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 Karim Haggui Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 14.12.2010 22:54 
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menzel96 hat geschrieben:
Oder die Vorbildfunktion der Profis für Jugendliche wird außer Kraft gesetzt ?

ist keine vorbildfunktion für jugendliche sein zu wollen strafbar?

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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 15.12.2010 10:52 
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Gunther

Nein das ist selbstverständlich nicht strafbar.

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Ich mag Aktienclubs mit Tradition !!

20 Jahre immer Liga 1 und 2 !!!

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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 15.12.2010 11:02 
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menzel96 hat geschrieben:
Sorry aber die Frage muss gestattet sein, wie wäre dein Verhalten wenn du im normalen Leben auf so eine Aktion zukommen würdest, weiter gehen mit den Worten ach der will ja nur spielen ?

Oder einfach nicht beachten ?

Oder kann man meine Frage so nicht sehen und der berühmte Vergleich mit Äpfel und Birnen wird heran gezogen ?


Du musst Dich nicht entschuldigen, aber überrascht hast Du mit dieser Fragestellung schon.
Es sind tatsächlich zwei verschiedene Paar Schuhe, die Du daraus machst. Den Zusammenhang zwischen einer Körperverletzung im öffentlichen Raum und einer Tätlichkeit auf dem Fussballplatz herzustellen, ist nach meiner Sicht der Dinge zu weit gesprungen.

Zitat:
Oder die Vorbildfunktion der Profis für Jugendliche wird außer Kraft gesetzt ?


Vorbildfunktion der Profis, naja. Wie auch immer. Wenn ein junger 96-Fan und Hobbyfussballer in einer Jugendmannschaft eines mitbekommen haben dürfte, dann das eine Tätlichkeit auf dem Platz zu einer langen Sperre führt.

Wer haut, spielt erstmal nicht mehr mit. Vielleicht denkt der junge Haggui-Fan daran, wenn sich das nächste Mal sein Gegenspieler fallenlässt, um einen Elfmeter zu schinden. Vielleicht denkt Karim Haggui beim nächsten Mal auch daran. Insofern dürfte die erzieherische Maßnahme des Schiedsrichters so wertvoll wie vorbildlich gewesen sein.

Ansonsten stimme ich da Gunther durchaus zu. Ich möchte außerdem nicht, daß Bundesligaprofis Vorbilder sein "müssen" ... Jarolim, Hollerbach, Loddar Matthäus ... so sollen Kinder bitte nicht werden. ;)

@Disco

Eines wusste ich vorher schon ...Bekloppte gibt's überall. ;)

Das nächste Mal zeigt der noch einen von den Klitschkos an.


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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 15.12.2010 12:08 
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Den Grundtatbestand der Körperverletzung erfüllt, wer vorsätzlich einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt
Die körperliche Misshandlung stellt eine üble, unangemessene Behandlung dar, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit eines Menschen in nicht ganz unerheblicher Weise beeinträchtigt wird.
Durch die leichte Berührung mit dem Fuss am Kopf des am Boden liegenden Spielers Błaszczykowski ist dieser weder in seiner körperlichen Unversehrtheit noch in seinem Wohlbefinden geschädigt worden.
Als Gesundheitsschädigung gilt jede Herbeiführung oder steigerung einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit.
Die leichte Berührung am Kopf des Błaszczykowski reicht nicht aus um o.g. Schädigungen herbeizuführen.
Haggui handelt vorsätzlich, wenn er zum Zeitpunkt der Tat das Bewustsein hatte, einen anderen Menschen durch sein Verhalten zu verletzen.
Der Spieler Haggui ärgert sich über das Verhalten des Błaszczykowski und führt eine Fussbewegung gegen den am Boden liegenden aus. Da diese Berührung aber so leicht ausgeführt wird dass der Błaszczykowski keinerlei Beeinträchtigungen erfährt und man davon ausgehen kann, das ein Bundesligaprofi eine deutliche Verletzung mit seinem Arbeitswerkzeug Fuss herbeiführen könnte, handelt er nicht mit direktem Vorsatz.
Somit wäre objektiv der Tatbestand der KV gem. §223 StGB nicht erfüllt.

Weiter zu prüfen wäre der Tatbestand des §224 StGB

Tatbestandsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt, wer bei der Begehung einer Körperverletzung ein gefährliches Werkzeug verwendet, oder wer mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung den Tatbestand des §223 verwirklicht, dies ist hier zu negieren.
Somit entfällt jede weitere Prüfung des §224 StGB

So oder so ähnlich könnte die strafrechtliche Würdigung aussehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 16.12.2010 10:07 

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dudeH96 hat geschrieben:
Den Grundtatbestand der Körperverletzung erfüllt, wer vorsätzlich einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt
Die körperliche Misshandlung stellt eine üble, unangemessene Behandlung dar, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit eines Menschen in nicht ganz unerheblicher Weise beeinträchtigt wird.
Durch die leichte Berührung mit dem Fuss am Kopf des am Boden liegenden Spielers Błaszczykowski ist dieser weder in seiner körperlichen Unversehrtheit noch in seinem Wohlbefinden geschädigt worden.
Als Gesundheitsschädigung gilt jede Herbeiführung oder steigerung einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit.
Die leichte Berührung am Kopf des Błaszczykowski reicht nicht aus um o.g. Schädigungen herbeizuführen.
Haggui handelt vorsätzlich, wenn er zum Zeitpunkt der Tat das Bewustsein hatte, einen anderen Menschen durch sein Verhalten zu verletzen.
Der Spieler Haggui ärgert sich über das Verhalten des Błaszczykowski und führt eine Fussbewegung gegen den am Boden liegenden aus. Da diese Berührung aber so leicht ausgeführt wird dass der Błaszczykowski keinerlei Beeinträchtigungen erfährt und man davon ausgehen kann, das ein Bundesligaprofi eine deutliche Verletzung mit seinem Arbeitswerkzeug Fuss herbeiführen könnte, handelt er nicht mit direktem Vorsatz.
Somit wäre objektiv der Tatbestand der KV gem. §223 StGB nicht erfüllt.

Weiter zu prüfen wäre der Tatbestand des §224 StGB

Tatbestandsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt, wer bei der Begehung einer Körperverletzung ein gefährliches Werkzeug verwendet, oder wer mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung den Tatbestand des §223 verwirklicht, dies ist hier zu negieren.
Somit entfällt jede weitere Prüfung des §224 StGB

So oder so ähnlich könnte die strafrechtliche Würdigung aussehen.


Yeah :D

1. Auch wenn der Tatbestand (Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung) nicht erfüllt sein sollte, etwa weil Kuba seine Aussage derart tätigt, bleibt immer noch der Versuchstatbestand.

2. Man braucht keinen direkten Vorsatz, es reicht auch bedingter oder Eventualvorsatz, alles gleich strafbar.

3. Die Gefährliche Körperverletzung beschränkt sich nicht nur auf das gefährliche Werkzeug. Tritte gegen den Kopf werden in der Regel unter Nr.5 (das Leben gefährdende Behandlungen gefasst). Zudem gibt es noch das Konstrukt des "beschuhten Fuß", welcher in der Regel die Werkzeugeigenschaft erfüllt.

4. Sie werden es trotzdem einstellen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 16.12.2010 12:43 
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jetzt wird hier aber jemand kleinlich :hallo:


:bubble: zu 1 (versuch) und 2

Schon die Legaldefinition besagt das der Täter " nach seiner Vorstellung von der Tat, unmittelbar angesetzt haben muss". Einig sind wir uns doch aber das Haggui seine "Aktion" abgeschlossen hatte

Im vorliegenden Sachverhalt von einem Versuch zu sprechen halte ich für nicht richtig. Wie ich oben schon versucht habe zu erläutern, handelt der H. nicht mit dem Gedanken den B. zu verletzen (vorstellung von der Tat), es geht ihm darum ihm sein Missfallen zu zeigen. Ein Fussballprofi ist durchaus in der lage ein ballähnliches "Objekt" welches am Boden liegt zu treffen. Es gibt weder einen Vorsatz im Sinne des §223 noch den Versuch da kein Vorsatz vorhanden.

zu 3

Ein Tatbestandsmerkmal des §224 ist eben die vorausgegangene KV i.S.d. §223, diese liegt aber weder im Versuch noch in Vollendung vor, deswegen entfällt auch die 224 :idea:

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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 16.12.2010 13:11 
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kevin96 hat geschrieben:
als ich das heute morgen gelesen habe, dachte ich hier die brennt die Diskussion und man wirft mit Tatbeständen und Präzidensfällen um sich :wink2:


das hatte ich gestern vormittag geschrieben, ich hätte mal noch einen Tag warten sollen :mrgreen:

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Ich wage mal eine Prognose: Es könnte so oder so ausgehen.


>>Editiert von mir, alle Schweinereien entfernt<<


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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 16.12.2010 17:16 

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dudeH96 hat geschrieben:
jetzt wird hier aber jemand kleinlich

Schon die Legaldefinition besagt das der Täter " nach seiner Vorstellung von der Tat, unmittelbar angesetzt haben muss". Einig sind wir uns doch aber das Haggui seine "Aktion" abgeschlossen hatte


Selber! :hallo:

Nach deiner Vorstellung, dass der Abschluss der Handlung das unmittelbare Ansetzen zur Tat ausschließt würde bedeuten, dass ich nach Abgabe eines Schusses nicht mehr des Versuches strafbar bin, wenn das Opfer an seiner Schussverletzung nicht stirbt. Ich habe ja meine Aktion bereits abgeschlossen.
Es ist vielmehr so, dass der Abschluss der Handlung das Unmittelbare Ansetzen beinhaltet. Es ist nur die Mindestvorraussetzung, um den Versuch von einer (im Regelfall) nicht strafbaren Vorbereitungshandlung abzugrenzen.

Auch deine Ausführungen zum Vorsatz halte ich für nicht tragbar. Für diesen reicht (auch beim Versuch) ein Eventualvorsatz, was soviel heißt, dass der Täter die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale zumindest für möglich gehalten hat und diese zumindest billigend in Kauf genommen hat. Ich wage zu behaupten, dass du wenige Richter finden wirst, welche einen solchen Eventualvorsatz bei einem Tritt gegen den Kopf nicht unterstellen würden.

Auch eine Untauglichkeit des Versuches kann man wohl nicht annehmen (wäre zudem unerheblich), wenn man bedenkt, dass der BGH (only for Kevin96) selbst den Nachhall einer Ohrfeige als "nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens" ansieht. Der Tritt gegen den Kopf in der, zwar geringen, Intensität wie geschehen, dürfte dies wohl übersteigen.

Ich denke, um das ganze mal auf eine andere Bahn zu lenken, dass das ganze eventuell über die rechtfertigende Einwilligung geregelt wird und somit über die Rechtswidrigkeit. Würde heißen: Wer sich auf den Fußballplatz begibt willigt damit konkludent auch in Tätlichkeitshandlungen geringer Intensität ein. Es wäre eine Fortführung der rechtlichen Würdigung für bzgl. des einfachen Foulspiels oder der bewussten Verletzung bei darauf ausgerichteten Sportarten (Boxen, Kampfsport etc.). Man kann sicherlich vortrefflich darüber streiten, ob dies auch für eine Tätlichkeit gelten soll, vertretbar sollte es allerdings sein, dass aufgrund der durchaus körperbetonten Zweikampfführung auch solche Kurzschlussreaktionen des anderen bewusst in Kauf genommen werden. Dementsprechend würde hier auch der Ausschluss der Einwilligung durch Sittenwidrigkeit entfallen und der StA könnte problemlos nach § 170 StPO einstellen.

Zweite Möglichkeit wäre es, sich des ganzen Aufwandes der Würdigung zu entledigen, indem man das ganze einfach nach § 153 StPO einstellt bzw. von der Verfolgung absieht. Dies würde auch noch gehen, da auch die Gef. KV noch ein Vergehen ist und die äußeren Umstände eher eine geringe Schuld annehmen lassen. Ein bes. öfftl. Interesse an der Verfolgung ist auf jeden Fall zu verneinen, wie man ja schon in diesem bescheidenen Thread erkennen kann. :wink:

Wie sich der StA auch entscheidet bezüglich einer Einstellung, er ist fein raus, da weder Haggui (im Falle des 153) noch der dortmunder Antragsteller (im Falle des 170) etwas dagegen unternehmen können.

Alles andere würde mich persönlich überraschen, aber ich lass mich gern überraschen
(@ Weihnachtsmann)

@ der Rest: Sorry, wenn offtopic, aber irgendwie geht es ja um Haggui und ich liebe die Wissensprostitution...


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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 16.12.2010 18:54 
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Nein, per Definition setzt doch ein Versuch das Gedankenspiel und die Entschlussfassung zur Tat vorraus §§ 22 - 24 StGB...
Er hat aber nicht das Ziel sein Gegenüber zu verletzen... Wenn er das gewollt hätte, hätte er dies auch. Um bei deinem Schützen zu bleiben wäre das, wie wenn ein Jäger aus einem Meter einen Elefanten mit der Panzerfaust zu treffen hätte...^^
Wenn das von Haggui eine versuchte KV war, wäre jeder Körperkontakt eine...

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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 16.12.2010 19:35 

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Zitat:
Er hat aber nicht das Ziel sein Gegenüber zu verletzen...


Das habe ich auch nicht behauptet.
Wie bereits gesagt, reicht auch beim Versuch Eventualvorsatz.
Heißt:
Wissenselement = Möglichkeit der Verletzung (...dass ein Tritt gegen den Kopf Aua machen könnte)
Wollenselement = Billigen der Möglichkeit (...also das es Aua machen könnte; nicht Wollen bzw. Zielsetzung)


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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 16.12.2010 21:05 
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korinthenkacker :P

(pass du aber auf, dass dir beim nächsten "abklatschen" oder "hand geben", niemand eine versuchte kv unterschieben will weil du evtl eine verstauchung des handgelenkes riskierst, die intensietät beider berührungen ist jeden falls gleich und fern jeder absicht^^) :twisted:

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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 16.12.2010 23:25 
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Ihr seit beides eher Theoretiker oder noch im Studium? :noidea2: :wink2:


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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
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:bubble:


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BeitragVerfasst: 17.12.2010 11:58 
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also ich finde, hier sollte wieder über das fussballerische gesprochen werden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 17.12.2010 12:48 

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Recht hast du!
Slomka hat ja bei der PK auf die Frage nach dem "Zweikampf" Haggui/Eggimann keine definitive Aussage getätigt.
Neben einem ausgiebigen Lob für beide Spieler hat er aber geäußert, dass es klar sei, dass bei den Leistungen von Eggimann es für Haggui schwerer als erwartet ist seinen Stammplatz wiederzubekommen und das er ein längeres, positives Gespräch mit ihm gehabt hat.

Es scheint dementsprechend darauf hinauszulaufen, dass Eggimann auch das letzte Spiel der Hinrunde absolviert. Dies finde ich durchaus begrüßenswert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 17.12.2010 14:06 
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Na ja wer es glaubt wird selig.Eggimann besser als Haggui.Ich sehe Eggimann immer noch als Haggui Ersatz.

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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
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Gothia hat geschrieben:
:bubble:


O.K. für mich klang es alles zu theoretisch. Außerdem fehlen Gerichtsurteile mit ähnlich gelagerten Fällen.

War nicht bös gemeint! Sorry dafür!


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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 17.12.2010 16:14 
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96-fanaticus hat geschrieben:
Na ja wer es glaubt wird selig.Eggimann besser als Haggui.Ich sehe Eggimann immer noch als Haggui Ersatz.


Haggui muss jetzt erstmal belegen, das er gut genug ist, um das eingespielte Team mit seiner Anwesenheit beglücken zu dürfen...

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"Wer Trinken, Rauchen und Sex aufgibt, lebt auch nicht länger. - Es kommt ihm nur so vor"
(Sigmund Freud)


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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
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keine ahnung, was hier nun mal wieder abgeht, ich habe aber langsam den eindruck, dass einigen leuten nur einer abgeht, wenn sie stänkern können.

also mir muss haggui nix mehr beweisen, hat er in der vergangenheit ausreichend getan, was ich von eggimann nicht wirklich behaupten kann.
nix gegen eggimann der letzten tage, aber haggui ist in meinen augen einfach der bessere innenverteidiger.

zudem hat er im team eine viel wichtigere rolle als es eggimann je hatte und meiner meinung nach auch nie haben wird (bindeglied und ansprechpartner besonders für unsere frankophonen spieler).

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 Betreff des Beitrags: Re: Karim Haggui
BeitragVerfasst: 17.12.2010 17:20 
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Also bitte: wo wird denn hier gestänkert? Nach dem kleinen rechtlichen Exkurs gab es genau 3 Beiträge zum Thema Haggui vs. Eggimann. In zweien wurde vorsichtig(!) erwähnt, dass Eggimann auch gar nicht so schlecht war die letzten Spiele und man ihn gegen Nürnberg durchaus drinlassen könnte. Seitenhiebe gegen Haggui gab es in keinem einzigen.

Ich sehe es übrigens auch so, dass Eggimann ordentlich gespielt hat nachdem sich Haggui mit der Roten Karte erstmal aus dem Team gekegelt hatte. Es gibt momentan eigentlich keinen Grund dafür, Eggimann jetzt plötzlich wieder auf die Bank zu verbannen. In der Winterpause werden die Karten dann sicher wieder neu gemischt. Ich denke dann wird Haggui auch wieder in die Startformation zurückfinden.


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