Fussball-Idioten Moderations-Bereich |
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nocci96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25.10.2009 18:48 |
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Registriert: 20.04.2009 05:39 Beiträge: 11582 Wohnort: Dampfhausen
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 Diesen Idioten sollte man mit aller Härte entgegentreten,am besten mit Flammenwerfern!
_________________ Wir müssen aufhören weniger zu trinken!
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Peter Später
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25.10.2009 19:25 |
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Registriert: 23.01.2003 18:02 Beiträge: 5220 Wohnort: Bern (CH)
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El Filigrano hat geschrieben: Es passt vielleicht nicht ganz hierher, aber [...] Meine persönliche Namensfavoritin [...] Sabine „Schnarri“ Leutheusser-Schnarrenberger, das muss ich allerdings auch zugegeben, hat ein kleines Defizit. Mit einem einfachen Doppelnamen kommst Du nicht an die Spitze.
Dafür heißt (oder hieß) der Familiendackel bei ihr zu Hause "Doktor Martin Luther".
_________________ "Häufig frage ich mich, ob mein Leben anders verlaufen wäre, wenn das Schicksal mich an eine andere Mannschaft gebunden hätte." (Wiebke Poromka)
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rostomat
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 27.10.2009 23:34 |
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Moderator |
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Registriert: 21.01.2003 11:54 Beiträge: 5391 Wohnort: Buddelkiste
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menzel96 hat geschrieben: Quelle : t-online Zitat: Dortmund-Fan muss Dauerkarte abgeben Erschienen am 27. Oktober 2009 Wegen des Raubs eines Schalke-Schals darf ein BVB-Anhänger nicht mehr in sein Stadion.
Ein gewaltbereiter Fan des Bundesligisten Borussia Dortmund muss seine Dauerkarte abgeben und darf bis zum Saisonende keine Spiele der BVB-Profis mehr besuchen. Das hat das Dortmunder Landgericht entschieden. Die Richter verurteilten den 26-Jährigen außerdem zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.
Der Angeklagte hatte einem Schalke-Anhänger am Rande eines A-Jugendspiels gegen Borussia Dortmund im Juni 2008 einen blau-weißen Fan-Schal geraubt. "Wir waren sauer, dass die Schalker mit ihren Schals durch unsere Stadt gelaufen sind", hatte der Dortmunder im Prozess gesagt.
Ursprünglich noch härtere Strafe verhängt
Die Berufungsrichter am Dortmunder Landgericht wollten mit dem Urteil ein deutliches Zeichen setzen. "Es soll sich herumsprechen, dass so etwas nicht geduldet wird", sagte Richter Ludwig Brockmeier in der Urteilsbegründung. In erster Instanz war der Angeklagte sogar noch härter bestraft worden. Das Amtsgericht hatte im April 2009 auf eine neunmonatige Bewährungsstrafe erkannt. Außerdem sollte sich der Angeklagte bei allen Heim- und Auswärtsspielen der BVB-Profis auf einer Dortmunder Polizeiwache melden - und zwar immer in der Halbzeit. Diese Auflage hielt das Landgericht allerdings für zu hart.
_________________ "...ein Beruf, der durch eine Vielzahl von Wichtigtuern, Halbgebildeten und Trunkenbolden gestraft ist."
Peter Scholl-Latour über Journalismus
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Herr Rossi
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Betreff des Beitrags: 1. Video von Neonazi-Angriff bei Leipzig Verfasst: 27.10.2009 23:51 |
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Registriert: 31.08.2008 19:56 Beiträge: 30629 Wohnort: Hannover
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einwerfer
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Betreff des Beitrags: Massenmord in Venezuela Verfasst: 28.10.2009 23:36 |
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Registriert: 07.10.2006 16:06 Beiträge: 11993
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krasser geht es nicht, wenn es stimmt
Zitat: Massenmord in Venezuela Tod der Erdnussmänner Text: Christian Piarowski Bild: Imago
Diese Nachricht hat die Fußball-Welt erschüttert: Vor gut zwei Wochen wurde in Venezuela eine komplette Mannschaft von Hobbykickern auf einem Bolzplatz entführt und später hingerichtet. Jetzt droht ein politscher Konflikt.
Auf einem einfachen Bolzplatz im Provinzkaff Fernandez Feo im Südwesten Venezuelas hocken ein paar Männer beisammen und diskutieren leidenschaftlich die umstrittenen Szenen der ersten Spielhälfte. Es ist Halbzeitpause. Plötzlich fahren Lastwagen vor, bewaffnete Männer bedrohen Spieler und Zuschauer, verlangen die Spielerliste. Laut lesen sie die Namen der Gästemannschaft vor, verfrachten die Kicker im Lastwagen und verschwinden. Vierzehn Tage werden die Entführungsopfer anschließend in einem Versteck gefangen gehalten. Am vergangenen Samstag fand die Polizei die elf Leichen der Hobbykicker. Bei den Opfern handelt es sich um neun Kolumbianer, einen Venezolaner und einen Peruaner. Hingerichtet mit Genickschüssen, die Körper durch die zersetzende Wirkung von Kalk bis zur Unkenntlichkeit entstellt und an unterschiedlichen Orten abgeladen. Einzig der 18-jährige Manuel Júnior Cortés überlebte mit einer Wunde am Hals, da ihn die Entführer für tot hielten. Auf ihn ruhen nun die Hoffnungen der Ermittler.
Die zersetzende Wirkung von Kalk
Seinen Aussagen zufolge haben sich die Entführer zu keiner Gruppierung gezählt, trugen aber zum Teil Insignien, die seinen Vermutungen nach der kolumbianischen Guerilla »Nationales Befreiungsheer« (ELN) zugeordnet werden können. Anscheinend hielten die Entführer die Fußballer für Paramilitärs. In stundenlangen Befragungen wurden sie stets nach ihren Anführern befragt.
Die genauen Hintergründe bleiben trotz dieser Aussagen unklar. Laut Medienberichten, die sich auf Polizeiangaben berufen, könnte in der Tat die ELN verantwortlich sein, aber auch von einer neu gegründeten venezolanischen Guerilla ist die Rede. Möglich wäre auch ein Racheakt, denn die Spieler sollen den Anführer der bewaffneten Gruppe zuvor betrogen haben.
Vermutlich werden die Vorfälle nie genau aufgeklärt werden. Seit Jahren agieren in den ländlichen, teilweise schwer zugänglichen Gegenden des Grenzgebiets verschiedene bewaffnete Gruppen wie Guerillas, Paramilitärs und Drogenhändler. Entführungen und Gewaltverbrechen sind keine Seltenheit, meist sind sie in der Presse nur Randnotiz.
Guerilleros, Paramilitärs und Drogenhändler
Der Tot der Hobbykicker verschärft die ohnehin reichlich angespannten Beziehungen zwischen den beiden Nachbarländern. Die kolumbianische Regierung wirft den Venezolanern vor, die Ermittlung zu erschweren, und die wahren Hintergründe zu verschleiern. Die venezolanische Regierung wiederum sieht sich als Opfer der gewalttätigen Konflikte in Kolumbien, die immer wieder auf das eigene Staatsgebiet übergreifen. Nach Aussagen des venezolanischen Verteidigungsministers Ramón Carrizález gäbe es Hinweise, dass die getöteten Kicker als Spione oder Paramilitärs in Venezuela agierten. Details nannte er jedoch nicht.
Nach Aussagen der Familienangehörigen hingegen handelte es sich bei den Opfern um eine Gruppe von Straßenhändlern, die ihr Brot damit verdienten, in öffentlichen Verkehrsmitteln Erdnüsse zu verkaufen. Daher auch der Name ihres Teams »Los Maniceros« (zu deutsch: »die Erdnußmänner«). Ihre Leichen wurden mittlerweile nach Kolumbien überführt.
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_________________ Da hab ich gedacht, ich tu ihn ihm rein in ihn ihm sein Tor. Horst Hrubesch 
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Herr Rossi
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Betreff des Beitrags: Polizist zeigt Hooligans an Verfasst: 29.10.2009 23:09 |
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Registriert: 31.08.2008 19:56 Beiträge: 30629 Wohnort: Hannover
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Zitat: Ein Polizist geht in die Offensive: Wegen versuchten Mordes hat ein Beamter nach gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel in Halle an der Saale Strafanzeige gestellt. Das bestätigte Uwe Petermann, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Sachsen- Anhalt. "Es ist ein deutlicher Hinweis an die Staatsanwaltschaft, auch den Tatbestand des versuchten Mordes zu erwägen." Quelle: http://www.n-tv.de/sport/fussball/Poliz ... 69189.html
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redfred
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 11:28 |
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Registriert: 08.09.2006 19:01 Beiträge: 2003
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BGH billigt Stadionverbote
Stadionverbote gegen Fußballfans sind auch dann zulässig, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der BGH entschieden.
Damit wies das Gericht die Klage eines FAns ab, der 2006 in eine Randale zwischen Anhängern des MSV Duisburgs und des FC Bayerns geraten war. Er hatte jede Beteiligung bestritten, aber trotzdem ein bundesweites Stadionverbot für gut 2 Jahre erhalten.
Nach Worten des BGH ist dies vom "Hausrecht" des Vereins gedeckt.
Aus: rbbtext
Link: http://www.rbb-online.de/fernsehen/teletext/index.html
_________________ Von Hoffenheim/Stuttgart lernen, heißt siegen lernen.
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menzel96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 11:44 |
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Registriert: 08.04.2005 07:09 Beiträge: 5874 Wohnort: Niedersachsen
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Das bedeutet zur falschen Zeit am falschen Platz und man kann mit einem Stadionsverbot belegt werden, ob man etwas gemacht hat oder nicht.
_________________ Ich mag Aktienclubs mit Tradition !!
20 Jahre immer Liga 1 und 2 !!!
Keine Macht den Predigern !!
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Herr Rossi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 12:01 |
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Registriert: 31.08.2008 19:56 Beiträge: 30629 Wohnort: Hannover
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menzel96 hat geschrieben: Das bedeutet zur falschen Zeit am falschen Platz und man kann mit einem Stadionsverbot belegt werden, ob man etwas gemacht hat oder nicht. Laut BGH darf es aber keine Willkür bei der Verhängung von Stadionverboten geben. Zitat: DFB mit Urteil zufrieden Dementsprechend zufrieden ist der DFB mit der Entscheidung in Karlsruhe: "Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen", sagte Spahn. "Es ist aus unserer Sicht enorm wichtig, sensibel mit Stadionverboten umzugehen und differenziert jeden einzelnen Fall zu behandeln. Das Urteil bestätigt uns in dieser Auffassung." Nach Angaben von Spahn gelten zurzeit 2900 bis 3000 bundesweite Stadionverbote – verhängt von den Vereinen. Juristische Grundlage sind einheitliche Richtlinien des DFB, nach denen sich Klubs und Verbände gegenseitig ihr Hausrecht übertragen. Deshalb kann ein Stadionverbot, das in Duisburg ausgesprochen wurde, auch in Stuttgart oder Hamburg gültig sein. Als Grund genügt, wenn die Polizei wegen Randale oder Landfriedensbruchs ermittelt. Ein richterliches Urteil ist für ein Stadionverbot nicht nötig. Diese Praxis hat das höchste deutsche Zivilgericht jetzt bestätigt. Quelle: http://www.n-tv.de/sport/fussball/Geric ... 70008.html
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1896er
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 13:03 |
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Registriert: 23.10.2007 14:42 Beiträge: 2429
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Die Willkür existiert aber definitiv, da die Staatsanwaltschaften aufgrund Überlastung meist gar nicht dazu kommen, Verfahren zuEnde zu ermitteln und entsprechend zum Urteil zu bringen oder aufgrund Unschuld abzuweisen. Die meisten Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt und dieser Einstellungsgrund drängt die Vereine nicht zur Aufhebung des Verbotes sondern lediglich zur Überprüfung, wie im Fall dieses Bayern-Fans.
Er hatte quasi gar nicht die Chance, zu beweisen, dass er unschuldig ist, weil der vorgeworfene Schuldgrund zu gering für eine umfassende Ermittlung war, trotzdem hielt das Stadionverbot stand. Wenn das mal keine Willkür ist?!
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 14:24 |
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menzel96 hat geschrieben: Das bedeutet zur falschen Zeit am falschen Platz und man kann mit einem Stadionsverbot belegt werden, ob man etwas gemacht hat oder nicht.
Das kann, ist schon und wird auch zukünftig passieren. In der Güterabwägung geht letztlich das Gemeinwohl immer vor. UNd das ist auch gut so. Strategien zur Isolierung der Beknackten sind gefragt. Hält man sich in der "Grauzone" auf, kann es einen selbst erwischen.
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menzel96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 15:51 |
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Registriert: 08.04.2005 07:09 Beiträge: 5874 Wohnort: Niedersachsen
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Gerade bei Auswärtspielen ist es nicht immer einfach, nicht in eine " Grauzone" zu geraten.
Nur wenn ich für etwas bestraft werden sollte was ich nicht begangen habe, geht mir das " Gemeinwohl" aber ganz stark am A...... vorbei !!
_________________ Ich mag Aktienclubs mit Tradition !!
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Discostu
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 16:05 |
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Moderator |
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Registriert: 16.01.2003 21:01 Beiträge: 19845 Wohnort: Regionär Hannovers
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Kuhburger hat geschrieben: menzel96 hat geschrieben: Das bedeutet zur falschen Zeit am falschen Platz und man kann mit einem Stadionsverbot belegt werden, ob man etwas gemacht hat oder nicht. Das kann, ist schon und wird auch zukünftig passieren. In der Güterabwägung geht letztlich das Gemeinwohl immer vor. UNd das ist auch gut so. Strategien zur Isolierung der Beknackten sind gefragt. Hält man sich in der "Grauzone" auf, kann es einen selbst erwischen.
Also werden bei der Güterabwägung rechtstaatliche Prinzipien über Bord geworfen. Und das soll gut sein?
_________________ „Kriminelle haben im Fußball nichts zu suchen!" ― Uli Hoeneß
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 20:03 |
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Nein, Disco, der Vorrang des Gemeinwohl ist u.a. auch ein rechtsstaatliches Prinzip.
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menzel96
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 21:25 |
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Registriert: 08.04.2005 07:09 Beiträge: 5874 Wohnort: Niedersachsen
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Gemeinwohl ??
Rechtsstaatliches Prinzip ?
Weil in unserem demokratischen Staat das Unschuldsprinzip im Grundgesetz verankert ist. Und das ist auch gut so. ...
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Herr Rossi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 21:37 |
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Registriert: 31.08.2008 19:56 Beiträge: 30629 Wohnort: Hannover
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1896er hat geschrieben: Die Willkür existiert aber definitiv, da die Staatsanwaltschaften aufgrund Überlastung meist gar nicht dazu kommen, Verfahren zuEnde zu ermitteln und entsprechend zum Urteil zu bringen oder aufgrund Unschuld abzuweisen. Die meisten Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt und dieser Einstellungsgrund drängt die Vereine nicht zur Aufhebung des Verbotes sondern lediglich zur Überprüfung, wie im Fall dieses Bayern-Fans. Er hatte quasi gar nicht die Chance, zu beweisen, dass er unschuldig ist, weil der vorgeworfene Schuldgrund zu gering für eine umfassende Ermittlung war, trotzdem hielt das Stadionverbot stand. Wenn das mal keine Willkür ist?! Die NP schreibt dazu: Zitat: Der Bundesgerichtshof argumentierte, der Kläger sei nicht zufällig in die Gruppe, aus der heraus Gewalttaten verübt worden seien, geraten, sondern sei Teil dieser Gruppe gewesen. Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe rechtfertige die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen „in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld“ bewege und von ihm deshalb auch künftig Störungen zu befürchten seien. Diese Befürchtungen habe er nicht zerstreut, das Verbot sei damit rechtens. http://www.neuepresse.de/Sport/Uebersic ... ssballfans
Wer sich in Gesellschaft mit gewalttätigen oder -bereiten Personen befindet, ist nicht nur in schlechter Gesellschaft, sondern riskiert ebenfalls Stadionverbote, ohne Gewalttaten begangen zu haben 
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1896er
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 21:49 |
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Registriert: 23.10.2007 14:42 Beiträge: 2429
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also Sippenhaft? Verurteilung nicht durch Tat sondern zu Gruppenzugehörigkeit?
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Gunther
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 30.10.2009 21:54 |
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Registriert: 03.08.2003 20:48 Beiträge: 9690 Wohnort: Hannover
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Kuhburger hat geschrieben: Nein, Disco, der Vorrang des Gemeinwohl ist u.a. auch ein rechtsstaatliches Prinzip.
nun, dann kann man ja auch alle ernergieversorger verstaatlichen. denn das wäre mit sicherheit dem gemeinwohl dienlich.
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 02.11.2009 01:18 |
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Das ist in der Tat ein interessanter Gedanke, Gunther, da hier offensichtlich Absprachen besser funktionieren als Wettbewerb. Angesichts der vielen "eingekauften" Politiker aber eher unwahrscheinlich...
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rostomat
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 02.11.2009 09:24 |
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Registriert: 21.01.2003 11:54 Beiträge: 5391 Wohnort: Buddelkiste
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Süddeutsche Zeitung hat geschrieben: Gestaffelte Sanktionen
Von Helmut Kerscher
"Fußball-Fans sind keine Verbrecher", singen die "Ultras" in den Stadien der Bundesligen. Das ist auf Anhieb wenig verständlich, weil selbstverständlich. Gemeint sind damit die von Stadionverboten betroffenen Fans. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt, dass für ein Stadionverbot weder eine Straftat noch sonst eine Beteiligung nachgewiesen werden muss. Es reiche schon die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, aus der heraus Gewalttaten verübt wurden. Einzige Voraussetzung für ein Verbot kraft Hausrechts ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Damit macht es sich der BGH zu leicht.
So ein Ermittlungsverfahren trifft häufig auch Unschuldige oder Personen mit einem minimalen Schuldanteil. Wer zum Beispiel wegen anderer Randalierer in einen Polizeikessel gerät, steht schnell unter Verdacht. Es gehört zum Massengeschäft der Staatsanwaltschaften, solche Verfahren mangels Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Für die Praxis der Stadionverbote kommt es genau darauf an, welcher der beiden Gründe zur Einstellung geführt hat: Das "Absehen von Verfolgung wegen Geringfügigkeit" lässt nach den DFB-Richtlinien ein Fortbestehen des Stadionverbots zu. Diese Regelung ist schon deshalb rechtsstaatlich fragwürdig, weil es gegen eine solche Verfügung der Staatsanwaltschaft keinen Rechtsschutz gibt. So hängt es fast allein von Polizei und Staatsanwaltschaft ab, ob ein Stadionverbot verhängt und bestätigt wird.
Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen, ob dies mit der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes vereinbar ist. Und es wird auch die Frage beantworten, ob ein bundesweites Stadionverbot gegen einen nur "potentiellen Störer" ohne vorherige Auffälligkeiten verhältnismäßig ist, wie der BGH meint. Dazu gehört eine gründliche Auseinandersetzung mit der Schwere des Eingriffs in Grundrechte. Der BGH hat zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Gebot der Gleichbehandlung genannt, sich jedoch nicht mit der Wucht eines Stadionverbots auseinandergesetzt. Es trifft naturgemäß Leute, deren einziges Hobby der Fußball ist. Lange kein Stadion betreten zu dürfen, in die Datei "Gewalttäter Sport" aufgenommen zu werden und Dauerkarten wie Vereinsmitgliedschaft zu verlieren, trifft sie mehr als andere Geldstrafen oder Punkte in Flensburg.
Wie aber sollen Sicherheitsbehörden, Klubs und DFB mit dem Problem der Gewalt im Fußball umgehen? Erstaunlicherweise gilt auch hier: "Die Wahrheit liegt auf dem Platz." Das gestaffelte System von Sanktionen gegen Spieler - Ermahnung, Karten, Sportgericht - hat sich bewährt. Es sollte wenigstens teilweise auch für Fans gelten und damit Stadionverbote auf schwere, nachgewiesene Fälle beschränken.
(SZ vom 31.10.2009)
_________________ "...ein Beruf, der durch eine Vielzahl von Wichtigtuern, Halbgebildeten und Trunkenbolden gestraft ist."
Peter Scholl-Latour über Journalismus
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