Fussball-Idioten Moderations-Bereich |
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Herr Rossi
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 09.07.2012 21:19 |
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Registriert: 31.08.2008 19:56 Beiträge: 30629 Wohnort: Hannover
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Der Rechtsweg steht diesen Leuten natürlich offen. Allerdings möchte ich nicht wissen, welche Datenspur diese Leute möglicherweide freiwillig bei Facebook & Co. hinterlassen haben. 
_________________ „Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“
Jean Paul Sartre
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Herr Rossi
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 20.07.2012 00:51 |
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Registriert: 31.08.2008 19:56 Beiträge: 30629 Wohnort: Hannover
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Zitat: Schlappe für 96-Fans vor Gericht
Die Polizei darf einen Fußballfan aus präventiven Überlegungen einsperren, auch wenn dieser möglicherweise keine Straftaten begangen hat. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Hannover entschieden – und damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widersprochen.Quelle: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Schlappe-fuer-96-Fans-vor-Gericht Gemäß § 18 Nds. SOG können nicht nur Personen, die eine Straftat begangen haben, in Gewahsam genommen werden: Zitat: § 18 Gewahrsam (1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies
1. zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
2. unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung
a) einer Straftat oder
b) einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit
zu verhindern, oder
3. unerlässlich ist, um eine Platzverweisung nach § 17 durchzusetzen.
(2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person, die aus dem Vollzug einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung entwichen ist oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Vollzugsanstalt aufhält, in Gewahrsam nehmen und in die Anstalt zurückbringen.
(3) Die Polizei kann eine minderjährige Person, die sich der Sorge der erziehungsberechtigten Personen entzogen hat, in Obhut nehmen, um sie einer erziehungsberechtigten Person oder dem Jugendamt zuzuführen. Und bei dem Urteil zum Gefahrenabwehrgewahrsam in Heiligendamm ging es um Demonstranten, die tagelang in Gewahrsam genommen wurden! Im Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention /EMRK) steht zum Gefahrenabwehrgewahrsam folgendes: Zitat: Artikel 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit (1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden: ... c) rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßiger Freiheitsentziehung zur Vorführung vor die zuständige Gerichtsbehörde, wenn hinreichender Verdacht besteht, daß die betreffende Person eine Straftat begangen hat, oder wenn begründeter Anlaß zu der Annahme besteht, daß es notwendig ist, sie an der Begehung einer Straftat oder an der Flucht nach Begehung einer solchen zu hindern; Ein Gewahrsam ist also grundsätzlich möglich und wenn ich recht informiert bin, ist dieser "Fan" auf der Flucht von einem Tatort, an dem ein Landfriedensbruch stattfand, in Gewahrsam genommen worden. Deswegen hat der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die deutsche Rechtsprechung auch nicht gerügt, sondern sich nur um den Einzelfall gekümmert. Eine Verletzung der Menschenrechte ist nicht zu erkennen, da sollte der Anwalt seinem Mandanten besser keine unnötigen Hoffnungen machen.
_________________ „Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.“
Jean Paul Sartre
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Gothia
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 20.07.2012 11:36 |
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Registriert: 24.07.2005 13:48 Beiträge: 2256 Wohnort: Wernigerode
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Herr Rossi hat geschrieben: Gemäß § 18 Nds. SOG können nicht nur Personen, die eine Straftat begangen haben, in Gewahsam genommen werden: Zitat: § 18 Gewahrsam unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung
a) einer Straftat oder
3. unerlässlich ist, um eine Platzverweisung nach § 17 durchzusetzen.
Zitat: Artikel 5 ... c) rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßiger Freiheitsentziehung zur Vorführung vor die zuständige Gerichtsbehörde, wenn hinreichender Verdacht besteht, daß die betreffende Person eine Straftat begangen hat, oder wenn begründeter Anlaß zu der Annahme besteht, daß es notwendig ist, sie an der Begehung einer Straftat oder an der Flucht nach Begehung einer solchen zu hindern; Ein Gewahrsam ist also grundsätzlich möglich... Für den EGMR ist allerdings nicht lediglich der von dir makierte Bereich ein ausschlaggebendes Kriterium sondern auch der Passus "zur Vorführung vor die Zuständige Gerichtsbehörde". Diese Vorraussetzung ist nach dem EGMR in ihrer Auslegung von Artikel 5 der EMRK auf alle folgenden Alternativen anzuwenden. Dementsprechend hat das Gericht im Fall von Heiligendamm festgestellt, dass eine Vorführung zu einem Strafverfahren auch nicht geplant war. In diesem Zusammenhang beißt sich das Europarecht mit dem nationalen Recht, da im nationalen Recht gerade eine Unterscheidung von Präventivmaßnahmen und Strafverfolgungsmaßnahmen (repressive) gemacht wird. Wenn demnach nicht bereits zur Straftat unmittelbar angesetzt wurde (Versuch) bzw. hinreichender Verdacht hierfür besteht, dann kommt auch keine Strafe in Betracht. Rechtsgrundlage wäre hierfür dann auch nicht das Nds. SOG, sondern die StPO. Demzufolge hat die reine Ingewahrsamnahme aus präventiven Gründen auch keine Vorführung zur Folge. Der EGMR hat dabei ausdrücklich betont, dass hiermit nicht lediglich die Vorführung zur Beschlussfassung über den Gewahrsam gemeint ist, sondern die des Strafverfahrens. Diese Diskrepanz in den beiden Rechtssystemen ist wohl jedem noch aus der (immer noch nicht gelösten) Problematik der Sicherheitsverwahrung bekannt, wenn auch unter teils anderen rechtlichen Gesichtspunkten. Hier wird über das Maß der Schuld hinaus in einer strafcharakterlichen Art und Weise aus rein präventiven Gesichtspunkten eine Freiheitsentziehung durchgeführt. Die oberste deutsche Rspr. hat sich vehement gegen die entsprechenden europarechtlichen Entscheidungen gestellt und muss nun schlussendlich klein beigeben, selbstverständlich ohne die Zeit zu nutzen um Auswege zu finden. Nun ist das Geschrei groß und Schuld sind die bösen Richter in den europäischen Gerichten. (entschuldigung, wenn ich etwas abgeschweift bin) Aus vorgenanntem Punkt ist "zu befürchten", dass das vorliegende Urteil tatsächlich aufrechterhalten wird, um entsprechend das System zu Stützen. Spannend (auch wenn das sicherlich nicht jeder hier so sieht  ) Darüberhinaus ist im Verfahren um Heiligendamm zudem auch die Notwendigkeit der "Konkretisierung" und der "Spezifizierung" der bevorsthenden Straftat hervorgehoben wurden. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Person abstrakt Straftaten begehen könnte, sondern stattdessen diese Straftat konkretisiert und spezifiziert werden. Die Richter haben dies bei dem Gewahrsam von Heiligendammebnso nicht gesehen, wie auch sonstige Gründe des Artikel 5 abs.1 EMRK, so dass vorliegend der Gewahrsam nicht rechtmäßig war. Die Verhältnismäßigkeit der Dauer des Gewahrsams spielte dabei eine allenfalls untergeordnete Rolle. Zum nachlesen: http://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20110201_8080_08_8577_08.htmlInwiefern im vorliegenden Fall das Gericht bereits die vorgebrachten Tatsachen bewertet hat, um die entsprechenden Kriterien zu bejahen entzieht sich meiner Kenntnis und könnte allenfalls aufgrund medialer Darstellungen der Umstände vermutet werden. Eine Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme könnte jedoch im Rahmen von Artikel 5 1 b) EMRK bzw. § 18 Abs.3 Nds. SOG erreicht werden,wobei die entsprechenden Vorrausetzungen gegeben sein müssen.
Zuletzt geändert von Gothia am 20.07.2012 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 20.07.2012 13:03 |
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Registriert: 02.07.2010 20:46 Beiträge: 15319 Wohnort: Quedlinburg
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Vielen Dank, Gothia, für Deine Ausführungen. Würdest Du bitte nochmal kurz erklären, welche Voraussetzungen das genau sind?
_________________ „Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“
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Gothia
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 20.07.2012 14:16 |
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Registriert: 24.07.2005 13:48 Beiträge: 2256 Wohnort: Wernigerode
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Artikel 5 1 b) EMRK (und entsprechend § 18 Abs.3 Nds. SOG) erlaubt die Freiheitsentziehung und Festnahme wegen Nichteinhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung. Eine solche Verpflichtung ist in einem Platzverweis oder einem Aufenthaltsverbot nach § 17 Nds. SOG (bzw. länderspezifischen Ordnungs- und Polizeigesetze) zu sehen.
Gemäß § 17 Nds. SOG können zur Abwehr einer Gefahr Personen von einem Ort verwiesen werden(Abs.1) oder ihnen der dortige Aufenthalt bei Besornis der Begehung einer Straftat auf bestimmte Zeit untersagt werden (Abs.4). Soweit der VwAkt der Person bekanntgegeben wurde und er sich nicht daran hält, können diue entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. (im Fall Heiligendamm hat das Gericht festgestellt, dass ein entsprechender Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot nicht ausgesprochen wurde)
Bzgl. der Besorgnis einer Straftat als Vorraussetzung gilt das oben gesagte. Hinsichtlich der Abwehr einer Gefahr, müsste...
1. eine solche konkret Vorliegen 2. die Person richtiger Adressat sein (Störer- bzw. Nichtstörerinanspruchnahme) 3. die Maßnahme (Platzverweis etc.) im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (inkl. Verhälnismäßigkeit) getroffen worden sein.
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einwerfer
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 26.07.2012 17:25 |
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Registriert: 07.10.2006 16:06 Beiträge: 12043
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Mantios
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 27.07.2012 14:17 |
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Registriert: 27.07.2012 14:13 Beiträge: 1 Wohnort: Dortmund
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einwerfer hat geschrieben: Anklage gegen Arminia-Hooligans erhobenZitat: Bielefeld (naf) - Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat jetzt Anklage gegen elf Hooligans erhoben. Das teilte Walter Veit auf „Glocke“-Anfrage mit. Einer der Männer, ein 20-Jähriger aus Espelkamp, mus sich wegen versuchten Mordes an einem Fan des SV Werder Bremen II verantworten... Code: [b]Das Hauptopfer war ein 26-Jähriger aus Lüneburg, der wochenlang im Koma lag. [/b] http://www.die-glocke.de./lokalnachrichten/regionales/Anklage-gegen-Arminia-Hooligans-erhoben-365a94a3-b196-4bb1-82b9-e0e5ec151478-ds Finde ich echt gut so, dass da langsam mal was gemacht wird. Wir ordentlichen Fußballfans werden nur in ein schlechtes Licht gerückt, und das nur weil so Pappnasen meinen, Stress schieben zu müssen. Ich bekomme jedes mal nen richtigen Hals wenn ich sehe, was die an Blödsinn machen.
_________________ Werbung gelöscht - Discostu
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Herr Rossi
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 04.08.2012 09:58 |
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Registriert: 31.08.2008 19:56 Beiträge: 30629 Wohnort: Hannover
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Unter dem Titel DNA-Spuren belasten HSV-Fan vor Gericht berichtete die NP gestern über den Fall eines 30-jährigen HSV-Fans, dem versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. 2011 waren im Gästeblock der Hamburger Imtech-Arena Rauchbomben entdeckt worden, die die Kiez-Kicker-Fans in schwarz, blau und weiß hüllen sollten. An der Pyrotechnik wurden DNA-Spuren des Mannes gesichert. Bislang hat sich der Angeklagte nicht geäußert, aber auf seine Ausrede bin ich gespannt.
Das DFB-Bundesgericht ist auch nicht untätig. Der Einspruch des KSC gegen Urteil des Sportgerichts wurde zurückgewiesen. Montag wird gegen Frankfurt verhandelt, am 10.8.2012 gegen Düsseldorf.
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Jean Paul Sartre
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menzel96
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 06.08.2012 17:40 |
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Registriert: 08.04.2005 07:09 Beiträge: 5874 Wohnort: Niedersachsen
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Herr Rossi hat geschrieben: Bislang hat sich der Angeklagte nicht geäußert, aber auf seine Ausrede bin ich gespannt.
Könnte das dann so aussehen ? Beim Joggen um die Imtech-Arena sind mir einige komische Gestalten aufgefallen, als sie sich dann am Zaun zu schafften machten habe ich sie angesprochen,es kam zu Handgreiflichkeiten. Dabei muss ich wohl die Gegenstände berührt haben die sie in den Händen hatten, so erkläre ich mir die DNA -Spuren. 
_________________ Ich mag Aktienclubs mit Tradition !!
20 Jahre immer Liga 1 und 2 !!!
Keine Macht den Predigern !!
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Herr Rossi
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 07.08.2012 00:15 |
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Registriert: 31.08.2008 19:56 Beiträge: 30629 Wohnort: Hannover
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Nein, Du hast geträumt. Zunächst wurden die Pauli-Fans verdächtigt. 
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Bemeh
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 07.08.2012 11:36 |
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Registriert: 21.01.2003 11:54 Beiträge: 13980 Wohnort: Hemmingen
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Du solltest vielleicht ein wenig an der Interpunktion arbeiten, menzel96. Ich habe locker in deinen Beitrag reingelesen und stoße da auf "beim Joggen um die Imtech-Arena".
Nicht dass ich mir das nicht sehr gut vorstellen könnte. Aber was machst du in HH, habe ich mir dann doch gedacht und noch mal genau hingesehen.
_________________  Seit Jahren in einer Scheinwelt lebender und krachend gescheiterter Moderator
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menzel96
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 07.08.2012 13:10 |
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Registriert: 08.04.2005 07:09 Beiträge: 5874 Wohnort: Niedersachsen
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Ach Bemeh du hast doch genau verstanden um was es in meinen Beitrag gegangen ist ? Aber ich möchte dir mit einem Zitat antworten. „Lerne Geduld haben mit fremden Fehlern; denn siehe, du hast auch viel an dir, was andere tragen müssen.“ Thomas von Kempen (1379 od. 80 - 1471), dt. Mystiker
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Bemeh
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 07.08.2012 13:42 |
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Registriert: 21.01.2003 11:54 Beiträge: 13980 Wohnort: Hemmingen
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Ich sagte doch, dass es mir im zweiten Anlauf gelungen ist, menzel96.
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yeswecan
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 11.08.2012 15:35 |
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✝ Unvergessen |
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Registriert: 21.01.2011 18:53 Beiträge: 5264 Wohnort: Nordtribühne
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Bemeh
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 11.08.2012 16:58 |
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Registriert: 21.01.2003 11:54 Beiträge: 13980 Wohnort: Hemmingen
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Tja, sie träumen da selbstvergessen von der großen Vergangenheit, die Schnüdel. Eines der letzten großen Spiele durften sie Ostern 2002 im Niedersachsenstadion abliefern als Absteiger beim 0:6 gegen unsere Aufsteiger.
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menzel96
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 21.08.2012 22:50 |
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Registriert: 08.04.2005 07:09 Beiträge: 5874 Wohnort: Niedersachsen
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Zitat: "Ihr pariert, oder es kommt der Rohrstock"
Derzeit erhielten die Fans nur die eine Botschaft: Es wird weitreichende Maßnahmen bei neuerlichen Vorfällen geben. "Entweder ihr pariert, oder es kommt der Rohrstock", beschreibt Gabriel das Empfinden in der Szene. Die harte Linie der Innenminister habe Einfluss auf die Polizei, was die Spannungen erhöhen könne. Gewalt werde mit Gewalt begegnet. http://bundesliga.t-online.de/bundesliga-fan-experte-befuerchtet-eskalation-der-gewalt/id_58876086/indexWarum wird nicht erst mal abgewartet was wirklich geschieht ?
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nocci96
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 22.08.2012 00:26 |
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Registriert: 20.04.2009 05:39 Beiträge: 11582 Wohnort: Dampfhausen
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Herr Rossi
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 22.08.2012 01:04 |
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Registriert: 31.08.2008 19:56 Beiträge: 30629 Wohnort: Hannover
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Nun, für die Politik, vertreten durch die Innenminister, ist der Kuschelkurs von DFB und DFL nicht zielführend. Deshalb haben die Vereine einen Maßnahmenkatalog beschlossen, an dessen Entstehung auch Fan-Vertreter teilnahmen: Zitat: DFB.de: Herr Sandrock, nach der Sicherheitskonferenz von DFB und DFL in Berlin wurde den Verbänden seitens einiger Fanvertreter vorgeworfen, diese nicht eingebunden zu haben. Haben Sie Verständnis für diesen Vorwurf?
Helmut Sandrock: Fakt ist, dass uns die Meinung der Fans sehr wichtig ist und wir diese in unseren Entscheidungen natürlich auch angemessen berücksichtigen. Fanvertreter sitzen in allen für die Sicherheit relevanten Gremien. Somit also auch in der in der Task Force Sicherheit, der AG Fanbelange und der DFB-Kommission Prävention und Sicherheit. Die besprochenen Maßnahmen basieren auf den Ergebnissen der Task Force, sind also von den Fanvertretern mitentwickelt worden. Es ist daher falsch, wenn behauptet wird, die Fans seien nicht einbezogen. Wobei ich es auch als lohnenswert erachte, sich differenziert mit dem Begriff des "Fan" zu befassen.
DFB.de: Inwiefern? Dann stellen wir Ihnen mal diese Frage: Was hat es aus Ihrer Sicht mit dem "Fan"-Begriff auf sich?
Sandrock: Ganz unwissenschaftlich betrachtet, bezeichnet sich als Fan letztlich doch jeder, der begeisterter und leidenschaftlicher Anhänger des Fußballs ist. Das ist der Familienvater mit seinen Kindern genauso wie die Mädchen- oder Schulfußball-Mannschaft samt Betreuer, aber natürlich auch der Geschäftsmann oder die Hausfrau. Es gibt allerdings Gruppierungen, die für sich in Anspruch nehmen, die einzigen und die wahren Fans zu sein. Sie beanspruchen für sich die Deutungshoheit für den Fan-Begriff.
Quelle: DFB.de In unserem Stadion reden wir von unter 1 % der Stadionbesucher, die Probleme bereiten könnten.
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Jean Paul Sartre
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96HD
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Betreff des Beitrags: Re: Fussball-Idioten Verfasst: 24.08.2012 10:37 |
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Registriert: 15.08.2010 17:34 Beiträge: 2066
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Patches.o.Houlihan
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Betreff des Beitrags: Fussball-Idioten Verfasst: 24.08.2012 11:17 |
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Registriert: 01.09.2006 06:23 Beiträge: 3722 Wohnort: Oyten
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Kriegsähnliche Zustände. Beängstigend und einfach nur widerwärtig
_________________ "God made us number one 'cause he loves us the best Well he should go bless someone else for a while and give us a rest"
Ben Folds - "All You Can Eat"
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