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 EU-Gerichtsurteil! Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: EU-Gerichtsurteil!
BeitragVerfasst: 12.04.2005 15:24 
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Quelle: dpa

Zitat:
EU-Gericht öffnet das Tor für ausländische Fußballer


Das höchste Gericht der Europäischen Union (EU)
hat das Tor für die Beschäftigung von Fußballern aus Nicht-EU-Ländern
weit geöffnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab am Dienstag
einer Klage des russischen Fußballprofis Igor Simutenkow Recht, der
sich auf ein zwischen der EU und Russland geschlossenes
Partnerschaftsabkommen berufen hatte. Unter Hinweis auf dieses
Abkommen hatte Simutenkow gegen eine Regelung des spanischen
Fußballverbandes geklagt, wonach Spieler aus Nicht-EU-Ländern nur
begrenzt aufgestellt werden dürfen.

Das EU-Gericht erklärte diese Beschränkung für unrechtmäßig, weil
sie dem Diskriminierungsverbot widerspreche, das in dem
Partnerschaftsabkommen ausdrücklich enthalten sei. Deswegen müssten
Spieler aus Russland ebenso behandelt werden wie Kicker aus EU-
Staaten. Die EU hat nicht nur mit Russland, sondern mit einer Reihe
anderer Staaten ähnliche Vereinbarungen unterzeichnet. Dazu gehören
unter anderem 77 Entwicklungsländer Afrikas, der Karibik und des
Pazifiks (AKP-Staaten).

Das 1994 geschlossene Partnerschaftsabkommen mit Russland
verbietet nach Ansicht des EuGH «in einer klaren, genauen und nicht
an Bedingungen geknüpften Formulierung», legal in der EU beschäftigte
russische Arbeitnehmer «hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der
Entlohnung oder der Entlassung» gegenüber den Bürgern der EU-Staaten
zu benachteiligen. Aus diesem Grund entschieden die Richter, dass
sich Simutenkow auch als Einzelner an das Gericht wenden durfte.

Der Russe, der inzwischen beim US-Verein Kansas City Wizards tätig
ist, war beim spanischen Verein Deportivo Tenerife angestellt und
hatte vom spanischen Fußballverband eine Lizenz für nicht der EU
angehörende Spieler bekommen. Nach der Regelung des spanischen
Verbandes durften die Vereine nur eine begrenzte Zahl von Spielern
aufstellen, die aus Nicht-EU-Ländern kommen. Simutenkow beantragte
unter Berufung auf das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und
Russland die Umwandlung seiner Lizenz in eine Lizenz für EU-Spieler.
Dies wurde vom spanischen Fußballverband abgelehnt.

In der Begründung des EU-Urteils heißt es, das durch das
Partnerschaftsabkommen verbriefte Recht auf Gleichbehandlung stehe
der auf die Staatsangehörigkeit gestützten Begrenzung durch den
spanischen Verband entgegen. Es handele sich auch nicht um eine
Regelung für Länderspiele, sondern für Vereins-Begegnungen. Dies
betreffe «den Kern der von Profispielern ausgeübten Tätigkeit». «Eine
solche Begrenzung ist daher nicht durch sportliche Erwägungen
gerechtfertigt.»


(Hintergrund)
Regelung zu Nicht-Europäern im deutschen Fußball

Spieler aus den EU-Staaten und
Mitgliedsnationen der Europäischen Fußball-Union (UEFA) dürfen von
den insgesamt 36 Vereinen aus der Bundesliga und 2. Bundesliga
unbegrenzt verpflichtet und auch eingesetzt werden. Bei Nicht-
Europäern durften bislang von den Vereinen nur fünf Spieler als
Nicht-Amateure mit Lizenz verpflichtet werden. Für die Saison
2005/2006 soll diese Zahl auf vier, für die Spielzeit 2006/2007 auf
drei reduziert werden.

Insgesamt sind in der Bundesliga und 2. Bundesliga 897
Lizenzspieler in den 36 Vereinen aktiv, davon 475 in der Bundesliga
und 422 in der 2. Liga. In der Bundesliga liegt bei Betrachtung der
Nicht-Amateure mit Lizenz der Ausländeranteil bei 49 Prozent. 178
Spieler aus den EU-Staaten oder den UEFA-Mitgliedsländern und 53
Nicht-Europäer stehen bei den 18 Bundesligisten unter Vertrag. In der
2. Bundesliga liegt der Ausländeranteil bei 38 Prozent. 122
ausländische Kicker kommen aus den EU-Staaten oder UEFA-
Mitgliedsländern, 39 sind Nicht-Europäer.


Staaten die mit der EU ein spezielles Abkommen getroffen haben:
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwor ... aaten.html

Für finanzschwache Vereine sicherlich eine Perspektive, die Jugendarbeit geht dabei jedoch gänzlich vor die Hunde.


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