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 Pyrotechnik Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 29.08.2012 13:23 

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Ganz so einfach ist das nicht, 1896er. Der Gesetzgeber kann sehr wohl in das Hausrecht der Vereine eingreifen. Auf vielfältige Weise. ZB die Stadt Hannover auf dem Verordnungswege (Gefahrenabwehrgesetz bietet hier die Handhabe), Bund und Länder über die (gesetzliche) Abschaffung von Stehplätzen bei Sportveranstaltungen... da sind viele Wege denkbar.

Und alle Wege sind am Ende schmerzhaft für alle Fans. Und nun die Frage: Wenn es eine kleine Gruppe von Leuten gibt, denen es völlig wumpe ist, wie andere Fans so drauf sind, wie glaubst Du sieht es schon bald um die Akzeptanz besagter Gruppe aus?? :noidea:

So bei anderen Fans und überhaupt?

Mit dem im Wortsinne schlichten Beharren auf: Pyro ist geil, was kümmern uns die Anderen... werdet Ihr nicht weiterkommen sondern am Ende einfach aus den Stadien geworfen. Und dass für lange Zeit. Gleichzeitig versaut Ihr anderen Fans den Fussballgenuss über verschärfte Repressionsmassnahmen. Ist das die Sache wirklich wert?

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 29.08.2012 14:10 

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Wieder einer, der es nicht lassen wollte


Zitat:
Hannover-96-Fan in Polen verurteilt
Der Ausflug nach Breslau zum Europa-League-Qualifikationsspiel ist einen Fan von Hannover 96 teuer zu stehen gekommen. Ein Breslauer Gericht verurteilte den 28-Jährigen Deutschen am Montag zur 4.000 Zloty (rund 1.000 Euro) Geldstrafe und zwei Jahren Stadionverbot in Polen, weil er am Donnerstag versucht hatte, Bengalische Feuer ins Stadion zu schmuggeln.


In Polen ist also schon der Versuch strafbar. Diese Regel sollten die deutschen Vereine unbedingt übernehmen und die Strafe an den dtsch. Lebensstandard anpassen. :nuke:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 29.08.2012 14:25 

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@Kuhburger: Die Möglichkeit der staatlich repressiven Mittel bestreite ich ja auch gar nicht, sondern eher wie realistisch das Szenario ist, bzw. inwiefern es nur Populismus und Wahlkampfgehabe darstellt, immerhin müssten alle Länder mitziehen und ihre Stadionverordnungen dahingehend ändern. Ausserdem werden die Polizeien der Länder letztlich auch so das ein oder andere Problem mit der Mehrbelastung durch eine zusätzliche Aufgabe haben, die auch erstmal zu stemmen wäre...wie schonmal gesagt: Alles das wegen ein paar Bengalos. Man behalte im Hinterkopf, die Zahlen der Gewalt-Vorfälle rund um den Fußball sind fallend, die Verletztenzahlen im Verhältnis verschwindend gering und trotzdem noch "geschönt" durch misslungene Pfeffersprayeinsätze. Man spricht nicht umsonst von einer "Drohkulisse", wenn nunmehr nicht mehr mit den Stehplätzen, sondern jetzt auch noch mit der "Entmachtung der Vereine und dem Eingriff in das Hausrecht" gedroht wird. Meine Frage, wennd as Out ist, was kommt als nächstes? Es ist doch mittlerweile arg durchschaubar und wird auch zunehmend langweilig!

@Roter Günther: In der Tat könnte sich Deutschland an der Vorgehensweise ein Beispiel nehmen, denn dort erfolgt das Stadionverbot tatsächlich erst nach einer staatsrechtlichen Verurteilung und nicht auf Verdacht und ein eingeleiteten (teils unbegründeten) Ermittlungsverfahren in Verbund mit umgekehrter Beweislast.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 29.08.2012 16:16 
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IQ1000 hat geschrieben:
... Das ist genauso bescheuert wie das Argument das man ohne Alkohl nicht Lustig sein kann...

Stimmt, man kann auch saufen, ohne lustig zu sein. :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 07.09.2012 11:06 

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Zitat:
Das Landgericht (LG) Karlsruhe entschied, dass ein vom Sportgericht bestrafter Verein von einem Zuschauer, der Pyrotechnik abgebrannt hat, zwar unter bestimmten Voraussetzungen den Ersatz gezahlter Geldstrafen verlangen kann. Im konkreten Fall hat es jedoch die Klage abgewiesen, weil dem FC Bayern München der Nachweis für die Täterschaft des beklagten Fans nicht gelungen ist (Urt. v. 29.05.2012, Az. 8 O 78/12).

Mit ausschlaggebend hierfür war, dass zwei der drei vernommenen Belastungszeugen einen unbeteiligten, im Zuschauerraum sitzenden Rechtsanwalt als vermeintlichen Täter identifizierten.


:lol:

Das schreit nach einer Vorlage für Babsi Salesch...


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 09.09.2012 10:02 

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Konsequenz: Die Videotechnik wird verbessert und damit die Beweisführung erleichert. Auch dadurch dass die Leute schneller aus dem Block gezogen werden können.

Die Naivlinge, die immer noch den Einsatz von Pyro befürworten (ohne sich von der wilden Zündelei zu distanzieren), werden eines morgens aufwachen und merken, dass sie mal wieder dem Überwachungsstaat und seinen Befürwortern gute Dienste geleistet haben.

Tolles Ergebnis einer antiautoritären Haltung. :nuke:

Eine vernunftbegabte Haltung würde diesen (historisch) bekannten Mechanismus in Betracht ziehen und andere Aktionsformen entwickeln, die die Reaktionen der Repressionsbefürworter ins Leere laufe ließe oder sie - im besten Fall - lächerlich machte.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.09.2012 13:40 

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Zitat:
Weil er eine Handfackel in einer Menschenmenge in der Düsseldorfer Altstadt angezündet hat, ist ein Fan von "Fortuna Düsseldorf” zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden


http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article109198054/Gericht-verurteilt-Fussball-Fan-wegen-Pyrotechnik.html

Das interessante hieran ist, dass hier auf versuchte gef. KV geurteilt wurde. Hatte bisher noch kein Gericht gekannt, dass dies durchgezogen hat. (halte es auch für bedenklich)


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.09.2012 19:27 
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Laut dem Artikel erfolgte die Verurteilung wegen einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz in Tateinheit mit einer versuchten gefährlichen Körperverletzung. :wink2:
Zitat:
Fans wie Sie schaden nicht nur dem Verein, sondern auch dem Fußballsport. Sie haben es nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass niemand zu Schaden kam."

:nuke:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.09.2012 19:43 

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Herr Rossi hat geschrieben:
versuchten


Hab ich doch geschrieben :noidea:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.09.2012 19:51 
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Nur durch Glück ist niemand verletzt worden, obwohl das aus verständlichen Gründen reichlich Trubel in der Altstadt gewesen sein muss.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 17.09.2012 19:54 

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Bin ich etwa auf deiner ignore-liste? :noidea:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 19.09.2012 03:23 
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Nein, Pyrotechnik gehört nicht ins Stadion...
fertig, aus...

Jeder "erwachsene" Mensch weiss auch warum das so sein sollte....


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 Betreff des Beitrags: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 24.09.2012 11:33 

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Nein, ich weiß nicht warum es nicht reingehört bei gesonderten Bedingungen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 24.09.2012 21:23 
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Stehefuer96 hat geschrieben:
Nein, ich weiß nicht warum es nicht reingehört bei gesonderten Bedingungen?

FYI:
Zitat:
Mit Ausnahme von Union Berlin, das der Sicherheitskonferenz ferngeblieben war, haben am 17. Juli alle Vereine einen Ehrenkodex unterschrieben und sich damit gegen jede Form von Gewalt und Pyrotechnik ausgesprochen. Nun geht es darum, dass der Dialog mit den Fans erhalten bleibt, die Klubs aber ihre Hausaufgaben machen. Die Vereine sollen unter anderem Vereinbarungen mit ihren Fanklubs treffen. Diese können individuell gehalten werden und sollten einen wechselseitigen Dialog festschreiben. Die Vereinbarungen, die als "Selbstbindung" nicht Teil der Lizenzierung werden, müssen zudem Bekenntnisse zu Gewaltfreiheit und die Anerkennung gesetzlicher Bestimmungen besonders im Hinblick auf Pyrotechnik beinhalten. Bei einem klaren Eintreten für Stehplätze als Teil der Fußballkultur soll darauf verwiesen werden, dass deren Erhalt durch Fehlverhalten von Problemfans gefährdet werden kann.

Quelle: http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/575269/artikel_bei-sicherheits-problemen-droht-weniger-fernsehgeld.html

Alles klar oder willst Du über ein SKY-Abo nachdenken?

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 Betreff des Beitrags: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 25.09.2012 09:12 

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Besitze ich bereits, schön und gut das Sie das unterschrieben haben,
aber wirkliche Argumente warum es mit gesonderten Bedingungen nicht möglich wäre, wurden noch nie geliefert.
Es gibt auch keine, sonst wäre das Gespräch mit der Pro Pyro Kampagne nicht wortlos beendet wurden.


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 Betreff des Beitrags: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 25.09.2012 09:12 

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 25.09.2012 09:55 
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Stehefuer96 hat geschrieben:
Besitze ich bereits, schön und gut das Sie das unterschrieben haben,
aber wirkliche Argumente warum es mit gesonderten Bedingungen nicht möglich wäre, wurden noch nie geliefert.
Es gibt auch keine, sonst wäre das Gespräch mit der Pro Pyro Kampagne nicht wortlos beendet wurden.


Du irrst. Es gibt sie. Hier sind sie auf dem Silbertablett.

Es gibt ein Sprengstoffgesetz. Da ist die Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen geregelt. Die sog. pyrotechnischen Gegenstände (vulgo: Feuerwerkskörper) fallen darunter.

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/ (siehe hier insbesondere Abschnitt V)

Pyrotechnische Gegenstände sind gem. Sprengstoffgesetz in Kategorien eingeteilt. Kategorie I ist das, was unter "Tischfeuerwerk" fällt. Frei ab 12 Jahre erwerb- und verwendbar. Man darf also, das Einverständnis des Hausherrn vorausgesetzt, in der Nordkurve legal Wunderkerzen abbrennen. (wenn man über zwölf ist.)

Kategorie II Feuerwerk ("Silvesterfeuerwerk") darf von Privatpersonen über 18 Jahre ausschließlich in der Zeit vom 29.12. bis 01.01. (Jahreswechsel) erworben und verwendet werden. Eine Verwendung durch Privatpersonen außerhalb dieser Zeit bedarf der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Behörde. (Ordnungsamt) Die Genehmigung ist an Sicherheitsauflagen gebunden und erfordert einen "besonderen Anlass". Selbst wenn man jetzt mal konstruiert, dass Fußballspiele einen "besonderen Anlass" darstellen sollen (was sich aus der üblichen Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis für die Anerkennung von "besonderen Anlässen" allerdings überhaupt nicht ableiten ließe), würde schon allein aus Sicherheitsgründen (z.B. fehlender Sicherheitsabstand zum Publikum) das Ordnungsamt eine solche "Ausnahmegenehmigung" für die AWD-Nordkurve aus völlig nachvollziehbaren Gründen niemals im Leben erteilen.

Die sog. "Bengalos", so sie denn überhaupt legal nach Deutschland eingeführt wurden (also eine sog. BAM-Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin besitzen) gehören in der Regel zur Kategorie T1 oder T2. Das ist Feuerwerk, das zur Verwendung auf Bühnen und in Theatern zugelassen ist. Für T2 braucht man einen Fachkundenachweis, für T1 nicht. Das Sprengstoffgesetz lässt allerdings keinen Zweifel daran, dass ALLE explosionsgefährlichen Stoffe nur BESTIMMUNGSGEMÄSS verwendet werden dürfen. T1 und T2 Zulassungen bedeuten also, dass die so gekennzeichneten Gegenstände bestimmungsgemäß nur auf Bühnen und in Theatern verwendet werden dürfen. Und eben NICHT in Fußballstadien durch Stadionbesucher.

Dazu kommt, dass die meisten Bengalos, die in Fußballstadien abgebrannt werden, sowieso irgendein Polenzeug sind, das keine BAM-Zulassung und keine legale Kategorie-Klassifizierung hat (also sicherheitstechnisch nicht überprüft wurde) und somit überhaupt nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfte. Wer solche Gegenstände nach Deutschland einführt, macht sich strafbar, wer sie bestimmungswidrig verwendet, handelt mindestens ordnungswidrig.

Tatsache ist, dass die Vereine überhaupt keinen Ermessensspielraum haben, selbst wenn sie wollten, weil der Gesetzgeber selbst in dem Fall überhaupt keinen Ermessensspielraum einräumt. Und deshalb ist es auch konsequent und alternativlos, Gespräche mit Leuten abzubrechen, die das einfach nicht kapieren wollen.

Die Verwendung von Pyrotechnik auf den Zuschauerrängen eines Fußballstadions, die etwas anderes als Kategorie I sind, verstößt gegen geltende Gesetze und erfüllt, je nach Ausprägung, ordnungswidrigkeitenrechtliche oder sogar strafrechtliche Tatbestände. Irgendwelche "besonderen Bedingungen", die eine Ausnahme zuließen, lässt der Gesetzgeber gar nicht zu.

Und, um es einmal mit einem bekannten Berliner Bürgermeister zu sagen, das ist auch gut so!

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Der Berliner Stil ist frech und mutig.
(Andreas "Zecke" Neuendorf)


Zuletzt geändert von Blauweißer 96er am 25.09.2012 10:46, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 25.09.2012 10:45 

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Das Problem, auch bei deinem Beitrag ist immer wieder, dass sachlich korrekte Aufarbeitungen (danke dafür!) leider immer wieder mit persönlichen Vermutungen unterschrieben werden.

Beispiel: Wie kommst du zu der Einschätzung, das Ordnungsamt würde einem entsprechenden Plan/Antrag auf überhaupt gar keinen Fall entsprechen und entsprechende Auflagen gar nicht erst ermöglichen?

Weiteres Beispiel: Warum ist man sich so sicher, dass sich die potenziellen Zünder eben nicht auch parallel um einen entsprechenden Fachkundenachweis kümmern und diesen auch entsprechend vorlegen können?

Dein letzter Punkt ist im Falle Hannover soweit ich weiß, falsch, in den vergangenen Spielzeiten war explizit die Rede davon, dass nur noch die etwas teureren Seenotrettungsfackeln mit CE-Sigel verwendet wurden. Im vorherigen Verlauf der Diskussion gab es sogar schon direkte Links zu den Shops, wo man diese ganz legal ganzjährig erwerben kann, in Deutschland!

Aber ansonsten möchte ich wirklich nochmal für die Aufarbeitung danken, aus der recht deutlich wird.
Bengalische Feuer mit CE-Sigel und legal erworben und entsprechend der Klassifizierung -> Bislang nur Ordnungswidrigkeit aufgrund fehlender behördlicher Genehmigung und Verstoß gegen das Hausrecht
Bengalische Feuer ohne Sigel und Auslandsprodukte wie bspw. der Marke Tifo -> mMn zurecht strafrechtlich relevante Handlung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und gefährliche KV, da bin ich komplett der vorherrschenden Meinung, die Ultras Hannover sowie die Kampagne für legalisierte Pyrotechnik aber deutlichst auch, das sollte nicht unterschlagen werden!

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 25.09.2012 14:09 
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1896er hat geschrieben:
Das Problem, auch bei deinem Beitrag ist immer wieder, dass sachlich korrekte Aufarbeitungen (danke dafür!) leider immer wieder mit persönlichen Vermutungen unterschrieben werden.


Ich kann die Vermutungen weitergehend begründen. (siehe unten) Ich wollte nur in meinem ersten Post in dem Thread nicht gleich völlig ausufernd werden. Wenn jedoch Interesse besteht (was Du durch Deine Antwort beweist), kann ich auch etwas ausführlicher werden.

1896er hat geschrieben:
Beispiel: Wie kommst du zu der Einschätzung, das Ordnungsamt würde einem entsprechenden Plan/Antrag auf überhaupt gar keinen Fall entsprechen und entsprechende Auflagen gar nicht erst ermöglichen?


Ausnahmegenehmigungen in Verbindung mit Verwenden durch Privatpersonen ohne entsprechende Erlaubnis sind nur für Kategorie 2 Feuerwerk möglich. (Über Kategorie III und IV Feuerwerk, das gewerblichen Pyrotechnikern vorbehalten ist, reden wir hier nicht, tut auch nix zur Sache.)

Dies regelt § 24 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) i.V.m. ("in Verbindung mit") § 23 Absatz 2 ebd. ("ebenda")

§ 23
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(-> Also alle volljährigen (Privat-)personen. Meine Anm.)

§ 24
(1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Abs. 1 und 2, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist öffentlich bekanntzugeben.


So weit, so gut. Die Leute, die eine sog. 7er-Erlaubnis oder 20er-Befähigung haben, die also dem Grunde nach auch außerhalb der Silvesterzeit abbrennen dürfen, klammern wir zunächst aus, gehe ich in der nächsten Frage drauf ein. Also die Privatpersonen über 18. Wir stellen also fest: für Kategorie 2 sind Ausnahmen prinzipiell möglich. (T1/T2 ist eine etwas andere Rechtslage.) Nehmen wir weiterhin einfach mal an, ein Fußballspiel sei ein "begründeter Anlass". (Die Erklärung, warum das eher nicht so ist, spare ich mir, weil nicht entscheidend.) Wir stellen weiterhin fest, dass im Prinzip für 96-Bulispiele in der AWD-Arena gemäß § 24 Absatz 1 Satz 2 sogar eine generelle Ausnahme im Rahmen einer Allgemeinverfügung möglich wäre.

Worauf wird (und muss) jetzt die genehmigende Behörde ihre Entscheidung, ob einem Antrag auf Ausnahme entsprochen wird, gründen? Ihr Ermessensspielraum wird begrenzt durch andere, allgemeine Vorschriften des Sprengstoffrechts und im übrigen auch vom NSOG (Nds. Gesetz über Sicherheit und Ordnung)

§ 32 SprengG gibt hier aufschlussreiche Hinweise:

§ 32 Anordnungen der zuständigen Behörden

(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur Durchführung des § 24 und der auf Grund des § 25 oder § 29 erlassenen Rechtsverordnungen zu treffen sind. Dabei können auch Anordnungen getroffen werden, die über die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 oder § 29 gestellten Anforderungen hinausgehen, soweit dies zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist.
(2) Führt ein Zustand, der den Vorschriften dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung, einer Nebenbestimmung der Erlaubnis, einer nachträglich angeordneten Auflage oder den Anordnungen nach Absatz 1 widerspricht, eine erhebliche Gefährdung der Beschäftigten oder Dritter herbei, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Umgang und der Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes eingestellt werden.
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(4) Die zuständige Behörde hat den Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, soweit diese Tätigkeit auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 4 ohne Erlaubnis ausgeübt werden darf, ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betriebsinhaber oder eine mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragte Person oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt die erforderliche Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung nicht besitzt, sofern die Untersagung zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist.


Was "Zuverlässigkeit" und "persönliche Eignung" i.V.m. dem Sprengstoffrecht bedeutet, siehe unten. Wir sehen hier aber unabhängig davon, welchen Schutzgütern der Beamte, der über die Ausnahmegenehmigung entscheidet, vom Gesetzgeber her verpflichtet ist. Es ist klar, dass auch seine Ausnahme vor dem Gesetz nur Bestand haben kann, wenn der Schutz der genannten Rechtsgüter tatsächlich auch unter den genehmigten ausnahmebedingungen gewährleistet ist. Sonst wäre diese Entscheidung ermessensfehlerhaft und würde den Tatbestand der Rechtsbeugung im Amt erfüllen. Dessen will sich kein Beamter, der noch bei Trost ist, schuldig machen.

Es geht also um die Sicherstellung, dass Dritte nicht gefährdet werden, den Schutz von Leben und Gesundheit Dritter sowie von Sachgütern. Es geht darum, dass die Behörde per gesetzlichem Auftrag verhindern muss, dass Leute explosionsgefährliche Stoffe verwenden, die nicht zuverlässig und/oder persönlich nicht geeignet sind.

Jetzt sitzt dieser Beamte da im hannoverschen Ordnungsamt vor dem Antrag auf Ausnahme und Erlass einer Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Kategorie 2 Feuerwerk durch Privatpersonen im Rahmen von 96-Spielen, die ihm der Maddin geschickt hat mit freundlicher Bitte um Genehmigung, nachdem er (der Maddin) sich von den Fanbeauftragten hat überzeugen lassen, dass das eine prima Sache sei.

Der Beamte checkt, welche Schutzgüter ihm qua Gesetz zu schützen befohlen sind. Er stellt sich das Szenario vor. In einer dicht gedrängten Menschenmenge, von denen ein signifikanter Teil der Anwesenden mäßig bis stark alkoholisiert ist und in der sich nachweislich Personen befinden, die darüber hinaus gewaltbereit und polizeilich einschlägig bekannt sind, soll mit feuergefährlichen Explosivstoffen hantiert werden. Welche Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben sind getroffen? Nicht erkennbar. Jetzt muss er formal noch seine zuständige Brandschutzbehörde beteiligen. Allen Ernstes, was glaubt ihr, was die sagen werden?

Ein Beamter müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, eine solche Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wenn was passiert und jemand verletzt wird, eine Panik ausbricht oder was abfackelt, steht er mit einem Bein im Gefängnis und seine Pension ist er mit 100%iger Sicherheit los. Und das aus gutem Grund. Wenn was passiert, wird er außerdem von der Öffentlichkeit gelyncht. (siehe Duisburg)


Zitat:
Weiteres Beispiel: Warum ist man sich so sicher, dass sich die potenziellen Zünder eben nicht auch parallel um einen entsprechenden Fachkundenachweis kümmern und diesen auch entsprechend vorlegen können?


Ich bitte um Entschuldigung, ich habe mich unpräzise ausgedrückt. Genaugenommen geht es nicht um Fachkundenachweise sondern um Erlaubnisse. (entweder nach § 7 oder § 27 SprengG.) Für einige Erlaubnisse ist Fachkunde nötig, für andere nicht. Was für alle nötig ist, ist Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Welche Sachverhalte die Zuverlässigkeit in Frage stellen und zur Versagung einer begehrten Erlaubnis führen, ist in § 8 SprengG geregelt. (Wie viele der Anwesenden im fraglichen Ultra-Block schon diese Überprüfung nicht überstehen würden, lasse ich mal dahingestellt.) Aber auch Inhaber einer solchen Erlaubnis dürfen pyrotechnische Gegenstände nur im Rahmen der geltenden Gesetze verwenden, das bedeutet, auch sie sind verpflichtet, Gefährdungen Dritter sicher zu vermeiden, und - wichtig! - Pyrotechnik bestimmungsgemäß (nur für zugelassene Zwecke) und unter Beachtung der Gebrauchsanweisung zu gebrauchen. (Schon die profane Gebrauchsanweisung "Vorsicht! Ausreichend Abstand zu anderen Personen wahren!" o.ä. ist hier schon ein Killerargument.) Jeder, der irgendeinen Fachkundelehrgang i.V.m. explosionsgefährlichen Stoffen erfolgreich absolviert hat, wird auch verstehen, warum nur ein Wahnsinniger auf die Idee kommen kann, Pyrotechnik in einem vollen Fußballstadion entzünden zu wollen. (wie gesagt, mit Ausnahme von Wunderkerzen)

Zitat:
Dein letzter Punkt ist im Falle Hannover soweit ich weiß, falsch, in den vergangenen Spielzeiten war explizit die Rede davon, dass nur noch die etwas teureren Seenotrettungsfackeln mit CE-Sigel verwendet wurden. Im vorherigen Verlauf der Diskussion gab es sogar schon direkte Links zu den Shops, wo man diese ganz legal ganzjährig erwerben kann, in Deutschland!


Seenotrettungsfackeln sind zur Seenotrettung gedacht, und zu sonst gar nix. Daran ändert auch eine Zulassung der BAM oder ein CE-Kennzeichen überhaupt nichts. (Nur bestimmungsgemäßer Gebrauch ist durch die Zulassung gedeckt.)

Zitat:
Aber ansonsten möchte ich wirklich nochmal für die Aufarbeitung danken, aus der recht deutlich wird.


War mir ein Vergnügen.

Zitat:
Bengalische Feuer mit CE-Sigel und legal erworben und entsprechend der Klassifizierung -> Bislang nur Ordnungswidrigkeit aufgrund fehlender behördlicher Genehmigung und Verstoß gegen das Hausrecht
Bengalische Feuer ohne Sigel und Auslandsprodukte wie bspw. der Marke Tifo -> mMn zurecht strafrechtlich relevante Handlung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und gefährliche KV, da bin ich komplett der vorherrschenden Meinung, die Ultras Hannover sowie die Kampagne für legalisierte Pyrotechnik aber deutlichst auch, das sollte nicht unterschlagen werden!


Ich würde die Begehung von Ordnungswidrigkeiten hier nicht als Kavaliersdelikt bagatellisieren wollen. Schon gar nicht würde ich vom Verein verlangen, dass er sie sozusagen stillschweigend hinnimmt oder billigt.

Die Frage, die jetzt noch offen ist, ist die Frage der Verwendung von T1 Feuerwerk. (T2 lassen wir wegen Erlaubnispflicht außen vor.) Wir definieren die AWD-Arena als Theater und das Abbrennen von T1-Bengalos in der Nordkurve als Teil der Vorführung unter Einbeziehung des Publikums. Maddin beruft sich auf § 23 Absatz 6 der Ersten SprengV und möchte die vorgesehenen Effekte erproben. Dazu beteiligt er, wie die Verordnung es von ihm fordert, die für den Brandschutz zuständige Stelle, und, da die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchern erfolgen soll, auch die zuständige Behörde für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, damit sie die Vorführung genehmigen.

Man lese diesen Absatz 6 des § 23 vollständig und versuche unter Berücksichtigung des vorher Gesagten, die Entscheidung der Behörden vorherzusagen und zu begründen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 25.09.2012 14:37 

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Mit einer Vorabeinschätzung einer fiktiven Entscheidung oder eines oder mehrer Ordnungsbeamten möchte ich mich zurückhalten es ist einfach eine Welt der Spekulation.

Man könnte dazu aber zumindest zur Kenntnis nehmen, dass andernorts genau diese Genehmigungen erteilt wurden und legale derartige Pyroaktionen stattfinden konnten!

So bspw. beim 100-jährigen Vereinsjubiläum vom FSV Mainz 05 aber auch aktueller schon seitens der Stadt Chemnitz beim Chemnitzer FC.

Die Möglichkeiten existieren also durchaus und an dem Punkt "Wer trägt letztlich die Verantwortung" sind wir schon mit dem Kuhburger angelangt und noch nicht endgültig weitergekommen, da die örtlichen Bedingungen leider höchst unterschiedlich sind.

Am Punkt, kann man oder darf man eine Ordnungswidrigkeit (keine Straftat! Über die entsprechende Differenzierung sind wir uns ja offensichtlich einig) bagatellisieren?
Nun, meiner Meinung nach gehört ein Stück weit ziviler Ungehorsam zum Leben dazu, in den verschiedensten Lebenslagen, meine Grenze des Tolerierbaren liegt da möglicherweise auf einem anderen Niveau als bei dir. Vor allem argumentiere ich für mich selbst, warum soll ich jetzt etwas (political correct) verteufeln, was vor wenigen Jahren mehr oder weniger auch nur als Bagatelle behandelt wurde, wenn nicht sogar geduldet und über den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit hinweggesehen wurde?
Wenns nach mir geht und man sich aufgrund der sicherlich realen Gefahr mit dem jahrelangen Bagatellisieren getäuscht hat, wäre es für mich einfach der konsequentere und zielführendere Weg, nach (wirklich auch rechtlich möglichen) Lösungen zu suchen und entsprechend eines Lösungsweges Überzeugungsarbeit zu leisten, anstatt von heute auf morgen Hardlinerpolitik zu betreiben und alle Fußballinteressierten gegeneinander aufzuwiegeln und Gräben zu schaffen, die sich nie wieder schließen lassen. Es bringt doch einfach nichts, eigentlich finde ich es sogar höchst verantwortungslos, darauf zu warten, dass irgendetwas eskaliert um dann entsprechend darauf mit der eisernden Hand zu reagieren.
Du merkst wahscheinlich schon, Hardlinerpolitik bringt mich arg in Rage!

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Karsten Surmann:
"Der Verein bekommt den Vorstand, den er verdient."
Lang lebe der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Danke Basti & Co.!


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