Pyrotechnik Moderations-Bereich |
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 08:33 |
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Registriert: 02.07.2010 20:46 Beiträge: 15319 Wohnort: Quedlinburg
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Ich denke alle sind sich einig, dass Pyro am richtigen Ort und von ausgebildeten Usern durchgeführt im Stadion geht. Eine Pyroshow unter der Ägide des Veranstalters ist sowohl möglich als auch genehmigungsfähig.
Das Problem ist nach wie vor die wilde Zündelei mitten im Block. Diese ist weder (ver) sichert (t) noch kontrollierbar und schon gar nicht genehmigungsfähig. Wenn nun der Veranstalter selbst Pyroshows macht, dann dürfte der Nachahmungsreiz einfach zu hoch sein. - Und die wilde Zündelei wird weitergehen. Das wollen die Verantwortlichen jedoch nicht. Daher wird Pyro per se eine Absage erteilt frei nach dem Motto: Wehret den Anfängen.
Nun wurde von interessierter Seite vorgetragen: Wenn Ihr nicht genehmigt, dann wird eben weiter gezündelt. Es wurde angekündigt und dann auch gemacht.
Die Reaktion haben wir nun in den diskutierten neuen Sicherheitsrichtlinien. Was absehbar war wird Wirklichkeit: Eine neue Stufe der Repression. Die Kontrollen und nahezu alle Rahmenbedingungen werden verschärft. Zum Wohle und zur Belästigung aller.
Ach ja und Edith sacht: An alle Interessierten, die Pyros für Helsingborg nicht vergessen... hat auch in Enschede gut geklappt. - Martin braucht noch die aktuelle Kostenaufstellung der Strafzahlungen als Gegenposition zu den Anschaffungskosten der Container...
_________________ „Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“
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TCHammer96
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 11:34 |
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Registriert: 05.10.2012 08:23 Beiträge: 1896
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Ich muss doch noch einmal etwas schreiben, weil mir die Vehemenz der Ablehnung, nach dem Motto „ das sollte allen klar sein“ und „mindestens darüber müssten wir alle einig sein“ usw. nicht so ganz behagt. @Kuhberger Dein Engagement in allen Ehren. Ich meine aber nicht, das ich zwangsläufig eine Ausbildung zum Pyrotechniker benötige, um Technik, der Gefahrenklasse Klassen 1 oder 2 zu verwenden. Für eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde benötige ich auch keinen Nachweis. Ich kann auch die Meinung tolerieren, dass auch eine Verwendung im Block möglich sein sollte. So wie ich akzeptiere, dass einige strikt gegen die Verwendung bzw. Nutzung von Pyrotechnik bei einer Fußball Veranstaltung sind so akzeptiere ich auch die gegenteilige Meinung. Ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen habe, aber ich fand den Vorschlag ganz gut den Erwerb nur im Stadion zu ermöglichen. So könnte also geregelt werden, dass Pyrotechnik nicht mitgebracht werden darf, aber ein Erwerb beim Veranstalter möglich ist (Einschränkung der Mittel über die man sicher gesondert diskutieren kann), auch wenn da wieder Einige einwenden werden: Kommerzialisierung etc.. Aber lassen wir dieses Thema mal beiseite. Das Kontingent kann begrenzt werden und die Art der verwendeten Pyrotechnik unterläge einer Kontrolle. Die Erwerber müssten bereit sein, mit Name und Adresse zu bestätigen, dass sie die Mittel ausschließlich in einem dafür besonders gekennzeichneten Bereich verwenden. Das kann auch mitten in einem Block sein, in dem in diesem Block der „Zündbereich“ und der Gefahrenbereich deutlich sichtbar gekennzeichnet werden zum Beispiel durch einen roten Kreis in der Mitte und einen gelben Bereich als Gefahrenbereich darum herum. Die Erwerber der Karten in diesem Bereich, das heißt diejenigen die darin trotz erhöhter Gefahr stehen oder sitzen wollen, erklären sich mit dem Erwerb der sogenannten „P(yro)-Block-Karte“ bereit, diese erhöhte Gefahr in Kauf zu nehmen, sprich juristisch „ ihre „ vorherige Einwilligung“ zu erteilen. Dies ist für die Haftungsfrage und Versicherung nicht ganz unwesentlich. Dieser sogenannte P-Block wird mit besonderen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Neben Personal im Bereich, sprich einem vom Veranstalter gestellten ausgebildeten Pyrotechniker, können Ordner die auch Feuerwehrbeamte (oder Freiwillige Feuerwehr) eingesetzt werden. Immerhin werden ja auch hunderte oder tausende Polizisten und Ordner jedes Wochenende eingesetzt. Über dem Bereich könnte eine Sprinkleranlage auflagegemäß zum Einsatz kommen, die sicherlich einbaubar ist insbesondere unter dem Stadiondach. Indem Bereichen werden zusätzliche Feuerlöscher angebracht und evtl. auch etwas mehr Platz gelassen als in anderen Bereichen, Fluchtwegkennzeichnung etc.. Weitere Sicherheitsmaßnahmen kann ja jeder vorschlagen. Ich denke aber damit wäre schon einiges erreicht. Alle anderen Zuschauer und Gegner werden und wären damit aus dem Gefahrenbereich genommen. Weder der Banker noch Frau Ferres, aber auch nicht „Ottonormal“ wären belästigt und auch der „Blinde“ TCHammer könnte das Spiel weiter verfolgen, da keine Nebelbomben verkauft werden. Denjenigen die jetzt einwenden, ich habe schon mal was abbekommen, stell Du Dich mal dorthin, sage ich, da kam das ganze unkontrolliert zum Einsatz und so wie jetzt wird man es nicht verhindern, egal welche Strafen ausgelobt werden. Und möglichweise wird man es auch nicht in Zukunft immer und überall verhindern. So wird ja auch im Nichtraucherbereich im Stadion oftmals geraucht und auch beim rauchen kann was passieren. Da kann auch der Nichtraucher einwenden, ich will Fußball sehen und dazu brauche ich keine Raucher im Stadion! Dann kommt der nächste und sagt, ich brauche keine Biertrinker im Stadion und wenn man alles sanktioniert, sitzt man im Stadion und fühlt sich wie bei Sky zu Hause d.h. nicht einmal so, sondern wie beim Tennis, weil man nur noch hören kann, wie ein Spieler gegen den Ball tritt. Ggf. müssen sich dann Fans oder Fangruppen im P-Block- Bereich damit abfinden, das sie, wenn einer die Regelungen nicht einhält mit Sanktionen (befristetes Verbot der Nutzung in Heim- oder Auswärtsspielen) rechnen müssen, die evtl. nicht ganz unwillkürlich sind, aber wenn der Verein für Übertretungen Sperren oder Strafzahlungen erhält, ist das nicht anders. Eine Selbstkontrolle ist also für mündige Personen, wie in anderen Bereichen(Choreo‘s, Fahnen etc.) stets Bestandteil der Maßnahmen). Und natürlich können und sollten die Fangruppen Maßnahmen der Information z.B. über Pyrotechnik durchführen und darauf achten, dass ein Großteil der P-Block-Gäste derartige Maßnahmen auch besuchen. Das Erstellen von Regeln impliziert nicht sogleich deren Einhaltung oder ist noch niemand mit Führerschein schon mal mehr als 50 km/h im Ort gefahren? Und wenn Du mehr willst, kann man begleitend den „P-Block“ -Erwerbern einen „Flyer“ mit entsprechenden Hinweisen auf den Platz legen oder beim Betreten des Blocks in die Hand geben. Warum sollte das nicht gehen? Ich wäre durchaus dafür. Allerdings hätte ich dann nur noch ein Problem. Ich wäre willkürlich von dem unmittelbaren Event ausgeschlossen, denn ich befürchte, W16 wird nicht P-Block und mich „Grauhaar“ lässt die Fanjugendkultur da nicht hinein, wohl zu recht. Das wäre zwar willkürlich aber von mir tolerierbar, da ich es zumindest optisch wahrnehmen könnte. Zudem wäre ich schon deshalb außen vor, weil nur versicherungstechnisch Geringverdienende dorthin dürften. Und es ist leider wieder länger geworden!Seht es mir bitte nach. @bierfahrer, diesmal darfst Du alles behalten was du findest, denn eine „S ylvesterparty“, wird hier seit Anfang an gefeiert.
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tobegerm
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 12:15 |
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Wow, Aaaanwalt! Auch wenn das Konzept sicher nicht ganz wasserdicht ist (Organisation,Ticketing,Umgestaltung des Fanblocks und des Verkaufs von Pyro) so ist es doch auf jeden Fall eine Basis auf der man aufbauen könnte! Ok, Umsetzung in der Praxis sehe ich als schwierig an, da müsste der Mob sehr diszipliniert im Fanblock zu Werke gehen, aber grundsätzlich muss man das ja nicht ausschließen!
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 12:20 |
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Registriert: 02.07.2010 20:46 Beiträge: 15319 Wohnort: Quedlinburg
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TCHammer96 hat geschrieben: ... @Kuhberger Dein Engagement in allen Ehren. Ich meine aber nicht, das ich zwangsläufig eine Ausbildung zum Pyrotechniker benötige, um Technik, der Gefahrenklasse Klassen 1 oder 2 zu verwenden. Für eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde benötige ich auch keinen Nachweis. Ich kann auch die Meinung tolerieren, dass auch eine Verwendung im Block möglich sein sollte. So wie ich akzeptiere, dass einige strikt gegen die Verwendung bzw. Nutzung von Pyrotechnik bei einer Fußball Veranstaltung sind so akzeptiere ich auch die gegenteilige Meinung. ... Nur in Kürze, TC. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum zu dem ich auch schon was geschrieben habe: Im privaten Bereich z.B. Hochzeitsfeiern sind Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Pyrotechnik sehr wohl möglich. Bei Veranstaltungen mit Menschenmengen von 5000 Leuten und mehr geht der Gesetzgeber (und die Ordnungsbehörden) regelmäßig nicht von privaten sondern von gewerbsmäßigen Einsatz von Pyrotechnik aus! Und damit greifen die entsprechenden Vorschriften im Sprengstoffgesetz und in der Sprengstoffverordnung (Durchführungsverordnung). - Hatte die Links dazu mal hier eingestellt, kannste aber leicht googeln... Und dass hat zwingend zur Folge, dass das ganze gesetzlich vorgeschriebeneProgramm durchgezogen werden muss, z.B.: - Ausgebildete Personen (Mindestalter 21, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis (Police kostet für Einzelpersonen ab € 500 p.a.; kann aber je nach Veranstaltungsart teurer werden) etc.pp. - Genehmigung der Ordnungsbehörden (z.B.Ordnungsamt und Feuerwehr, Unbedenklichkeitserklärung der Polizei) - Last but not Lisa Zustimmung des Veranstalters selbst. Die Auflagen sind so komplex, dass dies alles eigentlich nur in enger Abstimmung mit dem Verein möglich ist, ansonsten würde es erst gar keine Genehmigung der Behörden geben. Und jetzt kommt die höchste Schwelle: Da die DFL bei allen BL-Spielen Mitveranstalter (neben dem Verein) ist, müßte die auch noch zustimmen (im Pokal der DFB)... Wie das ausgeht, dürfte klar sein. Es nützt also z.B. gar nix, wenn man sich mit Martin an einen Tisch setzt, um da irgendwas zu verhandeln, weil DFB/DFL als Mitveranstalter ebenfalls gefragt werden müssen. Ich habe damals empfohlen, dass mal ein paar Leute der Fanszene einen Lehrgang als Theaterfeuerwerker machen (dürfte reichen für Bengalos), so dass man den älteren Herren erstmal Sachkunde vorweisen kann... Denn dies wäre ja erstmal die Grundlage für alles Weitere.
_________________ „Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“
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bierfahrer96
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 12:21 |
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Registriert: 12.01.2005 18:43 Beiträge: 4874
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Ich habe gerade eine dicke Brieftasche mit der Aufschrift "TCHammer96" gefunden. Find ich nett, dass ich die behalten darf. Ob nun Sylvester oder Silvester, feiern tue ich beides nicht. Mit deinen Ausführungen kann ich mich durchaus anfreunnden, vor allem mit dem zweiten Absatz, wo du erläuterst, dass man kein ausgebildeter Pyrotechniker sein muss, um BAM 1 abzubrennen. Deshalb ist es auch nicht unbedingt eine Straftat, wie manche gerne immer wieder behaupten. An der Diskussion selbst will ich nicht teilnehmen, weil mir vom Karussel in letzter Zeit immer ein wenig übel wird. Außerdem sehe ich keine Erfolgsaussichten, wenn mittlerweile selbst die ultra brutal gefährlichen Wunderkerzen seitens DFB verboten werden.
_________________ VORWÄRTS NACH WEIT
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 12:32 |
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Registriert: 02.07.2010 20:46 Beiträge: 15319 Wohnort: Quedlinburg
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Nachtrag:
Ein weiterer, verbreiteter Irrtum ist die Einstufung von Pyro in Gefahrenklassen: Diese Einstufung ist gebunden an die BAM-Nr. und diese wiederum ist an den bestimmungsmäßigen Gebrauch gebunden! - Die Einstufung von Bengalos z.B. entfällt schlicht und einfach, wenn sie nicht als Not- oder Rettungssignale eingesetzt werden!
Da liegt der Hase der Pfeffer... Ich habe auch vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil zur Kenntnis genommen, wonach die Verwendung von Bengalos im Stadion lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass sich dies in der Rechtssprechung durchsetzt sondern sehe dies erstmal als eine wohlwollende Auslegung des betreffenden Gerichts zugunsten des Beschuldigten; hierfür mag es individuelle Gründe in der Person des Beklagten geben, eine zuverlässige, universelle Einschätzung dürfte das nicht sein.
Also seid bitte vorsichtig, wenn Ihr sowas schreibt. Es könnte sein, dass diese "Ordnungswidrigkeit" von anderen Gerichten/Staatsanwaltschaften ganz anders eingeschätzt wird.
_________________ „Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“
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Gothia
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 13:46 |
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Registriert: 24.07.2005 13:48 Beiträge: 2256 Wohnort: Wernigerode
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Kuhburger hat geschrieben: an den bestimmungsmäßigen Gebrauch gebunden! - Die Einstufung von Bengalos z.B. entfällt schlicht und einfach, wenn sie nicht als Not- oder Rettungssignale eingesetzt werden!
Ich glaube du siehst den Begriff des "bestimmungsgemäßen Gebrauchs" bzw. des "Zwecks" zu eng. Im Bezug auf die Seenotfackel gebe ich dir da Sicherlich recht, aber: Die ehemaligen Klassen t1 und t2 füre jeweils technische Zwecke sind nach der Anpassung des Sprengstoffrechts an die EU-Richtlinie 2007/23/EG in nun 4 Klassen umgewandelt worden. Es gibt nun die Klassen T1, T2,P1 und P2. Die beiden P-Klassen (sonstige Pyrotechnik) enthalten in ihren Bam-Nummern jeweils genaue Zweckangaben. Die T-Klassen sind hingegen der "Verwendung für Bühne und Theater" (hierunter auch z.T. Bengalfackeln zu finden) zugeordnet. Der Begriff "Verwendung für Bühne und Theater" wird durch die EU-Richtlinie definiert: Zitat: „pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater“: pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen im Innen- und Außenbereich, einschließlich bei Film- und Fernsehproduktionen oder für eine ähnliche Verwendung; http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Pyrot_Gegenst/Richtlinie/RL_Pyrotechnik_2007_23_EG.pdfDie "ähnliche Verwendung" deutet hierbei auf eine veranstaltungsabhängige Verwendung zur Erzeugung des pyrotechnischen Effekts im Rahmen der Veranstaltung hin. (nichts anders geschieht bei einem Konzert oder ähnlichem). Der bestimmungsgemäßen Verwendung widerspricht es, wenn nun ein Zuschauer des Fußballspiels eine solche Pyrotechnik zündet, da er dann nicht der durchführung der Veranstaltung dient sondern einem reinen "Vergnügungszweck". M.E. erübrigt sich dieses Problem jedoch, wenn der Veranstalter selbst das Zünden zur Anmeldung bringt, da dieses sodann im Rahmen der Veranstaltung (als entsprechende Showeinlage) einer ähnlichen Verwendung entspricht. Oder?
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Gothia
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 13:48 |
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Registriert: 24.07.2005 13:48 Beiträge: 2256 Wohnort: Wernigerode
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Kuhburger hat geschrieben: Also seid bitte vorsichtig, wenn Ihr sowas schreibt. Es könnte sein, dass diese "Ordnungswidrigkeit" von anderen Gerichten/Staatsanwaltschaften ganz anders eingeschätzt wird. Ich zitier mich diesbezüglich mal selbst: Gothia hat geschrieben: Zitat: Weil er eine Handfackel in einer Menschenmenge in der Düsseldorfer Altstadt angezündet hat, ist ein Fan von "Fortuna Düsseldorf” zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article109198054/Gericht-verurteilt-Fussball-Fan-wegen-Pyrotechnik.htmlDas interessante hieran ist, dass hier auf versuchte gef. KV geurteilt wurde. Hatte bisher noch kein Gericht gekannt, dass dies durchgezogen hat. (halte es auch für bedenklich)
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TCHammer96
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 14:05 |
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Registriert: 05.10.2012 08:23 Beiträge: 1896
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@bierfahrer: Die Brieftasche darfst Du ausnahmsweise behalten, da sind nur „96-Herzblut-Karten“ drin. Davon habe ich noch einen ganzen Schrank voll! Ich denke bei Dir sind sie aber auch gut aufgehoben. @Kuhberger Das mit den aktuellen Regelungen wurde hier schon kommentiert (evtl. meinte Bierfahrer das mit "Karussell"). Die sind änderbar nach Konsens, da wir keine „Stillstandsgesellschaft“ haben. Mir ging es nur um die Pauschalablehnung „nicht im Block“ und Dein insoweit eingefordertes Konsensverständnis, das ich so nicht teilen möchte. Wesentlich ist gerade das offen halten von Spontanität. Man kann es so machen wie 96gaby-vorschlug (96gaby nicht das Du jetzt denkst ich fände Deine Idee nicht toll) oder mal ganz extrem: Jeder Fanblock bekommt drei Fackeln und darf die in der 1., 45. und 90. Minute durch einnen staatlich geprüften Pyromanen zünden lassen. Letzteres wirkt fast lächerlich und hätte einen Spaß Faktor der gegen „Null“ tendiert. Also Machbarkeit diskutieren und prüfen, Rahmenbedingungen schaffen und dann die dazu notwendigen Regeln finden/abändern (z.B. durch eine Ausnahmeregelung) ohne Überreglementierung, um Gestaltungsspielräume, wie ich es schon anderswo angeregt hatte, zu erhalten. Ich will jetzt nicht rechtsphilosophisch werden, aber denke bitte einmal über diese Frage nach: Bestimmt das Recht die Gesellschaft oder bestimmt die Gesellschaft das Recht? (und dann denk mal an Themen wie Abtreibung, Homoehe oder die Frage, seit wann und warum Frauen Wahlrecht haben-letzteres habe ich bis heute nicht begriffen  ) Erlaube mir noch eine Frage @kuhberger: Könntest Du Dir, vorbehaltlich der noch notwendigen juristischen Reglementierung, so ein Szenario ähnlich dem obigen (andere haben oder hatten noch bessere Ideen) vorstellen? Der Hinweis auf das aktuelle Verbot wäre jetzt kein tragendes Argument! Wollte eigentlich wie bierfahrer auch nichts mehr hierzu schreiben, gehört aber zu meinen „10-Geboten“. Und die Waage meiner Wünsche neigt sich derzeit leider immer mehr in Richtung “ unerfüllt“. Deshalb meine ich: Schweigen allein hilft nicht! PS: wenn wir schon seit weit wären darüber zu streiten, welche Pyromittel erlaubt werden könnten, würde sich meine Waage freuen.
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Blauweißer 96er
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 14:31 |
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Registriert: 27.04.2012 16:23 Beiträge: 1605 Wohnort: Hannover
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TCHammer96 hat geschrieben: Ich will jetzt nicht rechtsphilosophisch werden, aber denke bitte einmal über diese Frage nach: Bestimmt das Recht die Gesellschaft oder bestimmt die Gesellschaft das Recht? (und dann denk mal an Themen wie Abtreibung, Homoehe oder die Frage, seit wann und warum Frauen Wahlrecht haben-letzteres habe ich bis heute nicht begriffen  ) Irgendjemand muss den Account vom Rechtsanwalt geknackt haben und postet an seiner statt . . . Dem Grunde nach richtig. Gesetze kann man ändern, wenn ihre Bestimmungen nicht mehr der Absicht des Gesetzgebers entsprechen. Das wird ja auch ständig gemacht. Nur scheint es mir hier der Fall zu sein, dass eine überwältigende Mehrheit der Stadionbesucher (um nicht von der Allgemeinbevölkerung oder dem "Volkssouverän" zu sprechen), hier mit der geltenden Rechtslage voll und ganz zufrieden ist, das Zeugs nicht in den Händen von Leuten auf den Zuschauerrängen sehen will und der Gesetzgeber von daher gar keine Veranlassung hat, Ansichten Rechnung zu tragen, die es mehrheitlich in der "Gesellschaft" überhaupt nicht gibt. Davon abgesehen wäre es natürlich prinzipiell durchaus denkbar, das Sprengstoffrecht und insbesondere die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz so zu ändern, dass bei Einwilligung des Veranstalters ein legales Verwenden von näher bestimmten "pyrotechnischen Gegenständen" unter näher bestimmten Bedingungen auf den Zuschauerrängen eines Fußballstadions rechtlich möglich wird. Man kann ja mal mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative an den Bundesminister des Innern herantreten. Der ist nämlich für das Sprengstoffrecht (wie für das Waffenrecht) federführend zuständig. Viel Glück.
_________________ Der Berliner Stil ist frech und mutig.(Andreas "Zecke" Neuendorf)
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TCHammer96
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 14:57 |
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Registriert: 05.10.2012 08:23 Beiträge: 1896
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@blauweißer, hier ist wieder der "echte" Hammer, dachte ich manchmal auch schon Ich könnte Dir ad hoc einige Regelungen nennen, welche die Volksmehrheit "verteufelt". Nicht der Gesetzgeber bestimmt das Recht (formal schon) in einer Gesellschaft. Findet der DFB ein Konsens mit den Fangruppen, wäre ich sehr sicher, das dieser regelbar ist. Natürlich hast Du recht, je mehr Unterstützung je besser. Eine Gesellschaft ist aber nur so gut, wie ihr "letztes Glied", also regelt sie auch Dinge, die nur einen kleinerern oder kleinsten Teil der Gesellschaft betreffen, nimm die "dä(r)mmlichen Kloschüsseln.
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Blauweißer 96er
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 15:22 |
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Registriert: 27.04.2012 16:23 Beiträge: 1605 Wohnort: Hannover
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TCHammer96 hat geschrieben: Nicht der Gesetzgeber bestimmt das Recht (formal schon) in einer Gesellschaft.
Wer sonst bestimmt es denn bitte "unformal"? TCHammer96 hat geschrieben: Eine Gesellschaft ist aber nur so gut, wie ihr "letztes Glied", also regelt sie auch Dinge, die nur einen kleinerern oder kleinsten Teil der Gesellschaft betreffen, nimm die "dä(r)mmlichen Kloschüsseln. Natürlich regelt sie auch solche Dinge. Gesetzesänderungen wie die zur Homoehe oder der Abtreibung (Deine Beispiele) betreffen zwar nur eine jeweilige Minderheit, da eben nur eine Minderheit der Bevölkerung schwul oder schwanger ist. Aber trotzdem muss eine Mehrheit (der im Parlament als gewählter Legislative stimmberechtigten Abgeordneten) für solche Gesetzesänderungen stimmen und die so neu geregelten Ansprüche der jeweiligen Minderheit dem Grunde nach als berechtigt anerkennen, obwohl man nicht selber betroffen ist. Und das sehe ich im hier diskutierten Fall eben nicht.
_________________ Der Berliner Stil ist frech und mutig.(Andreas "Zecke" Neuendorf)
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TCHammer96
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 17:02 |
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Registriert: 05.10.2012 08:23 Beiträge: 1896
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@blauweißer das willst Du jetzt nicht wirklich hier wissen? Wir wollen und sollten niemanden langweilen oder willst Du testen ob ich der "Echte" bin? Aber es hat schon was mit dem Thema zu tun (Mods  )! Und Recht ist eine Wissenschaft, ob Du es glaubst oder nicht. Und ob Pyro erlaubt werden sollte oder nicht, versuche ich mal rechtswissenschaftlich so kurz wie möglich anzugehen. An der Definition "Recht" mühen sich schon Generationen seit Menschengedenken. Wenn Du googelst findest Du hierzu zigfache Erklärungen. Das Wort "Recht" darfst Du nicht mit dem Wort "Gesetz" gleichsetzen. Auch ein Diktator bestimmt formal "Recht" im letzteren Sinne. Meine Definition sieht in etwa so aus: Recht entsteht aus der Natur des in einer Gesellschaft lebenden Menschen und seinem Wunsch nach gedeihlichen Zusammenleben und dem Bewußtsein nichts unrechtes tun zu wollen, wozu er Gebote benötigt. Im Unterschied zur Moral, ist Recht sanktioniert. Das wichtige habe ich markiert. Jeder weiß Du darfst nicht "töten" also schaffe ich eine Regel, die das sanktioniert. Folglich bestimmt der in der Gesellschaft lebende Mensch "Recht" und dazu schafft er sich zunächst Grundregeln(Verfassung bzw. Grundgesetz) und ein formales Organ, wie zum Beispiel für Gesetze den Bundestag (und solche die es umsetzen-Polizei und sanktionieren-Justiz). Die Frage ist, um aufs Thema zurückzukommen, wie weit kann ein Verband wie der DFB gehen? Finde ich also Regeln, welche das gedeihliche Zusammenleben ermöglichen und ist Pyroverwendung im Bewußtsein nicht allgemeines Unrecht, und moralisch nicht verwerflich, habe ich auch keinen Grund es zu sanktionieren, sprich zu verbieten. Und mein Ergebnis dieses "Nachdenkprozesses" ist, das Pyrotechnik von einem Teil der Menschen in der Gesellschaft gewollt ist und ein gedeihliches Zusammenleben durch Regelungen ermöglicht werden kann. Es ist auch nichts "unrechtes", da "ich" es so machen will, dass andere nicht unwillentlich oder unwissentlich übermaßen beeinträchtigt werden. Und um es als moralisch verwerfbar anzusehen, reicht es mir nicht aus. Tötung ja, Fahne wohl auch, aber schon schwieriger, Pyro nein, toleriere aber auch andere Meinungen. Gleichwohl ist stets zu differenzieren (z.B.Tötung in Notwehr) Klingt hoffentlich halbwegs logisch? Sonst "haut" auf mich ein Und um in diesem "sch... Gefüge" klar zu kommen, brauche ich Toleranz und Kompromisse und muss manchmal auch mit etwas Willkür leben. Und wenn ich mir diese Fragen jeweils vor Augen halte und beantworte müsste ich, egal wo ich stehe, in der Gesellschaft normalerweise klarkommen ohne im Gesetzbuch blättern zu müssen oder nach diesem zu rufen. Ok Mods, das könnte jetzt auch in anderen Themen hingehören. Heute seht und hört ihr nichts mehr von mir!
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Blauweißer 96er
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 18:35 |
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Registriert: 27.04.2012 16:23 Beiträge: 1605 Wohnort: Hannover
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TCHammer96 hat geschrieben: @blauweißer Ok, danke. Wenn keiner protestiert, können wir ja per PN weiterdiskutieren. 
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tobegerm
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 18:43 |
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Protest! 
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 16.10.2012 18:47 |
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Registriert: 02.07.2010 20:46 Beiträge: 15319 Wohnort: Quedlinburg
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TCHammer96 hat geschrieben: ... Erlaube mir noch eine Frage @kuhberger: Könntest Du Dir, vorbehaltlich der noch notwendigen juristischen Reglementierung, so ein Szenario ähnlich dem obigen (andere haben oder hatten noch bessere Ideen) vorstellen? Der Hinweis auf das aktuelle Verbot wäre jetzt kein tragendes Argument! ... Ich habe Dir gar nix zu erlauben... daher frag' ruhig Meine Antort in zwei Teilen: Grundsätzlich... ist Pyro bereits jetzt im Stadion möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. - Über die entsprechenden Lügen des DFB habe ich mich ziemlich aufgeregt; so geht man nicht mit Gesprächspartnern oder der Öffentlichkeit um. - Auch Pyro in abgesperrten Bereichen im Block wäre möglich. Aber der Teufel liegt, wie so oft, im Detail... En Detail allerdings wird es schwieriger. Ich habe mir mal einen Auflagenkatalog eines professionellen Pyrotechnikers angesehen: Das fängt damit an, dass der Typ spezielle Schutzkleidung tragen muss (Auflage Berufsgenossenschaft). Dann muss je nach verwendeter Ware ein spezieller Sicherheitsradius errechnet werden. Bei Bengalos nach T2 waren das - wenn ich mich recht erinnere - 3 Metern nach allen Seiten, was den Einsatz von mehreren Bengalos bereits erschwert. Ausserdem ist Witterung und Wind noch zu berücksichtigen; bei starkem Wind ist der Sicherheitsabstand zu vergrößern. Mit anderen Worten: Da kannste dann den Block komplett räumen... Und noch eine Kleinigkeit: Bengalos sollten nie (außer im Notfall) in der Hand gehalten werden: Sie gehören auf feste Gestelle moniert. Für den "Handbetrieb" gibt es spieziell gebaute Handfackeln, die sich allerdings schlecht verstecken und ins Stadion schmuggeln lassen...  Aber das nur nebenbei. Vergleiche hierzu auch: Zitat: ... Überlegen Sie also vorher, wo Sie ein Bengalo zünden und halten Sie es keinesfalls in der Hand. Denken Sie auch an die teilweise extreme Rauchentwicklung von Bengalos und anderen Bengalischen Flammen. Der Rauch, der beim Abbrand von Bengalos entsteht, ist teilweise hochgradig gesundheitsschädlich, wenn er in größerer Menge eingeatmet wird. Auch ein ausgebranntes Bengalo sollten Sie erst nach einiger Zeit anfassen, um die Hülle zu entsorgen, denn die Temperaturen an der Bengalo-Hülle bleiben noch für geraume Zeit gefährlich hoch. Natürlich sieht das bei den Magnesium Starklichtfackeln anders aus. Diese sind so gebaut, dass sie beim Einsatz in der Hand gehalten werden können und auch sollen. Die Sicherheitsgriffe der Magnesiumstarklichtfackeln sorgen dafür, dass kein Kontakt mit den heißen Stellen der Fackel entsteht – Ihre Hände bleiben als jederzeit geschützt. Jeder, der Bengalos kaufen möchte, sollte diese Hinweise in jedem Fall beachten! ... Von hier: http://www.feuerwerksverkauf.de/feuerwerk_bengalos.htmlAlso: Bengalos gehen durchaus im Stadion. Besser noch die Handfackeln. Aber im Block bleibt es fraglich wegen der notwendigen Sicherheitsabstände der einzelnen Bengalozünder untereinander und zum Publikum. Soviel Platz haste im Block einfach nicht.
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bj89oern
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 23.10.2012 04:48 |
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Registriert: 16.04.2011 20:09 Beiträge: 195
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Wofür musste die Werbung jetzt sein?
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 23.10.2012 09:41 |
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Registriert: 02.07.2010 20:46 Beiträge: 15319 Wohnort: Quedlinburg
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Die "Werbung" muss sein, damit auch der Letzte endlich versteht:
1. Bengalos gehören nicht in die Hand! - Dafür gibt es speziell hergestellte Handfackeln, die allerdings sehr viel größer sind und sich nicht so leicht einschmuggeln lassen... 2. Bengalos gehören nicht in den Block!
Erst wenn der Letzte dies begreift und akzeptiert, kann man anfangen mit den Verantwortlichen über Pyrotechnik-Choreos im Stadion zu reden.
_________________ „Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“
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1896er
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 23.10.2012 10:02 |
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Registriert: 23.10.2007 14:42 Beiträge: 2429
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Bengalos heißt es ja auch nur umgangssprachlich, in den seriösen Kurven werden CE-zertifizierte Seenotrettungsfackeln verwendet, die sowohl über einen sicheren Handgriff als auch ein Alubehältnis verfügen, in dem die Inhaltsstoffe abbrennen. Natürlich gehören die in die Hand und nirgendswo anders hin. Und ob die in den Block gehören oder nicht, gibt es weiterhin durchaus kontroverse Ansichten und keine eindeutige Sicherheitsbestimmung, die dem entgegenspricht Herr Hobbyanwalt. 
_________________ Karsten Surmann: "Der Verein bekommt den Vorstand, den er verdient." Lang lebe der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Danke Basti & Co.!
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Kuhburger
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Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik Verfasst: 23.10.2012 10:58 |
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Registriert: 02.07.2010 20:46 Beiträge: 15319 Wohnort: Quedlinburg
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Das mit dem Hobbyanwalt kannste Dir schenken, 1896er...  Gesetze lesen ist ja nicht exklusiv einem Berufsstand vorbehalten. Die Seenotfackel gehört nur im Notfall in die Hand. Und als Rettungs- und Markierungszeichen gehört sie auf den Boden. Das kannste Nachlesen in den Zulassungsbestimmungen zur CE-Zertifizierung. Die BAM-Nr. wird immer nach Verwendungszweck erteilt. Wird Pyrotechnik anders verwendet als in den Zulassungsbestimmungen festgelegt, dann entfällt unmittelbar ihre Zulassung. Mit anderen Worten: Ein Bengalo zu Unterhaltungszwecken im Block verwendet, verliert automatisch seine Zertifizierung. - Oder genauer: Für diesen Verwendungszweck liegt keine Zulassung vor. Für die Verwendung von Bengalos bei öffentlichen Veranstaltungen gibt es aber sehr wohl die Möglichkeit, sich von den Behörden Ausnahmegenehmigungen einzuholen, wenn es z.B. kulturellen Zwecken dient. Diese wird auch regelmäßig erteilt, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung vorliegen. Und dann können Bengalos sogar in der Hand gehalten werden: PT1 mW ohne Auflagen, PT2 mit feuerfester Sicherheitskleidung inkl. Handschuhe und Atemschutz... - Das müssen wir hier doch wirklich nicht diskutieren. Jeder konnte sich doch mittlerweile schlau machen, wie die Vorgehensweise aussieht... Dies ist bei Bengalos im Block bisher erkennbar nicht der Fall.
_________________ „Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“
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