Discostu hat geschrieben:Wer is hier eigentlich auf die glorreiche Idee gekommen, als Wetteinsatz Logos eines zweitklassigen Provinzvereines zu verwenden?
Davon mal abgesehen, dass es eine Form der Geschmacksnötigung darstellt, sind die gesundheitlichen Gefahren dieser Machwerke noch gar nicht ausreichend medizinisch erforscht.
Also ich find den aktuellen Avatar von Cherek absolut voll mega total dufte,und
bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Dr. Best oder App-otheker
Discostu hat geschrieben:Wer is hier eigentlich auf die glorreiche Idee gekommen, als Wetteinsatz Logos eines zweitklassigen Provinzvereines zu verwenden?
Davon mal abgesehen, dass es eine Form der Geschmacksnötigung darstellt, sind die gesundheitlichen Gefahren dieser Machwerke noch gar nicht ausreichend medizinisch erforscht.
Also ich find den aktuellen Avatar von Cherek absolut voll mega total dufte,und
bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Dr. Best oder App-otheker
So Oldie geworden und noch nie eine Wette verloren? Ab Rückrundenbeginn hält hier nur noch der Doc die blaugelbe Fahne hoch! Bis dahin ist Toleranz und aufmerksames Lesen gefragt. Vielleicht mag ja auch nicht jeder Onkel Dagobert
BVB - Malaga am 09.04.2013:
Kronen-Zeitung: „Ein Spiel für die Ewigkeit"
Corriere della Sera: „Borussia mit dem letzten Atemzug"
Daily Mirror: „Der BVB ist wiederauferstanden von den Toten“
Zweieinhalb Wöchelchen noch, Leute. Dann beenden wir die blaugelbe Freakshow.
Sobald Stevie auf Schalke zur Seitenwahl am Anstoßpunkt steht, weht hier wieder ein frisch gebügeltes Fähnchen in schwarz-weiß-grün, versprochen!
Immer wenn ich dieses Logo herunterladen will, sagt mir mein AV-Programm "unerwünschte Applikation entdeckt".
Möge der Schutz immer bei mir sein. Frohes neues Jahr auch an unseren Boardarzt. Aber nicht vergessen: In der zweiten Jahreshälfte könnte es haarig werden.
"Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben."
96HD hat geschrieben:Immer wenn ich dieses Logo herunterladen will, sagt mir mein AV-Programm "unerwünschte Applikation entdeckt".
Möge der Schutz immer bei mir sein. Frohes neues Jahr auch an unseren Boardarzt. Aber nicht vergessen: In der zweiten Jahreshälfte könnte es haarig werden.
Na sowas,ging mir gestern mit dem verdehten Zahlen Logo auch so
Frohes Neues wünsch ich erst nächstes Jahr.
Dafür hab ich den besten Friseur auf Welt
Und bidde keine Beschwerden,hab gehört dass das
Herrenhäuser immer die Futte kaputt macht.
96HD hat geschrieben:Immer wenn ich dieses Logo herunterladen will, sagt mir mein AV-Programm "unerwünschte Applikation entdeckt".
Möge der Schutz immer bei mir sein. Frohes neues Jahr auch an unseren Boardarzt. Aber nicht vergessen: In der zweiten Jahreshälfte könnte es haarig werden.
Ist doch klar wenn man ein Braunschweiglogo herunterlädt, dass eine solche Meldung kommt
In einem anderen Forum bin ich darauf hingewiesen worden, dass keine Avatare benutzt werden dürfen, wenn sie das Urheberrecht verletzen. Mittlerweile wurde mein Avatar ohne Prüfung sogar einfach gelöscht. Die Angst das Urheberrecht auf irgendeine Weise irgendwie zu verletzen, veranlasst manche Betreiber keine Avatare mehr zuzulassen. Aber wie soll man erkennen, ob ein Avatar Urheberrechte verletzt.
Angeblich soll es Abzocker geben, die das gesamte Internet nach Avataren und Bilder scannen, die gegen die Betreiber und deren Nutzer eine Klage rechtfertigen. Dabei ist es völlig irrelevant, ob ein bestimmtes Bild tatsächlich das Urheberrecht verletzt oder nicht. Die Beweispflicht liegt immer beim Nutzer – nicht beim Kläger.
Wie seht Ihr das? Und wie gehen die Administratoren damit um? Wie sollte man sich verhalten?
Snubnose hat geschrieben:Die Beweispflicht liegt immer beim Nutzer – nicht beim Kläger.
Dies ist falsch. Der Beweispflicht liegt immer beim Kläger. In dem spezifischen Fall von Avatars muss der Kläger nachweisen, dass er der Urheber/Inhaber des betreffenden Fotos, Logos usw. oder der rechtliche Vertreter dieses Urhebers ist. Bei einem Foto muss demnach der Fotograf (bzw. dessen Rechtsanwalt) beweisen, dass er dieses Foto gemacht hat – nicht der Nutzer.
Nun gibt es hierzulande leider Unmengen gieriger Abmahnanwälte, die ein Geschäft wittern. Diese Anwälte haben vor Gericht nur dann eine Chance, wenn sie den Fotografen selbst ausfindig machen und als Mandanten gewinnen können.
Nehmen wir einmal als konkreten Fall meinen Avatar: du siehst darauf einen Spieler, der viele Jahre für unseren Verein gespielt hat. Wer war nun der Fotograf? Der dürfte schwierig zu ermitteln sein, da es sich nur um den Ausschnitt eines Fotos handelt und ein Abmahnanwalt endlos und wahrscheinlich vergebens im Internet nach dem ursprünglichen Foto sowie dem Fotografen suchen müsste.
Bei den jüngst inflationär benutzten Logos des Braunschweiger Turnvereins wäre die Suche nach dem Inhaber der Logos allerdings einfacher. Entsprechende Abmahnungen in Bezug auf die zukünftige Unterlassung der Nutzung würden unserem Forum sogar zum Vorteil gereichen, und zwar in puncto Optik.