Zitat @El Filigrano:
Wohl war. Damit ist ein Bereich des Spannungsfelds markiert. Der andere Bereich ist: Werden die Regeln zu schwammig gehalten oder gibt es keine, dann ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Zunächst danke @all für all die, die mir mein (a) bei meinen Scha(a)fen wegnehmen wollen. Ich denke beim schreiben dieses Wortes einfach immer zu sehr an eine Wiesenhofweide. Ich haue mir dann meist auf die Finger, aber es hilft nichts, es könnte wieder passieren. Seht es mir nach!
Dann wäre mal das Spannungsfeld in etwa so zu umreißen?
1. Es gibt schon ausreichend Regelungen.
2. Es gibt ausreichend aber teilweise unzulängliche Regelungen insbesondere sie werden zu schwammig gehalten
3. Es fehlen Regelungen
Wenn ich Dich weiter richtig verstehe ist die Folge von 2. und 3. Willkür, weshalb zur Vermeidung willkürlicher Entscheidungen
klarere und ergänzende Regelungen vereinbart werden müssen bzw. wünschenswert wären?
Um das festzustellen, müsste man dann die schwammigen und fehlenden Regelungen zunächst benennen bzw. aufzeigen!
Dann setze ich mal obendrauf:
Selbst wenn aber 1. gilt d.h. die Regelungen sind da, verhindere ich damit die willkürliche Anwendung oder Nichtanwendung dieser Regelungen insbesondere willkürliche Sanktionen? Wohl eher nicht, es sei denn es ist klar belegbar, dann wird aber voraussichtlich auch der Hausherr nicht mit einem Hausverbot um die Ecke kommen.
Ich will und kann gar nicht entscheiden, ob und wie die Regelungen sind und ob sie ausreichen, aber egal was zutrifft, Willkür sollte nicht die Folge sein. Und jeder sollte sich dagegen wehren oder wenigstens wehren können.
Da nicht alles geregelt bzw. regelbar ist, helfen sich z.B. die Gerichte mit Auffangregelungen wie z.B. im BGB § 242 Treu und Glauben, oder mit einer
Regelung wie vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB). Was aber Treu und Glauben oder sittenwidrige Schädigung ist, legen dann letztlich im Streitfall Richter fest, nach einer gewissen Methodik, aber auch nach ihrer persönlichen subjektiven Sichtweise. Passt mir die nicht, kann ich ggf. auch noch die nächste Instanz bemühen.
Oder nimm die schwammige Regelung im Gesetz wie „billiges Ermessen“ z.B. im § 971 BGB. Damit wird man leben müssen.
Fundabgabe im Stadion kannst Du regeln, aber nicht alle werden eine Geldbörse, die sie im Stadion finden abgeben, ob es in der Stadionordnung, im Gesetz oder gar nicht geschrieben steht (hält sich ja schon kaum einer an die Straßenverkehrsordnung, obwohl doch geregelt). Irgendwann oder manchmal sofort aber ist mein Lappen oder gar Auto eben weg!)
Jeder wird wohl zustimmen, dass (nach allgemeiner Ansicht), derjenige der die Geldbörse im Fundbüro abgibt Anstand hat. Es mag aber dennoch welche geben die behaupten, der ist bescheuert, da sind vielleicht nur 10 EUR drin und die lag irgendwo im Gästeblock, die Nachforschung kostet mehr, wieso gibt der die ab?
Der das denkt hat womöglich nicht genug Anstand, aber es wäre willkürlich ihm deshalb für seine Denkweise ein Hausverbot auszusprechen.
Der mit den 10,00 EUR geht aber auch straffrei aus, auch da Willkür? Also auch kein Hausverbot? Wohl nicht.
Jetzt wird es spannend, was ist mit dem Dieb, der einmalig, seinem Nachbarn 10 Euro klaut, weil er vielleicht nichts mehr zu Essen hat und hungert? Strafbar? Ohne Zweifel, Hausverbot? Ja oder Nein? Und zuletzt der Profi der permanent und bekannter weise die Leute beklaut! Strafbar? Sicherlich! Willkür bei Ausspruch eines Verbotes? Wohl nicht
Interessant, trotz Strafbarkeit (Diebstahl) könnte ein Rauswurf des 10 EUR Euro- Diebes willkürlich sein, weil ggf. gar nicht im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung oder unverhältnismäßig? Könnte aber auch eine Einzelfallentscheidung sein. Ja Juristen stürzt Euch darauf!
Die Fahne und die poppenden Schaafe (aua) Schafe sind jeweils in einer Grauzone d.h. im Grenzbereich. Und jetzt gibt es jemanden der darüber entscheidet. Das ist nun mal in erster Linie der Hausherr, ob geregelt oder nicht.
Er muss (nein kann) also auch entscheiden, wenn es keine Regelung für diesen Fall explizit gibt. Er kann auch einen Wink mit dem „Zaunpfahl“ geben oder ein Anhörungsverfahren einführen, wohlgemerkt kann.
Er wird aber sicher keinen Katalog herausgeben, was alles erlaubt ist oder nicht, sondern, wie mit der Klamottenbestimmung, dass aus seiner Sicht notwendige regeln.
Warum sollte „er“ (der Hausherr) nicht Anregungen, Vorschläge oder Hinweise vernünftig und sachlich vorgetragen aufgreifen?
Und selbst wenn er über das Ziel hinaus geschossen wäre (der 31.12.2012 ist im Verhältnis zur möglichen Strafe auch ein Zeichen- Aufschrei, Nachdenke) ist er dann nötigenfalls, wenn er anders nicht zu überzeugen ist, im Gerichtswege zu stellen (oder aber auch nicht). Aber da wird dann auch nur eine Einzelfallentscheidung getroffen. Klare umfassende Regelungen gibt ein Gericht nicht vor. Viel schlauer als vorher ist man mit einem Urteil meist dann auch nicht.
Die Benennung schwammiger oder fehlender Regelungen oder gar Vorschläge wäre mal ein Schritt. Sonst bleibt es zu pauschal. Es ist leicht auf die Barrikaden zu gehen aber schwer ungeschoren herunterzukommen, folglich müssen dann auch mal Fakten oder Antworten kommen.
Das wird nicht einfach! Umso wichtiger jetzt die Sache alsbald vom Tisch zu bekommen und in den Dialog zu treten.
tobegerm hat geschrieben:
und wie würden diese klaren Regeln, juristisch gesehen, Deiner Meinung nach aussehen, wenn es um so schwammige Themen wie Geschmacksfragen geht? Oder um das Thema Flyer und choreos?
Die Frage ist also: Wenn ich eine Choreo mache , brauche ich dazu eine Regelung oder bin ich mündig und verantwortungsbewusst genug, die Folgen selber zu beurteilen und insbesondere im Grenzbereich die richtige Abwägung vorzunehmen im Verhältnis Stadionordnung, den Interessen des Vereins und meines Rechtes auf freie Meinungsäußerung in einem Fußballstadion?
Danke ich „Lala“ ist das einfach, will ich zum Ausdruck bringen, ich wünsche mir den Namen „Niedersachsenstadion“ wieder könnte das aus der Historie eine zulässige Äußerung und vorbehaltlich des Inhaltes der Choreo wohl ok sein.
Will ich aber zum Ausdruck bringen der Name eines Hauptsponsors muss getauscht werden, weil mir sein Finanzgebaren allgemein gegen den Strich geht, wird dies schwieriger, selbst wenn es belegbar wäre, denn der „Verein“ und seine Mitglieder haben sich für diesen Sponsor entschieden. Wenn mir da etwas nicht passt, kann ich dann wohl auch nicht dort „demonstrieren“, wo ich persönlich meine, es sei am wirkungsvollsten. Und im Grenzbereich, wenn die Argumente nicht reichen den "guten" Geschmack zu belegen? Dann wird es schwierig, denn die Vereinsführung handelt im Auftrag Ihrer Mitglieder, Halte ich mich nicht an das nein, wende ich mich gegen diesen und seine Mitglieder. Ich kann da bleiben um Mehrheiten zu gewinnen oder meinen eigenen Verein gründen, eine Demo anmelden und genehmigen lassen. Da ist nichts willkürlich oder gar undemokratisch!