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 Pyrotechnik Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 05:51 

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Siehste, Gunther, und Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Mit Kauf der Karte erkennt der Kunde die Stadionordnung als bindend an. Über was wollen wir jetzt reden?

Vielleicht über Analphabetismus? Und das sich unser pöhser, pöhser Verein dessen Umsichgreifen zunutze macht und unschuldige Kinder abzockt?

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 11:38 
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Kuhburger hat geschrieben:
Mit Kauf der Karte erkennt der Kunde die Stadionordnung als bindend an.

:roll:
blätter noch mal paar seiten zurück. da habe ich was über mehrere AGB's geschrieben.
und in der AGB, die beim onlinekartenkauf zur ansicht geboten wird, enthält nichts über schadensersatz. lediglich, daß man von der veranstaltung ausgeschlossen wird. wohl bemerkt, nicht alle veranstaltungen.

das mit den mehreren AGB's war übrigens die frage auf die du und Gothia euch geweigert habt zu beantworten.... :roll:

Kuhburger, willst du jetzt wirklich noch mal alles durchkauen?
ich nicht!

edit
also schön, noch eine kleine abschließende erläuterung von mir.
3 möglichkeiten gibt es (aus meiner sicht).

a) der DFB verlangt vom verein, daß er auch auswärts dafür sorgt, daß "seine" fans nicht ungezogen sind.
das ist eigentlich eine unmöglichkeit. und somit ist diese abmachung eh null und nichtig.

b) wenn doch gültig, weil man der ansicht ist, daß der verein wenigstens eigene ordner hätte abstellen müssen, um eigene fans unter kontrolle zu halten....tja, dann hätte Maddin das machen müssen. - hat er aber nicht, und somit muß er dann zu recht, und unwiederbringlich durch dritte, die strafe zahlen.

c) die "vereinbarung" kam nur zustande, weil der DFB dem verein mit repressalien, z.b. punktabzug oder austragungsverbot oder sonstiges, nötigte bzw. erpresste. was wiederum die angelegenheit für absolut null u. nichtig erklärt.

stellt sich nur noch die frager, welcher vollidiotische präsident würde freiwillig eine vereinbarung treffen, strafe zu zahlen, wenn unkontollierbare fans, noch dazu auswärts ohne zugriff durch eigene sicherheitsdienste, unsinn machen? eben, keiner.
daher tippe ich auf punkt "c".

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 13:53 
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Zur Klarstellung noch ein paar Fakten:
- Dem Täter war klar, dass das Zünden von Pyrotechnik verboten ist und Sanktionen nach sich zieht
- Da bei seiner Festnahme bei ihm Beweise für das Zündeln gefunden wurden, war Leugnen zwecklos
- Zu Auswärtsfahrten von 96 fahren normalerweise auch Mitarbeiter des Ordnungsdienstes mit (hier wurden im Zug Freiwillige als Ordner eingesetzt)
- Mitreisende Ordner haben wenig Eingriffsmöglichkeiten zur Abwehr von Gefahren, da vordringlich der Ordnungsdienst des Veranstalters für die Einlasskontrollen und die Überwachung der Ordnung im Gästeblock zuständig ist
- Da es sich um eine Sportveranstaltung handelte, verurteilte ein Sportgericht 96 aufgtund der Rechtsordnung des DFB für die Taten der 96-Fans. 96 hat die Strafe akzeptiert (Rechtsmittel wären möglich gewesen)
- Auch ohne AGB ist der Täter aufgrund § 280 BGB zum Schadensersatz (hier der Vermögensschaden durch das Urteil des Sportgerichts) verpflichtet
- Der Täter hat sich durch ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtung einen Zivilprozess wegen Schadenersatz erspart, den er aufgrund der Beweislage verloren hätte und damit die Gerichts- und Anwaltskosten gespart.
- Da durch die Tat keine Mitmenschen verletzt wurden, erhält der Täter lediglich einen Bußgeldbescheid der Ordnungsbehörde, gegen den er Rechtsmittel einlegen kann.
- Im Rahmen der Gefahrenabwehr für künftige Veranstaltungen hat der FC Augsburg dem Täter ein bundesweites Stadionverbot erteilt, da davon auszugehen ist, dass der Täter auch weiterhin verbotenerweise zündelt. Die Verfahrensregelung des DFB zu Stadionverboten ist vom BGH geprüft und bestätigt worden. Gegen das Stadionverbot kann der Täter Rechtsmittel einlegen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 15:37 

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Gunther, die AGBs sind nicht unbedingt maßgeblich für Schadenersatzforderungen. Maßgeblich sind da eher die Stadionverordnungen, die btw alle ziemlich gleich sind in Deutschland, da sie einer Musterverordnung folgen.

Bei Heimspielen ist damit alles klar.

Bei Auswärtsspielen wird es spannend und man muss etwas tiefer in die Materie eindringen. So hat es mich überrascht festzustellen, dass DFB/DFL bei jedem Ligaspiel Mitveranstalter ist. Insofern hätte der DFB tatsächlich das Recht, von jedem Fan, gleich ob für diesen ein Heim- oder Auswärtsspiel anliegt, Schadenersatz zu fordern, weil sich der DFB auf die jeweilige Stadionverordnung berufen könnte. Woraus sich dann die Frage ergäbe: Welchen Schadenersatz? - Der DFB kann sich schlecht selbst bestrafen... Daher der Umweg über den jeweiligen Verein.

Und wie sollte nun der Auswärtsverein (hier: H96) sich auf die Stadionverordnung des Heimvereins (hier: Augsburg) berufen können? Dies ist im vorliegenden Fall für mich die spannende Frage! Ich weiß wirklich nicht, wie der Konstrukt dazu aussieht, könnte mir jedoch vorstellen, dass der Auswärtsverein als Mitglied der DFL gewissermassen Zugriff auf die Mitveranstalterrechte von DFB/DFL hat und somit die entsprechende Klausel in der Stadionverordnung des Heimvereins für sich nutzen und somit eine Schadenersatzpflicht des eigenen Auswärtsfan ableiten kann.

Wie auch immer das aussieht, können wir wohl mit Gewißheit davon ausgehen, dass dies (die Möglichkeit zur Schadenersatzforderung des Vereins bei Auswärtsspielen gegen den eigenen "Fan") bereits durch ordentliche Gerichte überprüft und für Recht befunden wurde. - Dafür haben diverse Fanvertretungen mit Sicherheit gesorgt.

Andernfalls hätte ein Mitglied einer Fan-Organisation keine Vereinbarung zur Kostenübernahme unterschrieben. - Auch davon können wir mit Gewißheit ausgehen, denke ich.

Jedenfalls sind damit Deine Ausführungen zumindest in rechtlicher Hinsicht obsolet.

Das kannste natürlich weiterhin Scheisse finden, aber eine formaljuristische Diskussion solltest Du Dir und uns ersparen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 16:59 

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Gunther hat geschrieben:

und daß ein sportgericht in die rechte eines bundesbürgers (nicht verbandsbürger) eingreifen darf....



Kein Sportgericht kann in die Rechte eines Bürgers eingreifen. Das Gericht kann lediglich die Strafe gegenüber dem (sich unterwerfenden) Verein verhängen.
Der hat aus einer Sportgerichtsentscheidung allerdings keine Vollstreckungsmöglichkeit gegen den Fan, sondern müsste einen Schadensersatzanspruch vor dem ordentlichen Gericht einklagen und hier einen entzsprechenden Titel erlangen.
Vorher muss er (um keine Anerkenntnisurteil zu fressen) natürlich zunächst außergerichtlich den Fan zur Zahlung auffordern. Zahlt der (oder erkennt die Schuld wie hier an), muss auch nicht vor dem Gericht geklagt werden.

Gunther hat geschrieben:
das wirklich schlimme daran ist ja, daß der bußgeldbescheid von einem ordentlichen gericht kommt.


Wir müssen noch kurz unsere Herrkunftsländer abgleichen. In Deutschland werden Bußgeldbescheide in der Regel von Behörden erlassen und nicht von ordentlichen Gerichten... :wink2:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 17:03 

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Herr Rossi hat geschrieben:
Die Verfahrensregelung des DFB zu Stadionverboten ist vom BGH geprüft und bestätigt worden. Gegen das Stadionverbot kann der Täter Rechtsmittel einlegen.


Kannst du vielleicht eine Quelle dazu nennen bzw. sagen wo Du das her hast? Ich habe mich immer versucht da auf dem laufenden zu halten, hatte dazu nichts gefunden. Ich hatte mal gelesen, dass noch ein Verfahren zu dem Thema Stadionverbote beim Verfassungsgericht am laufen sind...

Im Übrigen wollte ich auch schon immer mal loswerden, dass ich nicht verstehe, wieso überhaupt Hannover 96 für das Verhalten von einigen Personen im Gästeblock in einem fremden Stadion belangt wird!? Wie Herr Rossi bereits geschrieben hat, verfügen auch mitreisende Ordner von 96 über wenig Mittel, um z.B. Pyrotechnik oder Becherwürfe zu verhindern. Somit kann man also nicht vom Verein erwarten, dass er in der Lage ist, weitere Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden. Wozu bestraft der DFB denn überhaupt den Verein?


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 17:39 
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tja, wie es also aussieht...und Gothia u. Kuhburger bestätigen es ja....hatte ich schon zu beginn dieser diskussion in zwei punkten, und somit in allem, recht.

1. über schadensersatz kann nur ein ordentliches gericht entscheiden....also kein sportgericht und auch kein karnevalsgericht.

2. der täter bräuchte einen guten anwalt. also keinen hasenfuß der sich ins hemd macht weil der DFB sein gegner ist.

danke für eure diskussionsbeteiligung. :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 17:47 
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Gunther hat geschrieben:
tja, wie es also aussieht...und Gothia u. Kuhburger bestätigen es ja....hatte ich schon zu beginn dieser diskussion in zwei punkten, und somit in allem, recht.


Damit kann diese quälende Diskussion doch endlich beendet werden. Gunther hat das letzte Wort. Was kann es schöneres geben?

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 17:54 
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Maxy1896 hat geschrieben:
Herr Rossi hat geschrieben:
Die Verfahrensregelung des DFB zu Stadionverboten ist vom BGH geprüft und bestätigt worden. Gegen das Stadionverbot kann der Täter Rechtsmittel einlegen.


Kannst du vielleicht eine Quelle dazu nennen bzw. sagen wo Du das her hast? Ich habe mich immer versucht da auf dem laufenden zu halten, hatte dazu nichts gefunden. Ich hatte mal gelesen, dass noch ein Verfahren zu dem Thema Stadionverbote beim Verfassungsgericht am laufen sind...

Gerne doch: http://www.dfb.de/uploads/media/09-10-30_BGH-Urteil.pdf

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 21:06 

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Hallo Gunther :hallo:

Kannst Du wirklich nicht oder willst Du nicht verstehen?! Ach was. Lass ma. Will keine Antwort darauf. Trifft wahrscheinlich beides zu und ich kann mit beidem leben.

Aber zu 1. = hanebüchener, dummdreister Quatsch.
und zu 2. = sach das dem Anwalt der Brigade Nord Sippe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 21:31 
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Gunther hat geschrieben:
1. über schadensersatz kann nur ein ordentliches gericht entscheiden....also kein sportgericht und auch kein karnevalsgericht.

Kuhburger hat geschrieben:
Aber zu 1. = hanebüchener, dummdreister Quatsch.

:noidea:
komisch, auf der vorherigen seite hast du noch geschrieben...
Kuhburger hat geschrieben:
Es gibt kein einziges Sportgerichtsurteil, was direkt gegen einen "Fan" gerichtet ist. Es gibt aber sehr wohl Urteile von ordentlichen Gerichten in demokratischen Staaten (also nicht nur unser Land), die einen "Fan" verurteilen für einen Schaden aufzukommen. Dass ordentliche Gerichte eine Verbandsstrafe als ersatzpflichtigen Schaden beurteilen, kannst Du schlecht oder was auch auch immer finden, aber es ist und bleibt ein Gerichtsurteil in einem demokratisch verfassten Staat auf der Grundlage geltenden Rechts.

Der "Fan" hat seine Schadenersatzpflicht nicht weil der DFB das will und vorschreibt, sondern weil es das Bürgerliche Gesetzbuch so will und vorschreibt. - Das diese Schadenersatzpflicht nicht ins Unendliche steigt, dafür steht wiederum unsere Verfassung und das darin enthaltene Übermassverbot. Auch damit haben sich übrigens ordentliche Gerichte befasst, wie ich bereits ausgeführt habe.
und genau so sehe ich das auch!

warum machst du wieder ne rolle rückwärts? :noidea2: :noidea: :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.12.2011 23:07 
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Wenn ihr mit der Debatte fertig seid - ich gehe nicht davon aus, dass das zeitnah passiert -, dann hätte ich mal gerne ne Frage von Euch geklärt:

Wieviel Engel passen auf eine Nadelspitze?

(Heiligenscheine, wegweisende Sterne und das ganze Pyrozeugs sollten in der Erörterung aber außen vor bleiben. Hilft in diesem spezifischen Fragefall nicht weiter.)

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 18.12.2011 00:19 
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El Filigrano hat geschrieben:
Wieviel Engel passen auf eine Nadelspitze?

da engel geisteswesen sind, und somit körperlos, lautet die anzahl: unendlich.

ups...war ich jetzt zu voreilig? :oops:
Kuhburger, wie siehts aus, sind wir fertig? :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 18.12.2011 00:23 
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@El Filigrano

Als ich deine Frage gelesen habe, musste ich spontan an einen Film denken.

Gunther und Kuhburger sind Tagediebe. „Tagedieb ist einer, der anderen Leuten Tage klaut.“ (Bud Spencer - Banana Joe). Meister Nadelöhr... :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 18.12.2011 14:18 

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Ein letztes Mal. Ich irrte und meinte mit hanebüchen dieses hier:

Gunther hat geschrieben:
tja, wie es also aussieht...und Gothia u. Kuhburger bestätigen es ja....hatte ich schon zu beginn dieser diskussion in zwei punkten, und somit in allem, recht.

Und sorry, Gunther, das war mein, bis auf Weiteres, letzter Meinungsaustausch mit Dir.

Ansonsten stimme ich dem Meistro ausdrücklich zu.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 18.12.2011 15:29 
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Gunther hat geschrieben:
tja, wie es also aussieht...und Gothia u. Kuhburger bestätigen es ja....hatte ich schon zu beginn dieser diskussion in zwei punkten, und somit in allem, recht.

1. über schadensersatz kann nur ein ordentliches gericht entscheiden....also kein sportgericht und auch kein karnevalsgericht.

2. der täter bräuchte einen guten anwalt. also keinen hasenfuß der sich ins hemd macht weil der DFB sein gegner ist.

danke für eure diskussionsbeteiligung. :)


zu 1.) Das ändert nichts daran, das der Typ völlig zurecht die Strafe berappt hat und froh sein kann, wenn es dabei bleibt.

zu 2.) Was hat dir der Zündler getan, das du noch mehr seines Geldes verbrennen willst :wink2:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 18.12.2011 18:49 
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Janrik, das ist richtig. aber darum ging es ja nicht.
es ging darum, wer die strafe verhängt und wer die strafhöhe festlegt.
und das machen in deutschland immer noch die staatstragenden gerichte, und kein popliger verbandsgericht, welches noch mal eben schnell die pension für 20er erwirtschaften will.
denn bis jetzt wurde die rechtsprechung noch nicht privatisiert.
aber kann ja noch werden. :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 19.12.2011 11:53 

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Ich dachte immer das die Strafen des DFB Vertragsstrafen sind. Also zwischen Verband und Verein. Das Sportgericht hat eine eigene Rechtssfassung die für Mitglieder des Verbandes gilt und danach entschieden wird.

Ein Verein kann sich mit dem Fan auch außergerichtlich einigen. Hannover legt die Strafgebühr aus und holt sie sich von dem Fan wieder. Wie schon jemand sagte Vermögensschaden. Wenn der Fan sich weigert geht das vors Zivilgericht und zwar Hannover 96 Gmbh & Co Kgaa da hat der Verband keine Aktien mehr dran.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 09.01.2012 17:05 
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El Filigrano hat geschrieben:
Wenn ihr mit der Debatte fertig seid - ich gehe nicht davon aus, dass das zeitnah passiert -

Scheinbar ist man hier doch fertig mit der verbalen Zündelei.
Oder ??? :noidea2:
Geht es mit dem Thema irgendwo weiter ? Gibt es Gespräche mit Verein und Ultras ?
....... Bin schon wieder wech !

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Zur Fankultur gehört das Leiden und der Mißerfolg zwingend dazu,
weil man sich sonst nicht über das Erreichte freuen kann.
Zitat von Roter Dortmunder


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 10.01.2012 19:01 

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Der DFB ist ja nicht mehr ernstzunehmen...

http://dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=30790&tx_dfbnews_pi4[cat]=121

Edit: Dieser Link will nicht funktionieren. Das komplette Ding muss kopiert werden...


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