Roter Braunschweiger hat geschrieben:
Herr Rossi hat geschrieben:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlußorgan des Vereins. Deren Beschlüsse sind für den Vorstand bindend und der Vorstand muss die Beschlüsse umsetzen. Warum sonst läuft ein Verfahren auf eine einstweilige Anordnung gegen den Beslchluß des Aufsichtsrats? Die DFL wird sowieso einen Beschluß der Mitgliederversammlung fordern, da der Vorstand den Verkauf an den Vorsitzenden weit unter dem tatsächlichen Wert gebilligt hat.
Ich habe aus Interesse die Frage mal offen in einem Juraforum gestellt:
http://www.juraforum.de/forum/t/mitgliederversammlung-oder-vorstand-wer-entscheidet.600298/Ganz so klar scheint der Fall in der Hinsicht nicht zu sein. Zumindest gibt es von H96 unabhängige (unterstelle ich dem Antwortenden mal) anders gerichtete Meinungen. Ein Verfahren kann immer eingeleitet werden, die Entscheidung ist dann aber noch nicht im Voraus klar.
Satzung Hannover 96 §15 - Vorstand hat geschrieben:
3.c) Der Vorstand entscheidet über alle ideellen, sportlichen und sonstigen Belange. Ihm obliegt die Darstellung des Vereins in der Öffentlichkeit.
3.g) Eine Neuordnung des gesamten Vereins oder einzelner Teilbereiche bedürfen der
Zustimmung des Aufsichtsrates.
Kritisch ist aus der Satzung vielleicht 15.3.b)
Satzung Hannover 96 §15 - Vorstand hat geschrieben:
Der Vorstand hat die Sorgfaltspflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung;
insbesondere hat er die gesetzlichen Bestimmungen über Buchhaltungs-, Bilanzierungs- und
Steuervorschriften sowie des Arbeitsrechts zu beachten.
wenn man hinterfragt, ob die Abstoßung für den Betrag mit einer gewissenhaften Geschäftsleitung zu vereinbaren ist.
Danke für die Aufklärung in einem späteren Beitrag von Dir.
Über welchen Preis für die Markenrechte reden wir hier? Ich habe da leider nichts zu gefunden.
Ist der Rückkauf jederzeit möglich oder befristet?
@Discostu
Vielen Dank auch Dir! Ich nehme an, dass das was du schreibst stimmt (wie immer bei mir so lange unter leichtem Vorbehalt bis ich mehr dazu weiß, so bin ich halt, nicht böse gemeint) Wow, da wurde wohl echt mit allen politischen Mitteln gearbeitet um das Ding durchzusetzen. Das hat mit offenem Dialog und Respekt nicht viel zu tun, sondern mit dem Durchbringen einer Agenda. Sehr schade. Warum können nicht alle Seiten für alle das beste wollen?
Kann es sein, dass Du eine Version der Satzung vor 2016 zitierst? Die aktuelle
Satzung ist gut versteckt. Findet Google nicht...
§ 11 Mitgliederversammlung1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Ihre
Beschlüsse sind für alle Mitglieder verbindlich. Stimmberechtigt sind alle volljährigen
Mitglieder (gem. § 8 Ziffer 3).
2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
[...]
f) Entscheidung über Anträge
g) Entscheidung über Satzungsänderungen bzw. Neufassung einer Satzung
[...]
§ 15 Vorstand[...]
3. Aufgaben und Pflichten
a) Der Vorstand entscheidet über alle ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und
strategischen Belange. Ihm obliegt die Darstellung des Vereins in der Öffentlichkeit.
[...]
c) Der Vorstand setzt Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Mitgliederversammlung um.
[...]
Nach dem im Vorstehenden geordneten Prinzip ist der Vorstand das operativ handelnde Organ zwischen den Mitgliederversammlungen und hat selbstverständlich die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen. Der Aufsichtsrat hat entsprechende Aufsichts- und Überwachungspflichten.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat umgehen demokratische Grundprinzipien indem sie einfach mal etwas Anderes beschließen als die Mitgliederversammlung vorgegeben hat.
Folgende Beschlüsse sind nicht im Ansatz berücksichtigt:
Beschluss: Transparentes Verfahren und Einbindung der Mitgliederversammlung vor einem etwaigen Übernahmeantrag an die DFLEinen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von dem Erfordernis einer mehrheitlichen Stimmrechtsbeteiligung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA darf der Vorstand gemeinsam mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und dem Rechtsträger, der die Übernahme anstrebt, bei der DFL nur stellen, wenn
1. der Inhalt des geplanten Antrages nebst aller von der DFL geforderten Unterlagen und Anlagen vollständig den Mitgliedern des Vereins bekanntgegeben wird. Die Möglichkeit der Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle für alle Mitglieder des Vereins ist ausreichend und muss bis zu einer endgültigen Entscheidung gewährleistet sein.
2. in mindestens einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die nach Ablauf eines Zeitraumes von 9 Monaten nach Beginn der Einsichtsmöglichkeit nach Nr. 1 vom Aufsichtsrat einzuberufen ist, über das Für und Wider der Stellung dieses gemeinsamen Antrages seitens der an der Antragstellung Beteiligten informiert und seitens der Mitglieder diskutiert und beraten worden ist.
3. die nächste auf die (letzte) außerordentliche Mitgliederversammlung nach Nr. 2 folgende ordentliche Mitgliederversammlung mehrheitlich beschließt, dass der gemeinsame Antrag zur Übernahme bei der DFL in der ausgelegten Fassung seitens des Vorstandes im Grundsatz gestellt werden darf. Im Falle der Ablehnung ist das Übernahmeverfahren beendet.
Bei Nichteinhaltung einer der Bedingungen gemäß Ziffern 1. bis 3. ist der Vorstand im Innenverhältnis nicht befugt einen (gemeinsamen) Übernahmeantrag bei der DFL zu stellen oder zu unterstützen.
Die DFL ist von diesem Beschluss und dem Abstimmungsergebnis nach Ziff. 3. in Kenntnis zu setzen.
Sofern die Mitglieder die Stellung des Übernahmeantrages mehrheitlich beschließen, hat diese Entscheidung keine vorgreifende Wirkung in sonstiger Weise. Der Beschluss stellt insbesondere keine Satzungsänderung dar.
Beschluss: Rückkauf der MarkenrechteDie Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand mit dem Erwerb der Rechte an den eingetragenen Wort- und Bildmarken „Hannover 96“ Reg.-Nr. 302011028885 und Reg.-Nr. 302011028886 sowie der Bildmarke 96 (Vereinswappen). Mit der bisherigen Rechteinhaberin soll im Anschluss ein langjähriger Lizenzvertrag geschlossen werden. Der Kaufpreis soll mit zukünftigen Lizenzeinnahmen verrechnet werden.
Informationsantrag 20 Jahre Förderung durch Martin Kind?1. a) Welche Förderleistungen hat der Hannoversche Sportverein von 1896 e. V. (nachfolgend: „Verein“) von Herrn Martin Kind persönlich seit 1997 pro Jahr (aufgegliedert nach Jahr, Betrag, Verwendungszweck (soweit vorgegeben)) erhalten und wie sind diese jeweils vom Verein verwendet worden (aufgegliedert nach Jahr, Betrag, Verwendungszweck)?
b) Welche Förderleistungen wurden im selben Zeitraum seitens Unternehmen erbracht, die der Person Martin Kind als Mehrheitsgesellschafter zum jeweiligen Förderzeitpunkt zuzurechnen waren (aufgegliedert nach Jahr, Unternehmen/Gesellschaft/Stiftung, Betrag, Verwendungszweck (soweit vorgegeben)) und wie sind diese jeweils vom Verein verwendet worden (aufgegliedert nach Jahr, Betrag, Verwendungszweck)?
c) Steht der Vorstand hinter einem gemeinsamen Antrag der Person Martin Kind und des Vereins an die DFL auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1- Regel und der Übernahme der Hannover 96 Management GmbH, obwohl die Förderleistungen durch die Person Martin Kind, die die DFL für die Zeit nach der Übernahme vorschreibt, nicht für alle Abteilungen des Gesamtvereines verwendet werden können, sondern ausschließlich der dann noch im Verein selbst verbliebenen Amateurfußballabteilung zugutekämen?
Informationsantrag Rückkaufrecht für den e.V. an der KGaA & S&S2. a) Welche Bemühungen wurden vom Vorstand unternommen dem Verein ein Rückkaufsrecht an Anteilen an der Hannover 96 KGaA („KGaA“) sowie ein Vorkaufsrecht an Anteilen an der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (S&S) einzuräumen?
b) Welche Optionen zu welchen Kosten hat der Verein durch diese Bemühungen zurzeit auf Anteile an der KGaA und S&S?
c) Gab es seit Fertigstellung des Grundlagenvertrages zwischen KGaA, S&S und dem Verein im Jahr 2014 bis zum heutigen Tage Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages?
Antrag: Die Mitgliederversammlung möge beschließen,
der Vorstand solle der diesjährigen Mitgliederversammlung sowie den Mitgliedern
generell eine detaillierte Planung vorstellen und anschließend unverzüglich nach der Jahreshauptversammlung zur
Einsichtnahme in der Geschäftsstelle hinterlegen, die
folgende Punkte beinhaltet:
1. Wie sieht der Finanzierungsbedarf für den Bau der Vereinssportzentrums aktuell aus?
2. Liegen die geplanten Kosten noch im seinerzeit veranschlagten Budget?
3. Mit welchen jährlichen laufenden Kosten rechnet man in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung und wie teilen sich diese auf in Bezug auf a) Zinsen/Tilgung b) Anzahl beschäftigter Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit c) externe Dienstleister (Reinigung, Instandhaltung etc.) d) Gaststättenbetrieb e) sonstige Kosten
4. Sind ehrenamtliche Tätigkeiten von Mitgliedern Teil der Planung in Bezug auf die laufenden Kosten der ersten fünf Betriebsjahre und wenn ja, welche Tätigkeiten sollen von den Mitgliedern erbracht werden und welchen Gegenwert haben diese im Verhältnis zu externer Vergabe?
5. Sind Änderungen im Mitgliederbeitragssystem geplant bzw. Teil der Finanzierungsplanung, beispielsweise Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge oder veränderte Mitgliedsformen?
6. Wie viele Mitglieder im jeweiligen Mitgliederstatus sind notwendig, um den geplanten Einnahmenanteil durch Mitgliedsbeiträge in den kommenden fünf Jahren sicherzustellen?
7. Soll die Gaststätte durch den Verein betrieben werden oder rechnet man hier mit Einnahmen durch Verpachtung?
8. Welche Sparten können den Neubau a) im Trainingsbetrieb und b) im Wettkampfbetrieb für sich nutzen und welche Sparten müssen auch zukünftig vereinsfremde Sportstätten nutzen und zu welchen Kosten?
9. Gibt es noch Sparten, deren finaler Verbleib in Bezug auf 8. Noch ungeklärt ist?
10. Welche Einsparungen zu bisherigen Kosten (beispielsweise Mieten) ergeben sich durch den Bau des Vereinssportzentrums?
11. Wurden die Kalkulationen a) der geplanten Baukosten sowie b) der geplanten laufenden Kosten durch einen unabhängigen / externen Prüfer geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
12. Wie ist der Status zum geplanten „Bauabschnitt II“ und welche Flächen stehen dafür zur Verfügung?
Für den Antrag Vereinssportzentrum wurde im Nachgang eine Infoveranstaltung angekündigt.
Zur Anmeldung geht's
hier.
Infoabend zum Vereinssportzentrum
Datum: Mittwoch, 23. August 2017
Ort: HDI Arena (Ebene 2)
Einlass: 18.00 Uhr
Beginn: 18.30 Uhr
Ende: 20.30 Uhr
Anmeldung