Datei Gewalttäter Sport rechtswidrig? Moderations-Bereich |
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redfred
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25.05.2008 20:28 |
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Registriert: 08.09.2006 19:01 Beiträge: 2003
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Verwaltungsgericht Hannover kippt Datei Gewalttäter Sport
Hannover (dpa) -
Die seit Jahren beim BKA geführte Datei Gewalttäter Sport ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Hannover rechtswidrig. Für sie fehle eine laut BKA-Gesetz nötige, vom Bundesrat abgesegnete Rechtsverordnung, teilte das Gericht mit. Die Folgen dieses Urteils seien gravierend: Gewalttäter, die in der Datei gespeichert sind, könnten verlangen, gelöscht zu werden, sagte eine Sprecherin. In der Datei sind die Daten tausender Hooligans gespeichert.
Roter König, lass Dich nicht irritieren, ich stimme Deiner Meinung zu. Auch ich habe in meinem Leben noch nichts mit der Polizei zu tun gehabt. Und ich kenne aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis niemand, der auf andere Gewalt ausübt. Die Discostufraktion ist mal wieder über das Ziel hinausgeschossen. Natürlich haben die, die in der Datei gespeichert sind, es in der Regel verdient. Wenn man die Nachricht der dpa nachliest, sind das tausende Hooligans, natürlich alle rein prophylaktisch gespeichert. Der Bundestag sollte schnellstmöglichst die Rechtsverordnung beschließen und gut ist.
Ich frage mich, warum man diesen Gewalttätern nicht Ihren Spass lässt. Die können sich doch im Vorfeld der Bundesligaspiele meinetwegen in der Eilenriede-Arena erst mal richtig auf die Glocke hauen. Irgendwann werden Sie hoffentlich merken, dass Ihr Verhalten völlig daben ist. Und wenn das nicht hilft, kann man vorher noch ein paar Kampfmittel verteilen, Fahrradketten oder Baseballschläger oder ähnliche Nettigkeiten. Und RTL überträgt live. Dann ist im Stadion Ruhe und die Hooligandatei veringert sich automatisch von Spieltag zu Spieltag. Dann werden auch die Hartgesottenen irgendwann nachdenklich werden.
Vielleicht lenkt Ihr mal den Blick auf die Opfer solcher Gewaltaten und die Sachbeschädigungen, die diese Hirnis anrichten. Und lenkt den Blick auf die Polizisten, die Familienväter sind und Kinder haben, die sich mit diesen Schwachmaten ewig rumprügeln müssen, weil die Ihre Dummheit mit Freiheit verwechseln.
Wer gestern das UEFA-Cup Endspiel der Frauen gesehen hast, konnte sich ein Bild davon machen, das es auch ohne Gewalt und sogenannte Fans geht.
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Rübezahl
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25.05.2008 21:17 |
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Registriert: 20.05.2008 12:52 Beiträge: 22
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Da offensichtlich Unsicherheiten darüber bestehen, welche Personen bzw. bei welchen Delikten man in der Datei gespeichert wird, habe ich mal ein wenig recherchiert:
Datei Gewalttäter Sport Die Datei über Gewalttäter, die insbesondere im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen auftreten, versetzt die Polizei bundesweit in die Lage, durch gezieltere Maßnahmen gegen Einzelne zum sichereren Verlauf von Veranstaltungen beizutragen.
(letzte Änderung: 10.03.2008)
Welche Personen werden in dieser Datei gespeichert? Zunächst werden die Daten solcher Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen der folgenden Straftaten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder die deswegen rechtskräftig verurteilt worden sind:
Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB) Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) Nötigung (§ 240 StGB) Verstöße gegen das Waffengesetz Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB) Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB) Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) Raub- und Diebstahlsdelikte Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB) Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) Volksverhetzung (§ 130 StGB) Beleidigung (§ 185 StGB) Darüber hinaus werden aber auch die Daten von Personen gespeichert, gegen die von der Polizei Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden.
Soweit nicht ohnehin ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde, können auch Daten von Personen gespeichert werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden, wenn sie in der Absicht mitgeführt wurden, im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu begehen.
Dabei ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass der Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht nur bei Ereignissen im Stadion selbst gegeben ist. Dazu gehören auch Vorkommnisse im Stadionumfeld, während der An- und Abreise sowie an anderen Treffpunkten außerhalb der Veranstaltungsorte.
Wer speichert Personen in dieser Datei? Die Polizeibehörden, in deren Zuständigkeitsbereich der speicherungsfähige Sachverhalt festgestellt wurde (Tatortprinzip), die Bundespolizeidirektionen (früher Bundespolizeiämter) und die polizeilichen Landesinformationsstellen für Sporteinsätze sind berechtigt, Personen und Ereignisse in der Datei zu speichern.
Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze speichert selbst nur Erkenntnisse, die ihr von ausländischen Polizeibehörden übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass diese auch dann gespeichert würden, wenn sich der Sachverhalt in der Bundesrepublik Deutschland zugetragen hätte.
Wer hat Zugriff auf die Datei? Auskünfte aus der Datei erhalten alle Polizeibehörden der Länder und des Bundes im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufträge und ihrer jeweiligen rechtlichen Befugnisse.
Eine Übermittlung dieser Daten an andere Stellen richtet sich im Einzelfall nach den jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Länder und des Bundes. Eine Übermittlung an Stellen außerhalb der Polizei, z.B. an Fußballverbände oder -vereine, findet nicht statt.
Welche Informationen stehen in der Datei?
Angaben zur Person und Ereignis (Speicherungsgrund) Stadionverbot Vereinszugehörigkeit
Besteht ein Zusammenhang zwischen dieser Datei und bundesweiten Stadionverboten? Bundesweite Stadionverbote werden nur vom jeweiligen Fußballverein oder vom DFB ausgesprochen. Die Voraussetzungen für ein solches Stadionverbot sind in den Richtlinien des DFB zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten festgelegt.
Wie viele Personen sind in dieser Datei gespeichert? In der Datei sind derzeit, Stand Januar 2008, ca. 9700 Personen gespeichert.
Unter welchen Voraussetzungen werden Personen aus der Datei gelöscht?
Grundsätzlich sofort, wenn sie für die mit der Datei verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden Automatische Löschung der Daten von Erwachsenen und Jugendlichen nach fünf Jahren Zwei Jahre bei Kindern durch verkürzte Frist
Kann es durch die Aufnahme in diese Datei auch zu Problemen bei Ausreisen kommen? Gewalttätige Auseinandersetzungen von so genannten "Problemfans" beinhalten regelmäßig schwere Straftaten wie Landfriedensbruch und Delikte gegen Leben, Gesundheit und Eigentum. Begehen deutsche Staatsangehörige solche Straftaten bei internationalen Sportveranstaltungen im Ausland, fügen sie dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden zu. Um dies zu verhindern, können die zuständigen Behörden auf der Grundlage des Passgesetzes nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles Passbeschränkungen erlassen und die Ausreise von Personen untersagen.
Dazu: PassVwV vom 03.07.2000, GMBl 2000 S. 587, Ziff. 7.4 zu § 7 PassG; VGH Baden-Württemberg, Die Justiz 2000, S. 428.
Wie vermeide ich die Speicherung in dieser Datei? Es versteht sich von selbst, dass ich einen großen Teil möglicher Speicherungsgründe dadurch vermeiden kann, dass ich keine Straftaten begehe. Daran sollte ich allein schon wegen der Gefährlichkeit solcher Taten, dem Schaden, den ich damit anderen und mir selbst zufüge, und der strafrechtlichen Konsequenzen denken.
Ich sollte mich genau über Inhalt und Bedeutung der Strafbestimmungen informieren. So sind zum Beispiel auch Sachbeschädigungen, das Mitführen oder Abbrennen bestimmter pyrotechnischer Erzeugnisse oder das Ziehen der Notbremse im Zug bereits strafbar!
Darüber hinaus sollte ich mich
In- und außerhalb des Stadions, auf den An- und Abreisewegen und in den Bussen und Bahnen nicht einer Gruppe anschließen, von der ich weiß oder annehmen muss, dass sie die Gewalt sucht oder dazu bereit ist. Nicht an Schlägereien beteiligen, auch dann nicht, wenn andere mich zu provozieren versuchen. Nicht zu irgendwelchen "Aktionen" überreden oder überreden lassen. Häufig stehen die Anstifter später geschickt und scheinbar unbeteiligt im Hintergrund wenn es zur Sache geht. Die Folgen trage ich dann allein! Mich sofort entfernen, wenn es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mitführen, wie zum Beispiel: Waffen, Messer, Totschläger, Reizgas, Vermummung, Rauchbomben, Bengalische Fackeln usw. Diese Verhaltensweisen gelten natürlich nicht nur für den Besuch von Sportveranstaltungen. Sie sind vielmehr Grundvoraussetzungen eines sicheren und friedlichen Zusammenlebens immer und überall. Für die große Mehrheit sportbegeisterter Fußballfans sind sie selbstverständlich.
Quelle: http://www1.polizei-nrw.de/lzpd/organis ... port-faqs/
Da es sich um eine Datei aufgrund des BKA-Gesetzes handelt, gelten die Tatbestände m. E. bundesweit. Meiner Meinung nach ist klar erkennbar, dass man nicht wegen irgendwelcher "Bagatellen" in der Datei landet.
Wie ich aber schon einmal in einem früheren Beitrag erwähnte, ist eine Rechtsverordnung nötig, damit diese Datei rechtmäßig ist.
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redfred
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25.05.2008 21:43 |
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Registriert: 08.09.2006 19:01 Beiträge: 2003
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Sehr erhellender Beitrag  Danke.
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Discostu
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25.05.2008 22:19 |
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Registriert: 16.01.2003 21:01 Beiträge: 19845 Wohnort: Regionär Hannovers
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Ach Redfred.  Fang bitte mal an Beiträge richtig zu lesen und richtig zu deuten. Dann kommen auch nicht solche hanebüchenen Antworten oder falsche Zitate wie an anderer Stelle heraus. Hier möchte Niemand dass wirkliche Straftäter "geschont" werden. Im Gegenteil. Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen. Gewalttäter möchte ich auch nicht im Stadion sehen. In sofern ist Dein Betrag völlig am Thema vorbei. Hier wird nicht die Kartei an sich kritisiert, sondern die zu einem gewissen Teil unverhältnismäßige und willkürliche Anwendung wie Leute dort aufgenommen werden. Wir leben in einem Rechtsstaat. Das sollte auch für Fussballfans gelten.
@Rübezahl: Interessante Zusammenfassung. Die Aufnahme durch Straftatbestände sind unstrittig, jedoch ist z. B.
Zitat: Darüber hinaus werden aber auch die Daten von Personen gespeichert, gegen die von der Polizei Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden.
ein klassischer Fall von "Gummiparagraphen", da das sehr viel Interpretationsspielraum lässt.
_________________ „Kriminelle haben im Fußball nichts zu suchen!" ― Uli Hoeneß
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El Filigrano
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25.05.2008 23:18 |
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✝ Unvergessen |
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Registriert: 02.02.2003 11:22 Beiträge: 11154 Wohnort: Southside
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Ganz richtig, Rübezahl, die Datei ist nicht - wie Du sagst - "rechtmäßig".
Im übrigen bin ich auch ganz subjektiv hier etwas angefressen. Wer einen Kumpel hat, der nicht mal der berühmten Fliege etwas tun kann und dennoch (warum auch immer!) in dieser Datei landet, der weiß, wovon ich rede.
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Bemeh
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25.05.2008 23:54 |
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Registriert: 21.01.2003 11:54 Beiträge: 13961 Wohnort: Hemmingen
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RoterStern96 hat geschrieben: Sehr schön geschrieben, besser hätte ich es nicht schreiben können...
Du bestimmt nicht. 
_________________  Seit Jahren in einer Scheinwelt lebender und krachend gescheiterter Moderator
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 00:05 |
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Soso. Verstoß gegen §185 Beleidigung StGB. Naja. Dann steht ja fast das komplette Forum in der Datei...
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fachwerk
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 00:17 |
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Registriert: 21.02.2008 01:32 Beiträge: 5758 Wohnort: hann.münden/linden
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manchem ihm seine kumpels scheinen echt pech am hacken zu kleben haben.
geschichten so fantastisch, die kann sich keiner ausdenken, die muß das leben selber schreiben.
zum thema: gummiparagraph, da kommt dann schnell mal willkür bei raus.
wenn die rechtmäßigkeit der kartei jetzt einen neuen gesetzlichen unterbau benötigt, werden solche lücken hoffentlich geschlossen!
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Bemeh
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 00:29 |
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Registriert: 21.01.2003 11:54 Beiträge: 13961 Wohnort: Hemmingen
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redfred hat geschrieben: Die Discostufraktion ist mal wieder über das Ziel hinausgeschossen.
Ich habe mich mal auf die Suche nach der ominösen Fraktion gemacht. Leider keine gefunden. Gefunden habe ich in diesem Thread - und ich nehme einmal an, dein Beitrag bezieht sich einzig auf Aussagen in diesem Thread - von Discostu nur eine sehr sachliche Replik auf eine wahrlich etwas viel Vertrauen in die Polizeiarbeit setzende Sicht des Users Roter König.
Offensichtlich haben deine Auseinandersetzungen mit Discostu zu automatisiertem Reaktionsverhalten auf alle Beiträge aus seiner Feder geführt.
Ach so: Gehöre ich eigentlich auch zu der Fraktion?
_________________  Seit Jahren in einer Scheinwelt lebender und krachend gescheiterter Moderator
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Svennypenny
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 09:23 |
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Registriert: 31.08.2006 20:17 Beiträge: 504
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Tja, Theorie und Praxis.
@Roter König
Gegen Dich wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, Du warst im Zusammenhang mit dem Fussballspiel 96 - Cottschweig/Braunbus zur falschen Zeit am falschen Ort und wurdest als möglicher Täter zu einer Sachbeschädigung/Körperverletzung erkannt.
Bei der Aufnahme Deiner Personalien hast Du Dich korrekt verhalten, auch einem Alkoholtest hast Du zugestimmt, obwohl Du das nicht hättest müssen.
Waren ja auch nur ein paar Pils vor, während und nach dem Spiel.
Die Polizei hat Dir anschließend noch einen Platzverweis erteilt, seitens der Beamten wurdest Du wegen Deiner fantypischen Kleidung als sogenannter B-Fan kategorisiert ...
... aber man hat Dich gehen lassen, für Dich scheint alles in Ordnung.
Weil Du Dich ja vernünftig verhalten hast und trotz der Ungerechtigkeit nicht in Rage geraten bist.
Ist halt "Schicksal" hast Du dir gedacht.
In dem Strafverfahren stellt sich dann heraus, daß Du absolut unschuldig bist und denkst Dir, daß damit auch alles erledigt ist.
Deine Daten stehen seit dem Tag des Vorfalls jedoch in der Datei, weil ja ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und die Vorraussetzungen erfüllt waren.
Preisfrage: Nach der Einstellung des Verfahrens (Freispruch erster Klasse, da Tat oder Täterschaft nicht nachweisbar sind) ...
... werden Deine Daten aus der Datei gelöscht, oder nicht?
Nur um es noch mal klar zu formulieren: Eine Datei Gewalttäter Sport ist im Prinzip absolut sinnvoll und sollte stets mit den entsprechenden Daten gefüttert werden und manchmal ist es wohl auch durchaus sinnvoll, daß das Recht seitens der Polizei gedehnt und gestreckt wird, um somit Gefahren von friedliebenden Menschen abzuwenden.
Manchmal schießt es aber halt auch über das Ziel hinaus und das manche Verfahrensweisen der Polizei rechtswidrig oder haarscharf dran sind, überrascht noch nicht mal die Leute, die dort arbeiten.
Dafür gibt's dann ja die Judikative, die der Exekutive auf die Finger schaut/haut und die Legislative darf sich dann halt aufgefordert fühlen, an den Umständen etwas zu ändern und klare, rechtmäßige Grundlagen zu schaffen.
Das Ganze kann man als Otto N. relativ unaufgeregt betrachten, denn insofern funktioniert das System dann doch irgendwie.
Wenn man mal bedenkt, wie lange es die Datei gibt und wie lange es gedauert hat, bis Unrechtmäßigkeit festgestellt wurde, kann man zwar nochmal kurz drüber nachdenken, aber na gut ...
... das obige Beispiel ist im Übrigen nur eines von vielen denkbaren Szenarien, wie Deine Daten in der Datei unberechtigt und für lange Zeit landen könnten.
Eine provokante und interessante Frage bleibt noch über:
Gibt es "Gewalttäter Sport" eigentlich auch bei der Polizei?
(Bild in einem Einsatzbully der Bereitschaftspolizei, aufgenommen bei einem Fussballspiel)
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Jasse
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 11:16 |
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Registriert: 21.12.2005 13:24 Beiträge: 2045 Wohnort: List/Spannhagengarten
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bierfahrer96 hat geschrieben: Klar. Man könnte den Aufkleber-Irgendwohinklatscher, insofern man ihm das zweifelsfrei nachweisen kann, zur Beteiligung an den Reinigungskosten verdonnern. Aber ganz bestimmt nicht, wie es teilweise schon der Fall ist, mit einem fünfjährigem bundesweiten Stadionverbot belegen.
Habe ich ja auch nicht gesagt!!!! Beteilligung? Das müsste komplett bezahlt werden und eine saftige "Erinnerungszulage" obendrauf. Aber irgendwo ist halt mal Schluss mit lustig. Auch so etwas ist ein Straftatbestand und sollte auch entsprechend geahndet werden, selbst wenn hierbei keine Person zu Schaden kommt. Aber hier entstehen wieder Kosten und die Leute finden´s witzig... aber sich dann über die Steuern/Müllgebühren/etc. aufregen... ist immer echt geil
Wenn nun jemand komplett beratungsresistent ist und wieder und wieder öffentliches oder Privateigentum verschandelt, hätte ich persönlich kein Problem, solche Leute mal für ein paar Wochen wegzusperren oder mal ein Jahr nicht in Stadion zu lassen.
Dennoch... wie gesagt, alles angemessen.
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Svennypenny
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 11:41 |
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Registriert: 31.08.2006 20:17 Beiträge: 504
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Ich muss mich wiederholen ...
... das simple "Anpappen" eines normalen Aufklebers an irgendeinen Gegenstand (von der Laterne über das Auto bis zur Wand) stellt so keinen Straftatbestand dar ...
... es sei denn, die Darstellung auf dem Aufkleber selbst hat eine strafrechtliche Relevanz.
Und wenn jemand hundertzwanzig "Spuckis" an eine Laterne klebt, ist das wegen der vielfachen Begehungsweise auch immer noch keine Straftat.
Der Verursacher kann angehalten werden, die Aufkleber zu entfernen oder ihm wird die "Reinigung" halt in Rechnung gestellt ...
... da befinden wir uns aber im zivil- und nicht im strafrechtlichen Bereich.
Wenn also jemand Aufkleber im Stadion kleben und deswegen in die Datei kommen würde, wäre das nicht in Ordnung, es sei denn, er tritt dem Polizisten der ihn verdonnern wollte, die Aufkleber wieder abzumachen, vors Schienbein und versucht zu flüchten. 
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Jasse
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 12:53 |
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Registriert: 21.12.2005 13:24 Beiträge: 2045 Wohnort: List/Spannhagengarten
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Gemäß § 303 StGB ist das sehr wohl eine Straftat, da Gegenstände zwar nicht ihre Funktion verlieren, doch eine nicht nur vorübergehende Änderung erfolgt, welche nur mit Aufwand wieder rückgängig zu machen ist.
Darüber hinaus ist es ähnlich wie Graffiti-Schmierereien, welche ja auch nicht nur zu den Ordnungswidrigkeiten zählen.
Und selbst wenn ich nicht richtig liegen sollte (werde mich aber gerne noch einmal informieren, da eine gute Freundin bei der Polizei ist) bleibt trotzdem die Beschädigung öffentlichen Eigentums (ich rede hier von Laternenpfählen, Unterführungen etc).
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Svennypenny
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 13:13 |
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Registriert: 31.08.2006 20:17 Beiträge: 504
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(geht etwas off-topic, aber ich verspreche, ich finde ab und an den Weg zurück)
Moin Jasse!
Der Gegenstand muss durch die Handlung unbrauchbar, beschädigt oder zerstört worden sein.
Das passiert der Betonwand nicht, wenn der 96-Aufkleber draufpappt und der Laterne auch nicht.
Bei einem Auto könnte man drüber streiten, wenn aufgrund des Aufklebers der rote Lack beschädigt wurde, aber hier muss man beachten, daß die Beschädigung vorsätzlich vorgenommen worden sein muss, da eine Sachbeschädigung, wenn sie bedingt fahrlässig oder fahrlässig erfolgt ist, auch keine Straftat darstellt.
Ansonsten müsste jeder 15jährige, der beim Bolzen die Fensterscheibe vom 96jährigen Nachbarn kaputt schiesst ja auch vor den Kadi, ne.
Überhaupt, ich könnte den bald strafmündigen Junior nicht mehr vor die Tür lassen.
Noch ein Beispiel, und beachte, das es sich um "Graffiti light" handelt:
Nimmt so ein 18jähriger Knalli in der Straßenbahn den Edding zur Hand und schreibt den Namen seines Lieblinsspielers Jiri auf die Scheibe ... und lässt sich das mit etwas Lösungsmittel und 'nem Eimer Wasser rückstandsfrei wieder entfernen, haben wir strafrechtlich nix ...
... nimmt er aber seinen Hausschlüssel und kratzt seine eigenen Initialen in das Glas, haben wir ...
... eine Sachbeschädigung.
Überzeugt? Wenn nicht, Gruß an die Freundin. 
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RoterStern96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 14:05 |
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Registriert: 25.05.2007 19:19 Beiträge: 895
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Bemeh hat geschrieben: RoterStern96 hat geschrieben: Sehr schön geschrieben, besser hätte ich es nicht schreiben können... Du bestimmt nicht. 
Rufmord!!!
Üble Nachrede!!!
Ich verklage dich.... 
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 15:26 |
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Ein Fall für die Datei... 
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bierfahrer96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26.05.2008 15:31 |
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Registriert: 12.01.2005 18:43 Beiträge: 4874
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@Jasse
Du willst Leute wegsperren, die irgendwo Aufkleber drankleben? Ich meine, ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn überall diese Dinger kleben. Und wie gesagt, wenn jemandem die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, so kann er meinetwegen auch zu einem Bußgeld verdonnert werden, welches dann dazu verwendet wird, die Aufkleber zu entfernen. Aber unter Verbrecher die man einsperren muss verstehe ich eigentlich was anderes. Man kann es auch irgendwann übertreiben.
Desweiteren glaub mir bitte einfach, wenn ich dir sage, dass Sv... äh, Rote Leuchte sich bestens mit strafrechtlichen Dingen und der allgemeinen Problematik die Thema dieses Threads ist auskennen dürfte und somit weiß, wovon er redet bzw. schreibt.
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Jasse
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 27.05.2008 10:41 |
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Registriert: 21.12.2005 13:24 Beiträge: 2045 Wohnort: List/Spannhagengarten
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Toll, dass du wieder so aufmerksam gelesen hast!
Ich schrieb, dass ich Leute mal ein paar Wochen nachdenken lassen würde, die ständig und immer wieder Aufkleber oder Graffiti oder sonstwas anbringen!
Wenn du zum hundertsten Mal zu schnell fährst, kommst du auch irgendwann mal in den Bau, und das sehen auch viele als Kavaliersdelikt an.
Nunja... aber ich bins ja schon gewohnt, dass man hier wieder und wieder alles erklären muss, weil jeder was anderes versteht, aber niemand die eigentliche Aussage rafft (oder raffen will). 
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Svennypenny
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 27.05.2008 10:48 |
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Registriert: 31.08.2006 20:17 Beiträge: 504
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Hier, Hallo ... nicht böse werden, ja?
Fakt ist mal eines ... sollte ich mal Mist bauen, will ich Dich nicht als Anwältin, Richterin oder Nebenklägerin haben.
Und wenn der Bierfahrer mal zu schnell fährt, hat das enorm gewichtige Gründe und somit Nothilfecharakter ...
... schließlich wartet ja irgendwo irgendjemand auf die Ware, ne? 
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bierfahrer96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 27.05.2008 15:32 |
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Registriert: 12.01.2005 18:43 Beiträge: 4874
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So siehts aus.
Mal ernsthaft Jasmin: Du schrubst, dass du Leute, die "wieder und wieder öffentliches oder Privateigentum verschandelt" für ein paar Wochen wegsperren würdest. Ich weiß nicht wo dein Problem ist wenn ich dich daraufhin frage, ob du nicht meinst, ein bisschen zu übertreiben.
Wenn ich jetzt geschrieben hätte, dass ich es übertrieben fände, wenn man für einmaliges Aufkleberanbappen in den Bau gehen soll, dann wäre deine Kritik berechtigt. Ich ließ aber die Häufigkeitsangabe bewusst außen vor, da ich es allgemein übertrieben finde, jemanden dafür wegzusperren, unabhängig davon, wie oft dies geschehen ist. Vielleicht solltest du erstmal selber versuchen, die Beiträge anderer User "aufmerksam zu lesen" und zu "raffen" (sofern man es denn will).
Dein Vergleich mit dem zu schnellem Fahren hinkt auch erheblich. Wenn ich hundert mal zu schnell fahre, gehe ich vollkommen zu recht in den Bau, weil ich zum wiederholten Male fahrlässig die Gesundheit anderer Leute auf das Spiel gesetzt hätte. Wie man die Gesundheit anderer Leute gefährdet, wenn ich irgendwo Aufkleber dran klebe (was ich übrigens noch nie getan habe, weil ich ja auch nicht möchte, dass man an meine Hauswand einfach so was dranklebt) erschließt sich mir noch nicht ganz.
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