einwerfer hat geschrieben:
Richtlinien zur Handhabung von Arbeitskarten bei Hannover 96
Saison 2010/2011
§1 ALLGEMEINES
......
4. Für die kostenlose Erteilung einer Presseakkreditierung ist Hannover 96 berechtigt die
Artikel incl. der Fotos über Hannover 96 für den Pressespiegel von Hannover 96 kosten- und
rechtefrei zu nutzen. Die Zustimmung der Nutzung im Hannover 96 Pressespiegel durch
den jeweiligen Rechteinhaber, in der Praxis des Verlages oder der Agentur für den der
Arbeitskarteninhaber tätig ist, gilt hiermit als an Hannover 96 erteilt.
Wieso dürfen dann die Artikel nicht
komplett im Pressebereich erscheinen.
Aus rechtlichen Gründen ist es ab sofort nur noch gestattet, Presseartikel von anderen Websites, Magazinen oder Zeitungen nur mit einem kurzen Zitat und der Verlinkung zum Artikel zu posten.
Zwei Dinge seien hierzu angemerkt.
1. Es geht hier offenbar um die Regelung "für die kostenlose Erteilung einer Presseakkreditierung". Ob es sich bei den relevanten Akkreditierungen um solche handelt ist nicht bekannt. Somit könnte dieser Passus unter Umständen nicht greifen.
2. Ob dieser Passus rechtlich zulässig ist, möchte ich bezweifeln und das tun möglicherweise auch die davon betroffenen akkreditierten Pressevertreter. Diese Passage stellt einen erheblichen Eingriff in die Urheber- und Verwertungsrechte der Autoren/ Fotografen/ Verlage dar und wirkt auch auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen diesen Gruppen und den zuständigen Verwertungsgesellschaften. Es ist aber nicht zulässig, durch Verträge zwischen zwei Parteien auf die Verträge Dritter Einfluss zu nehmen.
Soll heißen: Die Autoren für Zeitungen, Zeitschriften und Verlage müssen in ihrer Vertragsgestaltung zum Verkauf ihrer Werke frei sein. Wenn der Verein einen solchen Passus wirken lässt, könnte ein Autor die Rechte an seinen Werken, die sich auf den Verein beziehen, nicht mehr frei veräußern, da für diese Werke bereits ein Rechteinhaber - nämlich der Verein - existieren würde.
Meine Vermutung ist daher, dass Hannover 96 diese Berechtigung bisher so ausgelegt hat, dass man alle Artikel, die unter diesen Passus fallen, ohne zusätzliche Genehmigungen von Autoren, Verlagen und Rechteinhabern/-verwertern in den Pressespiegel eingestellt hat. Wenn diese Regelung aber angefochten wird und die Gefahr besteht im Nachhinein für die Verbreitung zur Kasse "gebeten" zu werden, handelt man lieber schon im Vorfeld einer konkreten Forderung. Die momentan genutzte Vorgehensweise, Überschrift, einen Anreißer und einen Link zu veröffentlichen, ist - zumindest nach derzeitiger Rechtslage - vom Recht zu zitieren über das Urheberrecht abgedeckt und bedarf keiner Genehmigung der Urheber oder von Rechteinhabern.