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 Pyrotechnik Moderations-Bereich
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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 03.11.2012 00:33 
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1000nde PrivatpolizistenInnen :D

Sind die Ordner in anderen "Problem"kurven der Republik ebenso passiv wie hier?
Andererseits - sollen die mit Eimern Wasser rumstehen und draufhalten, wenn die
Leuchtstäbe an sind?

Ich denke nämlich, für Konsequenzen zu Sorgen, welche sich
einige von uns 96ern wünschen, dafür fehlen den Ordnungskräften die Kompetenzen.
Oder munkelt man schon, das 81 in Verhandlung mit 96 steht?

Bleibt festzuhalten das wir ein lebendiges 96 sind, inmitten von geteiltem Leid bundesweit,
wo jeder Einzelne dazu gehört, sonst wäre es ja nicht so wie es ist.

Überall habe ich meine Eindrücke gewonnen,
den Beeindruckendsten fand ich in der Nord.
Und wenn Nord so beeindruckend ist, wird sie sich schon zu helfen wissen.

In diesem Sinne sollten wir alle dafür Mitsorgen, das wir lauter sind als der Gast.


P.S. Was kann die West z.Bsp. mehr als wie das Hannover-Hannover-Wechsel-Spiel?
Wenn die West was Eigenes hat, wird sie es uns zeigen.

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Fußball ist dreckig und hat nicht glatt zu sein!


Zuletzt geändert von Kleener Gnom am 03.11.2012 01:13, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 03.11.2012 01:13 
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der rote hat geschrieben:
Es geht nicht darum, dass Pyros im Stadion sind, sondern wer sie benutzen darf. Und hier verstehe ich Dich einfach nicht: wenn die Benutzung generell illegal ist, warum sollte sie dann im Stadion erlaubt sein? Wäre dann nicht eher der Gesetzgeber zunächst der richtige Ansprechparter, um den Gebrauch von Bengalos generell zu erlauben? Der Verein hat doch hier gar keinen Spielraum?!


Treffer, versenkt, roter!

So ist das nun mal. Und der Gesetzgeber wird denen was husten. Eher schreibt er im Gegenteil ein generelles Verbot für Bengalos in Fußballstadien explizit rein und macht am besten gleich einen richtigen Straftatbestand draus, damit endlich Ruhe ist im Karton. Und die Argumente, so was ernsthaft zu erwägen, werden von den Zündlern ja ständig auf dem Silbertablett reingereicht.

Und Kuhburger, jeder, der eine Fachkundeprüfung als Pyrotechniker erfolgreich besteht, weiß hinterher, warum die Behörde ihn 100%ig zurückpfeifen wird, wenn er auf die Idee kommt, seine Show mitten in einer eng beieinander stehenden Menschenmenge abzuziehen.

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Der Berliner Stil ist frech und mutig.
(Andreas "Zecke" Neuendorf)


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 03.11.2012 09:14 

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Ich weiß, Blauweißer. Im Block wird es ein No Go bleiben.

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„Und Sie, Herr Lienen, haben Sie früher auch mal Fußball gespielt?“


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 02:26 

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der rote hat geschrieben:
TCHammer96 hat geschrieben:
Zu Spanien und Menschegruppe: Bengalos sind Bengalos egal woraus motiviert. Nur weil es politisch wäre, gibt es hierfür keine "bessere" Rechtfertigung.


Doch. Ich halte es für legitim, für bestimmte politische Forderungen und in bestimmten Situationen auch mal Aktionen durchzuführen, die illegal sind. Natürlich im Bewusstsein, dass man im Zweifel bestraft werden wird. Eine derartige Situation kann ich im Stadion nicht erkennen.




Ok die Ansicht würde ich jetzt nicht vertreten, kann sie aber tolerieren.
So ähnlich argumentiert ja auch Greenpeace.

Die Frage ist natürlich für welche politischen Forderungen und welche bestimmten Situationen und wer schätzt ein was wo geht?
Du müsstest dann wohl aber auch tolerieren, das jemand Deine Ansicht im Stadion, wie Du Deine Ansicht in anderen Situationen vertreten könnte.
Das DFB/DFL Konzept greift m.E. ja nun auch in diverse Rechte auch der Stadionbesucher ein, ist gar ein politisches Papier. Die Ablehnung könnte dann tolerierbar eine "bestimmte Situation" oder politische Demonstration sein? Ich denke das geht am Ende in Richtung Anarchie, problematisch.

der rote hat geschrieben:
TCHammer96 hat geschrieben:
Stellt man fest eine Strecke auf einer Straße ist gefährdungsträchtig, wird die Geschwindigkeit herabgeregelt. Stellt man fest, die Strecke ist ungefährlicher als angenommen, hebt man eine Begrenzung ganz oder teilweise wieder auf.


Gegenbeispiel: es werden relativ wenige Menschen in Deutschland mit Schußwaffen getötet. Sollen wir einen Feldversuch zur Freigabe derartiger Waffen machen?
Beide Beispiele hinken natürlich. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ein deutlich größerer Eingriff in die Freiheit der Verkehrsteilnehmer, als es Verbote von Bengalos sind. Autofahren dient der Fortbewegung und dem Transport, beides sind u.a. wirtschaftlich relevante Faktoren, wie jeder Pendler oder Transportunternehmer weiß. Hier Einschränkungen vorzunehmen, trifft die Gesellschaft ganz sicher härter, als jemandem zu verbieten, sein flammendes Inferno vor der Nase eines anderen herumzuwedeln. Verzeih die Formulierung, ich konnte nicht anders. ;-)




Schon ok die Formulierung. Dennoch bin ich nur teilweise bei Dir. Eine Geschwindgikeitsbegrenzung vor Kindergärten und Schulen auf 30 km/h oder 20km/h kann Leben retten. Schon ein gerettetes Leben, lässt Deine Argumente in den Hintergrund treten. Generell dürfte, und da stimme ich Dir zu, der Eingriff im Straßenverkehr mehr auf die Gesellschaft wirken, was aber umgekehrt auch heisst, so bedeutsam ist das "flammende Inferno" nicht.

Und zum Feldversuch: Wie das Tragen von Schusswaffen in anderen Demokratien eben erlaubt ist ist woanders auch Pyro erlaubt, wie im übrigen auch in unserem Land mit Einschränkungen.


der rote hat geschrieben:
...Und hier verstehe ich Dich einfach nicht: wenn die Benutzung generell illegal ist, warum sollte sie dann im Stadion erlaubt sein? Wäre dann nicht eher der Gesetzgeber zunächst der richtige Ansprechparter, um den Gebrauch von Bengalos generell zu erlauben? Der Verein hat doch hier gar keinen Spielraum?!


Kuhburger hat geschrieben:
Exakt das ist der Punkt, der rote. Weder die Vereine noch die Verbände sind der richtige Ansprechpartner für eine generelle Freigabe von Bengalos im Stadion....


Blauweißer 96er hat geschrieben:
Treffer, versenkt, roter!

So ist das nun mal. ...


Eure Ansichten möchte ich zur Diskussion und insbesondere Disposition stellen.
Noch ist der Treffer nicht versenkt! Zumal kuhberger und blauweißer hierfür selber die Begründung gleich dazuschreiben:

Kuhburger hat geschrieben:
Allerdings ist ein Bengalo-Einsatz im Stadion durchaus denkbar - auch und gerade unter Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen. Sie müßten Pyroscheine vorweisen im Rahmen der existierenden, gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das wissen die Befürworter natürlich auch alle - aber darauf kommen sie nie zu sprechen und argumentieren immer lauwarm ....

Dem stimme ich bis auf die Notwendigkeit von Pyroscheinen zu. Weder nach dem Sprengstoffgesetz noch dem Stadionhandbuch ist dies erforderlich bei mit BAM gekennzeichneten Pyromittel der entsprechenden Klasse 1. Das Verbot im Stadion resultiert nicht aus dem Gesetz sondern der Stadionordnung.

Ebenso blauweißer:

Blauweißer 96er hat geschrieben:
Und der Gesetzgeber wird denen was husten. Eher schreibt er im Gegenteil ein generelles Verbot für Bengalos in Fußballstadien explizit rein und macht am besten gleich einen richtigen Straftatbestand draus, damit endlich Ruhe ist im Karton.


Auch völlig richtig! Das bedeutet es steht eben (noch?) nicht im Gesetz.

Im Konzeptpapier DFB/DFList ja gerade die Änderung des Sprengstoffgesetzes gefordert (ohne zu sagen wie!) Warum wohl? Herr Spahn hätte sich auch nicht unterhalten, wenn das heute nicht schon gehen würde.

Und natürlich haben die Vereine die Möglichkeit in Absprache Pyro zu genehmigen. Steht doch niedergeschrieben! Man lese Art 65 Abs.4 und Abs.6, Abs.8 und Art 67 Abs.1 Stadionhandbuch. Der Verein muss jetzt schon geeignete Löschmittel zum Ablöschen von Fackeln bereitsstellen! Wer weiß wo die stehen?

Art. 65 Abs 4 auszugsweise:
(4) Das Einbringen und das Verwenden von ...pyrotechnischen Gegenständen und anderen
explosionsgefährlichen Stoffen ist innerhalb des Stadions verboten. ...Das Verwendungsverbot gilt ebenfalls nicht, soweit das Verwenden von ...pyrotechnischen Gegenständen in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt und die DFB-Kommission für Sicherheitsangelegenheiten zugestimmt hat. Die Verwendung
pyrotechnischer Gegenstände muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person
überwacht werden.

D.h. in Abstimmung mit Verein, Fangruppe, Feuerwehr und DFB-Kommission geht es insbesondere auch ohne Pyroschein. Es genügt eine "geeignete" Person.

Sowas ähnliches hatte ich vor einigen Seiten im Thread schon mal vorgeschlagen.
Jetzt weiß man auch. was das Konzept bezweckt: wie ihr richtig feststellt ein Stadionverbot, so dass der DFB/ DFL nicht mehr diskutieren muss.
Deshalb ist die Diskussion durchaus sinnig hier und schon gar nichts gekünstelt!
Da helfen auch nicht zigfache Wiederholungen.

Kuhburger hat geschrieben:
Wer also diesen Schritt nicht in die Diskussion einführt, macht sich verdächtig, eben diesen Schritt nicht gehen zu wollen. Nach Gesetzeslage ist er aber unerlässlich. Demnach sollen bestehende Gesetze geändert werden. Und dafür sind die Parlamente (hier: Bundestag und Bundesrat) zuständig. Nicht die Vereine und nicht die Verbände.


Ja dann mach ich mich mal verdächtig!


Kuhburger hat geschrieben:
TC, leihst Du mir nächsten Monat Dein Auto? Meinen Führerschein mache ich noch bis dahin. Ist wichtig - muss Pyro kaufen in Polen... :wink: Die normale Antwort wäre (wäre ich mit Dir befreundet): Gern, wenn ich es nicht brauche, aber komm nochmal zu mir, wenn Du Deinen Führerschein hast.

Wären wir befreundet, würde ich zwei Sachen sagen:
1. Mein Auto mit Dir nach Polen? Nein danke
2. Ich brauche Stoff mit BAM-Kennzeichnung 1.Klasse


Kuhburger hat geschrieben:
Wer also Dialog fordert, kann diesen mit Vereinen und Verbänden nur auf der Grundlage der bestehenden Gesetze und Verordnungen führen.


Absolut korrekt!


Kuhburger hat geschrieben:
Und nun zur Frage von Freiheitsrechten und Toleranz. - Wie ist es eigentlich um die Rechte der Stadionbesucher bestellt, die z.B. aus Gründen ihres ökologischen Gewissens kein Pyro im Stadion haben wollen? Die da meinen, es gehe nicht an, dass sie viel Geld für ihre DK oder Tageskarte bezahlt haben und die da meinen, es gehe nicht an, einer Minderheit zu gestatten, die Umwelt mit solch infantilen Gedöns zu verpesten...

Was ist mit deren Rechten? Darf man ihnen die Anwesenheit bei einer Pyroshow aufzwingen? Ach ja richtig: Sie können ja einfach wegbleiben. Merkt ihr was? Das Wegbleiben-Argument kann man gegen Alles und Jeden richten. Und jeder kann es so anwenden, wie es ihm gerade in den Kram passt.


Viel zu kompliziert. Warum sollten sie denn wegbleiben? Sie sperren sich ja auch nicht vom Straßenverkehr aus! In der Umweltzone sind sie doch im Stadion auch schon! Habe auch noch keinen mit Mundschutz gesehen! Sie werden ja nun auch nicht 90 min mit Pyro beschossen!
Nein das Wenige ist tolerierbar! Schliesslich dürfen sie ja den Rest der Zeit ohne Pyro verbringen, bevor sie sich wieder in ihren Benzinschlucker reinquälen. Warum sollte also die Ökologen nunmehr ihrerseits Sonderrechte geniessen?
Aber danke für den Hinweis.
In meinem virtuellen Stadion gibt es einen Pyroblock und nun auch einen Ökoblock- weit weg vom P-Block- für Deine Freunde @kuhberger von der grünen Front.



Kuhburger hat geschrieben:
Pyro wie sie beim Pokalspiel veranstaltet wurde, wollen nur wenige. Die können dann auch gern wegbleiben.


Das mag sein. Für die wenigen haben dann aber ganz schön viele geklatscht. Die Pfiffe, die @mit proviantkoffer fordert, hörte man nicht oder fast nicht.

Aber warum gleich wegbleiben, weiter oben hast Du dieses "Wegbleiben- Argument" doch erst angeprangert!
Nein, im Stadion sollte für alle Platz sein, natürlich nicht für rechtskräftig verurteilte Straftäter, wenn die Straftat im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch steht und ein Stadionverbot verhängt worden ist.

Gegentreffer ins Ziel gebracht? Viel Spass am zerpflücken.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 03:36 

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TCHammer96 hat geschrieben:
...
Kuhburger hat geschrieben:
Allerdings ist ein Bengalo-Einsatz im Stadion durchaus denkbar - auch und gerade unter Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen. Sie müßten Pyroscheine vorweisen im Rahmen der existierenden, gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das wissen die Befürworter natürlich auch alle - aber darauf kommen sie nie zu sprechen und argumentieren immer lauwarm ....

Dem stimme ich bis auf die Notwendigkeit von Pyroscheinen zu. Weder nach dem Sprengstoffgesetz noch dem Stadionhandbuch ist dies erforderlich bei mit BAM gekennzeichneten Pyromittel der entsprechenden Klasse 1. Das Verbot im Stadion resultiert nicht aus dem Gesetz sondern der Stadionordnung.
...


Falsch! Wir reden hier nicht über "Klasse 1". Wir reden hier über Pyro der Kategorie T1 im Sinne der Sprengstoffverordnung (SprengV) http://www.gesetze-im-internet.de/spren ... G000205377

Und da heißt es:

Zitat:
§ 23 (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.
(4) In der Anzeige nach Absatz 3 sind anzugeben:
1.Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde,2.Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
3.Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
4.die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
(5) Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sowie Raketenmotore für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen, die für Lehr- und Sportzwecke bestimmt sind, sowie die hierfür bestimmten Anzündmittel nur unter Aufsicht des Sorgeberechtigten bearbeiten und verwenden. In einer sportlichen oder technischen Vereinigung ist dies nur zulässig, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder selbst anwesend ist.
(6) Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten dürfen nur vorgeführt werden, wenn der Effekt vorher gemäß der beabsichtigten Verwendung erprobt worden ist. Das Theaterunternehmen und die vergleichbare Einrichtung sowie die Film- und Fernsehgesellschaft bedürfen für die Erprobung der Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle, für die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern auch der Genehmigung der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle. Die Genehmigungen können versagt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Mitwirkender oder Dritter erforderlich ist.
(7) Wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besuchern verwenden will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.

Nur der bestimmungsgemäße Gebrauch der Pyroware entbindet von den ansonsten erforderlichen Erlaubnisscheinen, TC.

Guckstu auch hier: http://www.pyro-shop24.de/epages/610164 ... %5B1%5D%22

Auszug:
Zitat:
...Die Seenotfackeln sind der Klasse T1 zugeordnet und
darf nur für Technische Zwecke dieser Art verwendet werden.
Nicht Einhaltung strafbar.
...


Sodele... Wie Du siehst, ist die Verwendung von Bengalos sehr wohl gesetzlich geregelt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 11:22 

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Wir sollten nicht von verschiedenen Dingen sprechen, es gibt auch Stabbengalos mit BAM-Kennzeichnung mittlerweile , die in die entsprechende Kategorie T1 fallen. Deshalb fragte ich Dich ja vor einigen Tagen, ob Du als Kenner der Szene beurteilen kannst, was im Pokal verwendet worden ist.

Nachtrag:

was ich oben meinte Zitat:

"In der Regel sind die meisten Bengalartikel in der Kategorie T1 eingestuft und damit ganzjährig frei erwerblich und verwendbar, aber nur von Personen über 18 Jahre und im Rahmen von Bühnen- Film- und Fotoproduktionen, sowie Musik- und Showveranstaltungen. Natürlich könnte man ein Fußballspiel auch als Showveranstaltung betrachten, was den Einsatz dieser Produkte rechtfertigt. Allerdings hat hier auch der Stadionbetreiber oder Fußballverein noch ein Wörtchen mitzureden. Er muss der Verwendung dieser Gegenstände auf seinem Grund und Boden zustimmen...."

(Quelle: pyroweb.de)
Anmerkg von mir: plus DFB -Kontrollkommission und Feuerwehr

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Zuletzt geändert von TCHammer96 am 05.11.2012 12:05, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 11:30 

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und mal dazu aus den Protokollen der Gespräche beim DFB letztes Jahr:

Selbst konkrete Umsetzungsregeln finden sich in den Protokollen: So forderte der DFB eine "Namensliste" derjenigen, die Pyrotechnik im Stadion verwenden dürfen. Genauso wurden der zeitliche und räumliche Rahmen für das kontrollierte Zündeln abgesteckt: "Der Abbrand ist nur nach einer genauen Terminierung möglich. Vorerst: vor dem Spiel, vor Wiederanpfiff oder nach dem Spiel. Abbrand nur in Pyrozonen, wie diese angelegt werden, hängt von Örtlichkeit und Auflagen der Behörden ab." Die DFB-Vertreter kommen zum Ende der Sitzung sogar zu einer verbindlichen Übereinkunft: "Wenn die Einzelfälle funktionieren, soll es in den Richtlinien eine neue Anlage geben, in der das Verfahren, welches für eine Genehmigung von Pyrotechnik in Stadien nötig ist, festgeschrieben wird."

aus: Interne Pyrotechnik-Protokolle: DFB verbrennt sich die Finger
aus:

forum.spiegel.de/f22/interne-pyrotechnik-protokolle-dfb-verbrennt-sich-die-finger-47568-24.html

und noch etwas:
aus dem Züricher Tagesanzeiger vom 5.10.2012
Das Heimspiel des FCZ gegen Servette am 24. November könnte in die Geschichte eingehen. Erstmals sollen die Fans im Letzigrund Pyros zünden dürfen, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Wie die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt, ist dafür im Zuschauerraum eine Zone vorgesehen....

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 11:55 

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und noch einen Gruß von Deinen ökologischen Freunden aus Hessen:

Die hessische Landtagsfraktion von Bündnis 90 den Grünen fordert den hessischen Innenminister Boris Mack (CDU) auf dem hessischen Fußballgipfel ergebnisoffen über den Einsatz einiger pyrotechnischer Erzeugnisse in Stadien zu diskutieren.

Quelle: stadionwelt-fans.de/index.php?head=Gruene-fordern-ergebnisoffene-Pyrodebatte&folder=sites&site=news_detail&news_id=5357&gal_id=34&bild_nr=1

(Stadionwelt: 8.8.2012)

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 12:11 
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Wenn man total entnervt bestimmte Forumsmitglieder mit dem "Ignorieren"-Bann belegt, dann sehen manche Forumsthreads sehr gewöhnungsbedürftig aus.

Zurück zum Thema: Öm. Da ist doch wahrhaftig alles gesagt. Bin wieder raus. ;-)

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1896 Libre!


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 13:44 
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Für mich sähen sie gewöhnungsbedürftig aus, wenn ich das nicht täte.
Man ist ja nicht unbegrenzt belastbar.
Ebenfalls raus. :wink:

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"Ist das Schubert?"
"Nein. Irgendjemand von einem Bratfett-Preisausschreiben."
"Ach." (Loriot)


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 14:01 

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Sach mal, TC, liest Du eigentlich auch mal Gesetze, wenn ich sie schon hier poste? Pyro nach T1 ist zwar ganzjährig erwerbbar, aber ganzjährig nur einsetzbar nach dem bestimmungsgemäßen Zweck. Also Seenotfackeln im Fall von Seenot, Theaterfackeln im Theater etc.

Und nun nochmal Zitat aus dem weiter oben zitierten §23, Absatz 3, Satz 1 SprengV:

Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

Hieraus geht sehr einfach und klar zweierlei hervor:

1. Pyrotechnik nach T1 darf ganzjährig nur nach vorheriger Anmeldung bei den zuständigen Behörden verwendet werden.
2. Ist explizit von dem "Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber" die Rede. - Ergo kann nur dieser auch einen Antrag auf Verwendung stellen.

Wo bitte sind angesichts dieser Gesetzeslage noch Fragen offen?

Also tue mir und uns bitte den Gefallen und verbreite ausgerechnet hier im offiziellen 96-Forum nicht die Unwahrheit zur Gesetzeslage und dies noch dazu erkennbar zu Propagandazwecken.

Wenn wir hier sachlich diskutieren wollen, dann sollten wir uns nach Möglichkeit an den Fakten auf jeden Fall aber immer an der Wahrheit orientieren.

Die Pyrobefürworter insgesamt leisten ihrer Sache einen Bärendienst, wenn sie ständig die Unwahrheit kommunizieren.

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Zuletzt geändert von Kuhburger am 05.11.2012 14:05, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 14:05 

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Kategorie 1!

von Seenotfackeln spreche ich nicht

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 14:38 

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TCHammer96 hat geschrieben:
Wir sollten nicht von verschiedenen Dingen sprechen, es gibt auch Stabbengalos mit BAM-Kennzeichnung mittlerweile , die in die entsprechende Kategorie T1 fallen.

(...)
"In der Regel sind die meisten Bengalartikel in der Kategorie T1 eingestuft
(...)


TCHammer96 hat geschrieben:
Kategorie 1!

(...)


:noidea: ja was denn nun :noidea:

Zugegebenermaßen gibt es nach der BAM-Liste tatsächlich Bengalfackeln in der Kategorie 1 (nicht t1 oder entsprechend nach änderung P1):
http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/sprengstoffrecht_medien/kl1_kleinstfeuerw.pdf

Hier die entsprechenden der in der Liste befindlichen Firma WECO der Klasse 1 (haben auch T1):

http://www.weco-pyro.de/index.php?id=960&no_cache=1&item=6340&scrollerid=1

Ich empfehle diesbezüglich das Effektvideo :shock:
Um das Feuerwerk an Emotionen gänzlich perfekt macht sollte man zusätzlich unbedingt noch Knallteufel verwenden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 15:51 

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Zitat: Neue Züricher Zeitung:

Wenn der FC Zürich am Samstagabend, dem 24. November, in der Schweizer Fussballmeisterschaft gegen den Tabellenletzten Servette antritt, soll im Zürcher Letzigrundstadion eine Zone speziell markiert sein. In dieser will die Stadt den FCZ-Anhängern das Abbrennen von Pyrotechnik genehmigen – entgegen dem sonst geltenden Verbot. In einem Gesuch an die Feuerpolizei haben die Fans im Vorfeld offiziell um eine Erlaubnis zu ersuchen; so sieht es das in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitete Modell vor, wie die NZZ von Eingeweihten weiss. Die Behörden lassen bestimmte, gemeinsam getestete und als ungefährlich eingestufte Feuerwerkskörper zu – eine Genehmigung von Notsignal-Fackeln steht also nicht zur Diskussion –, die im Vorfeld des Spiels im Stadion eingelagert würden.
(Fett von mir)

Worum es mir geht: Nach der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland ist es unter bestimmten o.g. Voraussetzungen gemäß Stadionbuch, entsprechend § 35 Versammlungsgaststättengesetz (gleicher Wortlaut) möglich, Pyro zu ermöglichen.
Die beiden Gutachten der Fanszene und des DFB sind ja leider nicht veröffentlicht worden, kamen aber zu dem gleichen Ergebnis.

Also kann auch der Dialog geführt werden. Was ich damit sagen will, es muss nicht zwangsläufig jeder Nutzer einen "Pyroschein haben". Aber daran will ich mich gar nicht festbeißen. Sollte das das Ergebnis sein, ist es zu akzeptieren.
Nach dem Gesetz muss eine sachkundige Person "überwachen".
Auch in der Schweiz gibt es heftige Kritik im übrigen gegen das geplante Pyrospiel.
Auch dort wird es Strafen des Verbandes im Anschluss geben, wie für den HFC und Chemnitz letztes Jahr, die mit behördlicher Genehmigung Pyro im Stadion zugelassen haben.
Die Strafen aber deshalb, weil die DFB-Kontrollkommission nicht zugestimmt hatte.
Ich denke ein begonnener Dialog sollte weiter - oder zu Ende geführt werden.
Steht da am Ende ein endgültiges Pyroverbot, egal, welcher Klasse, muss man es akzeptieren. Das wird dann auch die Fanszene eher tun, als bei abgebrochenen Gesprächen. Das sehe ich als präventive Massnahme zum Schutze aller als besser an.
Gleichwohl wird es dann dennoch immer wieder Gesetzesverletzer geben.

Klar kann man sich hier ausklinken, wenn man meint, Pyro ist verboten und sollte verboten bleiben und fertig. Aber auch das verhindert nicht unkontrollierte Pyro.
In einem anderen Thread hat ein User nicht zu Unrecht auf den Opferschutz hingewiesen. Ein Dialog wäre zumindest eine präventive Massnahme. Machen ganze Fangruppen dann mit, glaube ich auch, dass Einzelne Unbelehrbare es sehr schwierig
haben werden zu zündeln, da sie keinen Gruppenschutz haben und dann auch Roß und Reiter schneller ermittelbar sein werden.

Evtl. wird aber ein Kompromiss gefunden, der den jetzt unkontrollierbaren Einsatz wenigstens stark eindämmt.
Beim Pokal gab es mehrere Vorfälle, Am gefährlichsten war m.E. der Raketenabschuss beim "Platzsturm". Zumindest dieser Täter müsste ermittelbar und zu verurteilen sein.

Wie nun diese Feuerwerkskörper in Zürich einzustufen sind, weiß ich noch nicht. Die Bestimmungen in der Schweiz sind aber nicht soviel anders als bei uns.

Die Leuchtstäbe im Link von Gothia sind es aber nicht. Ich versuche mal kurzfristig den Link für Kategorie 1 nicht T1 wieder zufinden.

Übrigens nur als Randnotiz: Das Sprengstoffgesetz hat seinen Ursprung in der Brandenburgischen Feuerwerker Ordnung von 1696.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 18:25 
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TCHammer96 hat geschrieben:
Also kann auch der Dialog geführt werden. Was ich damit sagen will, es muss nicht zwangsläufig jeder Nutzer einen "Pyroschein haben". Aber daran will ich mich gar nicht festbeißen. Sollte das das Ergebnis sein, ist es zu akzeptieren. Nach dem Gesetz muss eine sachkundige Person "überwachen".


Sprich, der Verein würde in einer begrenzten Zone, zu einer begrenzten Zeit den Einsatz bestimmter Arten von Pyro erlauben. Natürlich überwacht von einem ausgebildeten Repräsentanten des Vereins, denn die Verantwortung kann nicht abgegeben werden und das letzte, was der Verein will, ist dass irgendein Unvorsichtiger brennend von der Brüstung fällt. Dann zeigt der Finger nämlich immer auf den Verein und nicht auf den Verursacher. Ok, damit kann ich leben, aber...

TCHammer96 hat geschrieben:
Ich denke ein begonnener Dialog sollte weiter - oder zu Ende geführt werden.
Steht da am Ende ein endgültiges Pyroverbot, egal, welcher Klasse, muss man es akzeptieren. Das wird dann auch die Fanszene eher tun, als bei abgebrochenen Gesprächen.


Hier wird es schwierig. Zunächst einmal glaube ich nicht, dass "die Fanszene" ein Nein akzeptieren würde. Es gibt kein Recht auf Pyro im Stadion, von daher ist der Verein weder verpflichtet, sie zuzulassen, noch überhaupt einen Versuch zu erlauben. Wer sich bei einem Nein aber wie ein quängelndes Kind verhält, dass dann einfach die Dinger trotzdem anzündet, muss sich nicht wundern, wenn es keinen Dialog gibt. Gespräche, wie Du sie hier führst, TCHammer96, sind sehr viel zielführender. Sollte es also einen Versuch geben, und dieser scheitern, werden wir weiterhin eine Menge illegaler Pyros sehen, befürchte ich. Sollte er positiv ausfallen, wird dies ebenso der Fall sein, wie Du ja selbst sagst. Die Fanszene steht hier enorm in der Pflicht, aber vielleicht ist das auch eine Chance: bei einem Ja des Vereins zu obigem Szenario müsste sie dafür sorgen, dass die anderweitige Verwendung von Pyros aufhört, auch wenn das bedeutet, selbst mal Polizei spielen zu müssen.

Mit einer solchen Regelung könnte ich leben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 18:49 

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TCHammer96 hat geschrieben:
Kategorie 1!

von Seenotfackeln spreche ich nicht

TC, das ist doch verlogen! Du schreibst hier immer, wie toll Du die im Stadion eingesetzte Ware findest. Und dass ist nun mal Pyro mindestens nach T1.

Pyro nach Kategorie 1 ist Party-Feuerwerk zum Indoor-Gebrauch. Etwas bessere Streichhölzer. Die werden im Stadion nicht verwendet und waren nie Gegenstand der Diskussion hier.

Was soll der Käse? :mad:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 19:34 

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@ der rote
Pyro kann es nur in Abstimmung mit dem Verein und Veranstalter geben mit Zustimmung der Feuerwehr, unter Kontrolle eines Fachmannes. Ob zwangsläufig stets eine Zustimmung der DFB-Kontrollkommission erforderlich sein muß, mag diskutabel sein.
Und natürlich nur in ausgewiesenen Bereichen, keine Wurfpyro etc.

Zum Thema Versicherung: In der Schweiz will man es wohl so lösen, dass Die Feuerpolizei dies übernimmt. Aber mall abwarten.

Außerdem sollte die Anzahl der "Pyroevents" zunächst begrenzt werden. d.h. nicht etwa in jedem Spiel möglich werden. Z.B. zunächst drei mal pro Halbserie. Bei Verstössen gibt es dann Einschränkungen und Zeitverbote. Ich kann mir vorstellen, das dadurch die Fandisziplin steigt. Man wird ggf. kein halbes oder ganzes Jahr Sperre hinnehmen wollen. Überwiegend wird keinen mehr durch die Reihen mit Maske ungehindert "zum "Tatort" kriechen können.
Ich denke in Hannover würde da ganz Nord "aufpassen". Ein Einzelner würde es sehr schwer haben sich der Kontrolle durch Ordnungskräfte und Fangruppen entziehen zu können.
Ggf. wird man diskutieren müssen, ob die Genehmigung nur auf Heimvereine zu beschränken ist. Auch die Frage, ob es vorher anzukündigen ist oder nicht, wäre zu diskutieren.

Vereine , wo das reibungslos klappt ohne sonstige Vorfälle könnte man dann auch mehr erlauben, so zu sagen "belohnen", auch im Zusammenhang mit der Hilfe bei der Aufklärung von Straftaten z.B..Jedenfalls alles diskutabel mit den Fangruppen.

Man wird auch besprechen können, ob und wieviel Spontanität noch geht.
Letztlich wird Pyro wohl überwiegend nur in Form von Choreos sinnvoll werden, nicht mal eben so, um seine Mannschaft "aufzuwecken".
So in etwa wie beim Pokal oder in Halle letztes Jahr, kann es durchaus gehen, sprich zu besonderen Spielen oder Anlässen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass jedenfalls eine Diskussion Verständsin wegt, bis hin zu der Frage, welche Pyro geht. Auch das Thema Besucherontrollen könnte man ggf. lockern zumal diese nicht effektiv sind , wodurch wiederum Zustände wie auf Süd beim Pokal vermieden werden können. Natürlich besteht die Gefahr das "Nichtversteher" immer dazwischen grätschen und zweitweise wieder mehr repressive Massnahmen notwendig sind. Dann besteht aber eine deutlich höhere Akzeptanz bei allen. Wer will schon zu den Vereinen gehören, die derartige Pyrochoreos nicht durchführen dürfen?

Ein "Feld"Versuch wäre es wert. Und wenn es nicht geht "droht" ja das endgültige aus.
Jedenfalls führt schon der Dialog dazu, auf bestimmte gefährliche Pyro eher zu verzichten. Warum sollten sich die Ultragruppierungen z.B. nicht im Rahmen des von ihnen eingeholten Gutachtens bewegen können?
Ich denke auch an die Verantwortlichen in den Fangruppen. Lese ich die Berichte auf Süd richtig, hat ein Dresdner Cappo wesentlichen Anteil an der Beruhigung der Zuschauer durch entsprechende Ansagen gehabt. Sollen sie mehr Verantwortung übernehmen!

Wenn es so bleibt wie es jetzt ist, wird die Gefahr von Verletzten weiter zunehmen.
Ebenso wie die Pyroverwendung in den letzten 10, 20 Jahren immer mehr zugenommen hat. Derartigen Entwicklungen gilt es sich zu stellen und nicht davon zu laufen oder nur mit Verboten zu reagieren. Mich mit dem jetzigen Zustand anfreunden kann und will ich jedenfalls nicht. Und weil es keine klare Linie gibt und nur ein hin und her, sind sehr viele Fans aber auch Vereine und Verbände unzufrieden und versuchen nun mit Konzepten irgend etwas zu erreichen, was nur über einen Konsens funktionieren kann.

@kuhberger
fliegen Dir jetzt die Argumente davon? Blicke doch mal auf die Schweiz.
Und nochmal, Pyro auch nach T1 ist im Stadion möglich, da sind wir uns doch einig.
Seenotfackeln wegen des bestimmungsgemäßen Gebrausches nicht.

Du selber warst weiter oben doch schon ein ganzes Stück weiter. Ich verstehe im Moment nicht, worauf Du hinaus willst.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 19:56 
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TCHammer96 hat geschrieben:
Ein "Feld"Versuch wäre es wert. Und wenn es nicht geht "droht" ja das endgültige aus.
Jedenfalls führt schon der Dialog dazu, auf bestimmte gefährliche Pyro eher zu verzichten. Warum sollten sich die Ultragruppierungen z.B. nicht im Rahmen des von ihnen eingeholten Gutachtens bewegen können?
Ich denke auch an die Verantwortlichen in den Fangruppen. Lese ich die Berichte auf Süd richtig, hat ein Dresdner Cappo wesentlichen Anteil an der Beruhigung der Zuschauer durch entsprechende Ansagen gehabt. Sollen sie mehr Verantwortung übernehmen


Das würde ich mir wünschen, allerdings wirft das natürlich die Frage auf, ob dann im Umkehrschluss die jetzigen Aktionen nicht auch in der Fanszene abgestimmt sind und nicht die Aktionen Einzelner.

Aber wie auch immer, einen Versuch wäre es wert, sofern grundsätzliche Forderungen erfüllt werden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 05.11.2012 20:08 

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Ich wende ich mich gegen Desinformation, TC. Natürlich ist Pyro nach T1 im Stadion möglich. Und zwar wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und dass sind nunmal:

Erlaubnis- bzw. Befähigungsschein
Beantragung der Aktion
Genehmigung (ggf. unter Auflagen) der Aktion durch die zuständigen Behörden
etc. etc.

Im Übrigen erschließt sich mir nicht, was das Beispiel Schweiz nun hier in der Diskussion soll?
Es geht um unsere Gesetze. Wenn Du wirklich Anwalt sein solltest, wie kannst Du dann mit Regelungen in anderen Staaten argumentieren? :noidea:

Entscheidend für die Diskussion bei uns ist doch anscheinend, dass die Pyroverwender/-befürworter sich nicht eng an unsere gesetzlichen Bestimmungen halten wollen. - Das ist der casus cnactus!

Sie wollen keinen Befähigungsnachweis erbringen.
Sie wollen sich örtlich und zeitlich nicht einschränken lassen und versuchen auf Teufel komm raus, die derzeitige Pyropraxis so oder möglichst wenig abgeschwächt durchzusetzen. Und hier ist insbesondere der Einsatz inmitten einer Menschenmenge nunmal ein nicht verhandelbares No Go.
Vielleicht sollte man das einfach mal eingestehen.

Auf der Gegenseite befinden sich Leute, die Pyro überhaupt nicht im Stadion haben wollen. Auch diese Leute bedienen sich der Lüge und Desinformation (s. DFB-Gutachten zur Pyrotechnik im Stadion).

Ein Stilmittel was mich persönlich - Hüben wie Drüben - einfach nur anwidert und was nicht geeignet erscheint, die Basis für einen zielführenden Dialog zu sein.

Daher kann ich den Befürwortern nur einen Rat geben:

Stellt Euch zuerst einmal auf den Boden der geltenden Gesetze. Diese sind am Ende übrigens auch der Garant für die immer wieder ins Spiel gebrachten verfassungsmäßigen Freiheitsrechte (wie übrigens am Ende auch die Damen und Herren von der Trachtengruppe... :wink: ).

Erfüllt die gesetzlichen Vorbedingungen statt sie zu leugnen.

Dann läßt sich vielleicht ein zielführender Dialog beginnen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pyrotechnik
BeitragVerfasst: 06.11.2012 02:49 

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@kuhberger-Widerspruch

Du kannst die Zitate noch so groß und bunt machen, in Frage stellen, ob ich lesen kann bzw. ob ich richtig lese oder gar wer oder was ich bin.
Bei Dir gehe ich mal davon aus, das Du aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft kommst.
Ich habe Deine Auslegung zur Kenntnis genommen, kann aber nirgends herauslesen, dass ich für das mitnehmen und verwenden für T1 einen Berechtigungsschein benötigen würde.
Was ich benötige ist eine fachkundige Person, wenn ich derartiges im Stadion machen will, natürlich auch die zig Genehmigungen. Weder aus den Gesetzeslink noch Deinen Markierungen ergibt sich irgend etwas anderes. Vielleicht kannst Du das näher begründen, was Du meinst und nicht nur einen Link auf die 1. VO zum Sprengstoffgesetz geben und behaupten. es sei eben so.

Ich begründe meine Auffassung bzw. meinen Widerspruch aber gerne:
Zunächst § 6 Abs.6 b 1.VO SprengG:
b)Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen;
Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die zur ausschließlichen Verwendung durch Personen mit Fachkunde vorgesehen sind;

Kommentar: Allein diese Klassifizierung zeigt, dass T1, gerade nicht zur ausschliesslichen Verwendung von Pyroscheininhabern gedacht ist.

Dann weiter: direkt von der BAM:

Hinweise der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) zum Thema
Rechtliche Einordnung von pyrotechnischen Gegenständen im Hinblick auf
den strafbaren oder ordnungswidrigen Umgang (hier Verbringen und
Verwenden) nach Sprengstoffrecht
Stand 30. Juli 2012

Legal auf dem deutschen Markt sind augenblicklich pyrotechnische Gegenstände
anzutreffen, die nach dem bis zur Umsetzung der EU-Pyrotechnik-Richtlinie
2007/23/EG geltenden Recht zugelassen worden (Klassen P I, P II, P III, T1 und T2)
oder einem QS-Verfahren unterworfen sind (Klasse P IV). Personen ohne
sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein für pyrotechnische
Gegenstände können vom Grundsatz her nur Gegenstände der Klassen P I, P II oder
T1 mit sich führen.
Nach altem Recht in Verkehr gebrachte pyrotechnische
Gegenstände sind noch bis zum 3 Juli 2017 legal auf dem Markt.
Seit 2009 sind legal auf dem Markt auch pyrotechnische Gegenstände mit EUKonformitätsbewertung
(„CE-Zeichen“) folgender Kategorien nach der Richtlinie
2007/23/EG (in Klammer die vergleichbare Klasse nach altem Recht):
F1 (P I), F2 (P II), F3 (P III), F4 (P IV),
P1 und T1 (T1);
P2 und T2 (T2)
Personen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein für
pyrotechnische Gegenstände können vom Grundsatz her nur Gegenstände der
Klassen F1 und F2, T1 oder P1 mit sich führen.
Zu beachten ist, dass für die Klasse/Kategorie P I/F1) das Mindestalter auf 12, für die
anderen Klassen auf 18 festgelegt ist.
Im Zusammenhang mit dem Verbringen (umgangssprachlich als transportieren oder
mitführen bezeichnet) und dem Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen
durch Einzelpersonen bei Veranstaltungen (aber auch Allgemein) stellt sich häufig
die Frage, wie sind die Gegenstände rechtlich einzustufen und welche
Konsequenzen einer möglichen Ahndung ergeben sich daraus....
Das mitführen von T1 benötigt auch hiernach keine Genehmigung , aber zur Verwendung:

1. Pyrotechnischen Gegenstände der Kategorien T1 und P1 mit Zulassung /
Baumusterprüfbescheinigung
1.1 Verbringen
Das Mitführen solcher Gegenstände durch Personen mit einem Alter ab 18 Jahre ist
legal. Auf die Besonderheiten gemäß § 1 Abs. 2 und 3 der 1. SprengV wird an dieser
Stelle nicht eingegangen.
1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das bestimmungsgemäße Verwenden solcher Gegenstände durch Personen mit
einem Alter ab 18 Jahre ist legal.


Das verwenden ist auch hiernach legal, aber auch ich sagte, man braucht bei Verwendung in Stadien einen Berechtigungsscheininhaber der überwacht. Zu 1.3. teilt die BAM dann auch mit:

1.3 Verwendung für Vergnügungszwecke
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T1 und P1 für
Vergnügungszwecke, wie z.B. die Verwendung von Signalmitteln zur Unterhaltung in
Fußballstadien, bedarf weiterer Aspekte der Bewertung.
Egal also, ob eine Einordnung in Kategorie 1 oder T1, das Ergebnis ist kein anderes. Ich benötige bei Eigenverwendung keinen Schein, im Stadion einen "Überwacher" und die Einhaltung der sonstigen wohl unstreitigen Bedingungen, wie Gemehmigungen usw..

Damit Du auch siehst wann die BAM Deinen zitierten $ 23 SprengV anwendet: auch ein Auszug:

3. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 mit
Zulassung/Baumusterprüfbescheinigung

Der Umgang mit diesen Gegenständen ist an eine Erlaubnis nach §§ 7 oder 27
SprengG gebunden. Fehlt eine solche Erlaubnis ist ein Tatbestand nach § 40 Abs. 1
SprengG gegeben. Im Weiteren wird vom Vorhandensein einer Erlaubnis
ausgegangen.
3.1 Verbringen
Das Mitführen solcher Gegenstände durch Personen mit Erlaubnis ist legal.
3.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das bestimmungsgemäße Verwenden solcher Gegenstände durch Personen mit
Erlaubnis ist gemäß § 23 Abs. 3 der 1. SprengV anzuzeigen. Ein Zuwiderhandeln
kann über den § 46 Nr. 8c geahndet werden. Auf die Forderungen nach § 23 Abs. 1
der 1. SprengV sei hingewiesen.


Aber auch aus dem Wortlaut des § 23 SprenG wird dies deutlich, wenn man § 20 Abs. 2 und mit zitieren und sich auch über §§ 23 Abs.2 und 24 SprengGV Gedanken machen würde. Gerade letzte Befreiungsvorschrift wäre unnütz, wenn generell ein "Schein" benötigt werden würde.

§ 20 Abs.2 und 4 SprengV:
(2) Der Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der einzelnen Kategorien ist Personen nur dann gestattet, wenn sie das nachfolgend aufgeführte Lebensalter vollendet haben:

Kategorie 1: 12 Jahre,
Kategorie 2: 18 Jahre,
Kategorie 3: 18 Jahre,
Kategorie 4: 21 Jahre,
Kategorie P1: 18 Jahre,
Kategorie P2: 21 Jahre,
Kategorie T1: 18 Jahre,
Kategorie T2: 21 Jahre.

(4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes vertrieben, überlassen oder von diesen verwendet werden:
1.Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
2.Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
3.Schwärmer und
4.pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.
Effektsignale nach T 1 fallen sicher nicht unter Nr.1 bis 4.
Und nun der § 23 Abs. 2 SprengV:

Der Begriff Erlaubnis- und Befähigungsscheininhaber gilt nicht für Gegenstände der Klasse T1. Diese Genehmigung ist nur erforderlich, wenn es sich um Gegenstände mit Erlaubnisvorbehalt handelt.
Solche Hinweise findest Du zahlreich. Hier nur mal ein Link eines Herstellers von Spezialeffekten: safex.de und dort Button "Gesetze und Vorschriften" dann Technische Information für Bühne -neu.

Letztlich ist es also nicht erheblich, ob wir von Kategorie 1 sprechen, falls es da was hübsches geben sollte oder T1, wo es auf jeden Fall entsprechendes gibt. Nur ohne Zustimmung behördlicherseits geht es eben nicht und auch nicht ohne Hausrechtsinhaber und Feuerwehr bzw. anwesenden Erlaubnisinhaber. Aber der jeweilige Signalhalter braucht m.E. keinem Schein,
Abschließend: Auch wikipedia ist nicht immer korrekt, solltest Du Deine Meinung daher haben.

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