Fanszene Hannover

Vorstand, Fans und was sonst oben keinen Platz hat

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derdavenstedter
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von derdavenstedter »

1896er hat geschrieben:Hast du noch was inhaltliches beizutragen bei einer wie ich finde in den letzten Beiträgen fruchtbaren Diskussion, oder willst du weiter mit dumm provokativem Pauschalismus stören?
Keine Ahnung, wen Du meinst, aber ausgerechnet Duuu????

:dance: :mrgreen: :dance:
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Kuhburger
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von Kuhburger »

Ich finde die andauernden Unterstellungen, hier würde Gewalt verherrlicht, echt nervend. Keiner findet Gewalt toll. Die Sache in HI klingt für mich nach einer verpatzten Polizeiaktion. Keine Tat, keine Täter... ist ja auch irgendwie blöd...

Aber es ist so. Das kann man Pech nennen oder Glück je nach Sichtweise. Fakt ist aber nun mal, es hat keine Ausschreitungen gegeben. Was fängt man nun damit an?

Ich persönlich neige dazu, bei dem bisherigen Kenntnisstand, nicht gleich das hyperventilieren anzufangen. Pech gehabt Polizei, nächstes Mal besser machen. Pech gehabt auch ihr 143. - Bundesweite Stadionverbote. Und Pech gehabt ihr 36 - Zusätzlich Vereinsausschluß. Mein Mitleid ist begrenzt, da ihr der Sache (Verein) einen Bärendienst erwiesen habt. Vielleicht zukünftig mal überlegen, wem man mit irgendwelchen Aktionen einen Dienst erweist und wem nicht.

Trotzdem beharre ich auf meinen Vorstellungen vom Rechtsstaat und folge da der Argumentation der Fanhilfe: Die Unschuldsvermutung sollte für alle gelten. Für Martin Kind genauso wie für die Hanseln und Hanselinnen in HI. Daher halte ich einen Vereinsausschluß zum jetzigen Zeitpunkt für eine überzogene Massnahme. Genauso übrigens wie die Stadionverbote.
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derdavenstedter
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von derdavenstedter »

Bin in Teilen bei Dir Kuhburger,
aber findest Du, dass für MK tatsächlich ebenso die Unschuldsvermutung gilt?
Zuletzt geändert von derdavenstedter am 12. Dez 2017, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
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stscherer
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von stscherer »

Ikarus hat geschrieben:Das jeweils ein Hooligan Mitglied des Ehrenrats von Hannover 96 e.V. und ein Sprecher der IG Pro Verein 1896 ist, finde ich bedenklich.
Scheissverein, sachste?

Na, wird ja bald besser, wenn der Prollsport Fussball (mit Ausnahme von Kindern, Greisen und Frauen) aus dem Verein verschwunden ist.
genius4u
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von genius4u »

derdavenstedter hat geschrieben:aber findest Du, dass für MK tatsächlich ebenso die Unschuldsvermutung gilt?
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung genauso für Herrn Kind, wie auch für die ausgeschlossenen Mitglieder!!! Darum dreht sich doch die ganze Diskussion seit gestern hier.
Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.

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derdavenstedter
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von derdavenstedter »

:lol:...
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atzeheimer
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von atzeheimer »

§9 der aktuellen Vereinssatzung
Abs. 4.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen durch
a)
Vorstandsbeschluss
Der Ausschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Aufforderung länger als 6 Monate keinen Beitrag gezahlt hat, wenn sich ein Mitglied grob vereinsschädigend verhält oder wenn ein Mitglied gegen das Bekenntnis zur freiheitlich
demokratischen Grundordnung verstößt, insbesondere durch rassistische, verfassungs-, fremdenfeindliche, diskriminierende
und gewaltbereite Bestrebungen.

Ich kann deine "ganz einfache" Ansicht nicht teilen, sorry.[/quote]

Dann musst Du nur mal richtig lesen, hast doch selber so toll aus der Satzung zitiert. Gibt im Prinzip sogar zwei Ausschlussgründe. Erstens: die "gewaltbereiten Bestrebungen", die m.E. offensichtlich auf der Hand liegen, aber (das muss ich zugeben) zumindest nicht beweisbar sind, da die Polizei ja in diesem Fall rechtzeitig vor Ort war. [/quote]
Momentchen mal, wenn du mir schon vorwerfen möchtest, dass ich nicht richtig lesen könne und damit den Einstieg in eine aus dem Zusammenhang gerissene Begründung finden willst will ich dir raten, lieber nochmal von vorne anzufangen. Die "gewaltbereiten Bestrebungen" beziehen sich hier doch deutlichst auf das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verhältnis Staat/Volk). Das heißt, wenn jemand aus politischer Motivation mit gewaltbereiten Bestrebungen unsere Staatsform angreifen möchte (Rechtsterrorismus z.B.) rechtfertigt das vllt. einen Vereinsauschluss und dafür ist dieses Ausschlusskriterium gemacht, aber sicher nicht um einzelne Wörter aus dem Zusammenhang zu reißen und als Begründung in die Welt zu posaunen.[/quote]

Ich habe nichts aus dem Zusammenhang gerissen, habe lediglich das Zitat auf "gewaltbereiten Bestrebungen" abgekürzt. Das sich dieses auf die freiheitliche demokratische Grundordnung bezieht ist doch klar. Offensichtlich ist dir nicht so ganz klar, was der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung alles beinhaltet, denn dieses ist viel viel mehr als nur das Verhältnis Staat/Volk, unser gesamtes Rechts- und Wertesystem basiert darauf. Kurz, knapp und zum Thema. Ein Grundlegendes Prinzip der fdG ist die Achtung der im GG konkretisierten Menschenrechte und eines davon lautet das Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches im Strafgesetzbuch unter den §223-231 Anwendung findet (vielleicht besser bekannt als Körperverletzung). Demnach handelt jemand der Gewalt anwendet immer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
derdavenstedter
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von derdavenstedter »

:nuke:

.... wenn das mal nicht gleich die Anwälte hier auf den Plan ruft....
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Herr Rossi
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von Herr Rossi »

Das Bundesverfassungsgericht definiert den Begriff freiheitliche demokratische Drundordnung so:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
„Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“

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Kuhburger
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von Kuhburger »

Natürlich hat 1896er Recht. Nicht jeder Kneipen- oder Ehefrauen/-männerschläger verstößt gegen die Verfassung. Das ist nun wirklich lachhaft hier einen Satzungsverstoß zu konstruieren.
„Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“
atzeheimer
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von atzeheimer »

Kuhburger hat geschrieben:Natürlich hat 1896er Recht. Nicht jeder Kneipen- oder Ehefrauen/-männerschläger verstößt gegen die Verfassung. Das ist nun wirklich lachhaft hier einen Satzungsverstoß zu konstruieren.
Hahaha...das ist Stammtischgewäsch und nur oberflächliches gesülz, aber Gedanken sind frei! Der Verein hat die betreffenden Personen ausgeschlossen und das rechtlich völlig zu recht! Das kann einem passen oder nicht.
atzeheimer
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von atzeheimer »

Kuhburger hat geschrieben:Natürlich hat 1896er Recht. Nicht jeder Kneipen- oder Ehefrauen/-männerschläger verstößt gegen die Verfassung. Das ist nun wirklich lachhaft hier einen Satzungsverstoß zu konstruieren.
Hahaha...das ist Stammtischgewäsch und nur oberflächliches gesülz, aber Gedanken sind frei! Der Verein hat die betreffenden Personen ausgeschlossen und das rechtlich völlig zu recht! Das kann einem passen oder nicht.
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von Weltraumsportler »

Für mich ist klar was abläuft. Kind kriegt sein Baby nicht ohne Mitgliedervotum und nun wird daran "gearbeitet". April/Mai ist Final countdown....mal sehen was da dann abgeht und wie,wo, was, wer gezählt wird. Aber eigentlich is es mir scho egal mittlerweile. Kind wird sein Anliegen hier nicht mehr postiv besetzt beenden und schon gar nicht mehr so etablieren können, sodaß das mal mit einem Roten Feeling wieder was zu tun haben wird. Das ist für lange Zeit tot. Glückwunsch...... :bow:. 30000 bekommen ja leider gar nichts zustande. Die restlichen
6000 sind mittlerweile Boykottierer schätze ich mal so.....wenn man sich so umhört und das Hoffe Spiel als Beispiel nimmt.
.....Du wirst niemals untergehen..... :flag962: oder doch ?
96 ist nur noch eine 69....
electric drive = local no emissions
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von 1896er »

atzeheimer hat geschrieben: Ich habe nichts aus dem Zusammenhang gerissen, habe lediglich das Zitat auf "gewaltbereiten Bestrebungen" abgekürzt. Das sich dieses auf die freiheitliche demokratische Grundordnung bezieht ist doch klar. Offensichtlich ist dir nicht so ganz klar, was der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung alles beinhaltet, denn dieses ist viel viel mehr als nur das Verhältnis Staat/Volk, unser gesamtes Rechts- und Wertesystem basiert darauf. Kurz, knapp und zum Thema. Ein Grundlegendes Prinzip der fdG ist die Achtung der im GG konkretisierten Menschenrechte und eines davon lautet das Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches im Strafgesetzbuch unter den §223-231 Anwendung findet (vielleicht besser bekannt als Körperverletzung). Demnach handelt jemand der Gewalt anwendet immer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Kompletter Unsinn. Du kannst nicht einfach irgendwas aufschnappen, aus dem Zusammenhang reißen und das dann als allgemeingültig gegeben propagandieren. Ich weiß, macht 96 auch so, dennoch bleibt es kompletter Humbug.
Karsten Surmann:
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Lang lebe der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Danke Basti & Co.!
Herr Rossi
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von Herr Rossi »

atzeheimer hat geschrieben:
Kuhburger hat geschrieben:Natürlich hat 1896er Recht. Nicht jeder Kneipen- oder Ehefrauen/-männerschläger verstößt gegen die Verfassung. Das ist nun wirklich lachhaft hier einen Satzungsverstoß zu konstruieren.
Hahaha...das ist Stammtischgewäsch und nur oberflächliches gesülz, aber Gedanken sind frei! Der Verein hat die betreffenden Personen ausgeschlossen und das rechtlich völlig zu recht! Das kann einem passen oder nicht.
Du braucht’s Dich nicht zu wiederholen, das macht Deinen Beitrag nicht besser. Es gab auf dem Parkplatz keine strafbaren Handlungen oder andere Gesetzesverstöße. Es wurden Personen wegen angeblicher Gefahr im Verzug im Zusammenhang mit dem Derby einen Tag darauf in Gewahrsam genommen und die Personen mussten sich auch noch an den Unterbringungskosten beteiligen und erhielten vom DFB ein Stadionverbot. Die Polizei lies sich für diesen „Erfolg“ feiern und der Steuerzahler trägt die immensen Kosten für den Einsatz.

Und nun werden 36 Personen aus dem Verein ausgeschlossen, die nachweislich bei der Versammlung keine Gewalt angewendet haben (sonst hätte es ein Strafverfahren gegeben). In der von der KGaA für den DFB durchgeführten Anhörung sollen diese Personen sich angeblich nicht von der Gewaltanwendung distanziert und sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grzndordnung bekannt haben. :roll: Und nun frage ich, auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte der Austauch von Personenbezogenen Daten zwischen Polizei. DFB, KGaA und Verein :?:
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von derdavenstedter »

Herr Rossi,
versuchst Du die AKtion schönzureden?
Es ist doch nix passiert.
Aha, Elfmeter gibt´s bekanntlich auch erst nach ANpfiff.

An den Unterbringungskosten beteiligen?
In der Tat unglaublich. Hier müsste es doch tatsächlich ein Allinkl. Wochenende im Harz geben.

Die 36 Honks sind aus dem Verein ausgeschlossen?
Unfassbar. Dachte das wäre ein Treffen des neuen Vorstandes???

Munter bleiben, weitermachen.....
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von 1896er »

Warum bist du nur so schlicht?
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von IQ1000 »

Die Indizien sprechen doch dafür das die Personen die sich dort auf dem Parkplatz eingefunden haben, zu einer Schlegerei gekommen waren.
Aus welchen Gründen sollte man den sonst Quarzhandschuhe etc. mit sich führen?

Nehmen wir mal an es hätte wirklich eine Schlegerei gegeben und es hätte mehrere Verletzte gegeben und nehmen wir dann mal an das die Polizei zu spät eingeschritten wäre.

Na dann könnte ich mir vorstellen das die Polizei wieder die Dumme wäre. Denn dann würde man sagen das man doch hätte mitbekommen können das da Abends nach Ladenschluss eine Schwarz gekleidete und Teilweise vermummte Menschengruppe war und das man im Zuge der Gefahren Abwehr und dem Schutz von Leib und Leben, hätte einschreiten müssen.

Für mich ist es absolut nachvollziehbar das dieser Personenkreis eingesperrt wurde und ich kann nachvollziehen das diese Personen Stadionverbot bekommen haben.

Was die Weitergabe der Personenbezogene Daten angeht bin ich mir allerdings nicht sicher ob das rechtmäßig war und ist.
Aber das wird ein Gericht klären.

Ich jedenfalls möchte solche Gewaltbereiten Personen weder im Stadion noch sonstwo haben.
Zitat Leon Andreasen : „Wer nicht bereit ist, zu kämpfen, soll an die
Tür vom Trainer klopfen und abhauen.



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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von derdavenstedter »

1896er hat geschrieben:Warum bist du nur so schlicht?

Wegen Dir, Hasi, wegen Dir....
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Re: Fanszene Hannover

Beitrag von atzeheimer »

Herr Rossi hat geschrieben:
atzeheimer hat geschrieben:
Kuhburger hat geschrieben:Natürlich hat 1896er Recht. Nicht jeder Kneipen- oder Ehefrauen/-männerschläger verstößt gegen die Verfassung. Das ist nun wirklich lachhaft hier einen Satzungsverstoß zu konstruieren.
Hahaha...das ist Stammtischgewäsch und nur oberflächliches gesülz, aber Gedanken sind frei! Der Verein hat die betreffenden Personen ausgeschlossen und das rechtlich völlig zu recht! Das kann einem passen oder nicht.
Du braucht’s Dich nicht zu wiederholen, das macht Deinen Beitrag nicht besser. Es gab auf dem Parkplatz keine strafbaren Handlungen oder andere Gesetzesverstöße. Es wurden Personen wegen angeblicher Gefahr im Verzug im Zusammenhang mit dem Derby einen Tag darauf in Gewahrsam genommen und die Personen mussten sich auch noch an den Unterbringungskosten beteiligen und erhielten vom DFB ein Stadionverbot. Die Polizei lies sich für diesen „Erfolg“ feiern und der Steuerzahler trägt die immensen Kosten für den Einsatz.

Und nun werden 36 Personen aus dem Verein ausgeschlossen, die nachweislich bei der Versammlung keine Gewalt angewendet haben (sonst hätte es ein Strafverfahren gegeben). In der von der KGaA für den DFB durchgeführten Anhörung sollen diese Personen sich angeblich nicht von der Gewaltanwendung distanziert und sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grzndordnung bekannt haben. :roll: Und nun frage ich, auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte der Austauch von Personenbezogenen Daten zwischen Polizei. DFB, KGaA und Verein :?:
ich muss mich ja leider immer wieder wiederholen, da du es ja anscheinend einfach nicht kapierst. Ob die Personen auf dem Parkplatz eine Straftat begangen haben oder nicht, ist völlig irrelevant. Da sie zumindest in Verdacht standen Gewalt anwenden zu wollten, wurde halt mal höflich schriftlich nachgefragt, wie man denn zu dem Thema stehe. Ist im Alltag übrigens völlig üblich, bei jedem Parkvergehen etc. wird man angehört. Wenn man das Anliegen ungerechtfertigt findet, muss man halt etwas dazu schreiben. Nutzt man diese Möglichkeit nicht, wird halt auf Grundlage der vorliegenden Informationen entschieden. Der Austausch der Personendaten ist zugegebenermaßen fragwürdig, da gibt es sicherlich (leider noch) keine gesetzliche Grundlage für, aber wie gesagt, wir befinden uns hier nicht in einem Gerichtsverfahren, dem DFB & dem Verein lagen die Informationen vor, also können sie diese auch verwenden.
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