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 Martin Kind - was nun....? Moderations-Bereich
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BeitragVerfasst: 15.10.2009 15:17 
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Kuhburger hat geschrieben:
Gern, Sachse:
1. Verstoß gegen bundesdeutsches Recht: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz/Wettbewerbsrecht
2. Verstoß Eu-Recht: Behinderung des freien Kapitalverkehrs


Also Punkt 2. entzieht sich momentan meiner Kenntnis, da es hier um, wie Du vollkommen richtig schreibst, bundesdeutsche Belange geht! Der EugH hat hierzu diverse Urteile gefällt, die sich auf allesamt auf Spendenregelungen im Ausland, oder aber auch auf Beteiligungen juristischer Personen an Liegenschaften und Wirtschaftsunternehmen, Treuhandfonds, beziehen. Allesamt meiner Meinung nach hier nicht anwendbar oder zitierbar!

Zu Punkt 1. hätte ich dann noch eine Frage! Das Wettbewerbsrecht steht aber für die Verhinderung von Monopolen oder aber mehrheitlicher Einflussnahme, also eher gegen das 50+1 abgeschafft wird. Zu dem müsste man jetzt deziediert wissen ob Du hier das Beihilferecht, Subventionsrecht, das Kartellrecht oder aber das Lauterkeitsrecht meinst, allesamt fallen unter die Wettbewerbsbestimmungen und Gesetze!! Letzteres könnte ich mir vorstellen, sich darauf zu berufen würde allerdings eine gewaltige Hürde darstellen oder?

Hier kann ich auch keinerlei Handhabe erkennen, die gegen einen 50+1 Regelung handelt!

Deshalb muss aus meiner Sicht eine klare Mehrheit gebildet werden ansonsten wird es abgeschmettert!

_________________
Falls Anrufe für mich kommen, ich bin mal eben auf dem 3.Platz!


Zuletzt geändert von 96Sachse am 15.10.2009 17:33, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 15.10.2009 15:47 

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@Hypnos: Morgen komme ich vorbei und besprühe alle Scheiben deiner Wohnung, weil mir Deine Meinung nicht gefällt. Du findest das ja nicht so schlimm, oder ?

Zum Kotzen, dieses Bagatellisieren.....

Nn

_________________
50+1 muss weg !


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BeitragVerfasst: 15.10.2009 15:55 
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@ Hypnos

Nur mal zur Versachlichung der Diskussion:

§ 303 Strafgesetzbuch
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Aber falls jemand mal deine Scheiben mit Farbe beschmiert, wirst du das bestimmt auch locker nehmen und gerne die Kosten fürs Entfernen tragen, oder?

_________________
"Mein New York ist Hannover." - Gerhard Schröder, Maischberger, 24. März 2005
"Ich habe eine Menge Geld für Alkohol, Frauen und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst." - George Best (22.05.46-25.11.05)


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BeitragVerfasst: 15.10.2009 16:01 

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Gehts noch? Ich habe doch gesagt die Idioten müssen ihre Strafe bekommen.
Nix mit Bagatellisieren. Meine Güte.
@sechsundneunziger
Danke fürs raussuchen, aber ich hatte schon risikoverliebt wie ich bin darauf spekuliert das dies strafbar ist.

_________________
Man wehrt sich gegen die Vorstellung einer Welt, in der man nicht das Gefühl haben kann, irgendwie "gemeint" zu sein. Der Mensch, der erkennt, möchte erkannt sein, nicht nur vom anderen Menschen, sondern von einem sinngesättigten Kosmos


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du,Hypnos, als angehender Rechtsanwalt, hättest ja mal dein StGB entstauben und nachschauen können :P
Was die Bestrafung angeht: Packt die Bande und nennt uns die Initiatoren...ich bin gespannt 8)

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"Liberal sein heißt nicht nur die Freiheit für uns selber und zu unserem Vorteil verlangen, sondern auch anderen gegen uns zu unserem Nachteil einräumen."

- Franz von Holtzendorff


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Pfff, dafür muss man kein Rechtsanwalt sein. :lol:

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sechsundneunziger hat geschrieben:
@ Hypnos

Nur mal zur Versachlichung der Diskussion:

§ 303 Strafgesetzbuch
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Aber falls jemand mal deine Scheiben mit Farbe beschmiert, wirst du das bestimmt auch locker nehmen und gerne die Kosten fürs Entfernen tragen, oder?


Halt!

Absatz 1 trifft nicht zu, denn es handelt sich mMn nicht um eine dauerhafte Beschädigung oder gar Zerstörung
Absatz 2 trifft nicht zu, denn das ERscheinungsbild wurde nicht erheblich und nur vorübergehend (leicht abwaschbar auf Glas) verändert
Absatz 3 trifft nicht zu, denn der Versuch bezieht sich auf 1 und 2, also die Zerstörung, Beschädigung oder dauerhafte optische Veränderung.
Somit ist der § 303 StGB nicht relevant.


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BeitragVerfasst: 15.10.2009 17:02 
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In der Wirkung ein Ablenkungsmanöver - ob nun gewollt oder nicht.

Es bleibt dabei: Es geht um den Erhalt von 50+1 und nicht um irgendwelchen Schmierereien-Schei,ßdreck.


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1896er hat geschrieben:
sechsundneunziger hat geschrieben:
@ Hypnos

Nur mal zur Versachlichung der Diskussion:

§ 303 Strafgesetzbuch
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Aber falls jemand mal deine Scheiben mit Farbe beschmiert, wirst du das bestimmt auch locker nehmen und gerne die Kosten fürs Entfernen tragen, oder?


Halt!

Absatz 1 trifft nicht zu, denn es handelt sich mMn nicht um eine dauerhafte Beschädigung oder gar Zerstörung
Absatz 2 trifft nicht zu, denn das ERscheinungsbild wurde nicht erheblich und nur vorübergehend (leicht abwaschbar auf Glas) verändert
Absatz 3 trifft nicht zu, denn der Versuch bezieht sich auf 1 und 2, also die Zerstörung, Beschädigung oder dauerhafte optische Veränderung.
Somit ist der § 303 StGB nicht relevant.


1896,
da hast du aber eine komische Rechtsauffassung.
Von hinten angefangen.
Der Versuch ist strafbar.
Beim Versuch wird auf die Handlung abgestellt, nicht auf das Ergebnis der Tat. Es ist unerheblich, ob dauerhaft, oder vorübergehend beschmiert.
Das es (angeblich) nur Glasscheiben waren, tut nichts zur Sache beim Versuch.
Abs. 2: Das Erscheinungsbild.
Wenn es tatsächlich die Schaufenster waren, die beschmiert worden sind, so haben die Schaufenster einen Zweck: Werbung. Wird dieser Zweck durch eine Schmiererei beeinträchtigt, ist das gewünschte ERscheinungsbild wesentlich beeinträchtigt.
Abs. 1:
Es liegt dann eine Beschädigung vor, wenn du mit Aufwand den ursprünglichen Zustand wieder herstellen musst.
Also, Sachbeschädigung ist gegeben.

Im Übrigen, wenn tatsächlich eine Reihe von Filialen gleichzeitig Ziel des Anschlags geworden ist, muss, von Amtswegen, auch wegen Bildung einer Kriminellen Vereinigung ermittelt werden.
Wohl dem, der da gespührt hat. :roll:

Unter die Rubrik: Böse-Buben-Streich fällt das auf jeden Fall nicht. Ob der Anführer noch mit einer Geldstrafe davonkommt? Ich tippe eher auf eine Bewährungsstrafe, somit Vorbestraft.


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BeitragVerfasst: 15.10.2009 23:29 

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Strafmass hin, Strafmass her.unsere Gerichte behandeln die Sprayer in der Regel doch recht milde.
Wenn der Preis stimmt gibt es immer willige Helferlein.

Mich würde vielmehr interessieren,wer hinter der Sache steckt.

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moin,moin!


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Hypnos hat geschrieben:
Lustig, aus angemalten Scheiben werden jetzt schon brennende Fahrzeuge.
Das ist einfach zu lustig. Kommt mal runter!


Dir ist doch wohl klar, dass, wenn die "Aktion" nicht den gewünschten Erfolg hat, irgendein Idiot noch andere Dinge vorschlagen wird? So war es doch bisher auch, irgendjemand hat eines Tages gesagt, Plakate reichen nicht, andere Sachen müssen her. Was macht Dich so sicher, dass das nun das Ende war? Solche Dinge schaukeln sich hoch, was ist daran so abwägig?

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Konjugation eines unregelmäßigen Verbs

Ich bin fest.
Du bist eigensinnig.
Er ist ein dickköpfiger, unbelehrbarer Hornochse.
(Bertrand Russell)


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BeitragVerfasst: 17.10.2009 10:30 
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Ich habe mir jetzt mit großem Interesse diesen Thread und die breite Diskussion zu "50 + 1" angeschaut und ich wage folgende - nicht sonderlich spektakuläre - These:

Die 50 +1-Regel wird fallen. Entweder ist die DFL so klug, das bereits auf der Mitgliederversammlung auf den Antrag von 96 hin zu beschließen, um ein Schlichtungs- und sich ggf. anschließendes Gerichtsverfahren zu vermeiden und sich die Chance auf Konsens nicht zu vergeben, oder letztenendes wird diese Regelung gerichtlich umgekippt. Ich will niemanden mit juristischen Argumenten langweilen; aber unter ernstzunehmenden Juristen gibt es nicht einen, der diese Regelung als mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ansieht.

Ungeachtet dessen, dass ich persönlich die Abschaffung dieser antiquierten Regelung ausdrücklich begrüße und ungeachtet dessen, dass einigen vorgeblichen "Traditionalisten" (ich empfehle für den Geruch nach Gras und Bratwurst ohne Kommerz den Gang zu drittklassigen Vereinen) die Beibehaltung dieses Statuts am Herzen liegt, können wir die Diskussion auch vereinfachen: Aus Rechtsgründen ist die 50+1-Regelung am Ende weg - auf welchem der mögichen Wege auch immer.

Steilpass :shock:

P.S.
Und noch etwas muss klar sein: Wer Hörgeräte-Filialen besprüht und sich damit außerhalb einer demokratischen Diskussionskultur stellt, hat das Recht, weiter mitzudiskutieren, verwirkt.

All denjenigen, die dem Verhalten dieser Straftäter noch etwas vermeintlich akzeptables abzugewinnen meinen, wünsche ich von ganzem Herzen, dass einfach mal Euer eigenes Haus oder - falls Ihr keines habt - Euer Auto schön angesprüht wird. Viel Spaß dann. Ist ja "leicht abwaschbar auf Glas".

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BeitragVerfasst: 17.10.2009 11:12 
Ist doch klar, wer hinter der Aktion steckt: Martin Kind. Damit kriminalisiert er die Front seiner Gegner... :wink:


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BeitragVerfasst: 18.10.2009 10:15 
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In der Tat, die meisten Fachleute gehen wohl davon aus, dass die Regel juristisch nicht überleben würde. Allerdings sollen neben Päpsten und Konzilen selbst Juristen schon geirrt haben, Beispiele gibt es massenhaft. Also, sicher ist da zunächst mal gar nichts.

Zweitens. Wenn für wahrscheinlich gehalten wird, dass europäische Gerichte die berühmten „vier Grundfreiheiten“ weiter neoliberal interpretieren werden, dann ergeben sich für das Kindsche konditionierte Regionalkonzept keine tragfähigen Perspektiven. Denn der in der EU geltende „freie Kapitalverkehr“ gilt nicht nur rund um Hannover, sondern von Lissabon bis Helsinki.

Ein durchaus mögliches 50+1-Urteil hätte dann für die allermeisten Vereine – und natürlich am Ende für die Fans - fatale Folgen. Die Wettbewerbsfähigkeit von Klubs der Kategorie Hannover 96 würde jedenfalls mit Sicherheit nicht verbessert. Ganz im Gegenteil, die Kluft zwischen Spitze und Mittelfeld und dem Rest würde nur noch tiefer. In England ist das bereits seit einiger Zeit zu beobachten.

Aber bei 50+1 sollten neben den juristischen noch ein paar weitere Aspekte ins Blickfeld genommen werden. Sportpolitische beispielsweise, soziale und auch gesellschaftliche. Dazu ist hier und im „Kapital“-Fred jede Menge nachzulesen.

Mindestens die sportpolitischen Aspekt kennt natürlich auch Präsident Kind sehr genau. Wie anders wäre es zu erklären, dass er zwar seit Jahren ständig mit dem juristischen Weg droht und andauernd „zeitnahe“ Entscheidungen verlangt – wenn es dann aber darauf ankommt, zaudert und zurückzuckt.

Kind hat in dieser Frage weder in der Liga noch beim DFB eine Mehrheit. Wer Änderungen mit dem Holzhammer erzwingen will, missachtet demokratische Grundsätze, brüskiert die Mehrheit und stellt sich selbst ins Abseits. Die Verbandsautonomie ist ein hohes Gut. Wenn Gerichte da hineinregieren, muss sich nicht unbedingt etwas zum Besseren ändern. Siehe Bosman.


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BeitragVerfasst: 18.10.2009 12:29 
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@ ElFi:

Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Selbstverständlich ist es legitim, auch die von Dir angesprochenen Überlegungen in eine Abwägung einzubeziehen. In einem Punkt gebe ich Dir allerdings nicht Recht: Du kannst Kind seinen Vorstoß nicht mit dem Hinweis auf den berühmten "Holzhammer" versagen und auch nicht behaupten, er dürfe nicht gegen diese Regelung vorgehen, weil sie den Interessen der Mehrheit der DFL-Mitglieder entspreche. Dann hätte ein einzelner nie das Recht, notfalls mit gerichtlicher Hilfe gegen rechtlich nicht haltbare Zustände vorzugehen - eben weil gerade eine vermeintliche Mehrheit diese Zustände geschaffen hat und erhalten will. Im Gegenteil: Gerade auch deshalb gibt es so etwas wie den Rechtsweg.


Steilapss :shock:

P.S.
Noch ein Aspekt: Auch nach Bosman ist das Abendland nicht untergegangen.

P.P.S.
Die viel beschworenen Scheichs sehe ich überhaupt nicht, die ein Interesse an einem Investment bei 96 haben könnten. ;-)

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BeitragVerfasst: 18.10.2009 13:12 
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Kuhburger hat geschrieben:
Ist doch klar, wer hinter der Aktion steckt: Martin Kind. Damit kriminalisiert er die Front seiner Gegner... :wink:

in der tat, jeder kriminologe hinterfragt erstmal die motive. wer profitiert am meisten von der tat? die schmierer oder der "beschmierte"?
und warum sollten die schmierer rücksichtsvoll "nur" die scheiben besprühen?
auch organisatorisch liegen die "vorteile" klar bei kind. er hat seine leute schon vor ort.

ich behaupte nix. aber gesunde skepsis wäre angebracht.

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BeitragVerfasst: 18.10.2009 14:12 
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Also Kuhburger, unterstellte ich Dir noch eine hochprozentige Pointe mit Smiley, so muss ich doch sagen Gunther, langsam wirst Du mir in Deinen Ansichten unheimlich.......... Erst Deine " Heckingthese " der " begmannschen Lebensleistung " in der Rekonstruktion einer Fußballmannschaft, die an Inhalt nicht mehr zu überbieten ist und nun Deine Weisheit in dem koordinierten und selbst inzenierten Angriff auf die Filialen des MK........ Du solltest zur Kripo gehen, solche " profiler " suchen die noch :shock: :shock:

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BeitragVerfasst: 19.10.2009 16:59 
Mach' nicht soviel Aufhebens. War als Scherz gemeint.


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BeitragVerfasst: 19.10.2009 19:20 
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Kind wird nach der sich abzeichnenden Abstimmungsniederlage keineswegs die juristische Nummer forcieren, sondern weiter hübsch den großen Zauderer geben.

Es nimmt Wetten entgegen:
El Filigrano

(Der Wetteinsatz ist durch das Ambiente definiert: CY, Durchgezapften-Theke, vorm VfB-Spiel.)

Edit
Allein die Körpersprache gestern bei sky sprach für sich. Na gut, ich muss einräumen: Mit Wasserzier und Markworth (schreibt der sich so?) quasi auf Tuchfühlung - da kann einem ja nur schlecht werden.


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BeitragVerfasst: 20.10.2009 14:12 
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El Filigrano hat geschrieben:
Kind wird nach der sich abzeichnenden Abstimmungsniederlage keineswegs die juristische Nummer forcieren, sondern weiter hübsch den großen Zauderer geben.



Das kann man nur hoffen, damit Hannover 96 sich nicht in der DFL isoliert.

Eine juristisch aussichtsreiche Klage kann sportpolitisch trotzdem falsch sein. Kind würde mit einem Sieg vor Gericht eine seit Jahrzehnten erfolgreiche Struktur zerstören, die dem Breitensport in Deutschland zugute kommt. Der Nutzen bei Abschaffung der Regel käme einem Teil der Proficlubs zugute, zu denen meiner festen Überzeugung nach Hannover 96 nicht gehören würde, weil andere Clubs für Investoren interessanter sind - zumal 96 schon fest in der Hand von 7 Investoren ist, die allerdings von einem Haupinvestor dominiert werden. Welcher Investor sollte Interesse haben, sich hier mit ein paar läppischen Stimmenanteilen einzureihen - vor allem, wo 96 seit Jahren beweist, dass es nicht rentabel arbeiten kann?

DFB/DFL können bisher mit ihrer Politik nicht so falsch gelegen haben. In Deutschland sind die Fußballstadien so voll wie sonst nirgendwo auf auf der Welt und Fußball ist seit Jahrzehnten Nationalsport mit steigender Tendenz. Nachwuchsspieler haben aufgrund der 50+1-Regel noch eine echte Chance in "ihrem" Verein zum Profi zu avancieren und es gibt dank der Stärkung der Vereine durch die 50+1-Regel ein starkes Engagement für den Breitensport und die Förderung talentierter Nachwuchssportler.

Die sportpolitisch negativen Auswirkungen bei Abschaffung der 50+1-Regel werden in der Öffentlichkeit viel zu wenig diskutiert und die angeblichen Vorteile überbewertet und meist viel zu optimistisch durch die eigene Vereinsbrille gesehen.


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