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 Der Prinz aus Zamunda (Kamerun) Mo-naldo Idrissou Moderations-Bereich
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BeitragVerfasst: 13.01.2006 16:06 

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riverplate hat geschrieben:
Vielleicht nur mal kurz so viel, daß der BGB 628 oder welcher da in der Presse zitiert wird, wonach Vertragsgeschäfte nicht über Fax (heißt im Gesetzestext: elektronisch) geregelt werden können, durch den 123 oder 126 BGB relativiert wird, wo so etwas unter bestimmten Voraussetzungen und bei beidseitigem Einverständnis, inclusive formaler Regeln, kann man da alles nachlesen, habe ich jetzt keine Lust zu, durchaus möglich ist.

Lieber river, ich habe Deine Statements bisher durchaus positiv gesehen, dies vorneweg. Nur hier sind Deine Auffassungen (nicht nur nach meiner Auffassung) juristisch unhaltbar:
1. §623 BGB ist NICHT abdingbar.
2. In §126 BGB ist die Schriftform geregelt: 2 eigenhändige Unterschriften auf derselben Urkunde.
3. Mit elektronischer Form ist NICHT das Telefax gemeint. Im übrigen schließt nun einmal §623 BGB die elektronische Form ausdrücklich aus.
Im Ergebnis: jeder Anwalt, der so ein Ding macht, der hat ein echtes (Regress-)Problem.
Und deswegen lenkt H96 in seiner Presseerklärung auch vom eigenen Bockmist ab und beruft sich auf den Bockmist von Duisburg. Warum sie dann allerdings denjenigen unflätig beschimpfen, der bisher als einziger Jurist in der Sache seine Arbeit ORDENTLICH macht, kann ich nicht verstehen, genausowenig, warum sie MI beschimpfen; der kämpft nämlich um seine nackte Existenz, das sollten wir mal nicht vergessen.
Hoffen wir doch alle für die Roten, daß die Klausel im Vertrag der Duisburger tatsächlich unwirksam ist. Dann entsteht 96 gottseidank kein Schaden.
Aber man wird ja wohl noch den Kopf schütteln dürfen, wenn gestandene Rechtsanwälte und Geschäftsführer eines nicht unbedeutenden Unternehmens nicht in der Lage zu sein scheinen, einen 180.000,00 EUR Auflösungsvertrag FORMAL in trockene Tücher zu bekommen. Man kannSchließlich besteht nicht immer die Hoffnung, daß auf der anderen Seite ähnliche Anfänger sitzen.
Nicht mehr, nicht weniger.


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BeitragVerfasst: 13.01.2006 16:36 
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Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Ich dachte der Auflösungsvertrag wäre per Telefax abgewickelt worden und damit wäre er nach deiner Argumentation gültig. Was denn jetzt?


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BeitragVerfasst: 13.01.2006 16:44 

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Meine Meinung habe ich aber ganz deutlich geschrieben. :wink:
Zitat:
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

:arrow: Schriftform muß sein, steht im Gesetz, kann man nicht ändern...
Zitat:
Zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform genügt es nicht, dass die von den Vertragspartnern unterzeichneten Vertragsurkunden per Telefax übermittelt werden.

:arrow: Telefax geht nicht!


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BeitragVerfasst: 13.01.2006 16:47 

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stscherer hat geschrieben:
riverplate hat geschrieben:
Vielleicht nur mal kurz so viel, daß der BGB 628 oder welcher da in der Presse zitiert wird, wonach Vertragsgeschäfte nicht über Fax (heißt im Gesetzestext: elektronisch) geregelt werden können, durch den 123 oder 126 BGB relativiert wird, wo so etwas unter bestimmten Voraussetzungen und bei beidseitigem Einverständnis, inclusive formaler Regeln, kann man da alles nachlesen, habe ich jetzt keine Lust zu, durchaus möglich ist.

Lieber river, ich habe Deine Statements bisher durchaus positiv gesehen, dies vorneweg. Nur hier sind Deine Auffassungen (nicht nur nach meiner Auffassung) juristisch unhaltbar:
1. §623 BGB ist NICHT abdingbar.
2. In §126 BGB ist die Schriftform geregelt: 2 eigenhändige Unterschriften auf derselben Urkunde.
3. Mit elektronischer Form ist NICHT das Telefax gemeint. Im übrigen schließt nun einmal §623 BGB die elektronische Form ausdrücklich aus.
Im Ergebnis: jeder Anwalt, der so ein Ding macht, der hat ein echtes (Regress-)Problem.
Und deswegen lenkt H96 in seiner Presseerklärung auch vom eigenen Bockmist ab und beruft sich auf den Bockmist von Duisburg. Warum sie dann allerdings denjenigen unflätig beschimpfen, der bisher als einziger Jurist in der Sache seine Arbeit ORDENTLICH macht, kann ich nicht verstehen, genausowenig, warum sie MI beschimpfen; der kämpft nämlich um seine nackte Existenz, das sollten wir mal nicht vergessen.
Hoffen wir doch alle für die Roten, daß die Klausel im Vertrag der Duisburger tatsächlich unwirksam ist. Dann entsteht 96 gottseidank kein Schaden.
Aber man wird ja wohl noch den Kopf schütteln dürfen, wenn gestandene Rechtsanwälte und Geschäftsführer eines nicht unbedeutenden Unternehmens nicht in der Lage zu sein scheinen, einen 180.000,00 EUR Auflösungsvertrag FORMAL in trockene Tücher zu bekommen. Man kannSchließlich besteht nicht immer die Hoffnung, daß auf der anderen Seite ähnliche Anfänger sitzen.
Nicht mehr, nicht weniger.



Meiner Meinung nach ist Dr. Knaup ungefähr genau so profilierungssüchtig (von der Provision mal ganz zu schweigen...) wie Mo Idrissou. Ist also ein tolles Gespann. Wahrscheinlich hat der Rechtsanwalt auch Kontakt zu ihm aufgenommen und ihm angeboten, ihn zu vertreten, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Mo selber auf so eine ausgefuchste Idee gekommen ist. Deswegen tue ich mich auch schwer, wenn gerade Herr Knaup hier als der einzige fähige Jurist unter Nichtskönnern dargestellt wird.

Auch hält sich mein Mitleid mit Mo Idrissou ein bisschen in Grenzen. Wenn ich 6 Monate lang das Gehalt bekommen würde, dass er bei den Roten verdient hat, dann wäre ich komplett saniert (nix mehr Dispo), hätte eine Wohnung in Kapstadt oder Australien angezahlt und ein Auto wäre wahrscheinlich auch noch drin... (wishful thinking...)

Ich denke, er hat seine aktulle Situation größtenteils selber verschuldet. Und ob er sich mit diesem krawalligen Anwalt einen Gefallen getan hat, wird sich noch zeigen.

Da man ohnehin nicht weiß, was von dem, was in den Zeitungen stand, nun wirklich wahr ist, werde ich mich auch zurückhalten mit der Beurteilung, wer hier nun Bockmist gemacht hat.

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BeitragVerfasst: 13.01.2006 16:59 

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Robin,heisst Du evt. mit richtigem Namen Mohammadou I. ???


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riverplate hat geschrieben:
Witzige Diskussion hier. Die meisten haben doch null Ahnung von der Materie, vom Vorgang selbst ganz zu schweigen.


Toll. Dann machen wir doch das Forum dicht. Und verbieten auch allen Menschen jegliche Äußerung über Vereinsinterna, es sei denn, sie waren dabei.
:roll:


Robin96 hat geschrieben:
Wenn dieser ****** Vorstand auch nur 1 funken verstandt hätte!!hätten sie idr nie verkaufen wollen !!wenn der wider richtig fit ist !ist er viel besser als stajner und christansen!!! :evil: der vorstand kann nach *********** gehen"!!

Beleidigungen editiert - Discostu


Und was zum Henker war das denn??? :?

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Ich bin fest.
Du bist eigensinnig.
Er ist ein dickköpfiger, unbelehrbarer Hornochse.
(Bertrand Russell)


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der Zuschauer hat geschrieben:
PS: @riverplate: Sind hier nicht alle nur gegen Dich


Niedlich. Da haben sich ja die Richtigen getroffen. Hier gibt's noch die menschliche Wärme, die beim Transfer von Mo so vermisst wurde.

@ P-REAL: Ich halte es genau so. Da auch ich - wie die wenigsten hier - kein Jurist bin und die wahren Hintergründe nicht kenne, halte ich mich weitgehend raus. Und die beteiligten Juristen als studierte Fachleute sind sich ja offensichtlich aufgrund der unterschiedlichen Interessen selbstverständlich herrlich uneinig.

Und da wollen wir mitreden? Die Juristen unter uns selbstverständlich außen vor.


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BeitragVerfasst: 13.01.2006 18:03 
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stscherer hat geschrieben:
riverplate hat geschrieben:
Vielleicht nur mal kurz so viel, daß der BGB 628 oder welcher da in der Presse zitiert wird, wonach Vertragsgeschäfte nicht über Fax (heißt im Gesetzestext: elektronisch) geregelt werden können, durch den 123 oder 126 BGB relativiert wird, wo so etwas unter bestimmten Voraussetzungen und bei beidseitigem Einverständnis, inclusive formaler Regeln, kann man da alles nachlesen, habe ich jetzt keine Lust zu, durchaus möglich ist.

Lieber river, ich habe Deine Statements bisher durchaus positiv gesehen, dies vorneweg. Nur hier sind Deine Auffassungen (nicht nur nach meiner Auffassung) juristisch unhaltbar:
1. §623 BGB ist NICHT abdingbar.
2. In §126 BGB ist die Schriftform geregelt: 2 eigenhändige Unterschriften auf derselben Urkunde.
3. Mit elektronischer Form ist NICHT das Telefax gemeint. Im übrigen schließt nun einmal §623 BGB die elektronische Form ausdrücklich aus.
Im Ergebnis: jeder Anwalt, der so ein Ding macht, der hat ein echtes (Regress-)Problem.
Und deswegen lenkt H96 in seiner Presseerklärung auch vom eigenen Bockmist ab und beruft sich auf den Bockmist von Duisburg. Warum sie dann allerdings denjenigen unflätig beschimpfen, der bisher als einziger Jurist in der Sache seine Arbeit ORDENTLICH macht, kann ich nicht verstehen, genausowenig, warum sie MI beschimpfen; der kämpft nämlich um seine nackte Existenz, das sollten wir mal nicht vergessen.
Hoffen wir doch alle für die Roten, daß die Klausel im Vertrag der Duisburger tatsächlich unwirksam ist. Dann entsteht 96 gottseidank kein Schaden.
Aber man wird ja wohl noch den Kopf schütteln dürfen, wenn gestandene Rechtsanwälte und Geschäftsführer eines nicht unbedeutenden Unternehmens nicht in der Lage zu sein scheinen, einen 180.000,00 EUR Auflösungsvertrag FORMAL in trockene Tücher zu bekommen. Man kannSchließlich besteht nicht immer die Hoffnung, daß auf der anderen Seite ähnliche Anfänger sitzen.
Nicht mehr, nicht weniger.


Es sieht so aus als ob du dich ein wenig auskennst und die Gesetzbücher in deinem Bücherschrank in Griffnähe liegen. Dann würde mich noch folgendes interessieren:

Müsste das dann nicht heissen (wenn es stimmt was du schreibst), dass Idrissou von zwei Vereinen Gehalt bekommt?

Ich realisiere mich jetzt, dass es die zweite Saison ist, dass Idrissou für einen Seifenoper in der Winterpause sorgt. Das ist ganz nett von ihm, gerade in saure Gurkenzeit.


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der rote hat geschrieben:
riverplate hat geschrieben:
Witzige Diskussion hier. Die meisten haben doch null Ahnung von der Materie, vom Vorgang selbst ganz zu schweigen.

Toll. Dann machen wir doch das Forum dicht. Und verbieten auch allen Menschen jegliche Äußerung über Vereinsinterna, es sei denn, sie waren dabei.
Robin96 hat geschrieben:
Wenn dieser ****** Vorstand auch nur 1 funken verstandt hätte!!hätten sie idr nie verkaufen wollen !!wenn der wider richtig fit ist !ist er viel besser als stajner und christansen!!! :evil: der vorstand kann nach *********** gehen"!!



Und was zum Henker war das denn??? :?


Ich liebe Dich.


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BeitragVerfasst: 13.01.2006 18:58 
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Ganz so eindeutig ist die Sache dann vielleicht doch nicht. Wenn die Angaben in der Presseerklärung von 96 stimmen und darüber hinaus der Aufhebungsvertrag tatsächlich auf Drängen von Idrissou so übereilt geschlossen worden sein sollte und Idrissou sogar selbst darauf bestanden haben sollte, dass die unterschriebene Vereinbarung nur als Telefax vorliegt, dann könnte Idrissou gegen das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens (für die ganz Schlauen: venire contra factum proprium) verstoßen, wenn er sich jetzt auf die Formnichtigkeit der Vereinbarung beruft. Das hängt aber letztlich von den Umständen des Einzelfalles ab und ist natürlich eine ganz schwammige und unsichere Sache.

Das ändert aber selbstverständlich nichts daran, dass gerade Vehling sich disqualifiziert hat. Auf so eine unsichere Sache wie Treu und Glauben darf man sich natürlich nie verlassen. Vehling hätte den unterzeichneten Aufhebungsvertrag per Boten an Idrissou schicken müssen, der ihn dann seinerseits unterzeichnet und per Boten an 96 zurückgeschickt hätte. Das hätte vielleicht 1000 Euro gekostet und dem Verein wäre eine weitere Blamage erspart geblieben. Man muss sich schon ernsthaft fragen, wie Vehling in den Ruf gekommen ist, ein hervorragender Anwalt zu sein.


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BeitragVerfasst: 13.01.2006 20:16 
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kai1896 hat geschrieben:
Ganz so eindeutig ist die Sache dann vielleicht doch nicht. Wenn die Angaben in der Presseerklärung von 96 stimmen und darüber hinaus der Aufhebungsvertrag tatsächlich auf Drängen von Idrissou so übereilt geschlossen worden sein sollte und Idrissou sogar selbst darauf bestanden haben sollte, dass die unterschriebene Vereinbarung nur als Telefax vorliegt, dann könnte Idrissou gegen das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens (für die ganz Schlauen: venire contra factum proprium) verstoßen, wenn er sich jetzt auf die Formnichtigkeit der Vereinbarung beruft. Das hängt aber letztlich von den Umständen des Einzelfalles ab und ist natürlich eine ganz schwammige und unsichere Sache.

Das ändert aber selbstverständlich nichts daran, dass gerade Vehling sich disqualifiziert hat. Auf so eine unsichere Sache wie Treu und Glauben darf man sich natürlich nie verlassen. Vehling hätte den unterzeichneten Aufhebungsvertrag per Boten an Idrissou schicken müssen, der ihn dann seinerseits unterzeichnet und per Boten an 96 zurückgeschickt hätte. Das hätte vielleicht 1000 Euro gekostet und dem Verein wäre eine weitere Blamage erspart geblieben. Man muss sich schon ernsthaft fragen, wie Vehling in den Ruf gekommen ist, ein hervorragender Anwalt zu sein.


1. @Stscherer: Ein freundlicher Mituser hat mich über dein juristischer Sachverstand aufgeklärt, damit weiß ich jetzt wie ich deine Beiträge bewerten kann. Meine Frage über die Beschäftigung und/oder Gehalt von Idrissou bleibt noch offen. Ich hoffe, du kannst sie beantworten.

EDIT: jetzt wird es nur noch peinlich :oops:, Es stand auch in deinem Profil. Das habe ich ausgiebig studiert und jetzt kenne ich es auswendig.

2. Was ich auch merkwürdig finde ist, dass der Anwalt Knaup mit dem Wort "zweifelhaft" fast als kriminell gekennzeichnet wird, obwohl er nur seine Arbeit macht.


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Die Art und Weise, wie Herr Knaup das Ganze in der Presse kommuniziert, kann man aber durchaus aus zweifelhaft bezeichnen.

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Nochmals:

"Nach § 126 I BGB ist die durch Gesetz vorgeschriebene Schriftform nur gewahrt, wenn die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wird. Eine Telekopie enthält keine eigenhändige Unterzeichnung. Die Unterschrift ist nur vom Original übernommen"

(BGH NJW 1993, 1127)

Der Aufhebungsvertrag ist daher formunwirksam. Venire contra factum proprium, Kai, scheidet m. E. schon deshalb aus, weil das Schriftformerfordernis gerade dem Übereilungsschutz dient :wink:

Alles Gezeter von Seiten unseres Managements ist nur Nebelwerferei, um von den eigenen Fehlern abzulenken.


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BeitragVerfasst: 13.01.2006 23:12 
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Jetzt hammwa schon soviel juristischen Sachverstand im Forum versammelt und trotzdem keine einheitliche Auffassung. Oder gerade deshalb? Ist ja wie im Leben.

Egal wie die Sache am Ende geklärt wird, unter dem Strich bleiben mal wieder 96 Punkte auf der nach oben offenen Peinlichkeitsskala.

Entgegen sonstigen Gewohnheiten sicherheitshalber erst mal ne Runde Smilies. :wink: :oops: :D 8)

So.

Und jetzt die Geschichte. Im Nachlass von George Washington – genau, der George Washington, der als Oberboss einer Guerilla-Truppe aus Bauern und Landarbeitern die damalige allermächtigste Weltmacht der Welt ohne Rücksicht auf Paragraphen vom Hof gejagt hat – finden sich jede Menge Briefe.

In einem dieser Schreiben wird bitterlich beklagt, dass es mit dem Geist von 1776 nicht mehr soweit her und überhaupt die amerikanische Revolution in großer Gefahr sei. Und warum? Weil – und jetzt passt mal schön auf riverplate, stscherer, kai1896 und Erwin_Schnabel – „Wucherer, Spekulanten, Halunken und praktizierende Rechtsanwälte die ruhmreiche Sache in eine entartete Übung von Profitmacherei und Betrug verwandelt haben.“

Die Aufzählung hat was. Na schön, einer aus der Spezies der „praktizierenden Rechtsanwälte“ hat es einige Zeit später dann ja zu einem großen Präsidenten gebracht.

Was macht eigentlich unser Präsident so? Also außer Backenfutter in Celle abholen, meine ich jetzt. Was wird aus unserer ruhmreichen roten Sache?


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BeitragVerfasst: 14.01.2006 00:37 
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El Filigrano hat geschrieben:

Die Aufzählung hat was. Na schön, einer aus der Spezies der ;"praktizierenden Rechtsanwälte"; hat es einige Zeit später dann ja zu einem großen Präsidenten gebracht.
(...) :wink:
Was macht eigentlich unser Präsident so? Also außer Backenfutter in Celle abholen, meine ich jetzt. Was wird aus unserer ruhmreichen roten Sache?

Bloß nicht die Hoffnung aufgeben.
Bild Pepe Le Pew, No no no no

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BeitragVerfasst: 14.01.2006 01:01 

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El Filigrano hat geschrieben:
JUnd jetzt die Geschichte. Im Nachlass von George Washington – genau, der George Washington, der als Oberboss einer Guerilla-Truppe aus Bauern und Landarbeitern die damalige allermächtigste Weltmacht der Welt ohne Rücksicht auf Paragraphen vom Hof gejagt hat – finden sich jede Menge Briefe.

In einem dieser Schreiben wird bitterlich beklagt, dass es mit dem Geist von 1776 nicht mehr soweit her und überhaupt die amerikanische Revolution in großer Gefahr sei. Und warum? Weil – und jetzt passt mal schön auf riverplate, stscherer, kai1896 und Erwin_Schnabel – „Wucherer, Spekulanten, Halunken und praktizierende Rechtsanwälte die ruhmreiche Sache in eine entartete Übung von Profitmacherei und Betrug verwandelt haben.“


Du schreibst häufiger schöne Dinge, fällt mir auf, aus der Literatur, der Physik, hier nun der Geschichte. Apropos Geschichte: Du weißt ja aus der Geschichte und ihrer Wissenschaft dann sicherlich auch, daß man dann seine Quellen angeben sollte, damitdie anderen Leser wissen, woher du dein Wissen hast und wo du es abschreibst.
Was dein Washington-Zitat betrifft: Glaubst du jede selbstbeweihräuchertnde Revolutionsrhetorik oder nur die, die in deinen Kram paßt?


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BeitragVerfasst: 14.01.2006 01:03 
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kai1896 hat geschrieben:
Man muss sich schon ernsthaft fragen, wie Vehling in den Ruf gekommen ist, ein hervorragender Anwalt zu sein.


Und auf unseren Manager wirft das auch kein gutes Licht. In solchen Dingen sollte man schon bewandert sein, wenn man auf so einer Position sitzt.

Interessant in diesem Zusammenhang:

NP hat geschrieben:
„Fjörtoft hat sich damit als Amateur geoutet. Einen Spieler anzupreisen und uns dafür zu benutzen, gehört sich nicht“, kritisierte Kaenzig den Spieleragenten.


Aha. Jemanden, der moralisch zweifelhafte, aber juristisch zulässliche, Dinge tut, nennt man also einen Amateur? Ich dachte eher, das Wort benutzt man umgangssprachlich, wenn jemand seinen Job nicht beherrscht?

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BeitragVerfasst: 14.01.2006 01:45 
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Erwin_Schnabel hat geschrieben:
Venire contra factum proprium, Kai, scheidet m. E. schon deshalb aus, weil das Schriftformerfordernis gerade dem Übereilungsschutz dient :wink:

Das kann man so sehen, die entgegenstehende Auffassung ist aber zumindest nicht unvertretbar und wird auch vom BAG in einem entfernt vergleichbaren Fall übernommen.

Aber eben weil da natürlich alles so unsicher ist, sollte man schon die gesetzlichen Anforderungen beachten und sich nicht auf das dünne Eis von Treu und Glauben begeben. Einmal mehr eine wirklich peinliche Aktion.


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✝ Unvergessen
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Och Gottchen, riverplate, sei um die Uhrzeit doch nicht so vergnatzt.

Wir sind hier zwar nicht im Seminar, aber bitte:

Joseph J. Ellis: Seine Exzellenz George Washington. München (C.H. Beck) 2005. Seite 210 f.

Im Übrigen handelt es sich nicht um ein Zitat Washingtons, sondern - wie bereits geschrieben - um eins aus einem Brief eines Bürgers an den Helden der amerikanischen Revolution.

Was nun Deine zweite Frage angeht, so lautet die Antwort in schlichter Schönheit: Ja.

Gute Nacht allerseits.


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BeitragVerfasst: 14.01.2006 08:36 

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Die Formvorschrift dient dem Schutz des wirtschaftlich Schwächeren und damit dem Arbeitnehmer. Da würde ich doch lieber mal Herrn Dr. Schnabel zustimmen und den Auflösungsvertrag für unwirksam ansehen. Ich lege mich also fest: 96 rettet sich nur, wenn der Vertrag mit Duisburg wirksam ist, weil... s.u.

Lieber guus, dann versuche ich mal Deine Frage zu beantworten: die Gehälter würden aufeinander angerechnet, wenn MI derzeit 2 Arbeitgeber hätte. Passiert häufig bei Kündigungsschutzprozessen: 1 Arbeitnehmer wird gekündigt und nicht mehr beschäftigt, erhält also auch kein Geld mehr. Er geht gegen die Kündigung vor und sucht daneben gleichzeitig eine neue Stelle, die er auch findet. Wenn er dann seine Klage gewinnt, muß der alte Arbeitgeber das Gehalt nachzahlen, aber der Arbeitnehmer muß sich anrechnen lassen, was er während dieser Zeit verdient hat.

Aber warum schlagen hier eigentlich einige so auf dem derzeitigen Anwalt von MI ein: er hat die Sache juristisch korrekt bearbeitet und hat es auf beiden gegnerischen Seiten mit ziemlich verstockten Verhandlungspartnern zu tun - und so mobilisiert er die Öffentlichkeit, um erheblichen zusätzlichen Druck aufzubauen. Da ist das Lamentieren mit einem "schwebenden Verfahren" seitens unserer desorientierten Vereinsführung ziemlicher kalter Kaffee: das ist doch kein Strafprozeß, sondern ein öffentlicher Zivilprozeß, und mit Einwilligung seines Mandantens kann ein Anwalt darüber erzählen, was er will. Als wenn das was Besonderes im Profifußball wäre, über die Medien zu kommunizieren.

Ach, lieber EL; Du hast doch sicherlich auch Philadelphia gesehen, oder? Dann weißt Du doch auch, was 1000 Anwälte sind, die auf dem tiefsten Grund des Meeres angekettet sind? Ein guter Anfang
Da brauchen wir doch nicht den ollen Washington, um klarzumachen, was Anwälte für Schnarchnasen sind.... :wink: Die besten von ihnen schmeißen ja auch ihren eigentlichen Job und übernehmen verantwortungsvolle Posten: Bundeskanzler, Ministerpräsident, Geschäftsführer der Hannover 96 KGaA, ..... :lol:


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