Nachdem heute das Urteil gefällt wurde, scheint an der Sache wirklich einiges dran zu sein! Danach ist der Vertrag nichtig, weil SITTENWIDRIG (!!!!)
Hier mal ein Artikel von
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Die Sittenwidrigkeit, so heißt es in der Begründung, ergebe sich daraus, daß die Transfervereinbarung für einen objektiven Beobachter, der alle Umstände des Vertragsabschlusses und die sportlichen Hintergründe der Regionalliga Nord im Mai 2002 kenne, den nachhaltigen Eindruck erwecke, als ob die Vertragsparteien mit dieser Vereinbarung Einfluß auf den Ausgang des Spiels am 18. Mai 2002 hätten nehmen wollen.
Dafür sprechen nach Ansicht der Kammer einige Indizien. Am 2. Mai hatten sich beide Parteien auf eine, so der Richter, „mehr oder weniger normale Transfervereinbarung" über einen Wechsel von Lintjens nach Braunschweig geeinigt. Doch wollte der Profi nicht zur Eintracht wechseln. Das sei am 16. Mai allen Beteiligten bekannt gewesen, als die zweite Vereinbarung abgeschlossen wurde, auf deren Einlösung Wattenscheid geklagt hatte. Einzige Bedingung für die Wirksamkeit dieses Vertrages - und damit für die Zahlung von 250.000 Euro plus Mehrwertsteuer - sei nur noch der Aufstieg Braunschweigs gewesen. Und der sei abhängig gewesen vom Ausgang des Spieles zwei Tage später.
Wattenscheids Gegenleistung dafür sei „wirtschaftlich ohne greifbaren Wert" gewesen, „weil Transferrechte als eigenständige Rechtsfigur nicht vorhanden und damit auch nicht veräußerbar gewesen" seien.
„Wahrheitsgemäße Aussagen nicht zu erwarten“
Der Eindruck, daß der Ausgang des Spiels abgesprochen gewesen sei, werde darüber hinaus auch durch die Zeitabläufe hervorgerufen, sagte der Richter. Denn falls Wattenscheid, wie der Verein zur Begründung erklärt hatte, tatsächlich „Planungssicherheit" benötigt habe, „wäre es auch möglich gewesen, den Vertrag ohne jegliche Bedingung am 18. Mai 2002 nach dem Spiel der beiden Fußballmannschaften abzuschließen".
Das Angebot Wattenscheids, alle Spieler einschließlich des Trainers Hannes Bongartz zu befragen, ob der Ausgang des Spiels abgesprochen gewesen sei, lehnte die Kammer ab. Einmal, weil wahrheitsgemäße Aussagen nicht zu erwarten seien. Zum zweiten komme es bei der Beurteilung, ob die Vereinbarung wirksam sei, "ausschließlich auf den Zeitpunkt" an, wann sie abgeschlossen wurde. Das Ergebnis des Fußballspiels sei lediglich ein Indiz dafür, daß die Vereinbarung tatsächlich so verstanden werden könne, "wie die Kammer dies tut".
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist mit der Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig überprüfbar. Offen ist deshalb auch, ob der Regionalligaklub Rot-Weiß Essen das Urteil zum Anlaß einer Schadenersatzklage nimmt. Hätte Braunschweig seinerzeit nur unentschieden gespielt oder verloren, wäre Essen in die zweite Liga aufgestiegen.
Text: jan., Frankfurter Allgemeine Zeitung 29.10.2003
Bildmaterial: dpa
Ob man mal an den DFB schreiben sollte, um Gerechtigkeit zu verlangen?
