Jasse hat geschrieben:
Oder evtl. einen Countdown, wenn keine Uhr mehr angezeigt werden darf?
Der wäre ja sogar noch schlimmer!
Man stelle sich vor, wir spielen in Braunsch**** im Pokal, es steht unentschieden, der Countdown läuft ab, der Schiri lässt den aktuellen Spielzug noch laufen und wir machen 10 Sekunden nach Countdownende noch den Gegentreffer. Frage: Wieviele Mitarbeiter des Schiedsrichterstabs verlassen BS ohne Verletzung? a) alle b) vielleicht einige c) Es wird niemand verletzt, dafür kommen aber Zinnwannen zum Einsatz d) Die Frage müsste heißen: "Wieviele Mitarbeiter des Schiedsrichterstabs und wieviele 96-Anhänger verlassen BS unverletzt?"
Zitat:
Hm... hast du eine Ahnung, ob zumindest die Zeitansage realisierbar wäre...?
Hab die Statuten der DFL für den Spielbetrieb nicht komplett im Kopf, aber ich meine, dass das erlaubt sein müsste. Ich glaube sogar gestern beim Bremen-Spiel eine entsprechende Durchsage gehört zu haben. Wobei hier ja auch wieder gilt: UEFA ist nicht DFB/DFL.
Edit: Extra für dich, Jasmin:
Aus der
Spielordnung der DFL:
Zitat:
7. Stadionuhr
Zeitanzeiger mit besonderem Laufwerk (2 x 45 Minuten) können in Betrieb genommen werden.
Der Zeitanzeiger muss in der Stellung 45.00 Minuten bzw. 90.00 Minuten gestoppt werden.
8. Stadionbeschallung und Anzeige-/Videotafeln
- Der Einsatz von Beschallungsanlagen sowie Anzeige- und Videotafeln ist unter den Aspekten der Information und Unterhaltung der Stadionbesucher sowie zur Vermittlung von Werbebotschaften gestattet. Der Einsatz dieser Medien hat so zu erfolgen, dass der sportliche Verlauf des Spiels nicht beeinträchtigt wird, Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht gestört oder irritiert werden und das Fair-Play-Gebot, insbesondere gegenüber der Gastmannschaft und deren Spielern und Offiziellen, Beachtung findet. Werden über diese Medien Werbebotschaften vermittelt, so ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass diese dem Ansehen der Lizenzligen und des Fußballsports nicht schaden.
- Die Stadionbeschallung darf vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause uneingeschränkt zum Einsatz gebracht werden. Während des laufenden Spiels darf sie ausschließlich zum Zwecke der Bekanntgabe wesentlicher spielbezogener Informationen für die Stadionbesucher, z.B. Ein- und Auswechslungen, genutzt werden. Ausgenommen davon sind Spielunterbrechungen nach Torerfolgen, bei welchen auch kurze Unterhaltungselemente, z.B. Musikeinspielungen, möglich sind. Zwischen-, Halbzeit- und Endergebnisse anderer Spiele dürfen bekannt gegeben werden. Eine Kommentierung ist untersagt.
- Anzeige- und Videotafeln dürfen während des gesamten Veranstaltungszeitraums, d.h. auch während des laufenden Spiels, zum Einsatz gebracht werden. Die Nutzung der Anzeige- und Videotafeln zur Vermittlung von Werbebotschaften in Form von Bewegtbildern beschränkt sich auf die Zeiträume vor und nach einem Spiel sowie während der Halbzeitpause. Die Verwendung von Spielbildern der aktuellen Begegnung sowie anderer Begegnungen bedarf der Zustimmung des Ligaverbandes, der die Vereine von Spieljahr zu Spieljahr über den zur Verfügung stehenden Nutzungsumfang sowie die damit verbundenen Bedingungen
und Verpflichtungen informiert.
In sofern sollte es prinzipiell möglich sein, die Nachspielzeit per Beschallungsanlage bekanntzugeben. Aber brauch man's wirklich? Ist doch eh nur ein vom vierten Schiedsrichter vorgeschlagener Richtwert.