Tu doch jetzt nicht so, als ob Du das geschrieben hättest, was in dem Urteil steht.
"bestimmte Einzeltäter" also gleich Unbeteiligte? Aber zurecht sprichst du nunmehr von bestimmten Einzeltätern.Kuhburger hat geschrieben:
Tatsächlich geht es also darum bestimmte Einzeltäter der Veranstaltung fern zu halten. Und es ist durchaus möglich, dies ohne konkreten Nachweis einer individuellen Schuld zu tun.
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist z.B. ein Anknüpfungspunkt, was nur gegen eine konkrete Person möglich ist und dann auch eine Einstellung wegen geringer Schuld.
Kuhburger hat geschrieben: Eingedenk dessen kann man unserem Präsi zumindest nicht vorwerfen, er befinde sich im rechtsfreien Raum.
Auch da irrst Du. MK hat angekündigt, an die UH ab der kommenden Saison keine Karten mehr verkaufen zu wollen, oder abgemildert, das zumindest in Erwägung zu ziehen. Damit befindet (würde sich befinden) er sich aber im rechtsfreien Raum! Die HAZ "hetzt" mit ihrer Umfrage und den Antwortmöglichkeiten sogar im rechtsleeren Raum gleich mit herum und nötigt dem Leser ab, sich genau gegen diese Grundrechte zu stellen!
Lies bitte selber genau und bis zum Ende! Hier der Auszug:
"Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art.2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann - gegen Bezahlung - den Zutritt zu dem Stadion.
Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen (Breucke
r, JR 2005, 133, 136). Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen."
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Ja und jetzt schau Dir bitte Deine "Hohlbirnenergüsse" noch mal an!