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 Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 2017 Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 2017
BeitragVerfasst: 10.04.2017 18:13 
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Am Donnerstag, 27.4.2017 um 19:00 Uhr, findet die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung unseres Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. statt.

Ort: HCC, Niedersachsenhalle
Einlass: 18 Uhr

Stimmberechtigt sind aktive und passive Mitglieder, die länger als 4 Monate dem Verein angehören.
Fördermitglieder können teilnehmen, aber nicht abstimmen.

Die Einladung wurde im Vereinsmagazin 96-Aktiv veröffentlicht.
Die Anträge an die Mitgliederversammlung liegen in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.

Wem der Weg zu weit ist, der kann sie hier nachstehend lesen.
Die Antragsteller haben sie zur Verfügung gestellt.


Zuletzt geändert von 12ter Mann am 10.04.2017 19:56, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 10.04.2017 19:33 
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Satzungsänderungsantrag:
Verfügung über die Management GmbH


Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Satzung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. ist im §15 wie folgt zu ergänzen:

7. Vertretungsmacht und weitere Aufgaben des Vorstands

(a) Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, welche die Verfügung (Veräußerung, Abtretung, Belastung) über einen Geschäftsanteil oder über einen Teil eines Geschäftsanteils an der Hannover 96 Management GmbH (eingetragen im Handelsregister des AG Hannover, HRB 58240) betreffen, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist; diese bedarf einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Im Übrigen bleiben zur Vertretungsmacht des Vorstandes die Bestimmungen dieser Satzung und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unberührt.

(b) Der Verein ist Alleingesellschafter der Hannover 96 Management GmbH. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass der Verein auch zukünftig Alleingesellschafter bleibt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 10.04.2017 19:40 
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Antrag: Transparentes Verfahren und Einbindung der Mitgliederversammlung vor einem etwaigen Übernahmeantrag an die DFL

Antrag: Einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von dem Erfordernis einer mehrheitlichen Stimmrechtsbeteiligung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA darf der Vorstand gemeinsam mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und dem Rechtsträger, der die Übernahme anstrebt, bei der DFL nur stellen, wenn

1. der Inhalt des geplanten Antrages nebst aller von der DFL geforderten Unterlagen und Anlagen vollständig den Mitgliedern des Vereins bekanntgegeben wird. Die Möglichkeit der Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle für alle Mitglieder des Vereins ist ausreichend und muss bis zu einer endgültigen Entscheidung gewährleistet sein.

2. in mindestens einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die nach Ablauf eines Zeitraumes von 9 Monaten nach Beginn der Einsichtsmöglichkeit nach Nr. 1 vom Aufsichtsrat einzuberufen ist, über das Für und Wider der Stellung dieses gemeinsamen Antrages seitens der an der Antragstellung Beteiligten informiert und seitens der Mitglieder diskutiert und beraten worden ist.

3. die nächste auf die (letzte) außerordentliche Mitgliederversammlung nach Nr. 2 folgende ordentliche Mitgliederversammlung mehrheitlich beschließt, dass der gemeinsame Antrag zur Übernahme bei der DFL in der ausgelegten Fassung seitens des Vorstandes im Grundsatz gestellt werden darf. Im Falle der Ablehnung ist das Übernahmeverfahren beendet.

Bei Nichteinhaltung einer der Bedingungen gemäß Ziffern 1. bis 3. ist der Vorstand nicht befugt einen (gemeinsamen) Übernahmeantrag bei der DFL zu stellen oder zu unterstützen.

Die DFL ist von diesem Beschluss und dem Abstimmungsergebnis nach Ziff. 3. in Kenntnis zu setzen.

Sofern die Mitglieder die Stellung des Übernahmeantrages mehrheitlich beschließen, hat diese Entscheidung keine vorgreifende Wirkung in sonstiger Weise. Der Beschluss stellt insbesondere keine Satzungsänderung dar.

Begründung:

Der Wettkampfsport Fußball ist ein wesentlicher Zweck, Vermögenswert und seit jeher ein Herzstück unseres Vereins. Der Beschluss ermöglicht eine von einem Übernahmeinteressenten begehrte Zweckänderung der Satzung zu prüfen und ggf. vorzubereiten. Zudem sichert er die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder und bewirkt die erforderliche Transparenz.

Die Gremien des Vereins sind der Überzeugung, dass ein Übernahmeverfahren nur fair und einvernehmlich vonstattengehen darf. Dem Verein dürfen hieraus keine Nachteile entstehen.

Viele Fragen und Problemstellungen, wie Nachfolgeregelungen, Rückfallrechte, Kaufpreis für den Erwerb einer Ligalizenz usw. bedürfen der wohlüberlegten Klärung und Regelung. Der Beschluss fördert den Vereinsfrieden und soll für alle Beteiligten Klarheit schaffen.

Die Zustimmung zum Beschluss wird daher empfohlen.

Ralf Nestler
Mitglied des Aufsichtsrates
Hannover 96 (Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.)

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 10.04.2017 19:42 
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Antrag: Rückkauf der Markenrechte

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand mit dem Erwerb der Rechte an den eingetragenen Wort- und Bildmarken „Hannover 96“ Reg.-Nr. 302011028885 und Reg.-Nr. 302011028886 sowie der Bildmarke 96 (Vereinswappen). Mit der bisherigen Rechteinhaberin soll im Anschluss ein langjähriger Lizenzvertrag geschlossen werden. Der Kaufpreis soll mit zukünftigen Lizenzeinnahmen verrechnet werden.

Begründung:

Die Markenrechte wurden 1998 in einer Notlage veräußert. Der jederzeitige Rückerwerb wurde zu gleichen Bedingungen zugesagt. Der dreiseitige Grundlagenvertrag gewährt dem Verein derzeit nur ein kostenloses Nutzungsrecht und hat diese Zusage nicht aufgehoben.

Der Rückerwerb sichert die zukünftige Finanzierung des Vereins, insbesondere die Finanzierung des Vereinszentrums Stammestraße und/oder eines zukünftigen 2. Bauabschnitts und dient damit dem Breitensport (Floorball, Fußball, Tischtennis, Tennis usw.) und gewährleistet weiterhin moderate Mitgliedsbeiträge insbesondere auch zur Nutzung der Stammestraße.

Neben den Mitgliedsbeiträgen schafft sich so der Verein ein zweites Standbein für eine weitere und erfolgreiche Entwicklung des Breiten- und Wettkampfsports. Der Verein muss keine liquiden Mittel für den Rückkauf aufbringen, kann künftig aber von den Lizenzeinnahmen profitieren.

Der geeignete Zeitpunkt für einen Rückkauf der Markenrechte ist jetzt, weil die Leitung der Wirtschaftsbetriebe und die Vereinsführung in Personalunion besetzt sind.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 10.04.2017 19:46 
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Informationsantag: 20 Jahre Förderung durch Martin Kind?
Informationsanträge:

1. a) Welche Förderleistungen hat der Hannoversche Sportverein von 1896 e. V. (nachfolgend: „Verein“) von Herrn Martin Kind persönlich seit 1997 pro Jahr (aufgegliedert nach Jahr, Betrag, Verwendungszweck (soweit vorgegeben)) erhalten und wie sind diese jeweils vom Verein verwendet worden (aufgegliedert nach Jahr, Betrag, Verwendungszweck)?

b) Welche Förderleistungen wurden im selben Zeitraum seitens Unternehmen erbracht, die der Person Martin Kind als Mehrheitsgesellschafter zum jeweiligen Förderzeitpunkt zuzurechnen waren (aufgegliedert nach Jahr, Unternehmen/Gesellschaft/Stiftung, Betrag, Verwendungszweck (soweit vorgegeben)) und wie sind diese jeweils vom Verein verwendet worden (aufgegliedert nach Jahr, Betrag, Verwendungszweck)?

c) Steht der Vorstand hinter einem gemeinsamen Antrag der Person Martin Kind und des Vereins an die DFL auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1- Regel und der Übernahme der Hannover 96 Management GmbH, obwohl die Förderleistungen durch die Person Martin Kind, die die DFL für die Zeit nach der Übernahme vorschreibt, nicht für alle Abteilungen des Gesamtvereines verwendet werden können, sondern ausschließlich der dann noch im Verein selbst verbliebenen Amateurfußballabteilung zugutekämen? Begründung: Herr Martin Kind hat mehrmals öffentlich bekannt gegeben, dass er bei der DFL (Die Liga – Fußballverband) einen Antrag auf Ausnahme von der 50+1-Regel stellen und damit die Stimmenmehrheit am ausgelagerten Fußballbereich als Privatperson übernehmen will. Der Verein muss gemeinsam mit dem Antragsteller den Antrag an die DFL stellen. Die DFL fordert vom Übernahmekandidaten u.a. dafür: eine kontinuierliche erhebliche Förderung des Vereins in den letzten 20 Jahren sowie eine zukünftige fortlaufende Förderung nur der Fußballsparte des Muttervereins.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 10.04.2017 19:48 
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Informationsantrag: Rückkaufrecht für den e.V. an der KGaA & S&S

2. a) Welche Bemühungen wurden vom Vorstand unternommen dem Verein ein Rückkaufsrecht an Anteilen an der Hannover 96 KGaA („KGaA“) sowie ein Vorkaufsrecht an Anteilen an der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (S&S) einzuräumen?

b) Welche Optionen zu welchen Kosten hat der Verein durch diese Bemühungen zurzeit auf Anteile an der KGaA und S&S?

c) Gab es seit Fertigstellung des Grundlagenvertrages zwischen KGaA, S&S und dem Verein im Jahr 2014 bis zum heutigen Tage Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages?

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 10.04.2017 19:51 
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Informationsantrag: Projekt Vereinszentrum in der Stammestr.

Antrag: Die Mitgliederversammlung möge beschließen, der Vorstand solle der diesjährigen Mitgliederversammlung sowie den Mitgliedern generell eine detaillierte Planung vorstellen und anschließend unverzüglich nach der Jahreshauptversammlung zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle hinterlegen, die folgende Punkte beinhaltet:

1. Wie sieht der Finanzierungsbedarf für den Bau der Vereinssportzentrums aktuell aus?

2. Liegen die geplanten Kosten noch im seinerzeit veranschlagten Budget?

3. Mit welchen jährlichen laufenden Kosten rechnet man in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung und wie teilen sich diese auf in Bezug auf a) Zinsen/Tilgung b) Anzahl beschäftigter Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit c) externe Dienstleister (Reinigung, Instandhaltung etc.) d) Gaststättenbetrieb e) sonstige Kosten

4. Sind ehrenamtliche Tätigkeiten von Mitgliedern Teil der Planung in Bezug auf die laufenden Kosten der ersten fünf Betriebsjahre und wenn ja, welche Tätigkeiten sollen von den Mitgliedern erbracht werden und welchen Gegenwert haben diese im Verhältnis zu externer Vergabe?

5. Sind Änderungen im Mitgliederbeitragssystem geplant bzw. Teil der Finanzierungsplanung, beispielsweise Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge oder veränderte Mitgliedsformen?

6. Wie viele Mitglieder im jeweiligen Mitgliederstatus sind notwendig, um den geplanten Einnahmenanteil durch Mitgliedsbeiträge in den kommenden fünf Jahren sicherzustellen?

7. Soll die Gaststätte durch den Verein betrieben werden oder rechnet man hier mit Einnahmen durch Verpachtung?

8. Welche Sparten können den Neubau a) im Trainingsbetrieb und b) im Wettkampfbetrieb für sich nutzen und welche Sparten müssen auch zukünftig vereinsfremde Sportstätten nutzen und zu welchen Kosten?

9. Gibt es noch Sparten, deren finaler Verbleib in Bezug auf 8. Noch ungeklärt ist?

10. Welche Einsparungen zu bisherigen Kosten (beispielsweise Mieten) ergeben sich durch den Bau des Vereinssportzentrums?

11. Wurden die Kalkulationen a) der geplanten Baukosten sowie b) der geplanten laufenden Kosten durch einen unabhängigen / externen Prüfer geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12. Wie ist der Status zum geplanten „Bauabschnitt II“ und welche Flächen stehen dafür zur Verfügung?

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 10.04.2017 20:17 
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Den Satzungsänderungsantrag finde ich am Wichtigsten.

Hoffentlich gibt es dafür eine Mehrheit!


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 17.04.2017 08:41 

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Sehr gute Anträge! Ich Hoff Herr Kind wird diese wichtigen Fragen umfassend beantworten und die Antragssteller bleiben auf der JHV hartnäckig :nuke: !

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--------------Tschauner------------------
Sorg------Anton-----Hübers-------Ostrzolek
-------------- Bakalorz---------------------
Bech-----------Maier------------------Prib
----------Harnik-------Füllkrug------------


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 22.04.2017 13:59 

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Ist es üblich, dass vom Vorstand Empfehlungen per Post versandt werden mit dem Inhalt, den Satzungsänderungsvertrag abzulehnen ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 22.04.2017 22:33 
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Habe ich auch bekommen.
Meine Frau aber nicht. Sohnemann hat auch nichts bekommen.

Fragt doch mal im Bekanntenkreis oder in der Familie danach ob sie die Anträge unterstützen.
Je mehr, desto besser...

Wie findet Ihr diese Art von Wahlkampf?

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 23.04.2017 07:55 
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Die Dartabteilung bietet ihren Mitgliedern Freigetränke.
Gleich am Montag die Abteilung wechseln.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 23.04.2017 12:39 
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Unter
http://proverein1896.de/mv/
wurde eine Seite mit kompakten Informationen zur Mitgliederversammlung geschaltet.
Zu den Anträgen gibt es auch Erläuterungen der Antragsteller.

Behaltet die Seite im Auge. Dort werdet Ihr bis zum Beginn der Veranstaltung mit aktuellen Infos versorgt.
Es sind darüber hinaus Links zu wichtigen Hintergründen im Text eingebaut.

Was mir besonders gefällt: Die Infos sind leicht lesbar und gründlich recherchiert !

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 23.04.2017 17:13 
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Ladykay hat geschrieben:
Ist es üblich, dass vom Vorstand Empfehlungen per Post versandt werden mit dem Inhalt, den Satzungsänderungsvertrag abzulehnen ?


Das Schreiben ist in mehrerlei Hinsicht fragwürdig.
Inhaltlich nicht haltbar und von der Zielsetzung undemokratisch.

Siehe Faktencheck

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 24.04.2017 09:36 
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Liebe Mitglieder von Hannover 96!

An diesem Donnerstag, dem 27.04.2017, findet die diesjährige Jahreshauptversammlung unseres Vereins Hannover 96 statt. Und da habe ich 4 Anliegen an Euch, für die ich ganz herzlich bei Euch werbe:

1. Bitte kommt zahlreich zu dieser Mitgliederversammlung und zeigt, dass für Euch Hannover 96 ein Verein ist, an dem seine Mitglieder mit Herzblut hängen und den seine Mitglieder vor den Interessen Einzelner schützen. Lasst uns deswegen in grosser Zahl zeigen, dass wir Hannover 96 sind und dass wir Hannover 96 nicht einigen Wenigen überlassen wollen.

2. Unterstützt die Anträge, die auf der Seite http://proverein1896.de/…/antraege-zur-mitgliederversammlu…/ veröffentlicht worden sind. Egal, wer sie stellt und egal, aus welcher Eigenmotivation oder später Rechtfertigung seines monatelangen Schweigens er dies tut: diese Anträge sind ein erster (leider viel zu später) Schritt, um die vollständige Übernahme von Hannover 96 durch eine kleine Gruppe Investoren zu verhindern. Gehen wir diesem Schritt, damit weitere Schritte folgen können!

3. Verweigert dem Vorstand die Entlastung! Nur so besteht in der Zukunft überhaupt noch eine kleine Möglichkeit, diesen Vorstand zur Verantwortung zu ziehen, falls seine Entscheidungen weg von einem Verein mit vielen Mitgliedern hin zu einer Kapitalgesellschaft mit wenigen Gesellschaftern weitreichende negative Konsequenzen für Hannover 96 haben. Dieser vom Aufsichtsrat ohne nennenswerte Gegenwehr ins Amt gehobene Vorstand wurde nach aussen einzig und allein von Herrn Martin Kind repräsentiert, und so machen seine anderen Mitglieder auf mich den Eindruck, als seien sie nur handverlesen in das Gremium gekommen, um die Entscheidungen des Präsidenten widerspruchslos abzunicken und geräuschlos umzusetzen. Machen wir klar, dass wir als Mitglieder dies so nicht hinnehmen und endlich wieder einen Vorstand haben wollen, der nicht nur demokratisch gewählt ist, sondern in dem auch die Meinungsvielfalt öffentlich zutage tritt, die ein lebendiges Vereinsleben erst möglich macht.

4. Verweigert dem Aufsichtsrat die Entlastung! Nach dem Wenigen, was aus diesem Gremium nach aussen dringt, stellt sich mir sehr eindringlich der Frage, ob dieser Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand überhaupt nachgekommt. Bei drei Mitgliedern dürfte dies von vornherein schon zweifelhaft sein, da sie ja ausdrücklich im letzten Jahr angetreten sind mit dem Ziel, Herrn Kind und seinen Wünschen und Vorstellungen den Weg zu ebnen - und wobei ein Mitglied sogar vor Jahren als Vertreterin der Fans gewählt wurde, aber bis heute nicht erkennbar ist, wie sie diesem Anspruch gerecht werden will. Aber auch die beiden neuen Mitglieder des Aufsichtsrat konnten in einem ganzen Jahr nach meiner Einschätzung nicht ansatzweise umsetzen, was sie vollmundig als Wahlversprechen veröffentlicht haben, denn grössere Transparenz oder sogar Gegenbewegungen zur Machtkonzentration bei Herrn Kind sind noch nicht einmal ansatzweise zu erkennen; auch sinnvolle Anträge 5 Sekunden vor 12 ändern an diesem Eindruck nichts. Machen wir deswegen als Mitglieder des Vereins Hannover 96 klar, dass wir einen vom Vorstand unabhängigen und tatsächlich seine Kontrollfunktion ausübenden Aufsichtsrat haben wollen - und dass wir ein waches Auge darauf haben, wie die von uns gewählten Vertreter ihre Aufgaben zum Wohle unseres Vereins - und nicht zum Wohle einiger Weniger - wahrnehmen. Und machen wir auch deutlich, dass wir Mitglieder uns vorbehalten, das Handeln oder Nichthandeln des Aufsichtsrates im Nachhinein zu prüfen.

Ich hoffe, wir sehen uns zahlreich am Donnerstag!

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 24.04.2017 10:50 
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Das mit dem gewählten Vorstand klingt ganz interessant :nuke:

Dafür bräuchte es eine weitere Satzungsänderung, oder?

In den Punkten 1. und 2. bin ich voll dabei.
Punkt 3. und 4. haben vielleicht mehr als nur symbolischen Charakter.
Wenn aber, wie Du schreibst, ein nachhaltiger Schaden angerichtet wurde, der ggf. auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringt, dann hilft die Entlastung dem Verursacher eh nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 24.04.2017 10:54 
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Natürlich ist die Verweigerung der Entlastung ein relativ stumpfes Schwert.

Aber es ist die einzige Möglichkeit, diesen Herren - und zwar einschliesslich der beiden "Fanaufsichtsräte", die ein Jahr lang in der Versenkung verschwunden sind und nun plötzlich hektische Betriebsamkeit entfalten - zumindest die Gelbe Karte zu zeigen.

Ich habe übrigens kein Problem damit, dass der Vorstand vom Aufsichtsrat gewählt wird.... wenn denn dann die Aufsichtsratsmitglieder tatsächlich die Interessen der Mitglieder vertreten, die sie gewählt haben. Nur wie kann es dann sein, dass Nestler und Kramer, die doch einen klaren und eindeutigen Auftrag nicht nur selbst formuliert haben, sondern auch dafür gewählt wurden, den von Herrn Kind handverlesenen Vorstand mit einer 5:0 Entscheidung "durchwinken"? Allein das reicht für mich, diese beiden "Fanaufsichtsräte" - und damit logischerweise den gesamten Aufsichtsrat - nicht zu entlasten, denn im für sie günstigsten Fall haben sie im letzten Jahr einen grottenschlechten Job gemacht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 24.04.2017 11:22 
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Ich finde es gut, dass nun anscheinend Bewegung in die ganze Sache kommt. Spät, aber ich hoffe nicht zu spät. Sollte den Anträgen ganz oder im Teil statt gegeben werden, könnte ich mir vorstellen, dass MK das Handtuch wirft. Hat man sich für diesen Fall auch Gedanken im Vorfeld gemacht ?

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Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.

Jiddu Krishnamurti


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 24.04.2017 11:48 
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genius4u hat geschrieben:
Ich finde es gut, dass nun anscheinend Bewegung in die ganze Sache kommt. Spät, aber ich hoffe nicht zu spät. Sollte den Anträgen ganz oder im Teil statt gegeben werden, könnte ich mir vorstellen, dass MK das Handtuch wirft. Hat man sich für diesen Fall auch Gedanken im Vorfeld gemacht ?
sehr wichtige Frage, ich bin nicht so in der Materie drin, weil ich leider ein Umfeld habe die wohl eher sagen " Ich möchte in der Arena nicht ein Spiel gegen Rostock bzw Aue sehen, sonder Arsenal oder wieder Sevillia anschauen, das geht nur mit Martin Kind und Co und sein System. tja, so ein Meinungsbild gibt es auch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 24.04.2017 12:18 

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Rechtsanwalt StScherer, dein persönlicher Groll gegen Rechtsanwalt Nestler (Aufsichtsrat) nervt und tut hier überhaupt nichts zur Sache. Deswegen zu völlig sachlich unbegründeten Nicht-Entlastungen aufzurufen ist doch beschämend. Klär deine persönlichen Konflikte doch bitte mit ihm selbst, nicht über uns User und Mitglieder.

_________________
Karsten Surmann:
"Der Verein bekommt den Vorstand, den er verdient."
Lang lebe der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Danke Basti & Co.!


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