitaus schwerwiegenderen Delikten für die es 6 Monate auf Bewährung gibt, geht, ist doch das Hauptthema und da reicht m.E. das Argument des Exempel-Statuierens nicht aus um das zu rechtfertigen.
Fest steht schonmal, der Richter scheint ein Hardliner zu sein, denn sonst hätte er definitiv milder geurteilt.
Die Frage ist nun, und das taucht im Presseartikel nicht auf, wie ist die Vorgeschichte des Angeklagten? Wurde er bereits für ähnliche Delikte bestraft und bekommt es deshalb jetzt eine Nummer härter und lässt es sich jetzt vielleicht durch das Weglassen dieser kleinen entscheidenen Hintergrundinfos, öffentlich auch als Präzedenzfall darstellen?
Ich finde das gar nicht mal so abwegig und bin gespannt, ob und wann man das Urteil auch im Ganzen zu Gesicht bekommt!
Übrigens hat das alles nun wirklich nichts mehr mit Polizeiwillkür zu tun, die hat in diesem Fall nämlich einfach nur ihren Job gemacht, nämlich den Delikt festgestellt und eventuell entsprechend zur Anzeige gebracht.
Übrigens, da es sich in der ersten Instanz um einen Amtsgerichtsentscheid handelte und das jetzt nur die Berufung vorm LG war, zeigt dass es sich nicht um einen sogenannten schweren Delikt handelt, der gleich vorm Landgericht verhandelt worden wäre!
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nocci96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 15:19 |
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Registriert: 20.04.2009 05:39 Beiträge: 11582 Wohnort: Dampfhausen
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Bei Raub ist die Mindeststrafe 6 Monate.Bei Minderschwerem Raub ist die erste Instanz das Amtsgericht weil die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt.
Das ist ein Raub!
Zitat: Wuppertal. Fußball ist die schönste Nebensache der Welt: Doch manchmal reicht schon der Anblick der Vereinsfarben des Gegners und die Wuppertaler Anhänger sehen nicht nur blau, sondern rot. Jüngst hatte das Amtsgericht damit zu tun. Drei Jugendliche (14 bis 17 Jahre) mussten sich wegen Raubes, räuberischer Erpressung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Im Fokus des Verfahrens: zwei Fanschals – einer in den Farben von Borussia Dortmund, einer in denen des 1. FC Köln.
Von der gestrickten Leidenschaft ließen sich die drei WSV-Anhänger Ende November 2008 provozieren. Am Döppersberg gingen sie einen Remscheider an, der den Borussia-Schal einfach nur trug, weil ihm kalt war.
Zwei der Angeklagten griffen nach dem Kleidungsstück, doch der Remscheider hielt dagegen. In dem Gerangel – das Gericht spricht in so einem Fall von Raub – obsiegte der Remscheider, brach sich aber den Zeigefinger.
Drei Monate später war es ein Anhänger des 1. FC Köln, der mit seinem rot-weißen Schal um den Hals in der Schwebebahn den Zorn des 16-Jährigen auf sich zog. Diesmal in Begleitung eines Kumpels (15) forderte er den Schal und drohte Schläge an. Räuberische Erpressung heißt das unter Juristen. Eingeschüchtert gab der FC-Fan den Schal ab. Erst später bekam er ihn zurück.
_________________ Wir müssen aufhören weniger zu trinken!
Zuletzt geändert von nocci96 am 28.10.2009 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 15:57 |
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Wenn eine Tat korrekt eingeordnet wurde, gibt es keinen Spielraum für mildere Urteile, wenn das Gesetz eine Mindeststrafe vorschreibt.
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menzel96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 16:52 |
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Registriert: 08.04.2005 07:09 Beiträge: 5874 Wohnort: Niedersachsen
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Soccerfriend hat geschrieben: Der Diebstahl von Fanschals, Getränkebons und Buffettbuletten werden in Deutschland vergleichsweise härter bestraft als millionenschwere Steuerhinterziehung, Untreue und Korruption von Führungskräften wie Zumwinckel und Hartz.
Aber was will man anderes erwarten, wenn es in Deutschland möglich ist, dass ein Bundeskanzler ungestraft sein Ehrenwort über das geltende Recht stellen konnte, wenn es um die Deckung von schwarzen Kassen geht.
"Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen" scheint ganz unabhängig vom politischen System immer zu funktionieren.
Sehr guter Beitrag, leider ist es wirklich so und die meisten interessiert es nicht.
_________________ Ich mag Aktienclubs mit Tradition !!
20 Jahre immer Liga 1 und 2 !!!
Keine Macht den Predigern !!
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 16:57 |
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Wir dürfen hier nicht politisieren: Aber damit hat Soccerfriend definitiv recht.
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redfred
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 28.10.2009 20:08 |
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Registriert: 08.09.2006 19:01 Beiträge: 2003
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Tätersuche per TV
Mit 66 Steckbriefen und einer TV-Show jagt die englische Polizei die Täter der Massenkrawalle zwischen Hooligans der Fußball-Klubs West Ham United und FC Millwall am 25. August. In einer BBC-Show sollen einige Bilder der vermeintlichen Täter gezeigt werden, anschließend können Zuschauer Hinweise geben - ähnlich wie bei der deutschen Sendung »Aktenzeichen XY ... ungelöst«.
Link: http://www.11freunde.de/newsticker/1252 ... che_per_tv
_________________ Von Hoffenheim/Stuttgart lernen, heißt siegen lernen.
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rostomat
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 29.10.2009 08:37 |
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Moderator |
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Registriert: 21.01.2003 11:54 Beiträge: 5391 Wohnort: Buddelkiste
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Die Täter sind Polizisten?
_________________ "...ein Beruf, der durch eine Vielzahl von Wichtigtuern, Halbgebildeten und Trunkenbolden gestraft ist."
Peter Scholl-Latour über Journalismus
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Soccerfriend
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 29.10.2009 12:51 |
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Registriert: 05.04.2006 11:23 Beiträge: 2253
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Roter_Sauerländer hat geschrieben: Discostu hat geschrieben: @Roter Sauerländer: 6 Monate auf Bewährung für Diebstahl eines 15€ Artikels inklusive eines Dauerkarteneinziehens? Wo liegt da die Verhältnismäßigkeit? Ist Dir klar, dass Du im normalen Falle schon was anstellen musst, um 6 Monate auf Bewährung zu bekommen? Das ist mir schon klar. In diesem Fall steht tatsächlich die abschreckende Wirkung im Vordergrund, weil der Polizei in NRW die Dinge völlig aus dem Ruder geraten sind. Derjenige hat natürlich Pech gehabt, dass jetzt ausgerechnet an ihm ein Exempel statuiert wird, ich bewerte das Urteil trotzdem positiv, weil dadurch diejenigen geschützt werden, denen es um den Fußball geht und nicht um das Ausleben frühpubertärer Machtspielchen. Natürlich lässt sich über die Verhältnismäßigkeit streiten, gerade man man andere Delikte zum Vergleich heranzieht. Aber die Richter haben nunmal einen Ermessensspielraum und wenn ich Mist baue, muss ich damit rechnen, dass ein Richter dieses Ermessensspielraum auch bis zum äußersten zu meinen Ungunsten ausnutzt. Es hat ja niemand denjenigen gezwungen den Schal zu klauen.
@ Roter Sauerländer. Nach deiner eigenen Aussage hast du dich lange mit Arbeitsrecht beschäftigt. Daraus schließe ich, dass du Jurist bist. Dementsprechend wirst du auch wissen, dass zahlreiche emirische Untersuchungen nicht eindeutig nachweisen konnten, dass die Abschreckung als Strafzweck funktioniert. Es ist eher eine gesellschaftliche Hoffnung, dass harte Strafen abschrecken.
Ich persönlich glaube nur dann an eine abschreckende Wirkung einer Strafe, wenn diese sehr zeitnah und konsequent nach der Tat erfolgt und in einem engen inhaltlichen Bezug zur Tat steht. Das gilt insbesondere für junge und unreife Täter. Der im deutschen Strafrecht vorherrschende Resozialisierungsgedanke muss auf erzieherische Maßnahmen setzen, die zur Einsicht des Täters führen und somit weitere Taten verhindern.
In dem hier diskutierten konkreten Beispiel wird sich der Täter meiner Meinung nach durch ein Stadionverbot und die Überwachung seines Aufenthaltes während der Bundesligaspieltage viel mehr gestraft fühlen als durch eine Bewährungsstrafe, die er vielleicht - je nach Lebenssituation - zunächst einmal gar nicht "fühlt".
Auch finde ich es für die Glaubwürdigkeit eines Rechtsstaates problematisch, wenn die Bürger zu oft an der Verhältnismäßigkeit des Strafmaßes zweifeln müssen. Und das scheint mir in den letzten Jahren doch ziemlich oft der Fall zu sein. Mißbrauch, sexuelle Nötigung, Übergriffe von Jugendlichen, die andere nötigen und erpressen und ihnen die Handys und i-pods entwenden werden verhältnismäßig milder bestraft als dieser Fußballchaot.
Dass seine Tat bestraft werden muss, steht dabei für mich außer Frage. Aber eine sechsmonatige Bewährungsstrafe finde ich übertrieben, wenn er nicht schon vorher öfter mit ähnlichen Delikten auffällig geworden ist.
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Roter_Sauerländer
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 29.10.2009 13:27 |
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Registriert: 15.05.2009 17:19 Beiträge: 1959 Wohnort: Brilon
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Nein. Jurist bin ich nicht. Controller mit Schwerpunkt Personalwesen. Da aber auch die Umsetzung von Tarifverträgen oder Szenarien bei Prozessen vorm Arbeitsgericht in meinen Aufgabenbereich fallen, musste ich mir in dem Bereich auch ein entsprechendes Wissen aneignen.
Ich gebe dir grundsätzlich Recht, dass die abschreckende Wirkung von harten Strafen umstritten ist. Problematisch ist halt auch, dass wir nicht sämtliche Informationen haben, um den Fall abschließend beurteilen zu können. Die von dir angesprochene Vorgeschichte des Täters ist da sicherlich von entscheidender Bedeutung. Der Fall zeigt eher die Ratlosigkeit der Behörden in NRW. Ich werde jetzt mal sehr ausführlich und schweife vielleicht etwas ab. Vielleicht helfen die Ausführungen aber auch, die Geschichte um dieses Urteil etwas besser zu verstehen.
Seit der Saison 2006/2007 in der Dortmund am vorletzten Spieltag den Schalkern die Meisterschaft versaute, ist die Situation zwischen beiden Vereinen ziemlich eskaliert. Das fing vergleichsweise harmlos mit dem "Ein Leben lang keine Schale in der Hand" Banner an, dass den Schalkern per Flugzeug demonstriert wurde, ging weiter über den Diebstahl der gelben Wand aus dem Westfalenstadion und gipfelte dann in massiver Gewalt beim letzten Derby. Beide Vereine haben lange Zeit versucht per rundem Tisch die Ereignisse in den Griff zu bekommen, wobei sich aber zuletzt stark der Eindruck aufdrängte, dass den Schalkern bei weitem nicht so viel daran lag, zur Eskalation der Dinge beizutragen, wie den Dortmundern. Aus diesem Grund hat die Fanabteilung des BVB nach dem letzten Derby die Zusammenarbeit am runden Tisch aufgekündigt. Es ist generell sehr auffällig, dass auf Schalke ein weitaus anderer Umgang mit den Fans gepflegt wird, als in Dortmund. Bei Schalke geht man sehr liberal mit der eigenen Anhängerschaft um. So wurden auf Druck des Vereins vor der Saison sehr viele Stadionverbote aufgehoben, wahrscheinlich auch um die auf Schalke recht einflussreichen Ultras angesichts der beunruhigenden finanziellen Lage ruhigzustellen. Mit Gästefans geht man auf Schalke dagegen ziemlich rabiat um. Gerade beim Derby greift die Gelsenkirchener Polizei ziemlich rabiat durch. Da werden die BVB-Fans im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Zug in die Busse und dann in den Gästeblock geprügelt.
In Dortmund wird anders verfahren. Da hat man lange Zeit laissez-faire walten lassen. Gästefans haben in Dortmund relativ viele Freiheiten, eine große Trennung zwischen den Gruppen gab es nicht. Allerdings hat der Diebstahl der gelben Wand bei den BVB-Fans sehr viel Frust hinterlassen, was sich dann auch in diversen Aktionen zeigte. Die Unity als größte Dortmunder Ultra-Gruppierung ist davon eher weniger betroffen, in Dortmund sind es vor allem die Desperados ( eine dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnende Gruppe ), die dem Verein Probleme bereitet. Der BVB hat lange im Guten versucht, seine Fans zu beruhigen, allerdings konnten die eigenen Anhänger mit dem Vertrauen, dass der Verein in sie gesetzt hat, nicht wirklich umgehen. Aus diesem Grund unterstützt der BVB auch mittlerweile ein rigoroses Vorgehen gegenüber Straftätern in den eigenen Reihen, während Schalke da eher auf die Bremse tritt und nur bei Gästefans hart durchgreift. Man hat auch den Eindruck, dass der BVB auf diesem Weg versucht sich von Schalke abzusetzen um sich die eigenen Hände sauberzuhalten. Den hohen Herren beim BVB liegt ziemlich viel daran, dem BVB ein Saubermann-Image zu verpassen.
Wir haben es hier also mit 2 völlig verschiedenen Entwicklungen zu tun. Der eine Verein erkauft sich durch liberalen Umgang das Schweigen der Fans in finanziellen Krisenzeiten, der andere Verein versucht durch hartes Durchgreifen die Anhängerschaft zu beruhigen. Vom subjektiven Eindruck fühle ich mich als Zuschauer in Dortmund sicherer als auf Schalke. Aber wie gesagt, dass ist ein subjektives Empfinden.
Aus dieser Sicht ist das gesprochene Urteil nun eine logische Konsequenz aus den Geschehnissen der letzten Jahre. Allerdings wird man gerade in Dortmund mit Argusaugen verfolgen, wie sich Schalke nun verhalten wird. Ähnliche Vergehen gab es rund um das letzte Derby zuhauf. Den BVB Fans ist es mit Hilfe von Fotos gelungen, sehr viele der Täter zu identifizieren. Entsprechende Strafanzeigen wurden gestellt. Man wird in Dortmund ein genaues Auge darauf haben, ob Schalke in diesem Fall ähnlich vorgeht wie der BVB und die eigenen Leute anschwärzt oder ob man die Sache von Seiten der Gelsenkirchener Polizei und von Schalke 04 im Sande verlaufen lässt. Sollte dies der Fall sein, bin ich sehr gespannt wie sich die Dinge hier im Westen weiterentwickeln.
_________________ Out of order...
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Discostu
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 29.10.2009 13:52 |
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Registriert: 16.01.2003 21:01 Beiträge: 19845 Wohnort: Regionär Hannovers
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@Roter Sauerländer: Ein sehr differenzierter und gut beschriebener Beitrag, Grade das Schalker "Sicherheitskozept" kann ich aus erster Hand bestätigen.
Ich war beim Pokalspiel seinerzeit im Gästeblock, als von seitens der Sicherheitskräfte eskalierend eingegriffen wurde. Dort wurde ja sogar unser damaliger Fanbeauftragter mißhandelt.
_________________ „Kriminelle haben im Fußball nichts zu suchen!" ― Uli Hoeneß
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 29.10.2009 14:09 |
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Über das Strafmass können wir zwar diskutieren, aber eigentlich nimmt uns dies der Gesetzgeber ab - der beschließt die Gesetze.
Wird ein Straftatbestand festgestellt, hat ein Richter einen Handlungsspielraum im Strafmaß wie das Gesetz es vorschreibt. Das Mindestrafmaß unterschreiten kann er in der Regel nicht.
Ich stimme jedoch zu: Eine Bewährungsstrafe dient kaum der Abschreckung. Ein Jahr Knast hätte da schon einen anderen Abschreckungswert und gleichzeitig den Vorteil, dass man der betreffenden Person die Jahreskarte hätte belassen können... 
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