Mertesacker1990 hat geschrieben:
Glücklicherweise ist dies kein Gehalt

Auch Einmalzahlungen sind Gehalt(sbestandteile), deswegen unterliegen sie ja auch dem Lohnsteuerabzugsverfahren. Der Streit dreht sich meiner (halbherzigen, zugegeben) Beobachtung nach darum, ob die 10 Mios Brutto- oder Nettogehalt waren.
Deswegen hat z.B. Lautern auch dieses Konstrukt der 'Persönlichkeitsrechte' erdacht, die mit den Einmalzahlungen (Handgeldern) erworben wurden, um die Zahlungen aus dem LSt-Verfahren herauszulösen.