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 Pyrotechnik Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 00:47 
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Gothia hat geschrieben:
Oftmals werden für den Fall der Verzögerung zwischen Bauunternehmer und Bauherr strafen für den Fall vereinbart, dass die Fertigstellung des Objektes in Verzug kommt. Wenn nun der Subunternehmer in Verzug gerät wird der Bauherr nicht von diesem die Vertragsstrafe verlangen können, sondern von seinem Vertragspartner, dem Bauunternehmer. Dem Widerum ist nun ein Schaden in Form der von ihm zu leistenden Zahlungen entstanden, welche er sich widerum vom Subunternehmer ersetzen lässt.
das ist ja auch völlig ok. weil, es entstehen reelle schäden.
bei dem aktuellen fall des pyromanen gab es keine schäden. weder für den verband noch für den verein.
noch mal zur verdeutlichung: ein fußballverband will indirekt das strafmaß für ein nicht-mitglied festlegen? lächerlich!

Gothia hat geschrieben:
Mal davon abgesehen: Wir reden hier für den Fall des zündelnden Fußballfans, von bisher einhelliger Rechtssprechung. Dem entgegenstehende Entscheidungen sind mir zumindest nicht bekannt und in den einschlägigen datenbanken (juris, beckonline) nicht zu finden.
ich kann nicht glauben, daß dem so ist.
sollte es auf dieser welt irgendwo ein demokratischen staat geben mit dem anspruch der rechtsstaatlichkeit und zudem diese "rechtssprechung" hervorbringt, dann hoffe ich, daß dieses seltsame land bis auf die grundmauern abgefackelt wird, damit ein richtiger rechtsstaat gegründet werden kann.

edit
mit Proviantkoffer, die bürgerrechte, auch die eines täters, sind mir in der tat wichtiger als hannover 96.

edit2
allgemeine frage: können gartenzwergverbände auch direkt oder indirekt das strafmaß für nicht-mitglieder festlegen? z.b., wenn man einen gartenzwerg über den gartenzaun hinweg beleidigt.
frage ist ernst gemeint!

edit3
Gunther hat geschrieben:
frage: wieviele AGB's muß man als normalkunde eigentlich lesen? und muß man, wenn man vor der kasse steht, seinen i-pad rausholen um die vielen AGB's vor dem kartenkauf online lesen zu können?

soll das etwa ein normales geschäftsgebaren in deutschland sein?
für mich ist das sittenwidrig ...
kann das niemand beantworten?

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 01:11 
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Gunther :hallo: Frühstück :wink:

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Da hab ich gedacht, ich tu ihn ihm rein in ihn ihm sein Tor. Horst Hrubesch

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 08:25 
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Für diesen Fall sind die AGB und die Stadionverordnung für das Stadion in Augsburg entscheidend. Das Sportgericht urteilt nach der Rechtsordnung des DFB sportrechtlich, welche Auswirkungen die Tat auf den Spielbetrieb und die Sicherheit für alle Beteiligten hat.

Neben der Geldstrafe für 96, die der Täter übernimmt, wird er wohl noch ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit des Zündeln bezahlen müssen. Außerdem hat er durch den Veranstalter ein bundesweites Stadionverbot erteilt bekommen.

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„Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“

Jean Paul Sartre


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 08:51 
Hehe, Gunther, sich einen Anwalt zu nehmen schreiben die Bürgerrechte sogar vor :D
Nein mein Lieber, Hannover 96 soll unbedingt geschützt werden, die Stadionbesucher ebenfalls.
Welche Unwissenheit schützt eigentlich den Täter, wie in diesem Fall vor einer saftigen Entschädigungszahlung? Frage mal einen Saufkop in der Kneipe wieviel Ordnungsstrafe er bei 1.9 Promille während einer Autofahrt am Steuer denn zahlen müsste*grins* Dabei muss er auch nichts "kaputt" machen...
Danke, es war trotzdem unterhaltsam.... :laugh:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 09:02 

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Herr Rossi hat geschrieben:
...
Neben der Geldstrafe für 96, die der Täter übernimmt, wird er wohl noch ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit des Zündeln bezahlen müssen. Außerdem hat er durch den Veranstalter ein bundesweites Stadionverbot erteilt bekommen.

So ist es! Dies, lieber Gunther, ist die Strafe, die nebenbei bemerkt auch sehr hoch ausfallen kann, wenn der Zündler das "falsche Material" benutzt haben sollte. Dann könnte es sich sogar um eine Straftat handeln.
Die € 4.000 sind für den Zündler keine Strafe sondern eine Schadenersatzleistung, die sich wiederum aus der Gesetzeslage ableitet, wie sie z.B. Gothia sehr schön dargelegt hat.
Und eine Anmerkung zu Deinen Ausführungen zu Demokratien: Diese funktionieren am besten, wenn sich alle an die bestehenden Gesetze halten. Dass jemand auf Idee kommt, eine demokratischen Staat abzubrennen und auf seinen Ruinen eine "wirkliche" Demokratie aufzubauen ist nicht besonders originell. Hatten wir schon...

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„Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 09:30 

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Obwohl das Thema ja längst durch ist - hier lernste was!
Kann mich zwar nicht der Pro-Pyro-Fraktion anschließen,
aber eines fällt mir immer wieder auf.

Gunther :nuke: - den muß man einfach lieb haben ...
Was da so über unsere Demokratie erzählt wird
und ferner über den korrupten deutschen Rechtsstaat ...
muß man erstmal drauf kommen.

Da er ja heimische Zustände beklagt wäre das eine mögliche Konsequenz:
auswandern gen Süden - vielleicht Italien ...
da läuft alles wie geschmiert und wärmer ist es allemal.

Übrigens - auch während der Heizperiode sollte man mal lüften -
Sauerstoff ist immer gut, macht auch den Kopf frei.
... ich sehe grad' :shock: - meine Ignore-Liste ist nicht auf dem neuesten Stand


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 11:11 
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mit Proviantkoffer hat geschrieben:
Frage mal einen Saufkop in der Kneipe wieviel Ordnungsstrafe er bei 1.9 Promille während einer Autofahrt am Steuer denn zahlen müsste*grins* Dabei muss er auch nichts "kaputt" machen...
ok, ich rate mal: 4000,-€ ? und festgelgt wurde die ordnungsstrafe vermutlich vom ADAC. :roll:

Kuhburger hat geschrieben:
Herr Rossi hat geschrieben:
...
Neben der Geldstrafe für 96, die der Täter übernimmt, wird er wohl noch ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit des Zündeln bezahlen müssen. Außerdem hat er durch den Veranstalter ein bundesweites Stadionverbot erteilt bekommen.

So ist es! Dies, lieber Gunther, ist die Strafe, die nebenbei bemerkt auch sehr hoch ausfallen kann, wenn der Zündler das "falsche Material" benutzt haben sollte. Dann könnte es sich sogar um eine Straftat handeln.
das ist doch in ordnung. dagegen habe ich nie etwas gesagt.
Kuhburger hat geschrieben:
Die € 4.000 sind für den Zündler keine Strafe sondern eine Schadenersatzleistung, die sich wiederum aus der Gesetzeslage ableitet, wie sie z.B. Gothia sehr schön dargelegt hat.
schadensersatzleistung für null schaden. genau das ist das unrecht von dem ich spreche. noch dazu, daß ein fußballverband die höhe (für nix) festlegen will und der unrechtsstaat das absegnet, ist ein skandal. desweiteren kommt hinzu, daß von einem schadensersatz nichts im AGB steht, welches beim "ticketing" zum download bereitgestellt wird.
daher noch mal die frage: wieviele AGB's muß ein kartenkäufer lesen? und woher weiß man wieviele AGB's, die es zu beachten gilt, überhaupt gibt? sind es "nur" zwei oder gibts noch ein drittes u. viertes?
fragen über fragen. und keiner hier weiß eine antwort darauf.

ach übrigens: wie jemand schon sagte, wurde das verbrechen in augsburg begangen.
wurde denn dem kartenkäufer auch die ein, zwei oder drei AGB's von augsburg zur verfügung gestellt???

edit:
warum wird eigentlich der breiten öffentlichkeit verschwiegen, daß ein (oder wieviele noch?) privater verband fiktive strafmaße bestimmen können, die nicht-mitglieder betreffen?
hat man angst vor einem öffentlichen aufschrei?

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Zuletzt geändert von Gunther am 15.12.2011 11:39, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 11:39 
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Hallo Gunther, meinst du vlt. diese Informationen auf der Seite des FCA?
http://www.fcaugsburg.de/cms/website.php?id=/index/tickets/vorverkauf.htm
Ganz unten ist der Verweis zu den AGB. Da ist dann auch der Verweis zur Hausordnung und so drin.

Da hätte der Kartenkäufer zumindest drauf zugreifen können. Ich denke, er muss nur die Möglichkeit haben, die AGB einzusehen. Das wäre damit doch getan, oder?
:noidea2:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 11:43 
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hallo Mofa :)

das augsburg auch AGB's hat ist mir klar. frage war aber, ob sie dem in hannover karten kaufenden kunden auch zur verfügung gestellt wird?

die AGB's lesen summieren sich dann so langsam. unbekannte anzahl in hannover + unbekannte anzahl in augsburg.
für fußball gucken bleibt dann keine zeit mehr. :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 12:48 

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und fürs tolle Zündeln auch nicht, so ein Ärger aber auch, Gunther :roll:

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Gunther hat geschrieben:
da hat ja selbst unser Maddin mehr ahnung vom fußball und den fans. :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 13:15 
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Ja Gunther, werden sie, hast du ja gesehen. Ich meine, dass es in der "Sorgfaltspflicht" des Kartenkäufers liegt, diese AGB einzusehen. Mache ich aber ehrlich gesagt auch nicht. Ich hatte aber mal einen Dozenten, der behauptet hat, im Supermarkt als erstes die AGB verlangt zu haben, bevor er dort einkaufen wollte. Fand' ich auch etwas merkwürdig.

Wenn ich mir vorstelle, dass man sich alle AGB erstmal in Papierform besogrt und dann auch noch abheftet. :noidea:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 14:11 
✝ Unvergessen
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AGB's brauche ich nicht, ich weiß auch so, Pyro ist illegal.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 14:49 

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Gunther hat geschrieben:
das ist ja auch völlig ok. weil, es entstehen reelle schäden.
bei dem aktuellen fall des pyromanen gab es keine schäden. weder für den verband noch für den verein.


Es können reele Schäden entstehen, müssen aber nicht. Die Vertragsstrafe setzt vorraus, dass ein gewisses Ereignis eintritt und löst als Rechtsfolge bereits den Anspruch aus. Es ist bei dem von mir gewählten Beispiel egal ob der Bauherr tatsächlich einen vorzeigbaren Schaden darlegen kann (Nutzungsausfall, Mehrausgaben etc.).
Desweiteren ist doch der Verein beschwert, er muss die Strafe zahlen. Er hat also einen finanziellen Schaden. Klar, dieser beruht auf einer Unterwerfung unter die Regelungen des Verbandes. Aber erstens ist diese auch begründbar (soll die Vereine zur Sicherung des Spielbetriebes bewegen) und zweitens dem Schädigenden dem Grunde nach auch bekannt. Wir unterscheiden uns da offensichtlich sehr, weil ich kann mit meinem Rechtsempfinden nicht vereinbaren, dass ein Vertragspartner den anderen durch bewusst Pflichtwidriges Verhalten in eine vertragslich manifestierte Strafzahlung treibt und dieser dann ungeschoren davon kommen soll.

Gunther hat geschrieben:
ich kann nicht glauben, daß dem so ist.


Ich weiß nicht ob du es schon kennst, aber hier mal das wohl bekannteste:
http://www.sportgericht.de/sportrecht-urteile_vorschau-458-.html

edit:

Kurz mal dazu, was der BGH zur Weitergabe der Vertragsstrafe als Schaden sagt (hier mein Subunternehmerbeispiel):
Zitat:
Dieser Entscheidung ist der BGH nicht gefolgt:
Er ist der Auffassung, dass ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung eines Werkes
eine Konventionalstrafe an den Auftraggeber zu zahlen hat, seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6
VOB / B auf Schadenersatz in Anspruch nehmen kann, wenn die Verzögerung auf der schuldhaften
Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Subunternehmers beruht.
Eine Nichtersatzfähigkeit von Schäden müsse die Ausnahme bleiben.
Eine solche Nichtersatzfähigkeit solle nur dann in Betracht kommen, wenn der Schadenseintritt außerhalb
jeglicher Lebenserfahrung liege und der Schädiger mit diesem Schadenseintritt nicht rechnen
musste.
Dies sei bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Unternehmer
jedoch regelmäßig nicht der Fall.
Dem Subunternehmer sei das Risiko, wegen der zwischen Hauptunternehmer und Auftraggeber
vereinbarten Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden, bekannt und daher von ihm zu tragen.

Siehe: BHG X ZR 197/ 97

Entsprechend auf unseren Fall des Fußballfans bestätigt dies das bereits gesagte. Dem zündelnden Fann ist das Risiko, wegen einer zwischen Verband und Verein
vereinbarten Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden, bekannt und daher von ihm zu tragen.
Hurra, Deutschland! :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 15:03 

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yeswecan hat geschrieben:
AGB's brauche ich nicht, ich weiß auch so, Pyro ist illegal.


Genau! Und außerdem ist es verboten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 15:16 
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Gothia,

Rossi und Kuhburger haben ja bereits darauf hingewiesen, daß der pyromane womöglich/wahrscheinlich eine straftat beging was ja zumindest eine ordnungsstrafe nach sich ziehen müßte.

a) bei deinem unternehmer-beispiel ist das nicht der fall.
b) habe ich mal gehört, daß eine straftat nicht zweimal bestraft werden kann.

ok, zugegeben, punkt b trifft natürlich nur auf einen rechtsstaat zu. :roll:

Zitat:
Eine solche Nichtersatzfähigkeit solle nur dann in Betracht kommen, wenn der Schadenseintritt außerhalb
jeglicher Lebenserfahrung liege und der Schädiger mit diesem Schadenseintritt nicht rechnen
musste.
genau das ist gegeben. denn was von Kinds polemischen äußerungen zu halten ist haben wir im fall Schlaudraff gesehen.
niemand konnte ahnen, daß Kind ausnahmsweise mal das tut was er vorher "ankündigt". :roll:

außerdem, kann man bei einem normalen kunden nicht davon ausgehen, daß er die geschäftsüblichen vereinbarungen kennt wie es ein unternehmer kennen sollte.
sorry, aber dein beispiel ist an der realität völlig daneben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 15:25 

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Gunther hat geschrieben:
Gothia,

b) habe ich mal gehört, daß eine straftat nicht zweimal bestraft werden kann.


Das ist richtig. Der "Ne bis in idem"-Grundsatz steht im Grundgesetz Art. 103 Abs.3 GG und auch in der Charta der EU.
Nur: der Grundsatz ist strafrechtlicher Natur. Der Fan leistet aber keine Strafe, sondern den Schaden der durch die Strafzahlung des Vereins an den Verband beim Verein eingetreten ist. Hier sind Straf- und Zivilrecht zu trennen. Das eine befriedigt das "strafbedürfnis" der Volksgemeinschaft und das andere verschafft dem Geschädigten Verein einen Ausgleich seines Schadens.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 15:37 
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Gothia hat geschrieben:
...das andere verschafft dem Geschädigten Verein einen Ausgleich seines Schadens.
den der verein aber selbst verschuldet hat. der fan (kunde oder wie auch immer) hat den verein ja nicht dazu gezwungen mit dem verband eine vertragsstrafe zu vereinbaren.
der fan ist also quasi der dritte im "bunde".
also völlig anders als in deinem beispiel.

mein gegenbeispiel:
wenn der milchmann einer kantine eines VW-zulieferers nicht rechtzeitig beliefert....daraufhin die mitarbeiter des zulieferers in den streik treten....kann dann der zulieferer die vertragsstrafe die er VW zahlen muß, vom milchman einfordern?
ich weiß es wirklich nicht, halte es aber für denkbar.

für undenkbar halte ich es allerdings, wenn ein "normaler" kunde (otto normal verbraucher) des zulieferers aus ungeschicklichkeit die milchlieferung umstößt...und es somit zum streik kommt usw.
dann kann er mit sicherheit nicht das strafgeld von diesem kunden einfordern.
gell?!

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 15:49 

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Echt spannend eure Diskussion zu verfolgen. Hoffentlich sinkt euer Blutdruck wieder. ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 15:56 
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der steigt eher, je näher das spiel heute abend rückt. :wink2: :fan:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 15.12.2011 16:25 

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Vielleicht solltet ihr da mehr Energie reinbringen als in eine Diskussion die a) nichts einbringt b) nichts ändern wird ;)


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