Kurzes Fazit:
Genehmigungen zur Verwendung von Kategorie 2 - Feuerwerk zu privaten Zwecken (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern) werden regelmässig erteilt, wenn die Rahmenbedingungen (z.B. Sicherheitsabstände) eingehalten werden können.
Genehmigungen zur Verwendung von Pyro nach T1 werden in der Regel ausschließlich für Veranstaltungen von Theater o.ä. kulturellen Veranstaltungen erteilt - für private Zwecke praktisch nie; ein Befähigungsnachweis ist obligatorisch. Bei Menschenmengen > 5.000 geht die zulassende Behörde grundsätzlich von einem gewerblichen Veranstalter aus und verlangt das ganze Programm Befähigungsnachweisen, Sprengstoffscheinen, Versicherungspolice etc. (wurde hier schon ausführlich dargestellt, einfach mal ein Jahr zurückblättern hier im Thread...).
Zur Frage ob eine Pyroshow im (voll besetzten) Block eines Fussballstadions während der Veranstaltung genehmigt würde, war die eindeutige Antwort: Nein. - Wäre übrigens auch von keiner am Markt befindlichen Versicherungspolice zu decken.
Demnach ist also Fakt:
Pyroeinsatz im voll besetzten Block ist nicht genehmigungsfähig und daher auch nicht kompatibel zu den bestehenden Gesetzen zu veranstalten. - Ganz gleich von wem.
Pyroeinsatz in einem geräumten Block oder an einem anderen Ort ist durchaus genehmigungsfähig. Aber, und jetzt kommts, inoffiziell wurde mir mitgeteilt, dass einer Aktion dieser Art (derzeit) die Genehmigung trotzdem versagt würde (auch wenn alle Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden) und man sich § 55 Gefahrenabwehrgesetz zu diesem Zweck berufen würde..., weil der politische Wille (derzeit) dies gewissermaßen verlangt. Und nun?
TC, ich schlage vor, wenn Du dieses Thema so ernst nimmst, dann frage doch mal selbst an. Damit ergibt sich dann eine Grundlage zur Diskussion, die eng am Thema und weniger von Propaganda beherrscht ist.
