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Ich nehme als stimmberechtigtes Mitglied an der JHV teil
 
Ja 55%  55%  [ 17 ]
Nein 42%  42%  [ 13 ]
Weiß nicht 3%  3%  [ 1 ]
Abstimmungen insgesamt : 31


 Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 2016 Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 11:48 

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Hirni96 hat geschrieben:
1896er hat geschrieben:
Was ist denn eine "Fan-Gruppierung à la Hüttl"?

Hier mal ein Artikel aus der NP von der letzten JHV.
http://www.neuepresse.de/Hannover-96/Ak ... 6-Anteilen


Der FuV Fanbeteiligungs- und Unterstützungsverein 96 ist keine Fan-Gruppierung.

"Der Verein möchte insgesamt die Wahrung der Interessen der Fans und Unterstützer von Hannover 96 und – als Teil der Gesellschafterversammlung – der Gesamtinteressen des Spielbetriebsveranstalters wahrnehmen. Ziel des Vereins ist des weiteren das Wecken und Fördern eines gegenseitigen Verständnisses der jeweiligen Interessenlage des Spielbetriebsveranstalters sowie der Fans und Unterstützer."

Das hat nun wirklich nichts mit dem Hannover 96 e.V. zu tun. Vermischungen derart sollten hier dringend vermieden werden lieber User Hirni.

_________________
Karsten Surmann:
"Der Verein bekommt den Vorstand, den er verdient."
Lang lebe der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Danke Basti & Co.!


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 11:51 

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Beissing hat geschrieben:
Ich befürchte, Ihr erwartet vom Aufsichtsrat zu viele Wunderdinge und Befugnisse.
Schaut doch mal ins Aktiengesetz (gilt auch für die KG aA). Dort sind die §§ 95 bis 116 einschlägig.
Der AR überwacht die Geschäftsführung, Prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht und berichtet darüber auf der Hauptversammlung. Im Falle einer Insolvenz hat der AR dann noch weitere Befugnisse.
Zum Thema Überwachen der Geschäftsführung:
Wir befimen uns im Aktienrecht. Das wird immer aus Sicht der Aktionäre beurteilt. Also: Handelt die geschäftsführung im Sinne (zum Wohle) der Aktionäre. Darauf beschränkt sich die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates. Von daher wird der Aufsichtsrat, anders als von vielen gedacht, gerade NICHT gegen 50+1 stellen können, da 50+1 aus Aktionärssicht ja gerade ein Hemmschuh ist...


Es geht ja auch um den Aufsichtsrat des Hannover 96 eV, nicht der KGaA. Der Hannover 96 e.V. ist Eigentümer der Hannover 96 Geschäftsführungs GmbH und damit dafür zuständig deren Geschäftsführer zu bestellen. Mit dem Aktiengesetz brauchst du daher nicht hantieren.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 11:57 
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1896er hat geschrieben:
Hirni96 hat geschrieben:
1896er hat geschrieben:
Was ist denn eine "Fan-Gruppierung à la Hüttl"?

Hier mal ein Artikel aus der NP von der letzten JHV.
http://www.neuepresse.de/Hannover-96/Ak ... 6-Anteilen


Der FuV Fanbeteiligungs- und Unterstützungsverein 96 ist keine Fan-Gruppierung.

"Der Verein möchte insgesamt die Wahrung der Interessen der Fans und Unterstützer von Hannover 96 und – als Teil der Gesellschafterversammlung – der Gesamtinteressen des Spielbetriebsveranstalters wahrnehmen. Ziel des Vereins ist des weiteren das Wecken und Fördern eines gegenseitigen Verständnisses der jeweiligen Interessenlage des Spielbetriebsveranstalters sowie der Fans und Unterstützer."

Das hat nun wirklich nichts mit dem Hannover 96 e.V. zu tun. Vermischungen derart sollten hier dringend vermieden werden lieber User Hirni.

Natürlich hat das nichts mit dem Hannover 96 e.V. zu tun.
Wohl aber mit Herrn Dr. Hüttl.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 12:08 

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Ja und? Ich versteh jetzt ehrlichgesagt deinen Vorwurf nicht?!

Ist es verwerflich, das Gesamtkonstrukt Hannover 96 von verschiedenen Seiten zu beackern?

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 12:09 
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1896er hat geschrieben:
Beissing hat geschrieben:
Ich befürchte, Ihr erwartet vom Aufsichtsrat zu viele Wunderdinge und Befugnisse.
Schaut doch mal ins Aktiengesetz (gilt auch für die KG aA). Dort sind die §§ 95 bis 116 einschlägig.
Der AR überwacht die Geschäftsführung, Prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht und berichtet darüber auf der Hauptversammlung. Im Falle einer Insolvenz hat der AR dann noch weitere Befugnisse.
Zum Thema Überwachen der Geschäftsführung:
Wir befimen uns im Aktienrecht. Das wird immer aus Sicht der Aktionäre beurteilt. Also: Handelt die geschäftsführung im Sinne (zum Wohle) der Aktionäre. Darauf beschränkt sich die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates. Von daher wird der Aufsichtsrat, anders als von vielen gedacht, gerade NICHT gegen 50+1 stellen können, da 50+1 aus Aktionärssicht ja gerade ein Hemmschuh ist...


Es geht ja auch um den Aufsichtsrat des Hannover 96 eV, nicht der KGaA. Der Hannover 96 e.V. ist Eigentümer der Hannover 96 Geschäftsführungs GmbH und damit dafür zuständig deren Geschäftsführer zu bestellen. Mit dem Aktiengesetz brauchst du daher nicht hantieren.

Ja,
das ist auch so ein Problem, was die Fans und Mitglieder noch nicht richtig kapiert haben.
Es gibt 2 Aufsichtsräte, einen für den e.V. und einen für die KGaA.
Beide haben nichts miteinander zu tun und haben verschiedene Personen als Mitglieder.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.

Hannover 96 ist mehr als nur Fußball! Die Wenigsten wissen es: Hannover 96 ist mit mehr als 20.400 Mitgliedern (Stand: Juli 2015) der mitgliederstärkste Verein Niedersachsens. In 13 unterschiedlichen Abteilungen treiben tausende Frauen, Männer und Kinder aktiv Sport.

Verantwortung:

Vorstand
Martin Kind (Vorsitzender)
Uwe Krause (stellv. Vorsitzender)
Stefan Mertesacker
Jörg Voltmer
Ralf Waßmann

Aufsichtsrat
Valentin Schmidt (Vorsitzender)
Ruben Kiaman (stellv. Vorsitzender)
Michael Beck
Dr. Martin Biskowitz
Dr. Veronika von Lintel

Ehrenrat
Helmut Thomassek (Vorsitzender)
Wolfgang Kralle (stellv. Vorsitzender)
Jürgen Brömer
Michael Ferenz
Gerd Lange

----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hannover 96 GmbH & Co. KGaA

Diese Abteilung ist für die Organisation des sportlichen Umfelds und somit wichtigsten Kerngebiets verantwortlich. Neben der Lizenzspielerabteilung beinhaltet dies den Aufbau und die Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungszentrums.

Verantwortung:

Martin Kind (Geschäftsführung)
Martin Bader (Geschäftsführung)
Rainer Feuerhake (Vorsitz Aufsichtsrat)

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 12:11 
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Hirni96 hat geschrieben:
Abgesehen davon, würde mich mal interessieren, wie die Mitglieder DIESMAL abstimmen, wenn es um die Entlastung des Vorstandes (Martin Kind) für das vergangene Jahr geht. Bei der letzten JHV gab es schon nur eine knappe Mehrheit für MK und Valentin Schmidt versuchte auch noch oberflächlich zu schummeln.Die Abstimmung musste 2 mal wiederholt werden, nach den undurchsichtigen Auszählungen von Schmidt.


I.d.R. geht um finanzielle Belange bei der Entlastung eines Vereins-Präsidenten. Was hat hat sich MK zu schulden kommen lassen bzw. was wird ihm ansonsten vorgeworfen das es nicht zu einen Entlastung kommen könnte ?

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Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit sich an eine zutiefst gestörte Gesellschaft anpassen zu können.

Jiddu Krishnamurti


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 12:17 
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1896er hat geschrieben:
Ja und? Ich versteh jetzt ehrlichgesagt deinen Vorwurf nicht?!

Ist es verwerflich, das Gesamtkonstrukt Hannover 96 von verschiedenen Seiten zu beackern?

Man kann ja das Konstrukt 96 von verschiedenen Seiten beackern, aber eins sollte klar sein, die Priorität sollte der Verein Hannover 96 e.V. haben.
Das ist der Traditionsverein und der Name Hannover 96.

Deshalb sollte sich Herr Dr.Hüttl klar für 50+1 aussprechen, auch wenn er eine eigene Beteiligung an der KGaA mit Hilfe des FuV anstrebt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 12:24 
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genius4u hat geschrieben:
Hirni96 hat geschrieben:
Abgesehen davon, würde mich mal interessieren, wie die Mitglieder DIESMAL abstimmen, wenn es um die Entlastung des Vorstandes (Martin Kind) für das vergangene Jahr geht. Bei der letzten JHV gab es schon nur eine knappe Mehrheit für MK und Valentin Schmidt versuchte auch noch oberflächlich zu schummeln.Die Abstimmung musste 2 mal wiederholt werden, nach den undurchsichtigen Auszählungen von Schmidt.


I.d.R. geht um finanzielle Belange bei der Entlastung eines Vereins-Präsidenten. Was hat hat sich MK zu schulden kommen lassen bzw. was wird ihm ansonsten vorgeworfen das es nicht zu einen Entlastung kommen könnte ?

Wenn ein Vereins-Präsident die letzten Anteile des Vereins (ca.16 %), an der Fußballabteilung, an die Investoren KGaA verkauft, deren Geschäftsführer er auch noch ist, dann geht es wohl um finanzielle Belange, oder nicht?

Das ist ein Rechenschaftsbericht des Vorstandes (Präsidenten) zur Vereinsführung, da ist alles enthalten, was für den Verein wichtig ist, incl. einer Abspaltung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 12:28 

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Dann müsste ja erstmal eindeutig definiert sein, was 50+1 konkret im Falle Hannover 96 bedeutet.

Bedeutet 50+1, 51% der monetären Anteile an der Spielbetriebsgesellschaft (so wie es bislang bundesweit verstanden wird)?
Oder bedeutet das Hannover 96-50+1-Special, der Erhalt der 51% Stimmanteile an der Bestimmungsbefugnis des Hannover 96 Management GmbH-Geschäftsführers?

Ersteres kann man durchaus abhaken und auch keinem einen Strick draus drehen, sich nicht für eine utopische Wiederherstellung des Ausgangszustandes einzusetzen.

Zweiteres erachte ich durchaus als Ziel welches auch im Programm des Aufsichtsratskandidaten Hüttl zu finden ist. Alles andere ergäbe nämlich keinen Sinn. Es ist natürlich naheliegend, dass Versuche, beide Themen in einen Topf zu werfen und die Aussage als allgemeingültig hinzustellen, erfolgen, um einen Kandidaten zu diskreditieren. Ich hoffe allerdings sehr, dass das nicht gelingen wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 12:29 

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Hirni96 hat geschrieben:
genius4u hat geschrieben:
Hirni96 hat geschrieben:
Abgesehen davon, würde mich mal interessieren, wie die Mitglieder DIESMAL abstimmen, wenn es um die Entlastung des Vorstandes (Martin Kind) für das vergangene Jahr geht. Bei der letzten JHV gab es schon nur eine knappe Mehrheit für MK und Valentin Schmidt versuchte auch noch oberflächlich zu schummeln.Die Abstimmung musste 2 mal wiederholt werden, nach den undurchsichtigen Auszählungen von Schmidt.


I.d.R. geht um finanzielle Belange bei der Entlastung eines Vereins-Präsidenten. Was hat hat sich MK zu schulden kommen lassen bzw. was wird ihm ansonsten vorgeworfen das es nicht zu einen Entlastung kommen könnte ?

Wenn ein Vereins-Präsident die letzten Anteile des Vereins (ca.16 %), an der Fußballabteilung, an die Investoren KGaA verkauft, deren Geschäftsführer er auch noch ist, dann geht es wohl um finanzielle Belange, oder nicht?

Das ist ein Rechenschaftsbericht des Vorstandes (Präsidenten) zur Vereinsführung, da ist alles enthalten, was für den Verein wichtig ist, incl. einer Abspaltung.

Dafür wurde der Vorstand aber bereits entlastet in der letzten JHV, wenn auch knapper als sonst.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 12:35 
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Beissing hat geschrieben:
Ich befürchte, Ihr erwartet vom Aufsichtsrat zu viele Wunderdinge und Befugnisse.
Schaut doch mal ins Aktiengesetz (gilt auch für die KG aA). Dort sind die §§ 95 bis 116 einschlägig.
Der AR überwacht die Geschäftsführung, Prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht und berichtet darüber auf der Hauptversammlung. Im Falle einer Insolvenz hat der AR dann noch weitere Befugnisse.
Zum Thema Überwachen der Geschäftsführung:
Wir befimen uns im Aktienrecht. Das wird immer aus Sicht der Aktionäre beurteilt. Also: Handelt die geschäftsführung im Sinne (zum Wohle) der Aktionäre. Darauf beschränkt sich die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates. Von daher wird der Aufsichtsrat, anders als von vielen gedacht, gerade NICHT gegen 50+1 stellen können, da 50+1 aus Aktionärssicht ja gerade ein Hemmschuh ist...


Du solltest die Beiträge von stscherer zu diesem Thema lesen. Er hat versucht verständlich zu erklären warum das so wichtig ist und was der Sinn hinter diese Aktion ist, warum sie Sinn macht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 13:16 

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Im Vereinsrecht gibt es ja keine Pflicht für einen Aufsichtsrat. Dieser macht Sinn, bei einer entsprechenden Größe des Vereins. Und da liegt auch wieder das Fallbeil. Die Satzung regelt dann nämlich die Einzelheiten. Im wesentlichen sind dies auch nur repräsentative und kontrollierende Aufgaben. In erster Linie ist der Aufsichtsrat im Verein eine Schutzinstanz für den Geschäftsführer, der bei Vorhandensein eines Aufsichtsrates weniger in der Haftung steht...


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 13:57 

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Beissing hat geschrieben:
Ich befürchte, Ihr erwartet vom Aufsichtsrat zu viele Wunderdinge und Befugnisse.
Schaut doch mal ins Aktiengesetz (gilt auch für die KG aA). Dort sind die §§ 95 bis 116 einschlägig.
Der AR überwacht die Geschäftsführung, Prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht und berichtet darüber auf der Hauptversammlung. Im Falle einer Insolvenz hat der AR dann noch weitere Befugnisse.
Zum Thema Überwachen der Geschäftsführung:
Wir befimen uns im Aktienrecht. Das wird immer aus Sicht der Aktionäre beurteilt. Also: Handelt die geschäftsführung im Sinne (zum Wohle) der Aktionäre. Darauf beschränkt sich die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates. Von daher wird der Aufsichtsrat, anders als von vielen gedacht, gerade NICHT gegen 50+1 stellen können, da 50+1 aus Aktionärssicht ja gerade ein Hemmschuh ist...

Wir sprechen über einen VEREINSaufsichtsrat... :wink: und dort ist die Geschäftsführung zum Wohle der VEREINSMITGLIEDER zu überwachen, und Vereinsmitglieder haben durchaus andere Ziele als ausschliesslich monetäre.

Und der Aufsichtsrat hat schon recht umfangreiche Befugnisse. Wer beruft denn zB. den Vorstand - und wer beruft ihn im schlimmsten Falle ab?

Im übrigen driftet die ganze Diskussion ab: letztendlich sind 50+1 und der Aufsichtsrat die allerletzten Brandmauern gegen eine völlige Übernahme der Profiabteilung durch Investoren. Und wenn man an diesen Brandmauern steht, dann muss man sich eben klar und eindeutig erklären und positionieren: will ich diese Mauern halten oder will ich sie nicht. Für jede Entscheidung kann man Argumente finden, ich habe mich eben wie ProVerein entschieden und dementsprechend stehe ich neben ProVerein. Dr. Hüttl tut dies nicht. Kann ich mit leben, wählen kann ich ihn deswegen aber nicht mehr.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 14:08 
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1896er hat geschrieben:
genius4u hat geschrieben:
...



Dafür wurde der Vorstand aber bereits entlastet in der letzten JHV, wenn auch knapper als sonst.
[/quote]
Ja leider und zwar sehr knapp, deshalb musste ja 3 mal gezählt werden.
Von den "neuen" Mitgliedern hatte sich ja keiner die Mühe gemacht um dagegen zu stimmen.
Keine Anwesenheit und kein Stimmrecht.

Es ist eben immer noch in den alten Vereinsmitgliederköpfen drin, dass Martin Kind nur das Beste für den Verein will.

Der stellt sich kackfrech vor die Mitglieder hin und sagt: "Der Verkauf der Anteile des Vereins ist zwingend notwendig usw. usf. blabla" und die "alten" Kindjünger jubeln, obwohl sie den eigenen Ast verkaufen, auf dem sie sitzen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 14:13 

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Hirni96 hat geschrieben:
Es ist eben immer noch in den alten Vereinsmitgliederköpfen drin, dass Martin Kind nur das Beste für den Verein will.

Der stellt sich kackfrech vor die Mitglieder hin und sagt: "Der Verkauf der Anteile des Vereins ist zwingend notwendig usw. usf. blabla" und die "alten" Kindjünger jubeln, obwohl sie den eigenen Ast verkaufen, auf dem sie sitzen.

Dann sollte man dafür sorgen, dass die Kindjünger in der Minderheit sind. Möge die Macht mit uns sein, die Argumente sind es ja schon!


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 14:22 
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stscherer hat geschrieben:
Beissing hat geschrieben:
Ich befürchte, Ihr erwartet vom Aufsichtsrat zu viele Wunderdinge und Befugnisse.
Schaut doch mal ins Aktiengesetz (gilt auch für die KG aA). Dort sind die §§ 95 bis 116 einschlägig.
Der AR überwacht die Geschäftsführung, Prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht und berichtet darüber auf der Hauptversammlung. Im Falle einer Insolvenz hat der AR dann noch weitere Befugnisse.
Zum Thema Überwachen der Geschäftsführung:
Wir befimen uns im Aktienrecht. Das wird immer aus Sicht der Aktionäre beurteilt. Also: Handelt die geschäftsführung im Sinne (zum Wohle) der Aktionäre. Darauf beschränkt sich die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates. Von daher wird der Aufsichtsrat, anders als von vielen gedacht, gerade NICHT gegen 50+1 stellen können, da 50+1 aus Aktionärssicht ja gerade ein Hemmschuh ist...

Wir sprechen über einen VEREINSaufsichtsrat... :wink: und dort ist die Geschäftsführung zum Wohle der VEREINSMITGLIEDER zu überwachen, und Vereinsmitglieder haben durchaus andere Ziele als ausschliesslich monetäre.

Und der Aufsichtsrat hat schon recht umfangreiche Befugnisse. Wer beruft denn zB. den Vorstand - und wer beruft ihn im schlimmsten Falle ab?

Im übrigen driftet die ganze Diskussion ab: letztendlich sind 50+1 und der Aufsichtsrat die allerletzten Brandmauern gegen eine völlige Übernahme der Profiabteilung durch Investoren. Und wenn man an diesen Brandmauern steht, dann muss man sich eben klar und eindeutig erklären und positionieren: will ich diese Mauern halten oder will ich sie nicht. Für jede Entscheidung kann man Argumente finden, ich habe mich eben wie ProVerein entschieden und dementsprechend stehe ich neben ProVerein. Dr. Hüttl tut dies nicht. Kann ich mit leben, wählen kann ich ihn deswegen aber nicht mehr.

So ist es.
Der Aufsichtsrat des e.V. kann im schlimmsten Fall den Präsidenten (Vorstand) des Vereins abberufen, bevor der freiwillig 2018 abtritt und in der Aufsichtsrat der KGaA wechselt.

Über die monetären Verhältnisse in der KGaA muss man nicht lange lamentieren, die sind zu 100 % zu den Investoren geflossen.

Wenn der Verein seine Stimmrechte in der GmbH behalten würde (50+1) könnte man eventuell später wieder über eine Mitbeteiligung des Vereins an der Profiabteilung verhandel und wenn es auch nur noch 5,53 % wären, wie beim BVB in dessen Aktiengesellschaft.
https://de.wikipedia.org/wiki/50%2B1-Regel

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 14:37 
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stscherer hat geschrieben:
völlige Übernahme der Profiabteilung durch Investoren


Die "Profis" wehren sich doch selbst so gut sie können durch Ruin der Premiummarke, lieber Stefan. So läuft das. Aus der Ecke kommt unerwartet richtig wirksame Hilfe. 8)


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 14:40 

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stscherer hat geschrieben:
Im übrigen driftet die ganze Diskussion ab: letztendlich sind 50+1 und der Aufsichtsrat die allerletzten Brandmauern gegen eine völlige Übernahme der Profiabteilung durch Investoren. Und wenn man an diesen Brandmauern steht, dann muss man sich eben klar und eindeutig erklären und positionieren: will ich diese Mauern halten oder will ich sie nicht. Für jede Entscheidung kann man Argumente finden, ich habe mich eben wie ProVerein entschieden und dementsprechend stehe ich neben ProVerein. Dr. Hüttl tut dies nicht. Kann ich mit leben, wählen kann ich ihn deswegen aber nicht mehr.


Ich hoffe und gehe immernoch stark davon aus, dass es sich hier um die von mir vorhin beschriebenen zwei Ebenen der 50+1-Auslegung geht und dass er voll hinter dem Vorhaben von ProVerein, 50+1 im Sinne des Erhaltes der Stimmrechte an der Management GmbH steht. Nur eben nicht hinter der 50+1 Anteilseignerschaft am Kapital der KGaA. Ich hoffe, er wird es auch nochmal persönlich richtig stellen. Natürlich wäre er dann auch wählbar. Ansonsten hätte die ganze Kandidatur auch wenig Sinn.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 14:54 
✝ Unvergessen
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Herr Hüttl hat auf der Info-Veranstaltung am Sonnabend großen Wert auf die Feststellung gelegt, dass er n i c h t als Kandidat von ProVerein antrete. Auf die spätere - übrigens ausgesprochen höflich formulierte - Frage nach 50plus1 hat er ausweichend bzw. nicht geantwortet. Damit war für mich die Sachlage klar.

Mir geht es, 1896er, in keiner Weise darum, Herrn Hüttl zu diskreditieren (= in Verruf bringen). Wie käme ich dazu, ich kenne ihn persönlich nicht einmal.

Nein, es geht um eine Differenz in einer Sachfrage - allerdings der entscheidenden Sachfrage. Und da ich mit ihm nicht übereinkomme, werde ich ihn nicht wählen. Ein ganz normaler Vorgang in einem demokratischen Verfahren.

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„Dass wir den Aufstieg nicht schaffen, wird nicht passieren." Martin Kind


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 Betreff des Beitrags: Re: Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins 201
BeitragVerfasst: 05.04.2016 14:58 

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@Hirn: Den Passes in der Satzung musst du mir zeigen, in dem steht, das der Aufsichtsrat den gewählten Vorsitzenden abberufen kann. Der Aufsichtsrat auch im e.V. Kann den Geschäftsführer vielleicht abberufen, aber nicht den von der Mitgliederversammlung gewählten Vorsitzenden...


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