Jeder Verein ist seines Glückes Schmied!
Ein großzügiges Gerippe drumherum und dann sollen die Wirtschaftsunternehmen selbst sehen wie sie klar kommen...........
Moderatoren: EmslandsRoterKAJser, Erdbeere, Tiburon, Roter Stern, Bemeh, Anorie, Tanne, Discostu
Sollten in der Liga Investoren zugelassen werden, ist nicht damit zu rechnen, dass nur die langfristigen und strategischen Partner auf den Plan treten. Ich rechne dehalb nicht gleich mit Oligarchen und Scheichs in der Liga. Betrachte ich die bisherigen Äußerungen Kinds, kann ich mir vorstellen, dass er (Kind) eher zu den Investoren zählt, als zu den strategischen Partnern.Kuhburger hat geschrieben:Einen Investor im Verein würde ich jedoch enge Fesseln anlegen, eben um Investoren zu gewinnen, die eher eine strategische, langfristige Partnerschaft anstreben als ein gewinnorientiertes Kapitalinvestment.
es gibt immer einen der bezahlt, sonst gäbe es das älteste gewerbe nicht, sport ist das neue sodom und gomorra.Kev188 hat geschrieben:ich frage mich, wie ihr darauf kommt, dass jeder Verein einen Sponsor suchen wird und auch finden wird. Gerade die Großkonzerne aus den jeweiligen Städten werden sich in dieser Wirtschaftskrise, die sicher noch Jahre anhalten wird, hüten, großartig Geld zu investieren. Schon garnicht in einen Fussballverein. Ich glaube eher, dass, wenn 50+1 fällt, es mindestens fünf Jahre dauert, bis der erste Verein Anteile, die über die jeweilige Schwelle gehen, verkauft.
Ja du hast Recht, dass es "nur darum" geht. Allerdings hätte die Abschaffung der 50+1-Regel weitreichende Konsequenzen. Der Investor könnte mit seiner Stimmenmehrheit die Satzung des Vereins ändern, den Namen ändern, sogar den Spielort ändern oder was immer sonst ihm einfällt.Maxy1896 hat geschrieben:Mal ne doofe Frage: Hat die 50+1 Regelung eigentlich irgendwas mit Namensänderungen zu tun? Ich dachte es ginge nur darum, dass ein Investor nicht die Stimmenmehrheit von einen Fussball verein erlangen kann.
Damit ist klar: Auch ein Kapitalgeber mit Stimmenmehrheit kann den Namen des Vereins nicht beliebig ändern.§ 12 Namen der Mitglieder
1. Die Mitglieder des Ligaverbandes sind Träger des Fußballsportes. Die Vereinsnamen haben dieser Bedeutung zu entsprechen.
2. Änderungen, Ergänzungen oder Neugebungen von Vereinsnamen und Vereinszeichen zum Zwecke der Werbung sind unzulässig.
3. Verstöße dagegen führen zum Ausschluss des Vereins aus dem Ligaverband.
4. Die Bestimmungen der Nrn. 1. bis 3. gelten für die Kapitalgesellschaften der Lizenzligen entsprechend. Der Name der Kapitalgesellschaft muss den Namen des Muttervereins enthalten.