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 Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swiss Li Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 26.03.2019 16:49 
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Weltraumsportler hat geschrieben:
Kuhburger hat geschrieben:
dass sich der Laden ab 1800 Leuten trägt
Sorry, zuletzt hab ich aber von über 3000 sprich 3800 gehört. Das ist ja das Beängstigende, wie man so planen konnte. Jemand hatte schon mal ausgerechnet, daß sich da dann 24 Stunden, also rund um die Uhr immer über 2 Kunden die Geräte teilen müßten. Hat denn einer echte Zahlen, 3800 oder 1800...?

Kein Wunder, dass das Fitnesscenter nicht läuft: https://www.hannover96.de/uploads/pics/Beitrittserklaerung_Vereinssportzentrum_01.pdf

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„Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“

Jean Paul Sartre


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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 26.03.2019 17:36 

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Was passiert eigendlich mit der KGaA und S&S
wenn der Verein wegen dem Fitnesscenter in
die Insolvenz geht?? :noidea2:

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 26.03.2019 17:59 

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Es gibt, soviel ich weiß, eine Patronatserklärung der S&S zugunsten des Vereins, allerdings ist die an "Wohlverhalten" des Vereins gebunden. D.h. der Verein muss sich aufmüpfig verhalten, dann geht er unter. Bei Wohlverhalten helfen die Gesellschafter.

Geht der Verein unter, dann passiert der KGaA und der S&S erstmal gar nichts. - Allerdings könnte ein harter Insolvenzverwalter auf die Idee kommen, die Vermögensabgänge des Vereins zu untersuchen... :wink2:

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 26.03.2019 18:31 
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Der Verein muss auch noch seine Finanzplanung und seine Buchhaltung für die S & S offen legen (Kind ist ja nicht mehr Vorstandsvorsitzender). Die Höchstsumme ist 5 Mio. € begrenzt und Geld wird nur bei Wohlwollen gezahlt (anders als bei einer Bürgschaft).

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 26.03.2019 18:32 

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Kuhburger hat geschrieben:
Es gibt, soviel ich weiß, eine Patronatserklärung der S&S zugunsten des Vereins, allerdings ist die an "Wohlverhalten" des Vereins gebunden. D.h. der Verein muss sich aufmüpfig verhalten, dann geht er unter. Bei Wohlverhalten helfen die Gesellschafter.

Geht der Verein unter, dann passiert der KGaA und der S&S erstmal gar nichts. - Allerdings könnte ein harter Insolvenzverwalter auf die Idee kommen, die Vermögensabgänge des Vereins zu untersuchen... :wink2:


Danke für die Info :hallo:

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 26.03.2019 22:44 

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Hat jemand zufällig nochmal die Tagesordnung der MV?

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"...und wenn das Feuer wieder brennt, zu 100% sind wir am Montag wieder heiser!"


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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 26.03.2019 23:12 
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Siehe Threaderöffnung... :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 26.03.2019 23:13 

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Oh Gott ja, danke :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 27.03.2019 00:24 

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Kuhburger hat geschrieben:
Es gibt, soviel ich weiß, eine Patronatserklärung der S&S zugunsten des Vereins, allerdings ist die an "Wohlverhalten" des Vereins gebunden. D.h. der Verein muss sich aufmüpfig verhalten, dann geht er unter. Bei Wohlverhalten helfen die Gesellschafter.

Geht der Verein unter, dann passiert der KGaA und der S&S erstmal gar nichts. - Allerdings könnte ein harter Insolvenzverwalter auf die Idee kommen, die Vermögensabgänge des Vereins zu untersuchen... :wink2:


Der Grundlagenvertrag wirkt jedoch erst ab Ausnahmeregelung. Also kann man sich diese Patronatserklärung zurzeit in die Haare schmieren.

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Lang lebe der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Danke Basti & Co.!


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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 27.03.2019 05:25 

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Danke für die Ergänzungen, 1896er und Herr Rossi. :nuke:

@Gartenfreund
Daraus ergeben sich verschiedene Handlungsalternativen, die für Personen des Aufsichtsrats und des Vorstands des Vereins - ehemalige wohlgemerkt - unangenehm werden könnten:

Der Verein betreibt unter neuer Führung Aufklärung und versucht den Antrag von Kind bei der DFL zu hintertreiben, womit die Wohlverhaltensklausel nach Grundlagenvertrag wohl verletzt sein dürfte und die 5-Mio-Patronatserklärung hinfällig wird.

Wenn nun das Schiedsgericht/DFL Kinds Übernahme (zum Preis von 12.750 €) zustimmt, tritt der Grundlagenvertrag in Kraft. Gleichzeitig entfällt die Patronatserklärung. In dem Moment dürfte der Tatbestand der Überschuldung des Vereins vorliegen.

Dann muss der Verein wohl Insolvenz anmelden. Ob Planinsolvenz oder "normale" Insolvenz ist erstmal egal. Der Insolvenzverwalter wird nun mit Sicherheit prüfen, ob es beim Verkauf von 51% der Anteile der Management GmbH für € 12.750 an Martin Kind mit rechten Dingen zugegangen ist. Zumal ein Gutachten von Baker Tilly öffentlich bekannt geworden ist, welches den Wert dieser 51% auf mindestens 10 Mio taxiert hat...

Daraus ergäbe sich dann sehr wahrscheinlich ein Haftungspotential gegenüber Vorständen und Aufsichtsräten der damaligen Zeit in eben in dieser Höhe; und zwar in das Privatvermögen dieser Personen. Lustige Sache.

Abgesehen von den finanziellen Folgen, könnte dies für eine Reihe Personen einen großen, öffentlichen Rufschaden zur Folge haben (z.B. Kind Hörgeräte, Rossmann).

Ich habe das grade mal aufgemetert um darzustellen, dass die öffentlichen Drohungen von Kind sich zwar an der (derzeitigen) Faktenlagen orientieren, der Verein jedoch in einer Position ist, in der er durchaus Druckszenarien aufbauen kann und unter bestimmten Bedingungen sogar muss, um sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen.

Es wird jetzt viel von einer Bestandsaufnahme durch den neuen Vorstand abhängen. Wenn der die Überschuldung des Vereins feststellt, dann haben die nicht entlasteten Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder ein Problem.

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 27.03.2019 08:01 
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Heute mal ganz kurz: Vielen Dank – IG PRO VEREIN 1896 :nuke:

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 27.03.2019 10:05 
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Was mich noch interessieren würde: Kann der Vereinsvorsitzende den Geschäftsführer von, sagen wir mal, der KGaA entlassen? Geht nicht oder?

Und ist der Vereinsvorsitzende überhaupt in der Lage den Antrag bei der DFL zurückzuziehen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 27.03.2019 10:28 
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Kurze Info zu meinem Antrag, den ich aufgrund der Zusage vom Vorstand, ihn zu beantworten, ja zurückgezogen habe:

Zitat:
(...)

Herr Kind bittet um Entschuldigung. Er hatte die Unterlagen in seiner Mappe, aber übersehen während der Rede darauf einzugehen.

Folgend die Informationen auf diesem Weg:

Die Gremiumsmitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand haben jeweils eine Dauerkarte für den Businessbereich mit dem eindeutigen Hinweis der eigenständigen Versteuerung erhalten. Frau von Lintel Herr Kramer und Herr Nestler haben ihre Karte nicht angenommen.
Jedes Gremiumsmitglied des Ehrenrates hat eine Public-Dauerkarte erhalten.
Jeder Abteilungsleiter hat eine Public-Dauerkarte erhalten. Die Nutzung erfolgt meist von verschiedenen Personen der Abteilung.
Arbeitskarten haben Mitarbeiter nur dann erhalten, wenn Sie am Spieltag arbeitend tätig sind (Mitgliederbetreuung, Kinder- und Jugendprojekte, Aktionen, Werbemaßnahmen etc.). Dies teilweise als Dauerarbeitskarte oder punktuell pro Spieltag.

Mit freundlichen Grüßen
(...)


4 x 4.000,00 Euro für den Vorstand exklusive M.Kind = 16.000,00 Euro
2 x 4.000,00 Euro für den Aufsichtsrat exklusive VvL, MK und RN = 8.000,00 Euro
5 x 500,00 Euro für den Ehrenrat = 2.500,00 Euro
17 x 500,00 Euro für die Abteilungsleiter = 8.500,00 Euro

Insgesamt also 34.000,00 Euro

zzgl. 4 x 4.000,00 Euro = 16.000,00, wenn alle Mitglieder der Gremien das Angebot annehmen würden.

Wir setzen jetzt bitte diese Beträge in eine Verhältnis zum jährlichen Förderbetrag, der gezahlt werden soll, wenn unserem Maddin der Profibereich komplett gehört.

Das sind die reinen Zahlen, man könnte allerdings noch einmal nachdenken, welche Vorteile ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater vom regelmässigen Besuch des Businessbereichs des Stadions hat....

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
BeitragVerfasst: 27.03.2019 10:56 
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Zitat:
Der Verein könnte also die Option prüfen, dass „gestellte Anträge grundsätzlich zurückgezogen werden können“, wie ein Sprecher der DFL dem Tagesspiegel mitteilt. Auf die Frage, was passieren würde, falls der e.V. den Ausnahmeantrag zurückzöge oder die Klage vor dem Schiedsgericht, will Richter Steiner nicht eingehen. „Die prozessuale Situation ist im Moment offen, das Schiedsgericht berät zurzeit noch über Folgerungen aus dem Ergebnis der Mitgliederversammlung von Hannover 96. Ich kann bestätigen, dass wir uns damit derzeit befassen.“ Das Ergebnis auch hier – offen. „Man muss sehen, ob es möglicherweise eine Art Moratorium gibt. Auch der e.V. bei Hannover 96 wird Zeit brauchen, um die Dinge zu ordnen“, sagt Steiner. Das gilt möglicherweise für die gesamte Führung der Deutschen Fußball-Liga.


https://m.tagesspiegel.de/sport/501-regel-dfl-verstoert-die-klubs-hannover-96-die-dfl/24147376.html?fbclid=IwAR0XAFvWne-TZst9cK7kv343nD9sZR04uN6MCv2rZMGIcgrpco87LYvanlk

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Guus hat geschrieben:
Was mich noch interessieren würde: Kann der Vereinsvorsitzende den Geschäftsführer von, sagen wir mal, der KGaA entlassen? Geht nicht oder?

Und ist der Vereinsvorsitzende überhaupt in der Lage den Antrag bei der DFL zurückzuziehen?

Kind könnte vom Aufsichtsrat der Management GmbH als Geschäftsführer der Management GmbH und der KGaA abberufen werden, wenn der Ausichtsrat der Management GmbH nicht paritätisch aus 2 Vereinsvertetern und 2 Vertretern der S&S sondern nach der 50+1-Regel mit Vereinsvertretern besetzt wäre.

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 Betreff des Beitrags: Re: Jahreshauptversammlung 2019, 23. März 2019, 14 Uhr (Swis
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... und der Alleingesellschafter könnte die Satzung ändern...

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Kind will ja „nur“ 51 % der Managemenr GmbH. Für den Fall bräuchte man bei der Management GmbH keinen Aufsichtsrat mehr. Wenn es bei 50+1 bleibt, dann sollten Verteter der S&S nur als Beirat fungieren.

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... auch jetzt braucht die Management GmbH keinen Aufsichtsrat, denn die benennt ja nur die Geschäftsführer, und das schafft die Gesellschafterversammlung doch unproblematisch allein... :wink: ...

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